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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen.

Nr. 124.Montag to 1. Juni SM4t.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Der landwirthschaftliche Bezirksverein Gießen wird

Samstag den 6» Juni l I., Vormittags 10 Uhr beginnend,

in dem Lony)chen Bierkeller, zwischen dem Neustädter und Seltersweger Thore, eine Generalversammlung halten, zu welcher alle Mitglieder des Vereins und sonstige Freunde der Landwirthschaft, insbesondere die Herren Ortsvorstände und Lehrer eingeladen werden.

Tagesordnung:

1) Vorlage der Rechnung pro 1873;

2) Verwendung der dem Verein zustehenden Mittel pro 1874;

3) Mittheilungen des Herrn Professor Dr. Thaer über das Versuchsfeld des landwirthschaftlichen Instituts zu Gießen;

4) Vortrag des Herrn Professor Dr. Pflug über die thierärztliche Nothhülfe bei Schwergeburten;

5) Verschiedene Mittheilungen.

Sollten einzelne Mitglieder noch weitere Gegenstände zur Bcrathung in Vorschlag zu bringen haben, so wird gebeten, dies vor Beginn der Ver­sammlung dem Unterzeichneten mitzutheilen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben. Gießen, den 30. Mai 1874.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

v. Röder-

Nr. 17 des Reichs Gesetzblattes, ausgegeben den 22. Mai 1874, enthält: (Nr 1004). Strandungsordnung. Vom 17. Mai 1874 (Nr 1005). Bekanntmachung, betreffend das Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands. Vom 11. Mai 1874. Gießen, den 30. Mai 1874. Grotzherzogliches Kreisamt Gießen,

v. Röder.

B e k a n n t m a ch u n g.

Betreffend: Die nachträgliche Vergütung von KnegSleistungen in Folge des

Reichsgeietzes vom 23. Februar 1874. ,

Nachdem der Bundcsrath unterm 29. März l. I. die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu obigem Gesetz erlassen hat, wird in Folge Verfügung Großh. Ministeriums des Innern vom 28. l. M. Nachstehendes zur öffentlichen Kenutniß gebracht.

Die Ansprüche auf nachträgliche Vergütung der, in §. 2 des rubricirten Reichsgesetzes (Reichsgesetzblatt Nr. 7 von 1874) bezeichneten Kriegsleistungen (Vergütung für die Gewährung von Naturalquarticr, für geleisteten Vorspann, für Stellung von Wegweisern, Boten und für die Hergabe von Räumlich­keiten für Wachen rc.) sind binnen 6 Monaten bei uns um so gewisser anzumelden, als sonst alle diejenigen Gemeiliden und Privaten, welche jene Ansprüche beim Ablaufe dieser, vom Tage der Ausgabe des betreffendeii Gießener Anzeigers beginnenden Frist, nicht bei uns angemeldet haben, von der nach jenem Gesetz nachträglich zu gewährenden Vergütung ausgeschlossen sind.

Vergütnngsansprüche, welche, wie z. B. die unter §. 2 pos. 2 und 4 des rubricirten Gesetzes (Vorspann, Hergabe von Räumlichkeiten zu Wachen rc.) bereits in Folge der Ausführung des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851, Regierungsblatt 44 von 1868, früher angemeldet wurden und seither nicht oder nicht vollständig berücksichtigt werden konnten, sind jetzt innerhalb derselben Frist bei Meldung der Nichtberücksichtigung bet uns anzumelden.

Die Großh. Bürgermeistereien des Kreises werden hierbei gleichzeitig aufgefordert, binnen 4 Wochen uns anzuzeigen, ob, und eintretenden Falls welche Ansprüche der Gemeinden und Privaten voraussichtlich angemeldet werden sollen.

Gießen, den 27. Mai 1874. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v.'de r.

Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzial - Hauptstadt Gießen.

Nover.

Gefundene G e g e » st ä n d e:

1 altes Säckchen mit 1 fl. 6 fr, 1 Portemonnaie mit 18 fr , 1 Haarzopf, 1 neuer eiserner Ring mit Strick, 1 Portemonnaie mit 56 fr.

Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenfasse werden versteigert werden.

Zugelaufen: 1 kleines schwarzes Pinscherhündchen.

Gießen, den 30. Mai 1874.

Donnerstag den 4L Juni, Nachmittags 1 Uhr:

Lehrerconferenz für die Section Groß-Buseck auf dem Schiffenberg.

Groß-Buseck, den 30. Mai 1874. Der Vorsitzende:

Strack.

politischer Theil.

Deutsch sand.

Gießen, 30. Mai. Wir sind in der Lage, mittheilen zu können, daß eine unsere Provinz am meisten berührende Frage, die Einführung eines neuen Berggesetzes, ihrer baldigen Lösung entgegengeht. Der betr. Entwurf ist be­reits im Gesammtministerium zu Darmstadt durchberathen und wird in der Kürze den Ständen vorgelegt werden. Gegenwärtig ist man mit der Vor­bereitung der erforderltchen Aussührungs - Verordnung im Justizministerium beschäftigt.

Darmstadt, 29. Mai. Sicherem Vernehmen nach hat sich die Frac- tion der hessischen Fortschrittspartei dahin geeinigt, an Stelle des verstorbenen Fractions - Präsidenten Metz eine aus 5 Mitgliedern, nämlich Görz, Königer, Kuhl, Möllinger und Dernburg, bestehende.Commission vorläufig mit Wahr­nehmung der Präsidial-Geschäfte der Fraction zu betrauen. Die Ersatzwahl für den verstorbenen ersten Präsidenten der Kammer, Karl Joh. Hoffmann, wird voraussichtlich nächsten Dienstag stattfinden; sie erfolgt, da die neue land­ständische Geschäfts-Ordnung noch nicht publicirt ist, noch nach der alten Ge­

schäfts-Ordnung , und es find deshalb dem Großherzog 3 Candidaten zur Aus­wahl vorzuschlagen Indessen ist, da die neue landständische Geschäfts-Ordnung die Wahl der Präsidenten ganz in die Hand der Kammer legt, nicht zu bezwei­feln , daß hierbei die definitive Ernennung des Präsidenten auf die von der Kammer-Majorität gewünschte Persönlichkeit falle. Als diese Persönlichkeit hört man bestimmt den neuerlich in die Kammer gewählten Obergerichtsrath Görz von Mainz bezeichnen.

Darmstadt, 29. Mai. Wir erfüllen soeben die traurige Pflicht wie­der, einen Führer der hessischen Fortschrittspartei, Abgeordneten und Kammer- Präsiceiiten C- I- Hoffmann, dem Schooße der Erde zu übergeben. Eine zahlreiche Versammlung, an der Spitze der Landtag, Stadtvorstand und die Ministerien, legte Zengniß ab von dem schmerzlichen Gefühle, das diesem neuen schweren Verlust in die weitesten Kreise getragen hat. Herr Pfarrverwalter Lett hielt die geistliche Grabrede, in welcher er die Stellung und Beziehung des Politikers zu dem Gottesglauben geistvoll beleuchtete. Die schwungvolle Gedächtnlßrede wurde von Herrn Abgeordneten v. Wedekind gesprochen, in der mit glücklicher Hand die nahen Beziehungen in Tod und Leben der beiden kurz