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fcrrrt vierteljährig 1 fL 13 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen »ierteljährig 1 fL 29 ft.
Gießener AnMger.
Erscheint täglich, mit Au», nähme MontagS.
Expedition: Lan-leiberg, ^t. B. Rr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen.
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de-: wie am Mmn, zu Au-I nfesten Leib mit 3i/2 % ur I
henschastsberck hlüsse bereitwiC.
Ao. 22^.__Donnerstüst den 1. Oktober 1874.
«5fT Einladung )um Abonnement “aer
auf den
Gietzener Anzeiger.
Derselbe erscheint in den Vormittagsstunden täglich, mit Abnahme Montags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich nur k st. 12 fr., frei in S Haus geliefr ;•
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im IV. Quartal 1874 usenden und den Abonnementsbetrag dur ’ Quittung erhebxn lassen.
Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis I fl. 29 kr. incl. Postaufschlags. Dieselben können nut bei der Post oder den Landpo'^öoten abonniren. —
Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des -Statt bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern. - Die Rcdaction.
ilisabkthenstrai ch-lt: Gemeiiide-Rch^ Marburg.
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Amtlicher Theik.
Gießen, am "29. September 1874. Betreffend: Landwirthschaftliche Statistik-
Das Gruß herzogliche Kreisaml Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien mit Ausnahme derjenigen zu Hausen,^Rödgen und Trohe.
Wir sehen der Erledigung unserer Verfügung vom 20. Juni l. I. binnen acht Tagen entgegen.
v. N ö d e r.
B e k a n u t m a ch u ti g.
Die Amtstage des Landgerichts Gießen werden Dienstags und Mittwo^s abgehalten und zwar in den Stunden von acht bis zwölf des Vor- mitta^ und von zwei bis fmtf Uhr des ?'-> hmi^tags -
Greß en, oen 28. September 1874.
. Großhcrzoglichcs Landgericht Gießen.
Erdmann.
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politischer Theik
Deutsch land.
Darmstadt, 28. September. Zur Berichtigung verschiedener, in öffentlichen Blättern gemachter Angaben, wird die Mittheilung von Interesse sein, daß der Freiherr Franz Wambolt von Umstadt, welcher vor Kurzem eine Art Kriegserklärung gegen die künftigen hessischen Kirchengesetze veröffentlicht hat, den Posten eines Großherzoglichen Gesandten am Königlich Sächsischen Hofe seit dem jüngst in Sachsen stattgehabten Thronwechsel nicht mehr bekleidet.
(Darmst. Ztg.)
Darmstadt, 28. September. Nach einer dem Gemeinderathe von Messungen zugegangenen Entschließung hat der Großherzog dem von ersterem gefaßten Beschluß auf Annahme der Städte-Ordnung die nach Art. 1 dieses Gesetzes erforderliche Genehnnguug nicht ertheilt-
'Darmstadt, 29. Septbr. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
Am 11. September: den Schulinspector Dr. Fridolin Wagner zu Darmstadt zum Kreisschulinspector bei der Kreisschulcommission Darmstadt;
den Lehrer an der Stadtschule zu Worms, Wilhelm Friedrich Land- meffer, zum Kreisschulinspector bei der Kreisschulcommijsion Bensheim;
den Lehrer an der ersten evangelischen Schule zu Wörrstadt, im Kreise Oppenpeim, Johann Ludwig Hirsch, zum Kreisschulinspector bei der Kreisjchul- commission Dieburg;
den Mitprediger und Lehrer an der ersten Knabenschule zu Bad Nauheim, im Kreise Friedberg, Balthasar Schaub, zum Kreisschulinspector bei der Kreis schulcommission Erbach;
