Gründung einer solchen Gesellschaft gebildetes Fortdauer dieses Verhältnisses untersagt werden, wenn die fernere Betheiligung des Beamten nach Ansicht des vorgesetzten Ministeriums dem Interesse des Dienstes zuwider ist.
Die Negierung hat sich mit dieser veränderten Fassung einverstanden
erklärt.
Berlin. An der „heiligen Stätte" zu Bethlehem haben die christlichen Pilger abermals zu einer gewaltigen Rauferei Anlaß gegeben. Einem seit einigen Jahren eingesührten Gebrauch gemäß veraustaltet der lateinische Convent im Frühjahr eine fromme Landpartie nach dem Jordan, an welcher sich die aus Europa angelangten Pilger zu betheiligen pflegen. Bei der Rück kehr wohnen sie gemeiniglich einem Tedenrn in der Giburtsgrotte bei. Am 9. April kehrte die dies.Smal ganz besonders zahlreiche Pilgerschaar vom Jordan nach Bethlehem zurück und wollte, mit fliegenden Fahnen, in großer Pro- cession sich zur Grotte durch das sog. „Eiserne Thor" begeben. Das türkische Militär, welches den Tempel von Bethlehem bewacht, um die Pilger verschiedener christlicher Bekenntnisse davon abzuhalten, sich gegenseitig die Hälse zu brechen, machte den Führern begreiflich, daß der lateinische Clerus zwar das Recht der Passage durch dieses Thor habe, aber daß unter den diesmaligen Verhältnisien der Weg durch das Portal des lateinischen Convents gehen muffe, welches in die Kirche selber führe. Darauf fiel die Masse der Pilger über die Truppen her, schlug die Officiere und mißhandelte die Soldaten. Als der Districtsvorsteher sich in's Mittel legen wollte, wurde ihm nicht besser mitge- sprelt. In Folge dieser scandalösen Vorgänge finden Verhandlung n zwischen der Pforte und dem französischen Consulat statt. Es ist lediglich der erstaunlichen Selbstbeherrschung der türkischen Truppen zu danken, daß es nicht an heiliger Stätte zu einem „christlichen Dlutbade" gekommen ist.
Berlin, 28. April. Zum Ehrendienst bei dem Kaiser von Rußland conmrandirt gehen an die Grenze die Generale v. Doyen, v Werder, Prinz Heinrich Xlll. von Neuß, beim Großfürsten Konstantin der General-Lieutenant v. Strubberg und Major Westernhagen, beim Großfürsten Alexis Alexandro- witsch der Gencral-Lientenaut v. Rauch und Oberst v. Grävenitz, beim Großfürsten Wladimir der General-Lieutenant v. Schlothcim und Oberst v. Suckow.
Berlin, 2K. April. Gegenüber dem bekannten Schlagwort „Ausnahmegesetz" verdient die Ausführung des Justizministers Dr. Leonhardt in der Reichstagssitzung vom 21. April Beachtung. Er sagte:
„Meine Herren! Man hat gesagt, die verbündeten Regierungen hätten an den Reichstag eine Znmnthung gestellt, an welche früher nie gedacht worden ist. Dies ist jedenfalls eine sehr richtige Bemerkung. Wie erklärt sich das? Die Erklärung ist eine ganz einfache. Früher hat auch Niemand daran gedacht, daß Rom die Kühnheit haben könnte, das Dogma der Unfehlbarkeit zu proclamiren und damit Front zu machen gegen den Staat. Man hat das Gesetz ein Proscriptionsgcsetz genannt; ich glaube, durch solche Namen werden Sie sich nicht einschüchtern lassen. Die Sache selbst ist sehr einfach. Das Gesetz in der Gestalt, wie es Ihnen jetzt vorgelegt ist, liegt aus dem Gebiete des Staatsrechts, nicht des Strafrechts.
Allerdings hätte die Sache strafrechtlich aufgefaßt werden können, und bann wäre man zu Strafen gekommen, und zwar zu der Strafe der Verbannung oder, wenn man ältere deutsche Zustände heranziehen wollte, zu. der Strafe der Reichsacht. Allein dieser Weg ist nicht eingeschlagen worden^aus dem Grunde, weil er bedenklich, weil er mit sehr schweren Folgen verknüpft ist. WaS Ihnen jetzt vorgeschlagen wird, ist eine bei weitern viel mildere Maßregel, wie die Verbannung und die Neichsacht. Wer diese beiden Strafen kennt, wird darüber nicht einen Augenblick zweifelhaft sein.
