Einzelbild herunterladen

Gießener

Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Hiessen

Montag den 2. Februar

Str 27

18V4l

'M 3h. 116

*

Gießen, den 28. Januar 1873.

des

Hof.

(ffl

später.

Künftigen Donnerstag, den 5. Januar, Mittags ein Uhr, Conferenz zu Groß-Buseck.

D

pofitiftfjer Theil.

en-

dfl*5

Der Vorsitzende: Strack.

vierteljährig 1 fl. 12 kr. mit Briugerlohn. Dvrch bk Post -ezo-en vierteljährig

1 tL 29 ft.

Herth sind, nicht der Vergangenheit oder der Sage anheimzufallen; denn in ihnen liegt der Grund zu ernsten Gefahren oder kühnen Hoffnungen für die nächsten Schicksale der Kirche und sie bilden ein Problem, das die Bischöfe allein zu lösen vermögen.

Ich meine vor Allem jene furchtbare Schilderung von den Folgen des Unfehlbarkeitsdogma, welche einzelne Bischöfe entworfen haben, so daß Einer li'ber sterben wollte, als das Decret annehmen und ein Anderer es als einen

Zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreich Dänemark ist über die Behandlung der in dem einen Lande hülfsbedürftig werdenden Angehörigen anderen Landes und über die Uebernahme von Auszuweisenden Nachstehendes vereinbart worden.

an einen deutschen Bischof des vaticanischen ConcilS im September 1870.

Christi zerrissen, Friede und Liebe unter den Gläubigen gestört, jene ächte Liebe, von der die katholische Welt gegen den apostolischen Stuhl so gerne ge­tragen wird, villfach geschwächt, ja erstickt werden und gegen das Concil selbst der schwere Verdacht sich erheben, als sei es zur Erreichung secundärer Zwecke zujammenberufen worden."

Aus allen Ländern gemischter Confession, von Deutschen, Engländern und Amerikanern, wird versichert, daß die Definition die Rückkehr der Prote­stanten erschweren, ja unmöglich machen wird.Jeder Fortschritt der Bekeh­rungen in den Vereinigten Staaten wird gründlich vernichtet werden, sagt der Erzbischof von Cincinnati. Bischöfe und Priester hätten in ihren Disputatio- ' neu mit Protestanten nichts mehr zu erwidern; denn diese werden sagen: bisher ist diese Lehre von Euch als freie Meinung in_ der Kirche gepredigt

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Röder.

Ischütterliche Zeugniß der Geschichte vertheidigt werden können; denn Leben und von Lold Slcton ^ren der Päpste dienen zum Beweis, daß sie unfähig sind, Träger der Un- isehlbarkeit zu sein. Mehrere Bischöfe haben vorausgesagt, daß die neue Lehre zum Untergang des Glaubens führen, daß sie verworfen werden und zur An- !fechtung des Cocils Anlaß geben würde.Ich erzittere, schreibt der Erzbischof der Minorität der!von Olmntz, in der Gewißheit, daß viele Gläubige durch Einführung des

Selbstmord der Kirche bezeichnet. Cardinal Schwarzenberg ermahnte schon w». - ö --- -----.ö.

seinen Desideria, daß es die Grundlagen des Glaubens in den Herzen der worden, jetzt stellt Ihr sie als Glaubensdogma auf; also habt Ihr entweder frömmsten Katholiken erschüttern und die Feinde in ihren Angriffen stärken früher gelogen, oder die Lehre der Kirche hat gewechselt." Em englischer würde. Der durch diesen Zusatz veränderte Katholicismiis, meint der Erzbischof Bi'chof meint:Die Festsetzung dieser Meinung als Glaubensartikel wird das ton St. Louis, würde nur mehr durch lächerliche Ausflüchte gegen das uner-'größte Hinderniß für Bekehrungen unter den Protestanten sein, und ein Stein

Erscheint täglich, mit 8b* rttthme Sonntags.

SMebtUon: Gohaleibttg, Lrt. B. Rr. 1.

Betreffend: Uebereinkunft zwischen Deutschland und Dänemark wegen wechselseitiger Unterstützung Hülfsbedürftiger rc.

Im Auftrage Großherzoglichen Ministeriums des Innern wird nachstehend der deutsche Text einer unter dem 11. v. Mts. zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Dänemark über die Behandlung Hülfsbedürftiger und über die Uebernahme Auszuweisender abgeschlossenen Uebereinkunft zur öffent­lichen Kenntniß gebracht.

Art. 1. Ein jeder der contrahirenden Theile verpflichtet sich, innerhalb der Grenzen seines Gebiets bedürftigen Unterthanen des anderen Theiles, welche wegen körperlicher oder geistiger Krankheit Verpflegung und ärztliche Behandlung nöthig haben, solche Hülfe nach denselben Grundsätzen, nach welchen dieselbe den eigenen Unterthanen des Staates zu Theil wird, zu gewähren, und zwar so lange, bis sie nach ihrer Heimath zurückgesendet werden können.

Art. 2. Sobald der Gesundheitszustand der betreffenden Unterstützungsbedürftigen es gestattet, heimzureisen, gewährt der Thcil, in dessen Gebiete sie sich aufhalten, ihnen die nöthigen Mittel, um bis an die Grenze ihres Heimathlandes (d. h. resp. Dänemarks und des Deutschen Reiches) zu gelangen.

