Xh-etfc vierteljährig 1 fl. 12 kr. Mit Bringerlohn. Durch die l<oft bezogen vierteljährig 1 si. 29 kr.
Ojeßtmr Alyngtr.
Erscheint täglich, mit «u8» nähme MontagS.
Expedition: Lanzleiberg, Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen.
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Samstag den 1. Angllst
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^DoniumtiKö auf den „Gießener Anzeiger" für die Mouaie Auguit und ^eplemver weiden von der trrpedltion, Cauzlel. bera L>t. B. I, foirne von allen Po Anstalten und Lanobriefuäqeru elttgegulqenommen.
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tl in t r t cf) e r Tf) ell.
G ießen, am 29. Juli 1874.
Betreffend: Die Wahlen der Gemeinderäthe in den Landgemeinden.
Dao r o Her>u g l id)r Kreisamt Gießen
an die Großhersoglichen Bürgrrmkistkreirn des Kreises.
Zur Beseitigung von Zweifeln machen wir Sie darauf aufmerksam, daß der Behufs der Protocollführung bei der Gemeinderathswahl eventuell zuzuziehende Actuar (§. 30 der Wahl-Anleitung) unmittelbar vor der,Wahlhandlung von demjenigen zu verpflichten ist, welcher die Wahl leitet, — nach Artikel 19 der Landgemeinde-Ordnung also von dem Bürgermeister oder dem von im ernannten Stellvertreter. Die Verpflichtung wird sachgemäß in Gegenwart der zwei Beisitzer vorzunehmen sein.
v. R ö v e r.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Das Einhalten der Hunde zur Nachtzeit betreffend.
Mehrere Hunde-Vesitzer lassen fast jede Nacht ihre Hunde frei auf den Straßen umherlaufen, wo diese durch ihr anhaltendes Bellen die Einwohner in ihrer nächtlichen Ruhe stören.
Wir haben schon ost darauf aufmerksam gemacht, daß die Hunde zur Nachtzeit, bei Vermeidung einer Strafe bis zu 2 fl., in den Hofraithen eingehalten werden müssen. Bleiben Warnungen und Strafen fernerhin wirkungslos, so wären wir in die Nothwendigkeit versetzt, die Nachts frei hernmlausenden Hunde von einem Wasenmeister einfaugen zu lassen.
Gießen, den 24. Juli 1874.
Großherzogliche Polizei-Verwaltung. _______________________________________Nover.______________________________________
Gefundene Gegenstände:
Ein noch neuer Regenschirm, 1 lateinisches Uebetsetzungsbuch von Spies-, 2 Tachentücher, 1 Portemonnaie mit 6 kr. 3 Heller, 1 Pincettt, 1 Spannkette, 1 Pferdepeitsche, 1 Manschetttnknopf mit eingelegtem Silbernamen E., I Badbüttchen (bet ThorschrdwerLix in Verwahrung), 1 Portemonnaie mit 1 fl. 52V» kr., 2 fl. 24 fr. in Sechskreuzerstücken, mehrere Schlüssel, 1 blauer neuer Kittel mit neuem Zeug und 1 Paar neue Strümpfe, eine Quantität Leder, 1 unächte Uhrkette.
Die Eigenthümer werden ausgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse weiden oeisteigert werden.
Gießen, den 31. Juli 1874. Großherzogliche Polizei - Verwaltung der Provinzial - Hauptstadt Gießen.
' Nover.
politischer Theil.
lers, die um mehrere resp. 24 Stunden verspätet eingingen und bei deren
der Anklagebank gedient hätten, und daß er einigen jungen Damen gestattet habe, der Gräfin Nesselrode ein Blumenbouquet während der Sitzung zu über
den. Hauptsächlich richten sich die Reden g.gen das Cwilehegesetz. Ferner ist den Leuten der Wahn beigebracht worden, daß demnächst ein Gesetz den Arbeitern verbieten werde, mehr als drei Kinder zu haben; das vierte solle stets bei der Geburt umgebracht werden. Von wem diese Anreizungen ausgegangen, hat aus den Antworten der Arbeiter nicht festgestellt werden können, bestimmte Personen sind nie bezeichnet worden; daß aber solche wahnwitzige Lügen Glauben finden konnten, zeugt in betrübender Weise von der niedrigen Bildung der Arbeiter wie von der sträflichen Gewissenhaftigkeit ihrer Verführer.
Berlin, 29. Juli. Die Ermordung eines zweiten deutschen Officiers, Namens Herrmann, durch die Carlisten wird von einem Correspondenten der „J»d. belge" jetzt bestätigt. Dieser „Herrmann", dessen Erschießung schon
reichen. Es sind seiner Versicherung zufolge den Damen keine gepolsterte Sessel, sondern einfache Stühle, „wie es der Anstand erforderte", angewiesen worden und die Ueberreichung eines Blumenbouquets fand statt, „während der Gerichtshof im Nebenzimmer das Urtheil berieth, also nicht in der Lage war, das harmlose Vergnügen einiger jungen Damen im Zuhörerraume seiner Aufmerksamkeit zu würdigen.."