Es ist eine einfache logische und rechtliche Folge, daß, wer das Recht des Staates negirt (es nichtig erklärt), es sich gefallen lassen muß, daß ihm auch vom Staate sein Recht negirt wird. Eine solche Negirttng des Rechts des Staates liegt aber vor; darüber, glaube ich, kann kein Zweifel sein.
Ich glaube, daß Niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen das Recht deS Staates zu befolgen; er mag sich vom Staate trennen, er wird dann außerhalb des Staates wie Jemand, der nicht zum Staate gehört, behandelt werden.
Dann hat man noch das Gesetz ein Ausnahmegesetz genannt. Unstreitig ist das Gesetz ein Ausnahmegesetz; aber es handelt sich auch um Ausnahmezustände. Und für Ansnahmezustä >de paßt selbstverständlich ein Ausnahmegesetz.
Ein praktisches Bedürfniß ist eben hervorgetreten gegen die Bischöfe und Geistlichen als Verächter des Gesetzes Es handelt sich hier ganz einfach darum, daß man sich birect gegen das Gesetz auflehnt; das ist im Staate eben nicht zu dulden, und wer das thut, der ist in der Lage, aus dem Staate entfernt zu werden.
Die Bischöfe negiren daS Recht des Staates, Gesetze zu geben, unb daneben mißachten sie die Gesetze. Grundsätzlich würde man sagen: die eigentlich richtige Maßregel ist die der Expatriirung (die Landesverweisung); wer im Staate sich den Gesetzen desselben nicht unterwirft, den setzt man aus. Wenn nun grundsätzlich diese Strafe nicht im Gesetz aufgestellt worben ist, so ist das wieder lediglich geschehen aus Rücksichten der Milde; Milde hat man walten lassen gegen die Consequenz des Rechts, man will erst die Jnternirling (Verweisung in einen bestimmten Laudesthcil) in Anspruch nehmen und nur im äußersten Falle zu dem grundsätzlich allein correctc» Mittel der Expatriirung schreiten. Ich glaube deshalb, daß von dem Standpunkte deS Staatsrechts ber Gesetzentwurf durchaus gerechtfertigt ist m allen seinen Theilen.
Berlin, 30. April. Abgeordnetenhaus Eingegangen sind Vorlagen wegen Aushebung des Homagial - Eides, Bewilligung von 60,000 Tkaler für Pferdeschau-Prämien. Das Haus erledigte den Rest des Grundrntcignungs- Gesetzes in zweiter Lesung nach den unerheblich modificirten Anträgen der Commission und nahm den Gesetzentwurf über die Kosten in Auseinaiidersetzungs Sachen unverändert an. Nächste Sitzung morgen.
Die anderweitigen Amendements wurden ab« gelehnt.
Wien, 30. April. Aus Aden wird der am 22. März erfolgte Tod des bekannten Afrika-Reisenden Brenner gemeldet.
Jrnnkrrid).
Paris, 28. April. Nachrichten aus Nom bestätigen, daß die italie» Nische Regierung nickt allein dem Auftreten Piccon'S vollständig fremd ist, fon« tern zugleich in Bezug ans denselben eure sehr correcte Haltung angenommen hat. Sie versickerte der französischen Regierung, daß die Abtretung von Sa voyen und Nizza für sie eine vollendete Tbatsache bleibe, welcke durch keine Kundgebung, die von den freiwillig kranzösisch gewordenen Bürgern ausgehe, aufgewogen werden könne.
— Es bleiben nur noch 27 Millionen auf die Anleihe von 5% Milliarden einzuzahlen.
— Das ..Journal des Debats" sagt gelegentlich der Suez Angelegenheit: Die Entscheiduna der Pforte ist ein schwerer Fall. Wir fürdlen, daß dieselbe hierdurch eine Dresche in ihre eigene Souverainetät gemacht habe. Wenn irgend eine finanzielle oder andere Gesellschaft sich von dieser oder jener Mackl die stark genug wäre, sich Gehör zu verschaffen, eine unerwünschte Einmischung erwirkte, was könnte sie nun sagen? Auf welches Princip könnte sie ihre Ab« wehr stützen?