Art. 3. Gleichwie weder Armenunterstützung noch Krankenpflege, Beerdigungskosten oder andere in Gemäßheit des Art. 1 und 2 aufgewendete Kosten Gegenstand der Erstattung im gegenseitigen Verhalten der beiden vertragschließenden Theile bilden, ebenso sollen auch solche Unterthanen des einen Theils, welche der andere Theil von seinem Gebiete sonst noch zu entfernen wünscht, auf Kosten des letzteren bis an die Grenze ihres Heimathlandes befördert werden.

Art. 4. Ein jeder Theil verpflichtet sich, auf Verlangen des anderen Theils, seine eigenen jetzigen sowie früheren Unterthanen zu übernehmen, welche sich auf dem Gebiete des zuletzt genannten Theiles aufhalten, ohne daselbst Heimathsrechte erworben zu haben.

Art. 5. Auf die im Artikel XIX. des Friedensvertrages vom 30. October 1864 berührten Personen finden die Vorschriften des vorhergehenden Artikels in der Art Anwendung, daß für sie, insofern sie von dem ihnen eingeräumten Rechte, innerhalb 6 Jahren, von der Ratification des Vertrags an ge­rechnet, zwischen dem dänischen und dem preußischen Unterthanenverhältniß zu wählen, Gebrauch gemacht haben, die von ihnen getroffene Wahl hinsichtlich ihrer Versorgung als bestimmend gilt, und daß sie, insofern sie von dem gedachten Wahlrechte einen Gebrauch nicht gemacht haben, im Falle ihrer Unter­stützungsbedürftigkeit von demjenigen Staate wieder aufzunehmen sind, auf dessen Gebiete sie zur Zeit der Ratification des Vertrags am 16. November 1864 wohnhaft waren, in beiden Fällen jedoch unter der Voraussetzung, daß sie '.sicht später ein Versorgungsrecht im Gebiete des Königreiches und der Herzog- thümer aushielten, und keine Wahl nach der im Art. XIX. des Friedensvertrags vorgeschriebenen Weise getroffen haben, sollen als heimathsberechtigt in dem­jenigen der beiden Länder betrachtet werden, auf dessen Gebiete sie vor dem 16. November 1864 zuletzt wohnhaft waren.

Art. 6. In Rücksicht auf eventuelle Veränderungen der in den respectiven Staaten jetzt geltenden Gesetzgebungen, namentlich in Betreff des Armen­wesens, wird jedem der contrahirenden Theile das Recht Vorbehalten, das gegenwärtige Uebereinkommen mit einer vorgängigen Benachrichtigung von 6 Monaten aufzukündigen.

Hochwürdigster Bischof!

Ein großer Theil der katholischen Welt verehrt in

Comilsväter die wahren Zeugen seines Glaubens und will auch in der neuen Dogmas nicht nur das schwerste Aergerniß leiden, sondern dem offen- lvnft mit den Männern untrennbar vereint bleiben, deren Haltung in der barsten Schiffbruch im Glauben preisgegeöen werden." Ein irischer Bischof jüngsten Vergangenheit das Vertrauen so Vieler erweckt hat. Allein die Stundeihat gesagt:Es wird von Vielen als unerhörte Neuerung verworfen werden, icr kritischen Entscheidung ist gekommen und die Stimmen, auf die am eifrig-!es wird die Lehre der Kirche für verändert und daher für falsch gehalten Wer­sten gehorcht wird, verstummen plötzlich. Wo die Noth für den Einzelnen be-jden; die Autorität nicht nur des Papstes, sondern auch der allgemeinen Con-

ßiinit, verschwindet auf einmal die gewünschte Führung. Neue Glaubensartikel cilien wird zusammenstürzen, und ein schrecklicher Unglaube über die Wahrheit

ftd seit sechs Wochen decretirt und die Bischöfe, die sie im Princip bekämpf-des Christenthums wird weit und breit um sich greifen." Ein Dritter befürch­ten, geben keine Auslegung ihre- Verhaltens und keine Richtschnur für das siet: , es möchte durch Erlassung einer solchen Definition der mystische Leib

lir.srige. Suchen wir Ersatz für ihr Schweigen in den Belehnungen, die bis

Mitte Juli reichlich geflofseu sind, so erscheinen diese bestimmt und klar genug;

Tinislmadchm ai t B. 73, Sornenstrch

d -me s rtdjnti i finntn«

aber zwischen der früheren Sprache und dem späteren Schweigen ist eiw. stören- ter Gegensatz. Ich rufe einige von jenen Worten wieder in's Geoächtniß, die

,n. Zeilunen,l.|r

Spesen

ie Pürl0'

int für Sßettolw tg Ek?ed. d. ft, HcMstssiE asst»

gsyS .MchM -rtiM »«"5 Brüten mW

I tüchtig u. arbeite bei hohem Lohne i g junge Mer, V | tas feine Dressim m unb richtige SM g schärfen nlem wollen, finden jrtkl

No rd hausen (3) i Mölilsteinfabrik mb Betten werden M ngekoust von 'ermann, Neuere he Möbel, sowie Mbc, 'aust ns NothenbeM

Neuenweg 193.