Einzelbild herunterladen

Aeilage zu Mr. 301 des Kichener Anzeigers.

Deutsch land.

Darmstadt, 19. December. Die Haltung unserer ersten .Qarnmerj gegenüber den neuen Gesetzentwürfen über die innere Verwaltung und die Schule hat eine sehr begründete Aufregung in unseren politischen Kreisen her­vorgerufen. Der Beschluß unseres Herrenhauses vom 17. l. M., der die Zu­lassung von Ordensgeistlichen an den öffentlichen und Privatschulen zur Be­dingung des Zustandekommens*des neuen Schulgesetzes macht, ist eiu Faustschlag gegen die zweite Kammer, das deutsche Reich, die Negierung und eine sehr charakteristische Ueberhebung der dafür stimmenden Mitglieder unseres staiides- herrlichen Adels. Der Negierungsentwurf hatte Ordensgeistliche von öffent­lichen Schulen ausgeschlossen, die zweite Kammer diesen Ausschluß auch auf Privatschulen ausgedehnt, die erste Kammer den Beitritt zu diesem letzteren Beschlüsse abgelehnt. Als nun die zweite Kammer aus ihrer früheren Ab­stimmung nahezu mit Stimmeileinhelligkeit beharrte, jedoch der Negierung das Recht, Ordensgeistllche an Privatschulen widerruflich zuzulassen, verlieh, fordert die erste Kammer, über ihren ersten Beschluß hinausgehend, die Zulassung von Ordensgeistlichen an allen Schulen als eine Bediilgung des Zustaiidekommens des ganzen Gesetzes. Das Herrenhaus hat sich zweifellos darüber nicht ge­täuscht, daß die 2. Kammer, in welcher bis auf die wenigen Ultramontanen alle Parteischattirungen in dieser Frage einig gingen, nicht nachgeben könne und werde, sie hat sonach den Conflict mit der Volksvertretung geradezu pro- vocirt. Das Herrenhaus hat sich aber zugleich mit seiner Forderung, die Volks­erziehung der katholischen Ordensgeistlichkeit, gegen welche das gebildete Deutsch­land tagtäglich deil Vorwurf undeutscher und landesverrätherischer Gesinnung erhebt, zu überlassen, in Reih und Glied mit der Centrumspariei und allen erklärten Reichsfeinden gestellt, was freilich nicht auffallen kann, wenn ein Moufang und Dalwigk die Führerschaft haben. Wie die Negierung sich zu dieser Renitenz des Herrenhauses stellen wird, ist noch nicht sicher, die Volks­kammer aber wird, getragen von der Zustimmung des weit überwiegenden Theils der Bevölkerung, ihre Schuldigkeit ganz und voll thun. Sie handelt im Gefühle der Wichtigkeit des Moments und ihrer Verantwortlichkeit für den Erfolg. Kein Zweifel, daß der politische Einfluß der ersten Kammer bei irgend welcher Nachgiebigkeit der zweiten wesentlich steigen mußte, kein Zweifel aber auch, daß die erste Kammer in der Sackgasse, in welcher sie sich an der Seite der reichsfeindlichen katholischen Klerisei befindet, politisch abgethan werden kann. Die zweite Kammer wird diese Gunst der Situation auszunützen wissen.

(N. Frkfr. Pr.)

Darmstadt, 22. December. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Sich Allergnädigst bewogen gefunden, den früheren ordentlichen Professor an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Breslau, Dr. Joseph Huben Reinkens, durch nachstehende Urkunde als katholischen Bischof anzuerkennen:

Ludwig 111. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein 2C. rc.

Nachdem Wir Uns gnädigst bewogen gefunden haben, den früheren or­dentlichen Professor an der katholisch - theologischen Fakultät der Universität Breslau, Dr. Joseph Hubert Reinkens, auf Grund der am 4. Juni d. I. in Cöln stattgefandenen Bischofswahl und der ihm am 11. August d. I. in Rot­terdam durch den Bischof von Deventer ertheilten Consecretion als katholischen Bischof unbeschadet aller Unserer landesherrlichen Oberhoheits- unb Oberaus­sichtsrechte anzuerkennen, so ist sich hiernach gebührend zu achten.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großher­zoglichen Siegels.

Darmstadt, den 15. December 1873.

(gez.) Ludwig.

(contras.) v. Starck.

Darmstadt, 22. December. In der gestrigen höchst zahlreich besuchten und sonst glänzend verlaufenen Wahlversammlung zu Sprendlingen wurde ein Lassalleaner, welcher den Abg. Dernburg, den Kandidaten der Fortschrittspar­tei, mit einem doppelt geladenen Terzerole bedrohte, ergriffen und verhaftet. Die furchtbar erregte Menge prügelte hieraus die anwesenden fünfzig Lassallea­ner durch und warf sie zum Saal hinaus. Die Caudidatur des Abg. Dern­burg wurde einstimmig aufgestellt, die Versammlung war auch vou benachbar­ten Orten viel besucht. Die Chancen des Lassallerthums im Bezirke Offen bach-Dcrnburg sind in Folge des maßlos rohen Auftretens der Lassalleaner und der dadurch vielfach hervorgerusenen Conflicte entschieden gesunken.

