am besten durch die beiden Thatsachen kennzeichnen, daß die Colonisten durch den Verkauf ihrer Producte nicht die Zehrkosten decken können, welche ihnen die Reise nach der Verkaufsstelle verursacht, und daß jetzt nach acht Jahren vergeblicher Arbeit die Uebersiedelung nach dem Capiuara-Flusse projectirt wird. Aehnlich und noch schlimmer sieht es in anderen Colonien aus (worüber das Schriftchen S. 39 u. s. berichtet.)
Der schweizerische General-Cousul in Rio de Janeiro berichtet schon 1857, daß die von den bezahlten Agenten und den brasilianischen Gesandten und Consuln zur Auswanderung Veranlaßten statt den versprochenen Herrlichkeiten ein Loos fänden, welches er offen und frei mit dem Namen einer schändlichen Leibeigenschaft zu brandmarken keinen An stand nehme.
Auch der englische Cousul in Pernambuco meldet in einem dem Parlamente übergebenen Berichte: „Die vielen bon deutschen Einwanderern wider Brasilien erhobenen Klagen sind, wie ich glaube, nur zu wohl begründet, da der Colonist die Ueberlassung von Land mir unter erschwerten und lästigen Bedingungen erlangen kann."
Mit Recht sagt Roscher („Colonien, Colonialpolitik und Auswanderung").' „daß eine deutsche Auswanderung nur nach Ländern gedeihen könnte, welche durch Klima uud Boden für den Ackerbau nach deutscher Weise gut geeignet wäreli, wo die Deutschen in ansehnlicher Masse zusammenwohnen könnten und die übrige Bevölkerting an politischer Ausbildung und Nationalgefühl nicht nachstände." Von diesen physischen und socialen Bedingungen sindet der Auswanderer in Brasilien nichts. JS. 5. Durchschnittlich kann wegen der allzu großen Hitze unser Getreide nicht gebaut werden. Die Deutschen müssen sich an eine ganz andere Lebensweise gewöhnen, ganze Distrikte können wegen der gebirgigen Lage kaum oder gar nicht mit dem Pfluge bearbeitet werden, selbst die einheimischen Produkte, Kaffee, Zucker, Taback u s. w. gedeihen nicht überall, meistens in vielen Gegenden nur in schlechter Qualität. Nur die Provinz Rio Grande da Sul ist einigermaßen für den deutschen Colonisten geeignet. Während das Land Mais, Weizen, Roggen, Gerste, Oelfrüchte, Baumwolle, Hanf, Melonen und Ananas hervorbringt, ist es der Cultur von Kaffee und Zucker nicht günstig und bietet son it feinen Boden für die Sclavenwirthschaft, weshalb es den Europäer von der Concurrenz der Sclavenarbeit befreit. Die Provinz besitzt noch eine Menge wohl gelegener Staatöläudereieu, Kohlen uud Erz- reichthum uud ein weithin schiffbares Flußnetz, auf welchem bereits eine Flotille von etwa 30 Dampsbooten den Transport der Produkte vermittelt. Vor allen Dingen aber erwartet dort den Auswanderer eine compacte Masse von circa 60,000 Deutschen, die durch ihre Menge einen bcmerkenswerthen Druck auf die socialen Uebelstände des Landes auszuüben vermögen und schon jetzt durch ihre Tüchtigkeit eine Achtung gebietende Stellung in jener Provinz einnehmen. (S- 12 u. 13.)
