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Mnzeige- und Wilsölait für den Kreis Giessen.
ifA?i Dienstag den 24. Juni "as$t3.
«ar- Einlsdung rum Abonnement -LA'
auf den
Gießener A « Zeiger.
Derselbe erschein! faßlich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich 1 ff- 12 fr., frei ins Haus geliefert.
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im III. Quartal 1873 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.
Diejenige«, welche den Anzeiger Abends bei der brpedition abholen lassen, erhalten denselben zu I fl pro Quartal.
Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 ff. 29 fr. incl. Postaufschlags, dieselben können nur bei der Post oder den Landpostbotcn abonniren. Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern.
Die Rcdaction.
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Gießen, am 21. Juni 1873.
Betreffend: Aufsicht über das Faseloieh.
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Gießen, den 21. Juni 1873.
Der § 2, wozu Lasker einen Zusatz beantragt, daß die Vertheilung der
an.
Nr. 14 des Neichsgesetzblaltt's, ausgegebeu den 5. Juni 1873, enthält: (Nr. 929.) Gesetz, betreffend die Geldmittel zur Umgestaltung und Ausrüstung von deutschen Festungen. Vom 30. Mai 1873.
r bit tiigliä, mit ■ a Michls OiM Her, in möglichst Lesern oorfübren. tiiten und jrotittn ndessyn de in ae- unfttn im preußi- cdsiage mitibeilen. ocalen Angelegeki- n, unb die Gourfe ich und vollständig
Grotzherzogliches Kreisamt Gießen o N ö d e r.
gediegene AuW Jsthalts, roährenb ^nitressavte Mis-
Scbiete des poliii- größtit ZeilunM r Leitung gegen bor.nkMlnts Plkl» U fr., außeihm stchlags- in den Crten bei iet sich, da sied» [rt unter billigster if unser Blatt ne» llstall zu lhu"'
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an die Groscherzoglichm Bürgermeistereien. der nachbenaimten Orte.
Nach Beschluß der Generalversammlung des landwirthschafllichen Bezirksvereins Gießen vom 24. v. Mts. soll auch im laufenden Jahre wieder eine Besichtigung der Gemeindezuchrstiere des Kreises durch die vom Verein gewählte Commission stattfinden und sollen einer gleichen Besichtigung dabei auch die Zuchteber der Gemeinden unterworfen werden. Demgemäß ist Termin zur Vornahme dieses auberaumt worden auf:
Donnerstag den 26. l. Mts.
für Daubringen, Mainzlar, Trais, Allendorf a- d. Lda-, Staufenberg, Ruttershausen und Lollar, sodann auf:
Freitag den 27. l. Mts.
für Wieseck, Alt-Buseck, Trohe, Rödgen, Groß-Buseck, Beuern, Bersrod, Winnerod, Reiskirchen und
Samstag den 28. l. Mts.
für Gießen, Heuchelheim, Allendorf a d. Lahn, Groß-Linden, Laug-Göns, Leihgestern und Klein-Linden.
Sie wollen die Bullen- und Eberhalter anweisen, zu Hause zu bleiben und die Thiere der Commission bei deren Eintreffen vorzuführen, auch sich selbst bereit halten, um der Commission etwaige Auskunft zu ertheilen.
v. Röder.
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Tlpnlfrfifrmh nn ^cn Präsidenten des Reichstages Dr. Simson die Aufforderung, den Abg.
4JIUUUJIUIIU. Duucker wegen sothaner Aeußerung nachträglich zur Ordnung zu rufen. Der
Darmstadt, 19. Juni. Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben Präsident hatte die wirklich große Freundlichkeit, dieses Schreiben einer Ant- aus Anlaß des Regierungs-Jubiläums am 17. d. Mts. Allerhöchst zu ver-wort zu würdigen und die naive Zumuthung höflich abzulehnen, weil es ihm leihen geruhr: zur Erfüllung an jeder Veranlassung und Befuguiß schlechthin gebreche." Nun
Im 2. Infanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116: läßt sich der Herr Pastor in seinem Organe „Die Deutsche ÄZacht" los, er-
lem Oberst und Regiments - Commandeur v. Weber da^ Ritterkreuz 1. Klasse zählt den Vorfall und schreibt wörtlich: „Demnach bleibt nichts Anderes übrig, )es Ludewigs-Ordens ; dem Major und etatsmäßigen Stabofficier Keller das «wie hiermit geschieht, den Herrn Präsidenten Simson ehrerbtetigst zur Ordnung Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen; dem zu rufen"!!
Etabsquartiermeister, Zahlmeister Kalbfleisch, das Ritterkreuz 2. Klasse des Berlin, 23. Juni. Der Reichstag nahm in seiner heutigen Sitzung Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen; dem Feldwebel Bruchhäuser, den Gesetzentwurf über Verwendung des reservirten Theiles der französischen lein Feldwebel Schäfer, das silberne Kreuz des Verdienst-Ordens Philipps des Kriegs Contribution nach dem Anträge der Budgetcommission in zweiter Lesung Großmüthigen. 2 ..... -.....••••o-, ‘--k
Berlin, 20. Juni. Der bekannte Pastor H- Quistorp in Ducherow Gelder erst nach Erledigung des Gesetzes über die Einziehung des Papiergeldes hat den Reichstags-Abgeordneten neuerdings reichen Stoff zur Heiterkeit gege- geschehen solle, wurde bis zur Berathung des Münzgesetzes zurückgestellt. Das len. In Folge der Bemerkungen des Abg. Duucker über die Petition der Haus genehmigte darauf die Etatsüberschreitungen des Jahres 1872 und nahm „Deutschen Gesellschaft der Sonntags- und Arbeitet freunde" um strenge Sonn- sodann das Servisgesetz in dritter Lesung unverändert an, nachdem der von lagsfeier, wobei Redner von Heuchlern und Pietisten gesprochen, richtete Se.iLasker wiederholte Antrag betreffs Anrechnung des bisher gezahlten Officier- Hochwürden, der hochberühmte Pastor und Handelsmann zu und in Ducherow,«Services, welchem Staatsminister Delbrück für unannehmbar erklärte, bei nn-
Gesunde»«: Gege st st ander
Ein goldenes Ringlein mit Steinchen, ein kleines goldenes Medaillon an einem'Saminetbändchen, ein Messer mit 4 Klingen, ein Portemonnaie mit 50 Kreuzern, ein großer Wasserkrug, mehrere Schlüssel, ein trockenes Rehfell, ein KiuderschÜhchen, zwei Ellen rothes wollenes Zeug, ein buntes wollenes Halstüchelchen, ein leinenes Taschentuch, gezeichnet W. T. 2., ein alles Herrnhemd und zwei zusammengebundene Schlussel.
Die Eigenlhümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 23. Juni 1873. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen.
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