(N. Frksrt. Pr.)

Darmstadt, 23. December. Seit drei Tagen werden im Odenwalde, in der Umgebung der erloschenen Vulkane Otzberg und Roßberg, Erdstöße be­obachtet. Heute Nacht 2 Uhr bemerkte man hier auch wieder eine starke Erd- Erschütterung.

Berlin, 20. December. Trübselig und ermüdend sowohl für die Ab­geordneten, als auch für die Journalisten und Zuhörer hatte sich^oie vielver­sprechende Debatte über die Civilche-Gesetzgebung über vier volle Stunden hin­geschleppt und es war wenig Aussicht vorhanden, daß die Verhandlting in ein etwas lebhafteres Tempo gerathe. Da plötzlich, wie ein Blitz aus heiterem Himmel, erscheint Er, der Reichsgewaltige. Die Landestrauer hat sich auch auf ihn erstreckt, seine gelben Epauletten sind schwarz umflort. Doch sein Geist weiß Nichts von dieser Trauer, er ist munterer denn je. Herr v^ Ger- lach nämlich hatte sich heute besonders liebevoll des Herrn v. Bismarck-Schön hausen erinnert. Was waren das für schöne Zeiten, da sie noch selbander auf den bösen Liberalismus losschlugen. Das waren andere Tänze, die Herr v. Bismarck-Schönhausen (für den Hospitanten der Centrumsfraction existirt derFürst v. Bismarck" ja nicht) damals aufspielte, als er nochJunkercon- fptrateur" war, und es in der Vernichtungssehnsucht aller großen Städte mit der besten Petroleuse aufnebmen konnte. Er, der Reichsgewaltige, ist s'it jener Zeit sanfter geworden, jedoch Gerlach's Farbe der Entschließung der Gedanken­blässe angekränkelt. Die Sarkasmen, die großen und kleinen Malicen, welche Herr v. Bismarck über den feisten Protestanten der Germania ausschüttete, der so sehr auf seine eigene Meinung erpicht ist, daß er keinen Zweiten neben sich

dulden mag, flössen wie Honigseim von seinen Lippen. Jubel und lautes Ge­lächter erscholl durch den Saal, da Fürst Bismarck mit der an ihm bekannten '^Rücksichtslosigkeit den Herrn v. Bismarck-Schönhausen aus Schritt und Tritt desavouirte und eiu erdröhnendes Bravo erscholl durch das Haus, als er den eigenwilligen Gerlach in eine amüsante Parallele neben dieGründer und son­stigen Neichen stellte, die ebenfalls ein ganz apartes Dasein zu führen bestrebt sind. Zuletzt siegte doch das Mitgefühl Bismarck's über den boshaften Sa- tyriker und mit einer höchst zweideutigen Anerkennung der persönlichen Vorzüge des Herrn v. Gerlach schloß der Herr Ministerpräsident seine Rede.

Münster, 21. December. DieWests. Prov.-Ztg." schreibt:In katholischen Gegenden wird die Einführung der Civilehe von Seiten des Staa­tes unter dem Volke als ein Attentat auf das Christenthum und die christliche Sitte betrachtet, da das Civilehe-Gesetz gestatte, nach dem weltlichen Gesetze, ohne das Sacrament der Ehe empfangen zu haben, ehelich zusammenzuleben, welches Zusammenleben vom katholischen Standpunkte aus nur als Concubinat angesehen werden könne und dürfet Das Sacrament der Ehe kann unter allen Umständen ein Katholik nur in seiner Kirche und nur von seinem katholischen Pastor gültig empfangen, und noch niemals habe man dasselbe in anderer Weise kirchlich gültig empfangen können. Es lohnt sich wohl der Mühe, meh­rere in dem letzten Satz enthaltene unwahre und irrige Anschauungen zu be­richtigen. Nach der katholischen Kirchenlehre ist nicht der Priester der Spender des Ehe-Sacraments (er ist nur kirchliche Urkunds-Person, wie die beiden Zeu­gen) , sondern die beiden Brautleute sind sowohl Spender als Empfänger des­selben. Unwahr ist es ferner, daß man in der katholischen Kirche dieses Sa­crament niemals vor einer weltlichen Behörde ohne priesterliche Trauung hat kirchlich gültig empfangen können. Noch im Jahre 1170 belehrte Papst Alexander III. den Bischof von Salerno in einem Pastoralschreiben also:

