Einzelbild herunterladen

baob.

Äs:

Ä?m»« f° baß man audi

J fiLU.ur eNt, unter ® ®jMtc von 2433 , \w Einnahmen der

j.L1;1W hoher. Har-

die r «ee eite ist v 4!'

*** vierteljährig 1 fl. 12 !r. B W 4k HA AA* /j| ^,0 scheint täglich, ~i Aus-

v..r Bringcrlohn. Durck die @ W Jg A »!/ !|F I M W ä r M I 1 i fi/ | jr nähme Sonntags.

w tmt* v^f II H( | U t <*VI Ijl Im. v. rtwter*

Anzeige- und Wntsßlait für den Kreis Kiessen.

nHiwaaBaBQanBamxKvHsEnrrrofr TTi",raMM,,MOT»^^mwrnrrTinOTinnr^*,h**l>,,n « *»» >»»»mu-i» ?y.tiwwwu,i>vnir- m««»mn ««»wHiniifiBw wTHr^TrT1,BMnByMrrTWr<wT-^w.Y^^WWMIW

Nr 2ZD grcitüß dm 19. Scpcmdcr ZKZ3.

magflwasBWK'aHHWBirt wm

Einladung MM Abonnement

88V».

uni MMnzei in In FrpMm __________________(419? ijlt

4- Co. in Mainz Fischbach.

in-Safltr,

auf den

Wietzener Anzeiger

Derselbe erscheint täfllid), mit Ausnahme Sonntags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich 1 fl. 12 fr., frei ins Haus geliefert.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im IV. Quartal 1873 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.

Diejenigen, welche den Anzeiger Abends bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl. pro Quartal.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 29 fr. incl. Postaufschlags. Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern.

Die Redaction.

politischer T h e i l.

Willis ivu u , mm; i. vh ui|u;iu jv| u11 mm

Mir derselben in ihre betreffenden Garnisonen stattfinden, bei welche tat b Vnrp nnrft FvAt.......... <T\ .....r.'...... s. « S n.-. CifCl.-Jnv.,.. .

ittl

fl.

Darmstadt, 17. September. Die außerordentliche Landes-Synode setzte in ihrer gestrigen Sitzung die Berathnng des Verfassungs-Entwurfes fort, erledigte die §§ 5 bis 8 und begann die Discussion über den § 9. § 5 wurde mit einem Amendement Vuchner's angenommen und bilden inhaltlich desselben die Gesammtheit der evangelischen Einwohner eines Orts oder eines bestimmten Bezirks, welche zur gemeinschaftlichen Erreichung ihrer kirchlichen Zwecke vereinigt sind und einen oder mehrere Geistliche, sowie einen eigenen Kirchenvorstand besitzen, eine Kircheugemeinde; ebenso wurde ein Zusatzantrag des Abgeordneten Dekan Müller angenommrn, wonach nnhrere in einem .Qte eine selbstständige Kircheugemeinde bilden. § 6, wonach keine Kirchen-^ gmieinde und .kein Pfarrverband ohne Zustimmung der Landes-Synode sich bilden, umgestalten oder sich auflösen kann, soH lange solche Glieder der evangelischen Kirche des Großherzogthums bleiben, wurde ebenfalls zustimmend

DeuiMand.

Darmstadt, 14. September. Gestern wurde das Urtheil des Bezirks - prafgerichts in der Untersuckungssache des PH. Brand und Genossen von Usen- burg wegen Landfriedensbruch verkündigt. Die höchste erkannte Strafe traf den Joh. Zimmer, der zu 4 Monaten Gefangniß verurtheilt wurde; 4 Be­schuldigte wurden freigesprochen. Ein weiterer sehr interessanter Fall war die Anklage gegen die noch nicht 15jährige Elisabetha Nnland von Trebur, welche geständigermaßen ihr neugeborenes uneheliches Kind nach der Geburt ermordete. Unter Annahme mildernder Umstände wurde eine Gefängnißstrafe von 1V2 Jahr ausgesprochen.

