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Erscheint täglich, «:i Ims- nähme Sonntags.
Expedition: Canzletberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen.
Nr. 27?-. ™ Freitag den 28. "November
ihn t (i cf) e r Th ei l.
B e k a n n t in a ch u n g.
Nachdem für nothwendig erkannt worden ist, die seither bestehende Eintheilung der Kaminfegerbezirke erner Revision und Abänderung zu unterziehen, so haben wir diese Bezirke, wie nachsteht, anderweit abgetheilt. ~ .
1 Der I. Berirk, welcher dermalen dem Kaminfeger Karl Neuling dahrer zugewiesen ist, besteht für die Folge.
' a. aus dem Theil der Stadt Gießen, welcher (von Frankfurt ans gerechnet) rechts der Straße von Frankfurt nach Marburg gelegen ist,
b. ’ ^CHenborf a. d. Lahn, Burkhardsfelden, Garbenteich, Groß-Linden, Hausen, Heuchelheim, Klein-Linden, Lang-Göns,
* Leihgestern, Oppenrod, Steinbach und Watzenborn-Steinberg. .
2. Der II. Bezirk, welcher zur Zeit dem Kaminfeger Karl Zwesch dahier zugetheüt ist, umfaßt für die §olge.
a. den links der Frankfurt-Marburger Straße gelegenen Theil der Stadt Gießen, sowie ,
b die Orte' Alt-Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Daubringen mit Heibertshausen, Groß - Buscck, Lollar, Mainzlar, Reiskirchen, Rodgen, ’ Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Trohe, Wikseck und Winnerod. .
3. Der III. Bezirk wird, wie seither, aus den zum Kreise Gießen gehörigen Orten des Landgerichtsbezirks Lich gebildet und bleibt dem Kamm-
4. Dem Kamiuf^gtt M - l ch i /rlfL a 7-7p f'» h l II. zu Allendorf «. b. 8ba. verbleibt die Fegung in den Gemeinden Treis und Mendorf a. d. Lda.
Die aus pos. 1 und 2 sich ergebenden Aenderungen gegenüber der bis daher bestandenen Eintheilung treten mit dem 1. Januar k. I. m Kraft.
Zugleich wird weiter angeordnet, daß die Kaminfeger des 1. und II. Bezirks künftig alle zwei Jahre mit ihren Bezirken zu wechseln haben und tritt dieser Wechsel zum ersten Male am vorgenannten Datum ein.
Gießen, am 22. November 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. R ö d e r.
Gießen, am 22. November 1873.
Betreffend: Die Eintheilung der Kaminfegerbezirke. ~ n c
Das Großhrr)»gliche Kreis»»! Gicyen
an die Großberzoglichen Bürgermeistereien deS Kreises, mit Ausnahme von Gießen.
^udem wir Sie auf die vorstehende Bekanntmachimg veriveise» und Ihne» empfehle», entsprechende Notiz zu ihre» Acte» zu fertigen, beauftragen wir Sie zugleich, soweit Ihre Gemeinde» vo» den getroffenen «bändernden Anordnnnge» berührt werden dieselben ortsüblich zupublimem Die m §. 5 i>C8 Reaulativ's vom 18. August 1837, die Reinigung der Schornsteine und die Verrichtungen der Kaminfeger betreffend (Negsblatt. S. 376) vorgcschnebenen Verzeichnisse wollen Sie'rechtzeitig anlegcn, so daß sie vom 1 Januar k. I. an zum Gebrauche bereit sind. Es gilt dies namentlich für Die)emgen von Ihnen, in deren Gemeinden die Kamine vom bezeichneten Tage an durch einen andern Kaminfeger gereinigt werden.
' v. Röder.
Aufgegriffenes Schweinchen.
Am 26. d. Mts. wurde auf dem hiesigen Bahnhofe ein Schweinchen aufgegriffen. Der rechtsmäßige Eiginthümer wolle sich baldigst bei uns melden-
Gießen, den 28. November 1873.
Grobherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Nover.
politischer Tsteit.
testanten-Vereins hat in zahlreiche Gemeinden des Landes eine
Großherzog jur Unterzeichnung gesendet, welche wie folgt lautet:
u
Berlin, 25. November. Aus den Bulletins deS-„Reichs-Anzeigers
der Ortenberger Zweigbahn fasse.
Darmstadt, 25. November.