Paris, 28. April. Ans Lyon, 27. April, meldet die Eorresp. „Havas": „Der Verein der hiesigen Seidenweber »st aufgelöst worden. Diese Maßregel hat unsere ohnedies so unruhige Bevölkerung in große Aufregung versetzt. Gestern fand in der Vorstadt de la Croix rouffe em Civil -Leicheubegängmß statt, an dem über 1200 Frauen Thetl nahmen und sick weigerten, trotz der mehrmaligen Aufforderung der Polizei, allseinanderzugeben."
— Der Bericht über den Tunnel zwischen Frankr.ich und England wurde dem Gener lrath des Departemeiits Pas-de Calais von Herrn Rusan-Rault, Generalrath, vorgelegt. Dieser Bericht, dessen Schlußfolgerungen angenommen wurden, besagt, daß die diplomatischen Schwierigkeiten gehoben und die Fonds für die Vorarbeiten von der Nord-Compagnie in Frankreich und dem South« Castern in England im Betrage einer Million von jeder Gesellschaft unter der Bedingung gegeben werden, daß d»e Concession ihnen vor jeder anderen Gesellschaft zugesprochen wird. Die Länge des projectirten Tunnels beträgt 50 Kilo meter, von denen 30 unter der Meerenge. Die Kosten werden auf 4000 grd. den Meter berechnet, waS die allgemeinen Kosten auf 200 Millionen bringen würbe.
Paris, 30. April. Das „Journal officiell" meldet, Graf Arnim habe gestern dem Präsidenten der Republik fein Abberufungs-Schreiben überreicht
fevaiiirrt
Madrid, 27. April. Nichts Neues aus dem Norden. In das Stadt- cheii Chelva, Provinz Valencia, ist eine Schaar von angeblich 5000 Cwüsten eingerückt.
Madrid, 29. April. Serrano meldet telegraphisch: Die Feindselig feiten haben wieder begonnen. General Concha nahm die Positionen von Mn- necas, Serrano verschiedene andere, um die Bewegung zu unterstützen. Das Feuer wurde bei Anbruch der Nacht eingestellt, morgen früh soll es wieder aufgenommen werden.
Barcelona, 28. April. Die Carlisten«Anführer Pradis und Fliz drangen mit 1500 Mann in Alforja iProvinz Tarragona) durch Verrath em und erschossen den Alcalden und 26 Freiwillige Der General-Capitän befahl deshalb alle aus Alforja gebürtigen, mit den Waffen in der Hand gefangenen Carlisten ebenfalls zu erschießen.
— Prinz Alphons befindet sich in Cotalonien.
Lokal-Notiz.
(Rief,en, 1 Mai. Gestern Nachmittag brannten im kiesigen Stadtwalde ca. 10-11 Morgen Gickenbestanv ab. Gin Holzmacher soll seinen Kaffee gekocht haken und dabei fahrlässig zu Werke gegangen und dadurch Ursache deS BrandeS geworden sein.
D e r in i s cb t e S.
Darmstadt, 27. Avril. (Wassermangel.) Seit einigen Lagen läßt die Main Neckar bahn sich »er Waggon das zum Speisen der Maichinen an kiesigem Platz nöthige Waffer er Frankfurt kommen. — In der ganzen Bleickstrasie sind dermalen sämmliicke Brunnen eerfiat.
Heppenkeim, 28. April. Am 2. Mai wird dabier eine zwei Tage andauernde ver »ammlung deutscher Irrenärzte stattstnden. Die Beratdungen des ersten Lage- werden sich m> Nervenpatbologie, diejenigen de- zweiten mit eigentlicher Pivchiakrie kelchästiqen. Porträae fint ontxeiafli vom Professor Lenden aus Straßburg, Profeffor Friedreich au- Heidelberg und Pee fesior Vckkard au- Gieren. (T. Ztg.
