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1.

Rom, 29. Mai.

Cardinal Falcinclli ist heute Morgen gestorben.

Frankreich.

Paris, 29. Mai.

Man versichert, die Ultramontanen der Kammer

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3n Folge Anführung gelc führten Posto-r

Breslau, 29. Mai. In der heutigen letzten Hauptsitzung der Lehrer- Versain nlnng wurde die Antwort des Fürsten Bismarck aus ein an ihn abge­sandtes Begrüßung- Telegramm, in welcher der Fürstseinen herzlichen Dank den treuen Kampfgenoffen" aussprach, verlesen und mit jubelndem Beifall auf» genommen. Der Cnltusminister drückte gleichfalls in einem Telegramm seinen Dank für den ihm gewordenen Gruß mit dem warmen Wunsche aus, daß ge­meinsame ernste Arbeit mit einem gedeihlichen Erfolge belohnt werden möge. Morgen findet für die Teilnehmer der Versammlung eine E;trafahrt in's Ge­birge statt.

Straßburg, 29. Mai. Die Unterzeichner der Adresse an den Reichs- Schreiben des Dberprasidenten erhalten, worin ihnen im

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feit) mit einem jährlichen Gehalt von 500 st.; die evang. ei

bad) mit einein jährlichen Gehalt von 400 fl., dem Herrn Grasen zu Erbach- Erbach steht das Präsentationsred)t zu ; die evang.) ul stelle zu Breitenbrunn mit einem jährlichen Gehalt von 450 fl., dem Herrn Fürsten zu Löweusteiu- Werthenn Rosenberg, sowie dem Herrn Grafen zn Erbach-Schönberg steht das Präseutatiousreäu zu; die evang. Schulstelle zu Effelborn mit einem jährlichen Gehalt von 450 fl.

Darmstadt, 30. Mai. Gutem Vernehmen nach ist die Ankunft der Kaiserin von Rußland in Jugenheim am 14. Juni zu erwarten.

Berlin, 29. Mai. Fürst PutbuS läßt die Rachricht verbreiten, er habe die Einberufung eines Ebrengerid) gefordert, vor dem er sich verantworten wolle. Dem ist aber nicht so. Allerdings wird sich der Fürst vor einem Ehrengericht, und zwar vor einem militärischen, ausztisprechen haben; er er­scheint aber vor demselben als ein Citirter. nicht als Jemand, der selber darauf

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Üesterreich.

Wien, 29. Mai. DasVaterland" veröffentlicht den Wortlaut einer päpstlichen Encyclica an die ruthenischen Bischöfe, worin der Papst den trau­rigen Stand der Diöcese Ehelm beklagt, wo der von der Regierung bestellte Administrator alles Kirchliche mit Füßen trete, und die Bischöfe ermahnt, selbst unter Androhung schwerster Strafen die genaue Beobachtung der vom päpst­lichen Stuhle approbirten Liturgie anzubefeblen.

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9. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind : die evang. Schnlstelle zn Balk­hausen mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl.; die evang. Schulstelle zu Schöllenbach mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl., dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu; die evang. Schnlstelle zn Heppenheim im Loch mit einem jährlichen Gehalt von 500 fl.; oie evang. Schnlstelle zn Neckarhansen mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl.; eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Communalschnle zu Oppen-kan;ler^ab7n'^in _______ lvvlul UIl

beim mit einem jährlichen Gchnlt von o50 fl ; die kath. Lchulstelle zn Für- Auftrage des Reichskanzlers vorläufig mitgetheilt wird, daß derselbe wegen der nm pinom ,1 tri.A.,, KAt* 0,1 ° ' *'*'* " schnlstelle zu Erlen- in so hohem Miße wünschens'verlhen Beschleunigung der Stadt-Erweiterung

mit dem Kriegsminister in Verhandlung stehe.