' ehrfurchtsvoll auszusprechen, daß wir in dem Verfassungs-Entwurf, wie derselbe ’DpllfCrfifrinh aus den Berathungen der Synode hervorgegangen ist, eine gesunde Grundlage
^luuujiuhu. fgr j>ie Neugestaltung und Entwickelung unseres kirchlichen Lebens erkennen und
Aus Oberhessen, 25. November. Vor einiger Zeit interpellirte der es namentlich mit Freuden begrüßt haben, daß die Synode neben voller Ga- Abq. Schuchard die Regierung wegen der Erbauung der Zweigbahn von Or- rantie für die Gewissensfreiheit und die UeberzeugUugen der Gemeinden und teuberg nach Stockheim. Sicherem Vernehmen nach geht die Seitens der Re- Gemeinde-Glieder jeden Versuch, die Einheit nnscrer evangelischen Landes-Kirche
gierung ertheilre Antwort dahin, daß sie an der Verpflichtung der oberhessischen zu zerreißen oder zu lockern, zurückgewiescn hat. Indem wir uns der zuver-
Eisenbahn-Gesellschaft, jene Zweigbahn zu bauen, nach wie vor festhalre. Da sichtlichen Hoffnung hiugeben, Ew. König!. Hoheit werde das^begonnene ^erk jedoch die projectirte Erbauung einer directen Eisenbahn von Berliir nach im Einklang mit der durch nahezu einstimmigen Beschluß der iLynode bezeugten Franksurt a. M. die Herstellung jener Zweigbahn überflüssig machen würde, so Gesinnung der evangelischen Bevölkerung zu Ende führen, richten wir an Ew.
erscheine es, so lauge noch Aussicht auf Verwirklichung des soeben genannten König!. Hoheit die allerunterthänigste Bitte: Ew. Königl. Hoheit wolle aller-
Projects vorhanden sei, nicht räihlich, auf Erfüllung der vorhin erwähnten gnädigst geruhen, dem Entwurf einer Verfassung der evangelischen Krrche des Verpflichtung der oberhessischen Eisenbahn-Gesellschaft zu bringen. Die Regie- Großherzogthums, wie derselbe aus den Beratbnngen der Synode hervorgegan- rung habe keinen Grund, anzunehmen, daß das Berlin-Frankfurter Projekt gen ist, die allerhöchste Genehmigung zu ertheilen."
aufgegeben sei, sie glaube deshalb, vorerst abwarten zu müssen, ob dasselbe zu sind bereits über 100 Adressen, und zwar meist aus katholischen Ge-
Staude komme oder nicht, ehe sie eine Entschließung bezüglich der Erbauung Minden, thnls von den Kirchen-Vorständen, theils von den Gemeinde-Gliedern unterzeichnet, zur Weiterbeförderuug an den Großherzog zurückgekommen. Sehr Der Landes-Ansschnß des hessische» Pro- viele gehe» gerade vo» solche» Gemeinde» ans, deren Pfarrer gegen di- Be- ~ Adresse an den tolüffe der Synode protestirt haben, viele Adreffen sind auch direct an den
Großherzog eingesendet worden.
„Allerdurchlauchtigster rc.! Die landesväterliche Fürsorge, mit welcher Ew. .x>trnui, «uv vu. n’T’D'Cx
Königl. Hoheit dem Bedürfniß nach einer zeitgemäßen Reform unserer Kirchen- geht hervor, daß das Befinden des Kaisers sich fortwährend bessert, doch Verfassung durch Vorlage eines Verfassungs-Entwurfs und Berufung eiuerischreitet die Besserung allerdings nur langsam vorwärts und man ersteht außerordentlichen Landes-Synode zur Berathung des Entwurfs entgegengekom- daraus, daß das Befinden des Kaisers durch die jüugste Erkaltung em- mcn sind, bat die evangelische Bevölkerung des Landes mit dem Gefühl auf- findlich afficirt war. Es ist deshalb immer noch die dringendste Veranlassung, richtigen Dankes erfüllt. Nachdem die außerordentliche Landes-Synode ihre den Monarchen zu schonen und von einer umfangrelcheren Bethelllgung an den Berathungen beendigt hat, halten wir uns verpflichtet, vor Ew. Königl. Hoheit Regierungsarbeiten fern zu halten. Alle Mittheiluugen, welche von Vortragen


