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Deutschland.

Andere matter-

Continental und Handclsqeselljchaft höher.

Andere beliebt.

werden-

meinten um Mülhausen wird von den Clericalen eine sehr starke Agitation betrieben.

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JIIVLUHI 11ui Vic amiuuici m ------------- u *' 1)011 10"' und Deutsche Cffectenbank fest. Continental und Hanbclsgcscl.,-,

cher die Art. 1 bis 10 im Wesentlichen nach den Ausschußantragen angenommen Ocsterr. Nationalbank 18 fi. matter. Von Wechseln Amsterdam, Wien und Pari« gcsrag .

Straßburg, 23. Juni. In Schiltigheim hat die größere Hälfte der Wahlberechtigten abgestimmt. Tie Bezirkstagswahl blieb unentschieden. Den Vorsprung hat der Candidat der gemäßigten Partei, der ehemalige Straßbur­ger Bürgermeisterei'Abgeordnete Jmlin. Bei der Kreistagswahl siegte die ge­mäßigte Partei mit zwei- bis'dreifacher Majorität. In Mülhausen kam keine Wahl zu Stande, da nur etwa 500 Wähler an der Wahlurne erschienen waren. Am nächsten Sonntag findet eine Nachwahl statt. In den Landge-

Lokal- Notiz.

Gieften, 25. Juni. In ber am 23. dss. an die Stelle des zurückgetretenen Landtagß- abgeordneten Herrn Heß vollzogenen Abaeordnetcmvahl für die SladtGießen ist Herr Professor Oncken einstimmig gewählt worden.

Spanien.

Madrid, 23. Juni. Die Ministerkrisls dauert fort. Wie verlautet, wird das gegenwärtige Ministerium interimistisch die Geschäfte fortführen.

jlmeritla.

Washington, 22. Juni Die Cholera ist hierscltst sehr heftig aus­gebrochen.

stcr Stimmung zusammen binnen. rx. <?< -a

Nom 15. Juni. In der Kirche San-ta Maria in Ara Coclt befindet sich ein Christ­kind aus Fkigenbolz, dem die Geistlichkeit wunderthätige Eigenichaften zuschreibt, unter Anderem auch die, viele Krankheiten zu heilen, sobald es nur in das Zimmer getragen wird, wo Kranke liegen. Dieses hölzerne Christkind galt eine zei.Iang für eine Art Wunderdoctor, c.ne Panacee gegen alle Uebel, und wurde nicht nur vom Volke, sondern noch mehr von der Geistlichkeit in hohen Ehren gehalten. Seine Dienstleistungen waren für dieselbe eine vortreffliche Cinnahms- quelle, und das schien hier die Hauptsache. Damit das Geschäft glatt gehe, wurde ein Verzeich­nis; sammtlichcr Krankheiten angelegt, über die das wunderthatire Bild Macht hat, und.bet feder einzelnen Krankeit der Betrag der Curkosten besonders fcstgesekt. Bei der unter der römi­schen Geistlichkeit herrschenden Anschauung über den Werth des Geldes versteht es sich von selbst daß sich der Wunderdoctor der Kirche Sancta Maria in Ara Coeli nie in Bewegung fetztewenn nicht Aussicht war, daß das Honorar oder Almosen, wie man es verblümt nennt, prompt bezahlt würde. Die Familie Torlonia, die so viel für die Kirche und deren Diener gethan hat, trieb ibre fromme Generosität so weit, den Ordensgeistlichen, welche das hölzerne Christkind bei den Kranken herumtrugen, eine ihrer großen vergoldeten Equipagen zur Verfügung zu stellen. Nach dem 20. September schien die wunderthätige Kraft dieses Bildes erloschen zu fein (man hat wenigstens nie davon gehört, daß Pius IX. in den letzten Monaten danach ve^ langt habe), bis cs plötzlich vor einigen Tagen wieder durch die Straßen von Nom gefahren wurde, um an irgend einem Krankenbette auf's Neue zu erproben. Ob cs geholfen, ist nicht öffentlich bekannt geworden.

Lauterbacher Viehmarkt.