Berlin, 30. Juli. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt über die von der Presse besprochene Verletzung des Briefgeheimnisses bei der osficiellen Correspond enz zwischen Kissingen und Berlin: Es handelte sich um zwei in den ersten Tagen nach dem Kissinger Attentat gefertigte Schreiben des Reichskanz-
seit längerer Zeit gemeldet worden ist, scheint leider identisch zu sein mit dem L ., ..;T. , T„ D...n...
ehemaligen badischen Lieutenant Hermann Brandeis, der bekanntlich unter Mo-^ einem auch der amtliche Siegelschluß ohne Zweifel verletzt war. Die eingelei- riones mit großer Auszeichnung focht. Brandeis, welcher den letzten Feldzug. tete Voruntersuchung ergab in einem Falle eine Verspätung in Folge eines gegen Frankreich mitgemacht hatte, bat im vergangenen Sommer um seinen'Hindernisses m der Bahnbesörderung ; in dem anderen ist die Verspätung noch Abschied, da er nach Amerika auswandern wollte. Er begab sich jedoch nicht «nicht ganz aufgeklärt, noch weniger die Vcrletznng des Siegels- Weder gegen nach Amerika, sondern nach Spanien, wo er bei den Regierungs-Truppen die Postbehörde des Absendungs Ortes Kissingen, dessen Vorstand die Corre- Dienste nahm. In den zahlreichen Kämpfen, welche Moriones im Norden mit!spondenz des Reichskanzlers mit pflichtmäßiger Sorgsamkeit entgegennehme lind den Carlisten harte, zeichnete sich Brandeis ganz besonders aus und soll er auf versende, noch gegen diejenige von Berlin habe die Voruntersuchung Verdacht- dem Schlachtfelde von dem Oberbefehlshaber zum Adjutanten ernannt worden gründe ergeben. Es bleibe daher nur die Möglichkeit einer Veruntreuung zwi- sein. Wie später verlautete, wurde Brandeis schwer verwundet und nach sehen dem Abgangsorte und dem Ankunftsorte zu ermitteln, wozu die Mitwir- Madrid transportirt. Nach seiner Genesung scheint er wieder ziir Armee zu-jkuug der bayerischeii Regierung und der Zwischenbehörden amtlich nachgesucht rückgekehrt und sodann den Carlisten in die Hände gefallen zu sein. Bestimmte worden sei.
Nachrichten über seinen Tod liegen bisher noch nicht vor. Es ist dies sehK Posen, 28. Juli. Der Telegraph hat schon die Nachricht verbreitet, auffallend, wenn man bedenkt, daß seine Erschießung schon seit Wochen gemel- daß auch dem Weihbischof Janiszewski das Loos geworden ist, welches er sich det ist. r— Nach in Bayonne verbreiteten Nachrichten haben die Carlisten in selbst durch seine Widerspenstigkeit bereitet hat. Er wurde gestern Vormittag Catalonien abermals 235 Gefangene von der Division des General Nouvilas halb 11 Uhr durch den Polizei-Director Staudy in seiner Wohnung verhaftet erschießen lassen. !und ist durch polizeiliches Geleit in einer Kutsche zum Thore hinaus und an
— lieber das Auftreten der Cholera in Schlesien sind beim Reichskanz- den Ort seiner Bestimmung befördert worden. Wohin? ist für's Erste nicht leramte zahlreiche Berichte eingelaufen. Die Krankheit greift vorzugsweise in bekannt. Unsere Polizei macht bei solchen Gelegenheiten immer eine strenge
Tlpnffrfifnnh ;^cr Gegend von Groß-Strehlitz.(und Pleß täglich weiter um sich. Es sind in
DeUlfUJlQnü. !Folge dessen von dem Reichskanzleramt die erforderlichen Vorkehrungen getroffen
Berlin, 29. Jnli. lieber die Unruhen in Willkühnen werden der j worden, um einer weiteren Verbreitung dieser Krankheit in wirksamer Weise „Königsb. H. Ztg." ganz dieselben Umtriebe berichtet, welche bei den früheren^entgegenzutreten.
Revolten mitgetheilt sind. In derselben Weise, wie an den anderen Orten,! — Der Burgsteinfurter Kreisgerichts - Director Herr uon Ledebur ver ist von den Aufrührern behauptet worden, daß der König nur von der Fort-;wahrt sich in einer Zuschrift an die „N. L. C." gegen die Behauptung, daß schrittspartei gezwungen sei, die neuen Gesetze zu unterschreiben, die Leibeigen- mit seiner Genehmigung den „hochadeligen Damen" gepolsterte Sessel statt- schaft solle wieder eingeführt und die Pfarrer aus den Kirchen vertrieben wer- der Anklagebank gedient hätten, und daß er einigen jungen Damen gestattet