Darmstadt, 16. September. Der Großherzog ist bereits am letzten Samstag von Friedberg hierher zurückgekehrt. Zwei Tage vor seiner Rückkehr war die Kaiserin Augusta hier und besuchte mit Prinz und Prinzessin Karl die Rosenhöhe, sodann auch das Elisabethenstift- Sicherem Vernehmen nach hat der Kaiser von Rußland für das zu errichtende Hcssendenkmal 560 fl. ge­stiftet. Der dafür gesammelte Gesammtbetrag beläuft sich jetzt schon auf über 11,000 fl., so daß das Denkmal vollkommen gesichert ist. Die hessischen Eon- tingente sind jetzt sämmtlich von den Manöver« zurückgekehrt. Der hiesige Ctadtrath hat die Abhaltung der diesmaligen Herbstmesse abgelehnt, um die Einschleppung ansteckender Krankheiten zu verhüten. Diese Maßregel wird in dieser Ausdehnung hier vielfach bekämpft, indem man eine Hinausschiebung der Messe bis zu dem Erlöschen der Cholera für entsprechender hält und es läßt sich nicht leugnen, daß diese Maßregel in Betracht,daß sonst viele Personen in ihrem Erwerb", viele in ihren Einkäufen behindert werden, den Vorzug verdiente.

mit

w

..-äcx*) 9tr. 29. :

l.inierik8,

s5r' aus

«W-

u-niiU^^.^enur-

^ledigt. Das Gleiche gilt von dem § 7 (räumliche Begrenzung der Kirch- ynteu spiele, Verhältniß der Mutter- und Tochtergemeinden, sowie der gleichberechtigt i unD (211t | vereinigten Gemeinden) und dem § 8 (Folgen der Aushebung eines Kirchen- oder Pfarrverbandes, der zwischen verschiedenen Gemeinden des nämlichen

1 - ^^^sipiels besteht) Ein Antrag des Abg. Kraft zu § 6 über den Anst.itt

..1" / rl;orbJ!E2^' ' tllcr ganzen Gemeinde aus dem evangelischen Landeskirchen-Verband wurde an sich l'1! Fn Ausschuß zurückverwiesen. Der § 9, dessen Verathung nicht zn Ende ge- ' ,0 ftoÄ |pT* lvut^e' handelt von der Begründung der Einpsarrung durch den Wohnsitz.

ItlbüUl- 4 (Darmst. Ztg)

Verltn, 17. September. Die Demobilisirung der Truppen der ' Occupations-Armee wird, nach denDeutschen Nachr.," sofort nach der Nück- <7kk v^!Mir derselben in ihr? FintrptTpiibpn tonrmfnupii ftntffinhrn finr mplcher Gelegen-! Hut wie auch bei früheren Demobilisirungen den Officieren Retablissements xclder gewährt werden sollen, die je nach den Chargen verschieden bemessen

ine ein,Mn ftebenbe Stent -dchcn, welches intss

, .^uslichkn Artuits k jjtn ho. en Loh» i rP b b. N/Uü , "«diuhmiidH'ißdcÜ« hicbäitiW bd

ß. -DiuIler. MMZ arntrm p btn an icbm MW KS«

CM .