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Verlin, 30. Mai. Die sämmtlichen Staaten des deutschen Reichs sind Paris, 29. Mai. ___________ 2________

^^hufs gleicher Geltung der von den deutschen Gnrnnasien ausgestellten Matu- würden den Antrag einbrinzen, daß das Freirnaurerthurn in Frankreich verbo- ritäts -Zeuguiffe für die Zulaffung zu den Universitäts-Studien und in allen ten werde.

öffentlichen Verhältniffen übereingekommen, bei den Gvmnasien fortan folgende DerPatrie" zufolge sollen die Wahlen, um die Hälfte der Mitglie-

Grundsätze zu befolgen: der der Generalräthe zu erneuern, im Juli stattfinden.

. . gesammte Cursus - Dauer des vollständigen Gymnasiums beträgt Der Tod Mallinckrodt's wird von clericalen und conservativen Blät-

Ilm<C w ,ncun 2ahre. Die Ausnahme in die unterste Elaste erfolgt dabei fern als em großer Verlust für Frankreich und die Kirche tief bedauert; alle

U Ui nk$L ܰr b-em vollendete^ neunten Jahre. 2) Bei einem Auftakts- vereinigen sich zu dem Lobe des Verstorbenen, weil sie in seinem politischen iAÜ>n, 0)1 -n o Aufnahme eines Schülers nur nach Beibringung eines Ent- Verhalten eine Schädigung des ihnen verhaßten Deutschen Reiches erblickten. laffungs-Zeugniffes der vorher von ihm besuchten Anstalt, und nicht in eine « r L

^crL>nc ot>er Abtheilung, als danach die Reise bei ihm vorhanden ist. (EllQlünO.

tr ^dkchscl darf bern Schüler hinsichtlich der ordnungsmäßigen Cursusdaucr London, 30. Mai. Tausend Kohlengruben«Arbeiter in Mola (Nord'

bestanden habe, Lasker's Behauptungen zu widerlegen Das Officiercorps hat 3« der Deputirlenkammer wurden heute die Einnahmen des Budgets berathen.

ihn vorgcladen. ' (B. B 6 ) Die Sitzung verlief ohne bemerkenswerthen Zwischenfall. Der Senat bcrieth

Berlin, 29. Mai. Fürst Bismarck wurde heute Nachmittag 4 Uhr über die Reorganisation der Jury.

vom Kronprinzen, alsdann vom Kaiser mir einem dreiviertelstüudigen Besuche beehrt.

nach einander verlebten Volksführcr, Metz-ind Hoffmann, gezeichnet wurden, keinen Zeitgewinn einbringen. 3) Der Unterricht wird, unvermeidliche vorüber- Schließlich legte Herr Bürgermeister Fuchs im Namen der Stadt Darmstadt, gehende Vertretungen ausgenommen, von den Lehrern erlheilt welche über ihre deren Gemeindeveriretung der Verstorbene seit vielen Jahren angehörte, eineo Qaalification sich genügend ausgewiesen haben. 4) Die Zulassung ,ur Matu- Kranz auf dem Grabe nieder. So endigte die Beeid,gungsfeicrlichkeit am rNäis Prüfung oder die Di-penjalwn von einer der dabei rcglemcntsmäßig lu Grabe eines Mannes, dessen Verlust noch lange empfunden werden wird.Erfüllenden Bedingungen, z. B. da, wo die oberen Elasten einen je zweiiähri- Soeben hält die zweite Kammer eine oerirauliche Besprechung über die Wahl gen Eursns b ben von der vollständigen Absolviriing des zweijährigen Kursus eines Nachfolgers des Herrn C. I Hoffniann als Kammcr-P,ä,"identen. Wahr- der ersten Elaste, kann nicht von emti Patronaii- oder Regierungsbehörde ver- scheinlich wird der jüngst eingetrciene Herr Obergerichisrath Görz in Vorschlag fügt werden, soiidern bleibt von dem Uriheil der Prüfungs-Commission be­kommen unb wohl auch vom Großhcrzog aus den zu piäsentireiibcn 6 Land,- Gymnasiums abhängig. In Fällen aßerorbenil,cher Art kann eine derartige daten designirt werden. Dispensatwn nur von der Centralbehörbe des betr. Staates gewährt werden