Den 11. Juni waren aufgetrieben: 11 Bullen, 82 Ochsen, 40 Kühe, 110 Rinder, 4 Kälber und 431 Schme-ne. Im Ganzen war bei hvhen Preisen das Geschäft gun Der Ficindenbcsuch steigt von DU h zu Markt und gehen die bei dir Neucmiichtung von weiteren Märkten gehegten (Srroartun en bestens tn Erfüllung. Auch die vandbe- uölkerung bezieht die Märkte sehr und kann das F "tbestehen der dauteibacher Monats- Piehmärkte somit als gesichert betrachtet meiden. Nächster Markt den 2 1. juir

Darmstadt, 23. Juni. In der heutigen Sitzung der zweiten Kam­mer gelangten die Artikel 87126 der Kreisoidnung und damit der Schluß des Gesetzes zur Annahme. Im Ganzen wurden beinahe alle diese Artikel in der von dem Ausschuß nur unwesentlich amendirten Fassung der Reglerungs- vorlage angenommen. Im Einzelnen heben wir hervor: Zu Art. 90 beanstan­dete Aba. Dumont, daß der Provinzial-Direktor den Vorsitz un Provinzial taa führen soll, die Kammer nahm aber die Regierungsvorlage an und lehnte auch ein Amendement dieses Abgeordneten, baß in Verhinderungsfällen nicht der Stellvertreter des Provinzial-Directors, bezw. ein von dem Ministerium des Innern zu bezeichuender Kreisrath der Provinz, sondern ein gewählter Vertre­ter den Vorsitz führen soll, ab. Eine längere Debatte entspinut fich über Art. 95. Ab. Metz will der Negierung das Recht nicht gewähren, ein Mitglied, welches die Staatsprüfung zum Richteramt bestanden hat, dem Provinzialtag unter Umständen mit vollem Stimmrecht beizuordnen. Die Regierungsvorlage wird aber mit 21 gegen 18 Stimmen angenommen. In gleicher Weise gelangte der Schlußsatz:Geistliche, Kirchendiener und Elementarlehrer können nicht Mitglieder des Provinzialtags sein," mit dem vom Ausschuß beantragten Zu­satz, daß auch Provinzial- und Kreisangestellte ausgeschlossen sind rc., gegen den Antrag der Abgz Weicker, Königer und Schuchard, welche alle achten Staatsbeamten ausschließen wollen. mit 20 gegen 19 Stimmen zur Wiuiabnw. Qu Art. 101, welcher zur Beschlußfähigkeit des Provinzialausschusses fünf Mit glieder fordert, wird diese Zahl auf Antrag des Abg. Schuchard auf sieben erhöht (mit 23 gegen 16 Stimmen) und beigefügt, daß die Ladung der Mit­gliederrechtzeitig und schriftlich" erfolgt sein muß. Bei Art. 111 beschließt die Kammer, nachdem sich die Regierung einverstanden erklärt hat, daß in den Fällen, in welchen das Ministerium Rccurs-Jnstanz ist, diese Behörde incol- legialischerBerathuug zu entscheiden hat." Art. 120 bestimmt, daß Beschlüsse, welche die Befugnisse des Provinzial- oder Kreistags überschreiten, die Gesetze oder das Staakswehl" verletzen, vom Provinzial-Tirector bezw. Kreisrath zu beanstanden und behufs der Entscheidung über deren Einführung der Aufsichts­behörde eiuzureichen sind." Einstimmig beschließt hier die Kammer die Strei­chung der Worteoder das Staatswohl," obgleich Ministerin! Direktor von Starck diese aus der preußischen Kreisordnung entnommenen Worte verthei- digt. Bei Besprechung der Auesühruugöbestimmungeu giebt auf Anregung des Abg. Metz Miuisterial-Director v.

stehende Reorganisation des Staatsralhs alö höchster Verw Hierauf tritt die Kammer in die Berathuug der Städte Ordnung ein.

JÖetmifdjtefc.

