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Wietzener Anzeiger
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Die Redaction.
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Mir derselben in ihre betreffenden Garnisonen stattfinden, bei welche tat b Vnrp nnrft FvAt.......... <T\ .....r.'...... s. « S n.-. CifCl.-Jnv.,.. .
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Darmstadt, 17. September. Die außerordentliche Landes-Synode setzte in ihrer gestrigen Sitzung die Berathnng des Verfassungs-Entwurfes fort, erledigte die §§ 5 bis 8 und begann die Discussion über den § 9. § 5 wurde mit einem Amendement Vuchner's angenommen und bilden inhaltlich desselben die Gesammtheit der evangelischen Einwohner eines Orts oder eines bestimmten Bezirks, welche zur gemeinschaftlichen Erreichung ihrer kirchlichen Zwecke vereinigt sind und einen oder mehrere Geistliche, sowie einen eigenen Kirchenvorstand besitzen, eine Kircheugemeinde; ebenso wurde ein Zusatzantrag des Abgeordneten Dekan Müller angenommrn, wonach nnhrere in einem .Qte eine selbstständige Kircheugemeinde bilden. § 6, wonach keine Kirchen-^ gmieinde und .kein Pfarrverband ohne Zustimmung der Landes-Synode sich bilden, umgestalten oder sich auflösen kann, soH lange solche Glieder der evangelischen Kirche des Großherzogthums bleiben, wurde ebenfalls zustimmend
DeuiMand.
Darmstadt, 14. September. Gestern wurde das Urtheil des Bezirks - prafgerichts in der Untersuckungssache des PH. Brand und Genossen von Usen- burg wegen Landfriedensbruch verkündigt. Die höchste erkannte Strafe traf den Joh. Zimmer, der zu 4 Monaten Gefangniß verurtheilt wurde; 4 Beschuldigte wurden freigesprochen. — Ein weiterer sehr interessanter Fall war die Anklage gegen die noch nicht 15jährige Elisabetha Nnland von Trebur, welche geständigermaßen ihr neugeborenes uneheliches Kind nach der Geburt ermordete. Unter Annahme mildernder Umstände wurde eine Gefängnißstrafe von 1V2 Jahr ausgesprochen.
Darmstadt, 16. September. Der Großherzog ist bereits am letzten Samstag von Friedberg hierher zurückgekehrt. Zwei Tage vor seiner Rückkehr war die Kaiserin Augusta hier und besuchte mit Prinz und Prinzessin Karl die Rosenhöhe, sodann auch das Elisabethenstift- — Sicherem Vernehmen nach hat der Kaiser von Rußland für das zu errichtende Hcssendenkmal 560 fl. gestiftet. Der dafür gesammelte Gesammtbetrag beläuft sich jetzt schon auf über 11,000 fl., so daß das Denkmal vollkommen gesichert ist. Die hessischen Eon- tingente sind jetzt sämmtlich von den Manöver« zurückgekehrt. — Der hiesige Ctadtrath hat die Abhaltung der diesmaligen Herbstmesse abgelehnt, um die Einschleppung ansteckender Krankheiten zu verhüten. Diese Maßregel wird in dieser Ausdehnung hier vielfach bekämpft, indem man eine Hinausschiebung der Messe bis zu dem Erlöschen der Cholera für entsprechender hält und es läßt sich nicht leugnen, daß diese Maßregel in Betracht, „daß sonst viele Personen in ihrem Erwerb", viele in ihren Einkäufen behindert werden, den Vorzug verdiente.
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^ledigt. Das Gleiche gilt von dem § 7 (räumliche Begrenzung der Kirch- ynteu spiele, Verhältniß der Mutter- und Tochtergemeinden, sowie der gleichberechtigt i unD (211t | vereinigten Gemeinden) und dem § 8 (Folgen der Aushebung eines Kirchen- oder Pfarrverbandes, der zwischen verschiedenen Gemeinden des nämlichen
1 - ^^^sipiels besteht) Ein Antrag des Abg. Kraft zu § 6 über den Anst.itt
. ‘.1" / rl;orbJ!E2^' ' t‘llcr ganzen Gemeinde aus dem evangelischen Landeskirchen-Verband wurde an sich l'1”! Fn Ausschuß zurückverwiesen. Der § 9, dessen Verathung nicht zn Ende ge- ' ,0 ftoÄ |pT* lvut^e' handelt von der Begründung der Einpsarrung durch den Wohnsitz.