den Oberlehrer Dr. Carl Seeger zu Offenbach zum Kreisschulinspector bei der Kreisschulcommission Groß-Gerau;
den Lehrer an der ersten katholischen Schule zu Groß-Steinheim, im Kreise Offenbach, Adam Nach, zum Kreisschulinspector bei der Kreisschulcommission Heppenheim;
den Lehrer am Gymnasium zu Worms, Hector Olff, zum Kreisschulinspector bei der Kreisschulcommission Offenbach;
den evangelischen Pfarrer zu Horrweiler, im Kreise Bingen, Friedrich Büchner, zum Kreisschulinspector bei der Kreisschulcommission Gießen;
den Lehrer an der zweiten evangelischen Schule zu Habitzheim, im Kreise Dieburg, Peter Müller, zum Kreisschulinspector bei der Kreisschulcommissiou Alsleld ;
den Lehrer an der evangelischen Schule zu Bensheim, Johannes Karg, Mr Kreisschulinspector bei der Kreisschulcommission Büdingen;
den evangelischen Pfarrer zu Wolfsheim, im Kreise Oppenheim, Philipp Konrad Schmidt, zum Kreisschulinspector bei der Kreisschulcommission Friedberg;
den Mitprediger und Lehrer an der höheren Mädchenschule zu Gießen, Heinrich Freiensehner, zunMreisschulinspector bei der Kreisschulcommission Lauterbach;
den zweiten evangelischen Pfarrer zu Schotten, Ludwig Heinrich Eckhardt, zum Kreisschulinspector bei der Kreisschulcommissiou Schotten;
den Schulinspector Christian Metzger zu Mainz zum Kreisschulinspector bei der Kreisschulcommissiou Mainz;
den Lehrer an der Realschule zu Mainz, Johannes Krämer, zum Kreis- schulinspcctor bei den Kreisschulcommissionen Alzey und Bingen;
den Lehrer an der Stadtschule zu Gießen, Georg Müller, zum Kreisschulinspector bei der Kreisschulcommissiou Oppenheim; und
den evangelischen Pfarrer zu Köngernheim, tm Kreise Alzey, Ludwig Desch, zum Kreisschulinspector bei der Kreisschulcommission Worms —
mit Wirkung vom 1. December d. I. an, zu ernennen;
am 18. September: den Lehrer an dem Gymnasium zu Darmstadt, Pro- feffor Dr. Ferdinand Victor Lucius, in den Ruhestand zu versetzen.
Darmstadt, 29. September. Der im Juni d. I. von mehreren Abgeordneten, Schaub, Landmann und Cons., eingebrachte Antrag auf Revision des Volksschullehrer-Besoldungs-Gesetzes vom 26. November 1872 geht seiner Erledigung entgegen. Dem Berichterstatter, Abg. Schröder, ist in diesen Tagen die von demselben Ende Juni d. I. erbetene Auskunft durch Großh. Ministerium des Innern geworden und steht die Sache zur Sitzung des zweiten Ausschusses am 30. d. zur Verhandlung. Allerdings glaubt die Negierung, die wesentlich auf stärkere Belastung des Staatsbudgets hinauslaufende Angelegenheit in dieser Finanzperiode nicht mehr nach Wunsch der Betheiligten erledigen zu können, so sehr sie für eine Reihe von Punkten mit der Revision einverstanden ist. Jedenfalls wird der Gegenstand noch in der am 1. October beginnenden Kammersession erledigt.
Eine andere von der Negierung in diesen Tagen gemachte Gesetzesvorlage, betr. die Ablösung der auf den Waldungen haftenden Berechtigungen, soll wo thunlich auch noch in der nächsten Kammersitzung zur Verhandlung kommen. Zum Referenten dafür ist Abg. Schröder bestellt. Hierbei handelt es sich um gesetzliche Regnlirung der Ablösung und des Verfahrens dabei für alle auf Waldungen lastenden Bau- und Brennholz-Abgaben wie sonstigen Waldservi- tuteu, und kommt die Negierung mit der Vorlage einem Ersuchen beider Ständekammern nach, von diesen gestellt bei der Berathung des Staatsbudgets für 1872.