* (Eine Duellgeschichte). Zwei englische Offieiere treten in London in ein Eafö und nehmen an einem Tische Platz, in Dessen unmittelbarer Nähe sich ein langer, hagerer Herr befin- vet, welcher mit grimmig ernster Miene eine Cigarre raucht und dabei spähende Blicke um sich wirft. Kaum haben sich unsere beiden Englijhmen vor einer Tasse Thee installirt, so gerat & ihre Converiation auf einen berühmten Zwerg.Er soll noch heute hier eintreffen," bemerkte Eimr der Beiden. Bei diesen Worten thut der ernste Nachbar den Mund auf, unb sagt im allerschlechtesten Englisch, besten eine Menschenzunge fähig ist, aber auch mit bem größten Phlegma der Welt:Ich treffe ein, bu triffst ein, er trifft ein, wir treffen ein, ihr trefft ein, sie treffen ein" Der Engländer fährt auf, wie von einem Scorpion getroffen, tritt aufgeregt vor den Fremden hin und fragt ihn mit gerunzelter Stirne:Sprechen Sie zu mir, mein Herr?" - Ich spreche," entgegnete ber Fremde,du sprichst, er spricht, wir sprechen, ihr sprecht, sie spre­chen."Laß boch ben Mann in Ruhe," sagte ber andere Engländer,du siehst ja, daß er drückt ist."Ich bin verrückt, du bist toerrüeft, er ist verrückt, wir sind verrückt, ihr seid verrückt, sie sind verrückt"Das ist zu viell" ruft der Engländer im höchsten Zorn aus. Sie wagen es, Herr, sich in solcher Weise über einen englischen Officier luftig zu machen. Ich hoffe, Sie handhaben den Degen eben so gut, wie die Zunge."Ich handhabe, du handhabest, er handhabt, wir handhaben, ihr handhabt, sie handhaben."Kommen Sie mit, mein Herr!"Ick komme mit, bu kommst mit, er kommt mit, wir kommen mit, sie kommen mit " saqte ber Frembe mit bemselben unzerstörbaren Gleichmuth unb erhob sich von seinem Sessel. Sie verlassen bas Cafe und gelangen bald auf einen öden, schlecht erleuchteten Platz. Der Offieier, der sieh nicht mehr zurückhalten kann, zieht vom Leder, während sein Kamerad dem Fremden seinen Säbel reicht. Die Klingen kreuzen sich.Pariren Sie ben ba!" ruft der Enalänber, ben bie Kaltblütigkeit seines Gegners immer mehr erbittertIch parire," ent- aeanete ber Frembe,bu parirst, er parirt, wir pariren, ihr pariret, sie pariren " "Wenn ich Ihnen nur bie Zunge an ben Gaumen nageln könnte," brüllte ber Englanber, außer sich vor Wuth. -Ich nagele, du nagelst, er nagelt, wir nageln, ihr nagelt, sie nageln." Und mit Viesen Worten bindet er die Waffe des Gegners und schlägt sie ihm gleich aus der Hand. Dann zieht er eine Cigarre aus ber Brusttasche unb zündet sie ruhig an. Der entwaffnete Engländer' bleibt wie von, Blitz getroffen mit offenem Munde stehen. Sein Freund jedoch tritt näher und sagt zum Fremden:Ich sehe, daß Sic ein Gentleman sind, und . . -34

sehe, du siehst, er sieht, wir sehen, ihr sehet, sie sehen . . ." Hier brach er ab unb fuhr tn deut eher Sprache fort:Verstehen Sie die Sprache Goethe s?"Ja" . . Nun, so erfahren Sie denn, meine Herren, daß ich soeben englisch lerne, und daß mein Professor mir geraden hat, zur Hebung fleißig Verba zu conjugiren. Da entschloß ich mich also, m Zukunft jebe» englische Verbum, das ich höre, sofort zu conjugiren."Und barum also . . .?" -Jawohl darum Alle brei Männer brachen in ein schallenbes Gelächter aus unb gingen in heiter-

k 153. andere durch körperlichen Zwanq, durch Drohungen, durch Ehrenverletzung oder durch Verrufserklärung, durch Behinderung in dem recht. : mäßigen Gebrauche von Kleidungsstücken, Werkzeugen oder Geruhen oder durch ähnliche Miltel bestimmt oder zu bestimmen versucht, an Verabredungen welche Entlassung der Arbeiter oder Einstellung der Arbeit gerichtet find, Thetl zu nehmen oder zu verhindern versucht, vou solchen Verabredungen zuruck zu treten, wird mit Gefäugniß bis zu sechs Monaten bestraft, sofern nach dem Strafge­setzbuche nicht eine härtere Strafe eintritt.

§ 153 a. Mit Geldstrafe bis zu 20 Thlrn. oder Haft bis zu 14 Tagen werden bestraft.^b^^ Hellen, Gehülfeu oder Fabrikarbeiter vor

Ablauf der vertragsmäßigen Arbeit oder ohne vorhergegangene Aufkündigung unbefugter Weise entlassen.

2) Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter, welche die Arbeit vor Ablauf der vertragsmäßigen Arbeitszeit oder ohne vorhergegangene Aufkündigung unbe­fugter Weise verlassen. ,

Mit der gleichen Strafe wird bestraft, wer Arbeitgeber oder Arbeitneh­mer zu den unter 1 und 2 gedachten Handlungen durch Mittel der im § 153 bezeichneten Art bestimmt oder zu bestimmen versucht, in so fern nach dem Strafqesetzbuche nicht eine härtere Strafe eintritt.

K 154. Die Bestimmungen der §§ 128- 139 und 152153 a finden auch auf die Besitzer, bezw. Arbeiter vou Bergwerken, Aufbercitungsanstalteu und unterirdisch betriebenen Brüchen unb Gruben Anwendung. Die Ccntral- behörden sind befugt, auch für die vorstehend bezeichneten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gewerbegerichte zu errichten, auf welche die ^§ 108108 g mit der Maßgabe Anwendung finden, daß zu Vorsitzenden derselben auch Bergre­vierbeamte bestellt werden können.

Diejenigen Bestimmungen der Landesgesetze, welche die bezeichneten Arbei­ter wegen groben Ungehorsams, beharrlicher Widersetzlichkeit oder wegen Ver­lassens der Arbeit mit Strafe bedrohen, sind aufgehoben.

Börsenberichte.

Frankfurt a. M-, 24. Juni. Man hatte sich bisher am hiesigen Platze ber Ansicht hingegcbcn, es cxiftire in Berlin noch eine starke Conlremine. Die bort beginncnben Ultimo- Prolongationen leqtn jeboch bar, baß bie Contremine schon längst ihre Deckung/n bcendet ha inbcm Stücke leickt, zu -/4 Thlr. Report zu haben sinb. Die Befürchtung, batz Stuckcmangel am Ultimo eintreten werbe, scheint nun gehoben unb hat bie Liebhaberei, welche scl)on cm gro­ßes Terrain gewonnen, keine Veranlassung mehr, ihre jetzige Position völlig zu behaupten. A s mattere Berliner Course trat schon gestern Abend eine Ermattimg ein, »cld»e freute noch w Nuance schärfer wurde, als hier unb in Berlin mehr Abgeber am Markte erschien. Creditac. tien gestern Mittag noch 287, weichen heute bis 2/9'/2. Staatsbahn, gestern 354 /., ,an

«flutet erac&tet di- Vollstreckung an,.,ordnen und ist befugt, zur Ausführung, Straßburg, -i. Juni. Seit gestern und heute trifft baS

de lekt°reu r e Mitwirkung der zuständigen gerichtlichen Behörden oder Beam- material ans Belfort hier ein, wo cs ausgeladen tout. Danut ist dort der KfnrnA ui iicbmen Geaen die auf die Vollstreckung bezüglichen Ver- erste Anfang zur Räumung gemacht.

sügung-n d^s Vorsitzenden ist die Berufung auf di- Eutfcheidnug des Gewerbe-! . 23. ^in.L -du Sckult.abe.m bat bie aroüere Kalkte der

aerichts ohne ausschiebende Wirkung zulässig. ... r_ .

s 108 f. Die Entscheidungen der G>Werbegerichte können nur mittels der Nichtigkeitsklage angefochten werden. Dieselbe ist binnen 10 Tagen nach der Verkündigung der Entscheidung bei dem ordentlichen Gerichte erster^ Instanz zu erheben. ^Sie kann nur darauf gegründet werden, daß eine Nechtssorm nicht oder nicht richtig angewendet worden sei. Die Vollstreckung der angefochtenen Entscheidung wird durch Anstellung der Nichtigkeitsklage nicht au gehalten.

k 108 g. Die Kosten der Gewerbegcrichte sind, so weit sie nicht durch die Urthecksgebühren gedeckt werden, von der Gimeinde, wenn fich der Be­zirk des Gerichts über mehrere Gemeinden erstreckt, nach näherer Bestunlnung der höheren Verwaltungsbehörde von den betheiligten Gemeinden auszubringen.

\ 108 h Was in den §§ 108 d-f für die Gewerbegenchte bestimmt ist, gllt auch für die Gemeindebehörden und Deputationen, so weit sie in ge­werblichen Streitigkeiten als entscheidende Behörden thätig sind.

ZweiterArtikel.

Die 153 und 154 der Gewerbeordnung vom 21. Ium 1869 werden durch nachstcheude, dcu bisherige» Zifferzahleu eutfprcchcude Paragraphen