• ItlbüUl- 4 (Darmst. Ztg)
Verltn, 17. September. Die Demobilisirung der Truppen der ' Occupations-Armee wird, nach den „Deutschen Nachr.," sofort nach der Nück- <7kk v^!Mir derselben in ihr? FintrptTpiibpn tonrmfnupii ftntffinhrn finr mplcher Gelegen-! Hut wie auch bei früheren Demobilisirungen den Officieren Retablissements xclder gewährt werden sollen, die je nach den Chargen verschieden bemessen
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sind. So sind für den Lieutenant 200 Thlr., für den Hauptmann 400 Thlr. und für die höheren Chargen entsprechend höhere Beträge in Aussicht genommen. Außerdem sollen die einzelnen Truppentheile noch Gelder zur Verfügung erhalten, um Remunerationen und Demobilmachungs-Geldzuschüsse an Beamte rc. gewähren zu können. Das Geld zu diesen Zuwendungen soll, wie jetzt verfügt worden, aus den Fonds genommen werden, die bei der Occupationsarmee selbst durch die geringere Präsenzstärke und durch die Ersparnisse an den Stationen (man hatte z. B. statt der starken Kriegsrationen den wenig beschäftigten Pferden schon aus Gesundheitsrücksichten schwächere reichen lasten) erübrigt worden sind. Der Kriegsminister habe diese ersparten Gelder für den Militärfiscus in Anspruch zn nehmen beabsichtigt, da jedoch seitens des Finanzministers darauf hingewiesen wurde, daß dieselben Eigcnthum des Reiches und insbesondere der Occupationsarmee als solcher seien, so einigte man sich dahin, die Gelder im Interesse der zur Occupationsarmee gehörigen Truppen zu verwenden. Ein Dritttheil der gesummten Summe soll für den oben erwähnten Zweck, ein zweites Dritttheil für das Retablissement des Materials der betreffenden Truppentheile und das letzte Dritttheil für einen speciellen Unterstützungsfonds, welcher für die Invaliden und sonstigen Hülfsbedürftigen dieser Truppentheile gebildet werden soll, verwandt werden. Man beabsichtigt, dem Reichstage seiner Zeit eine besondere Vorlage behufs Genehmigung dieser Vorschläge zugehen zu lassen.
Berlin, 17. September. Die „Prov.-Corresp.", den Geist und einzelne Bestimmungen des Allerhöchsten Erlasses über die evangelische Kirchenverfassung besprechend, schreibt: Ans dem Allem gehe klar hervor, daß die neue kirchliche Organisation nach dem Sinne des Königs und der Regierung ein Quell wirklich evangelisch - christlichen Lebens und ein Quell wahrhafter Erfrischung und kräftiger Erneuerung des Wesens und Wirkens der evangelischen Kirche in Preußen werden solle. Allen lebendigen Gliedern der Kirche, vor Allem der evangelischen Geistlichkeit, werde hiermit ein fester Boden gegeben sein, auf welchem sie je nach der Stellung und dem inneren Berufe an der Wiederbelebung und Aufrichtung der Kirche erfolgreich mitwirken könnten. Dasselbe Blatt zeigt an, daß mit Rücksicht auf die Allerhöchste Botschaft vom 14. Februar 1872 cs geboten erscheine, den Bericht der Eisenbahn-Untersuchungs-Commission zuvörderst der Landesvertretung bei deren nicht fernem Zusammentritt mitzutheilen und die Modalitäten der weiteren Veröffentlichung mit derselben zu erwägen. Fürst Bismarck kommt am Sonntag für die Dauer des Aufenthalts des Königs von Italien hierher.
Berlin, 17. September. Die zu den hiesigen Truppenübungen anwesenden französischen Osficiere waren nebst dem französischen Militär - Attachs, Prinzen von Poliguac, am Sonntag znr kaiserlichen Tafel gezogen und sind darauf zu den Cavallcrie-Uebungen bei Apensen in Holstein abgereist.
Berlin, 17. September. Die „Prov.-Corresp." schildert kurz den Besuch des Kaisers in Hannover, wobei sie sagt: Dieser herzliche Empfang, woran die weitesten Dolkskreise sich freudig betheiligteu, bestätigt von Neuem, wie sehr auch dort die Liebe und Verehrung für den Kaiser und König bereits tiefe Wurzeln geschlagen haben.
Pofen, 15. September. Wie weit die im Hirtenbriefe des altkatholischen Bischofs Neinkeus gerügte Menschenvergötterung der nach jesuitischen Grundsätzen nmgestalteten katholischen Kirche getrieben wird, davon liefern die Anordnungen des streng jesuitisch gesinnten Erzbischofs Grafen Ledochowski ein eclatantes Beispiel. So hat derselbe während seiner Diöcesanverwaltung die Sitte eingeführt, daß er von den Zöglingen des Clerical-Seminars, bei seinen Besuchen der Anstalt, und von den Angehörigen einer Parochie, die er auf