Würzburg. Wie un- mitgetkeilt wird, befindet fich unter Jenen, die da-Fretwillirm Gramen bestanden kaben, auch ein Schreinerqeiesie. Wir Kaken Grkundiaunq einqeioqen unt erfahren, daß sein bi-keriger Meister ihn für den solidesten und ffeißigsten Arbeiter erklärte, der er je in einer Werkstätte geseken, und trotzdem daß derselbe seiner Hauptverpffichtunx ’« aewissenkaft nachkam, trieb er in seinen freien Stunden aus Anregung und unter Anleitung »e4 Volk-bilduna-vereins so fleißig Geschichte unk GeograpKie und verlegte fick auf die Ausbildunp in der deutschen und französischen Sprache und MalKematik mit solchem Qifer, daß er 51 getrost dielem bekanntlich sehr schwierigen Gramen unterziehen konnte. G- bat auf diese *29m< der Volk-bildunq-verein eine sichtbare Frucht getragen. Der junge Mann — Weck mit Namtr au- Homberg a. d. O — bat nach eigenem Geständnisse im ganzen Iabre keinen halben Gulrer für WirtK-Kau-besuch ausg,geben, da er alle seine freien Abendstunden mit Lectüre in ber bikliotbek zugebrackt bat. Würden reckt viele ibn zum Muster nehmen, dann würde die Frage bald eine friedliche Lösung erkalten!
Aew-Pork Gin Bankbeamter kam zu einem Kervorragenden Advokaten und tag» .Ich babe ungefähr 100,000 Dollars unterschlagen, die- ist aber noch nickt entdeckt', was Ws ick thun?^ — ..Gehen Eie in IKre Bank rurück und steblen Sie nock 100 000 Dollars, t«* kommen Sie wieder zu mir", antwortete der Advokat Der Beamte tbat, wie e- ibm dei Advokat geheißen. Der Letztere Ickrieb sodann an die Direktion, daß sein Klient 2'»0.000 Dollars unterschlagen babe, aber die Hälfte zurückgeben wolle, wenn die Afiaire vertuscht werde Ty Direktoren nahmen die 100,000 Dollar-, und der Beamte, — gilt beut für einen respektabel! Mann. Die Gesckichte trug sich 1868 in New Aork zu und wird verbürgt.
LandlvirthscdaftlicKeS
(Mitgetbcilt von ber höheren landwirtbsckastlicken Lehranstalt in Worm4 )
in der zweiten Lesung zumeist nach den Anträgen des Ausschusses. Zu § 18
in der zweiten Lesung zumeist nach den Anträgen des Ausschusses. Zu § 18 Tiefe der «amenunterbringung. Wenn wir d,e statistischen GrnteeraeKnine mt? bewürbe ein Amendement von Fux angenommen, wonach die klösterliche Discipli- lUT AuS'aat verwendeten Samenmengen vergleichen, so finken wir, daß in Deutschland etwt uargrwall niemals angewender werken darf, um die Befolgung Nr 4'^.ai Io ti,! =ti nuiAeläfi n-nt ™
hi» fr,k n ... . .» fache ernten. Abgesehen von der manqelbaften Düngung und Bestellung de» N"ke», itrar ri
°°er TfA A.ubllbnng der staatsbürgerlichen Reckte zu bindern, zu S 27iUriacbf bider ungünstigen Resultate auch -UM Tbeil in der fehlerhaften Art uns ®et'e br em Zusatz Kopp s betreffs der periodischen Visitation aller Klöster durch die! Unterbringung de- Samen». Jedermann weiß, daß bei Anwendung der Säemaschme W
Ukllerreich.
Wien, 29. April. Das Abgeordnetenhaus erledigte das Klosterqesetz
Cornitö eingetreten, so kann die politischen Landes - Behörden.
mt
it:ts |<rfTl'
rTr
P gabt h flnipbild ftiiltui l etnrf y
stolleg
(Nil
Ler schon terbefanntem äi) a m u 6 lll 70. L'eben fttiitn etwaige Rorbnt, Inn s< 'ver.nögrn b vom rage ai bitte ^lufiord' . öffentlichen L ||1 ntbmm, n ' Ctm lö t bdbi bijt werde.
Lick den 9.
WroBbtrj
Dn
Ardk
Wa<b
N öa
tv^chöehenöe j ^aslagerung
1 l'lanirarb 11 Wurerar ^tßrn, den
l2)99]
^""'gkn Mot
in) Jfpqn achten, i (i Ekelte Auhlitrin 22« h-äöi
r
Ä3 K^‘nrOb' 1
J'fat l n^dts
V’Oirm L°