A'.q

sind. So sind für den Lieutenant 200 Thlr., für den Hauptmann 400 Thlr. und für die höheren Chargen entsprechend höhere Beträge in Aussicht genom­men. Außerdem sollen die einzelnen Truppentheile noch Gelder zur Verfügung erhalten, um Remunerationen und Demobilmachungs-Geldzuschüsse an Beamte rc. gewähren zu können. Das Geld zu diesen Zuwendungen soll, wie jetzt verfügt worden, aus den Fonds genommen werden, die bei der Occupationsarmee selbst durch die geringere Präsenzstärke und durch die Ersparnisse an den Stationen (man hatte z. B. statt der starken Kriegsrationen den wenig beschäftigten Pfer­den schon aus Gesundheitsrücksichten schwächere reichen lasten) erübrigt worden sind. Der Kriegsminister habe diese ersparten Gelder für den Militärfiscus in Anspruch zn nehmen beabsichtigt, da jedoch seitens des Finanzministers darauf hingewiesen wurde, daß dieselben Eigcnthum des Reiches und insbeson­dere der Occupationsarmee als solcher seien, so einigte man sich dahin, die Gelder im Interesse der zur Occupationsarmee gehörigen Truppen zu verwen­den. Ein Dritttheil der gesummten Summe soll für den oben erwähnten Zweck, ein zweites Dritttheil für das Retablissement des Materials der betref­fenden Truppentheile und das letzte Dritttheil für einen speciellen Unterstützungs­fonds, welcher für die Invaliden und sonstigen Hülfsbedürftigen dieser Trup­pentheile gebildet werden soll, verwandt werden. Man beabsichtigt, dem Reichs­tage seiner Zeit eine besondere Vorlage behufs Genehmigung dieser Vorschläge zugehen zu lassen.

Berlin, 17. September. DieProv.-Corresp.", den Geist und ein­zelne Bestimmungen des Allerhöchsten Erlasses über die evangelische Kirchenver­fassung besprechend, schreibt: Ans dem Allem gehe klar hervor, daß die neue kirchliche Organisation nach dem Sinne des Königs und der Regierung ein Quell wirklich evangelisch - christlichen Lebens und ein Quell wahrhafter Er­frischung und kräftiger Erneuerung des Wesens und Wirkens der evangelischen Kirche in Preußen werden solle. Allen lebendigen Gliedern der Kirche, vor Allem der evangelischen Geistlichkeit, werde hiermit ein fester Boden gegeben sein, auf welchem sie je nach der Stellung und dem inneren Berufe an der Wiederbelebung und Aufrichtung der Kirche erfolgreich mitwirken könnten. Das­selbe Blatt zeigt an, daß mit Rücksicht auf die Allerhöchste Botschaft vom 14. Februar 1872 cs geboten erscheine, den Bericht der Eisenbahn-Unter­suchungs-Commission zuvörderst der Landesvertretung bei deren nicht fernem Zusammentritt mitzutheilen und die Modalitäten der weiteren Veröffentlichung mit derselben zu erwägen. Fürst Bismarck kommt am Sonntag für die Dauer des Aufenthalts des Königs von Italien hierher.

Berlin, 17. September. Die zu den hiesigen Truppenübungen anwe­senden französischen Osficiere waren nebst dem französischen Militär - Attachs, Prinzen von Poliguac, am Sonntag znr kaiserlichen Tafel gezogen und sind darauf zu den Cavallcrie-Uebungen bei Apensen in Holstein abgereist.

Berlin, 17. September. DieProv.-Corresp." schildert kurz den Be­such des Kaisers in Hannover, wobei sie sagt: Dieser herzliche Empfang, woran die weitesten Dolkskreise sich freudig betheiligteu, bestätigt von Neuem, wie sehr auch dort die Liebe und Verehrung für den Kaiser und König bereits tiefe Wurzeln geschlagen haben.

Pofen, 15. September. Wie weit die im Hirtenbriefe des altkatholi­schen Bischofs Neinkeus gerügte Menschenvergötterung der nach jesuitischen Grundsätzen nmgestalteten katholischen Kirche getrieben wird, davon liefern die Anordnungen des streng jesuitisch gesinnten Erzbischofs Grafen Ledochowski ein eclatantes Beispiel. So hat derselbe während seiner Diöcesanverwaltung die Sitte eingeführt, daß er von den Zöglingen des Clerical-Seminars, bei seinen Besuchen der Anstalt, und von den Angehörigen einer Parochie, die er auf