Doch ist auch von der Auswanderung in diese Provinz abzurathen. Da die weiter noch zu ermähnenden staatlichen und socialen Verhältnisse auch hier noch immer vorhanden sind und da namentlich zu fürchten ist, daß die Colo- nisten in andere Gegenden geschleppt werden. Am meisten haben diejenigen Einwanderer zu fürchten, welche aus sogenannte Halbpachtcontractc eingehen. Wir lesen S. 21: „Brasilien hatte, wie alle übrigen Länder, nachdem die Einfuhr der Neger aufgehört hatte, eine rasche Abnahme der Sclaven erfahren, wozu noch kommt, daß in der Zeit von 1820 bis 1850 jährlich von einer Anzahl von durchschnittlich 70,000 eingfführten Sclaven jedes Jahr gewiß 30 bis 40,000 starben. Die verwegene Annahme der Pflanzer, daß die aussterbenden Sclavenkräfte in den Zucker- und Kaffeeplantagen durch deutsche Ackerbauer zu ersetzen sein müßten, ließ die Werbungen auf Halbpacht-Contracte erfinden, welche ein hervorragender Jurist sehr richtig als die „Rechtsquelle der modernen Sclaverei" bezeichnete. Von Plantagen- Besitzern, die gewohnt sind, den Neger nur mit der Peitsche zu behandeln, fehlt jeder Maßstab für die Menschenwürde uud Menscheurechte eines freien Arbeiters.-
Mit Gewährung der Uebersahrtskosten, des momentanen Unterhalts und der angeblichen Ueberweisung von Land zu einem billigen Preise wird der Colonist unter diplomatischer und consularischer Mitwirkung hinübergelockt. Er erhält eine Anzahl von Kaffeebäumen zur Pflege und Ernte zugewiesen und zuweilen auch eine kleine Fläche Landes zum Anbau der nöthigeu Lebensmittel; beides jedoch nicht als Eigenthum, sondern nur um die Hälfte des Ertrags seiner Arbeit davon zu erhalten. Die sämmtlichen Auslagen zu erstatten, wird ihm außerdem der oritte Theil des Reinertrags gleich zurück gehalten und wenn die Schuld nicht in vier Jahren bezahlt ist, muß er sic sehr hoch verzinsen. Er darf den Herrn nicht vor Bezahlung der Schuld verlassen, und selbst wenn er endlich Alles bezahlt hat, muß er 6 Monate vorher kündigen, wenn er nicht wie ein Leibeigener zurückgeschleppt werden will. Es ist aus das Verlassen der Pflanzung eine^ Strafe von circa 50 Thlr. gesetzt, wodurch der Colonist meistens auf immerdar gebunden bleibt.
22: „Nach einer Denkschrift des Herrn von Tschudi an den brasilianischen Minister des Auswärtigen befanden sich viele Schweizer-Colonistcn am Ende ihres Reiseziels nrtt einer Schuldenlast von 1400 Thlr. belastet. Oft betrugen die Kosten für den Transport einer einzigen Familie von Rio de Janeiro nach der Colonie 500 Thlr., während die betreffenden Contracte den Colonisten berechtigten, eine vollkommen kostenlose Uebersiedelung vom Landungsplätze aus zu verlangen. Dazu muß noch manche Familie bedeutende Gebühren an den Commissionär bezahlen, mitunter 75 Thlr. Per Familie. Ein einziges Handelshaus rühmt sich im Senat, in einem Jahre 4000 Deutsche in der Hand ge habt zu haben. Nun berechne man seinen Gewinn und man wird es erklärlich finden, warum diese sauberen Herren alle Mittel und Wege versuchen, Colonisten herbeizulocken. Die von den Agenten verheißenen Vergünstigungen sind nie oder selten ehrlich gemeint. Alle Einrichtungen, die der Colonist trifft, kosten Geld, und so muß er immer neue Schulden machen, und da er dieselben abbezahlen oder sie verzinsen muß, der gesetzliche Zinsfuß aber 10 Proceni be- trägt, so vermag er nie frei zu werden, obgleich ihm die Hälfte des Ertrags contractmäßig zusteht. Der Colonist bleibt wegen der Unmöglichkeit, alle seine notbwendigen Ein- und Verkäufe selbst zu besorgen oder auch nur zu con- trolliren, stets ganz in den Händen seines Arbeitgebers, dem er in jeder Beziehung verbunden ist, so lauge er seine Schuld nicht abzutragen vermag, was im günstigsten Falle erst in Jahrzeheuten geschieht, vielleicht auch nie! Als Beispiel wird ein Kaffee pflückender Parceria-Colonist, d. h. ein solcher, der um die halbe Ernte arbeitete, angeführt. Er hieß Philipp Bernyard; es waren ihm 1700 Kaffeebäume fünf Mal im Jahre umzuroden und zu bepflücken übergeben, aber er durfte sich nicht davon entfernen. Als er es dennoch einmal that, sperrte man ihn sofort ins Gefängniß und nahm ihm zur Strafe seinen ganzen elenden Erwerb dieser zwei Jahre, ungefähr 200 Thlr. Der arme Mann veröffentlichte fein Schmal in einer Zeitung und fügte hinzu: „Alle Deutschen in diesen Colonien müssen in ewigem Zwangsdienste hier