Darmstadt, 29. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 26 5) Gegenstände der Maturität- Prüfung sind aus allen Gymnasien die deutsche' enthält : lateinische, griechische, französische Sprache, Mathematik und Geschichte. D>e

1. Bekannt,nachung Grobherzoglichen Munster,,,ms der Finanzen, die übrigen Lebr-Gegenstände sind nicht uothioendig auch Gegenstände der Prüfung Außercourssitzmig der Laiitesgoldmünzen unb der landesgesetzlich ben inländischen Schriftliche Clausur Arb.iteu sind überall ein deut cher Aufsatz eine lateinische

Münzen gleichgestellten ausläiibischen Goldmüiizen betreffend. Arbeit (Aufsatz oder Extemporale, oder beibes) und bie Lösung mathemat,scher

2. Bekaimimachung Großherzogi,cher Provinzial - Direction Oberhessen, Aufgaben. Darüber h,naus auch eine Uebcrsetzung in"s Deutsche Griech,,che

die Wahl der Geschworeucn in der Provinz Oberhessen für 1875 beireffenb. Französische u. a. zu verlaugen, bleibt der Änordnung eines jeden Staates

3. Nachweisung der in der Großherzoglichen Münze gu Darmstadt seit überlaffen. 6) Als Maßstab für die Erthcilung des Zeugnisses der Reise gel­bem Abschluß der Münzconventiou vom 25. August 1837 bis zum Lchlusse ten in der Regel diejeiiigen Anforderungeii, welche die preußische Prüsiings- des Jahres 1873 stattgehabten Großherzoglich Hessischeii Ausminizungen. Orodnung dafür aufüellt. Dabei ist ausnahmsweise die Compensatio» zulässig

4. Uebersicht der für das Jahr 1874 von Grobherzoglichem Ministerium >i,ch welcher das Zurückbleiben in einem Gegenstände durch desto befriedigendere' des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreiluiig von Comnuinal-Bebürfiiisseii Leistungen in einem andern gedeckt wird. Eine solche Ansgleichuiig ist iiament- in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Gießen. lsch in dem gegenseitigen Verhältnisse der Mathematik zu den alten Sprachen

5. Ordensverleihungen. Se. Königl. Hoheit der Großhcrzog haben aller- au.vcndbar. In dem Gegenstände, für welchen die Compciisation zugelassen gnadigst geruht: am 1. Mai dem Gräflich Erbach-Erbach und Wartenberg- wird, dürfen jedoch die Leistungeii keiilenfalls unter das Maß herabgehen wel- Rolhischcn Forstmeister und Mitglied der Gräflicheii Reiitkammer, Liidwig ches für die Versehimg nach Prima erfordert wird. 7) Bei jeder mündlichen Vennleth, das Ritterkreuz erster Classe des Philipps-Ordens, am 7. Mai bem Mrtnriiäts-Prüfung ist ein Regierungs-Commissär zugegeii. Derselbe bat die Bürgermeister der Bürgermeisterei Äonsciibcim, ,m Kreise Mainz, Johannes Zeugnisse mit ,,i unterschreiben. Es ist zulässig, ausnahmsweise auch den Ludwig, das silberne Kreuz des Philipps-Ordens, am 8. Mai bem ersten Uni- oirecior des Gymnasiums zum Regierungs-Commissär zn bestellen in welchem versitatsdiener bei ber Laubes - Uiiiversuät, Heinrich Zimmermann, ans A laß Falle derselbe bei seiner Unterschrift auch diese außerordentliche Function be- seines 60jährigen Dienst-Jubiläums, das Ritterkreuz zweiter Classe des Lude- merklich zu machen hat. 8) Bei der schließlichen Berathung über die Gewäh- wigs-Ordens und am 15. Mai dem Oberstabsarzt i. P. Dr. Heydenreich das rnng ober Versagung eines Zeugnisses der Reife sind stimmberechtigt, nur bie Ritterkreuz erster Classe des Ludewigs Ordens zu verleihe» in der ersten Classe unterrichtenbe» wiffenschafllichen Lehrer, der Regierunas-

6. Erniächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. Commissar uub bei den nicht ausschließlich vom Staate unterhaltenen Gymna- Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben ullergnäbigst geruht: am 2. Mai bem sien außerbem ein Vertreter des betr. Patronats unb wo ein solches besteht Fürstlich Leiningen'schen Forstmeister Walter von Plöiiiiies zu Amorbach bie des Ephorats ober Scholarchats. 9) Die Ziierkennung eines Zeugnisses ber Erlaubniß zur Annahme unb zum Tragen des ihm »ou Sr. Hohen bem Her- Reife darf nicht durch ben gewählte» Beruf des Schülers begründet werde» zog von Sachien-Coburg-Gotha verliehenen Ritterkreuzes erster Classe des 10) Für bie Form der Zeugnisse gelte», behufs ihrer leichte» und sicher» Be- Sachsen-Ernestimschen Hausordens zu ertheilen. »ntzbarkeit, folgende Bestimm ingen : Es muß sofort erkeiinbar sei», vo» wel-

7. Namensveranderungen. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- chem Gymnasium das Zeugniß ausgestellt uiid daß es ei» Zeugniß der Reise giiadigst geruht: am 27. April dem Wilhelm, dem August unb bet M irie ist. Im Eingänge gibt dasselbe die vollständigen Personalien des Inhabers Schäfer von Darmstadt zu gestatten, daß dieselben künftig statt des bisherigen ebenso, wann er auf das Gymnasium gekommen, wie lange er namentlich ber Den Familiennamen Dornewaß, am 1 Mai Der Katharina Marr von Langen- ersten Claffe angehört hat, und welchem Studium er sich widmen will. Der thal zu gestatten, daß dieselbe künftig statt des bisherigen ben Familiennamen Inhalt des Zeugnisses bezieht sich nicht nur auf die bestandene Prüfung son- Schajer und am 9. Mat dem Heinrich und der Sophie Stollmer zu Gießei, bern auf ben in ben einzelnen, mit leicht erkennbarer Unterscheidung aufzufüh- i gestatten, daß dieselben künftig statt des bisher,gen bei, gimilieimamen renoen GegenstAide» überhaupt erlangten Grad des Wissens unb der Fertigkeit. JRijlmä fuhren. Wurden die Urtheile in Zahlen ansgedrückt, so ist deren Werth auf dem Zeug.

8. Erthetlung von Erfindungspatenten. Se. Kon,gl. Hoheit der Groß- niife an,uneben. 11) Junge Männer, welche die Prüfung als Eriraneer (also Herzog haben allergnädigst geruht: anr» 2. Mai d?rn Ka.ifmanu Heinrich Hoss- ohne daZ Gy nnasium zuletzt besucht zu haben) abzulegen wünschen, können dies mann in Darmstadt aus dessen Rachjuchen ein Erfindu-.igSpatent für die durch in der Regel nur in demselben Staate, w.-lchem sie augehüceu. Ausnahmen Zeichnunq und Beschrelbung näher erläuterte Coustruction einer Rollmasch ne von dieser Regel muffen durch zureichende Gründe dargeleat sein Die Crxtra- 4 F in C ^^^."^'^^brikation, am 4. Mai dem M ischinen-Fabcikauteu Georg Sigl neer können sich das Gymiiasium nicht wählen, bei welchem sie sich prüfen in Wien aus dessen Rachjuchen ein Erfi Duugspateut für die durch Zeichnung Liffen wollen, sondern haben darüber die Bestimmting der betr. Schulaufsichts- uud Beschreibung näher erläuterten Verbesserungen an Seilbahnen während der Behörde ein^uholen.

nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthumö unter dem aus- drücklicheu Vorbehalte zu ertheilen, daß durch die verliehenen Patente Riemand in der Anwendung bereits früher schon bekannt gewesener Theile der Erfindun­gen gehindert werden soll.