Wenn zwischen einem Mann und einem Weibe die Erklärung der gegen­seitigen Zustimmung in gesetzlicher Weise erfolgt, d. h. mit der feierlichen Förmlichkeit öffentlich erfolgt, mit welcher sie zu geschehen pflegt, nämlich ent­weder vor einem Priester, oder vor einem Notar, und, wie es in einigen Or­ten auch gebräuchlich ist, außerdem noch vor fähigen Zeugen, sc zwar, daß der Eine den Andern in wechselseitiger Uebereinstimmung ausdrücklich durch die gewöhnlichen Worte aunimmt:Ich nehme Dich zu meiner Ehefrau" und Ich nehme Dick zu meinem. Ehemanne",'so darf die Frau keinen ändern mehr heirathen, und heirathet sie später einen Andern, so muß sie von diesem getrennt und durch kirchliche Strafen angehalten werden, zu dem ersten Manne zurückzukehren. (Decret. Greg. lib. IV., til. IV., cap. III)

Aus dieser päpstlichen Entscheidung erhellt, daß man noch im Jahre 1170 das Sacrament der Ehe kirchlich völlig gültig nicht blos vor einem Priester, sondern auch vor einem Notar empfangen konnte. Noch mehr. In den Diö- cesen Münster, Trier, Paderborn und in Holland können noch heute kirchlich völlig gültige (gemischte) Ehen von Katholiken vor weltlichen Behörden sowohl, wie vor evangelischen Pastoren geschlossen werden. Die Sache liegt so: Die katholische Kirche betrachtet die gemischten Ehen, sowie die Ehen der Prote­stanten allerdings im Princip nur daun als gültig, 1) wenn überhaupt kein trennendes Ehehinderniß (impedimenlum dirimens) des katholischen Kirchen­rechts vorliegt, und 2) an denjenigen Orten, wo die vom Concil vorgeschrie­bene Form der Eheschließung publicirt ist, auch diese Form eingehalten ist. Papst Benedict XIV. jedoch hat 1741 für die Niederlande eine Declaration Der kirchlichen Vorschriften betreffs der Abschließung kirchlich gültiger Ehen da­hin erlaffen, daß dort die rein protestantischen und die gemischten Ehebündnisse, falls kein sonstiges kirchliches Ehehinderniß vorliege, vor dem Richterstuhle der katholischen Kirche auch dann als gültig angesehen werden sollten, wenn sie selbst in Pfarreien, wo die tridentinische Form der Eheschließung vorgesehen ist, nicht vor dem katholischen Pfarrer eines der beiden Contrahenten, sondern etwa vor dem nicht katholischen Geistlichen oder vor dem protestantischen Ma­gistrat erklärt sind. Diese Benedictinische Declaration gilt für Holland und die anderen ausdrücklich in derselben bezeichneten Länder, zu denen auch die Bischofssprengel von Münster, Paderborn und Trier gehören. Bei gemischten Ehen kann also schon jetzt in der Diöcese Münster nach der Declaration Papst Benedict's XIV. das Sacrament der Ehe kirchlich völlig gültig vor einem evangelischen Pastor oder einem evangelischen Magistrat empfangen werden."

Braunsberg, 23. December. Bischof Krementz ist wegen öffentlicher Beleidigung der Militär - Commandos zu Insterburg, Gumbinnen, Friedland, Wehlau und der Landesarmee-Jnspection zu Tapiau, begangen in der Bekannt­machung, betr. die Excommunication des altkatholischen Pfarrers Grunert, zu 200 Thaler Geldstrafe, eventuell 6 Wochen Gefänguiß verurtheilt worden, Pro­fessor Hipeer wegen Theilnahme zu 20 Thaler Geldstrafe, eventuell 1 Woche Gefängniß.

Kassel, 23. December. Vilmar's Broschüre:Der Todeskampf der hessischen Kirche", ist polizeilich confiscirt worden.

Frankreich.

Paris, 20. December. Die officiösePresse" kommt heute nochmals auf die schlechte Geschäftslage in Paris und ganz Frankreich zurück, und sucht darzuthuu, daß dieInteressen" nur deshalb erschreckt seien, weil ein Theil der konservativen Partei (das linke Centrum) zu den Republikanern halte, und so der Befürchtung Raum lasse, daß die Radicalen fester« Fiiß fassen könnten. Eine solche lächerliche Behauptung bedarf keiner Widerlegung, da es doch wohl bekannt genug ist, daß die jetzige Krisis dadurch hervorgerufen wurde, daß der größte Theil der Rechten und des rechten Centrums vor nichts zurückscheut, um sich an der Gewalt zu erhalten, obwohl diese Leute drei Viertel des Lan­des gegen sich haben. Da die Lage jetzt so ist, daß jeden Augenblick dem Lande die Geduld ausgehen kann, so ist es begreiflich, daß Niemand mehr Geschäfte zu machen wagt und daß das Elend steigt.

Versailles, 23. December. Die National-Versammlung wird sich am 31. December bis zum 12. Januar ohne Erneuerung der Permanenz-Commis­sion vertagen.

Vazaine wird sich morgen in Marseille einschiffen.