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Preis vierteljährig 1 fl. t2 kr. mit Bringerlohn. Durch Vie Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.

Oießtmr Anzeiger

Erscheint täglich, mit AuS« nähme Sonntags.

Expedition: Lanzletbera, Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kiessen.

Ke- Samstag den 15. März. 1873,

Amtlicher Theiß.

Friedberg, am 4. März 1873.

B eireffend i Anstellung eines Bezirksbauaufsehers im Kreise Friedberg.

O e f f e n t l i ch e Bekanntmachung.

Durch Todesfall ist die Stelle eines Bezirksbauaufsehers im Kreise Friedberg in Erledigung gekommen; es werden daher Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, aufgefordert, Zeugnisse ihres Leumundes, ihrer Kenntnisse, ihrer Leistungen bei seitheriger Verwendung längstens bis Ende des laufenden Monats bei uns einzureichen und sich darüber auszuweisen, daß sie das Examen als Geometer wenigstens der III. Elaste bestanden haben.

Der Gehalt besteht in 425 fl. jährlich, einer Vergütung für Schreibmaterialien und Bezug von Tagegeldern bei Verwendungen von, unter Leitung des Großh. Kreisbauamts Friedberg, ausgeführt werdenden Neubauten ober Hauptreparaturen.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Trapp.

H111 WWMMMILIII 1.11 Jj L.j.

Politischer

Theiß.

78430000 #- ' 19,385000 ,

Nach ver Eidesleistung gab der Erzbischof von Köln NamcnS beider Erz-

3,570000 » bischöfe den Gefühlen beS Dankes gegen Äe. Majestät den König Ausdruck, indem 1,430000 n ex folgende Worte an Allerhöchstvirseiden richtete:

Ew. König!. Majestät sprechen wir unrerthänigstrn Dank auS für die aller-

vknnittelt.

und Mohlgewogenheit Ew. Majestät gegen die hrilige Kirche, ver.n Diener zu

Tb'/fer, , unv rLroy'gewogenyen er - Höhttk/ wir die Ehre haben.

Mir sind durch die

Wir sind durch diese Eidesleistung deute kingetreten in den Unterthanknver-

höchste Gegenwart, womit Sie den heiligen Act unserer Eidesleistung zu beehren geruht haben. Wir erkennen darin einen ncuen Beweis der großen Hochachtung

Fenster- und trscbwämme.

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ertheilt werden sollte, dahin abzuändern, daß der Religionsunterricht fortan hin­sichtlich der Unterrichtssprache nicht anders behandelt werden soll, als die übrigen Lehrge^enstände, daß ol o da, wo der übrige Klüffenvntrrricht in deutscher Sprache ertheilt wird, dies auch beim Religionsunterricht geschehe, wogegen da, wo die poknis^e Sprache ousschlußliche Unterrichtssprache sei, auch der Religionsunterricht nach wie vor in polnischer Sprache ertheilt werken soll.

Zu diesen auf Grund einer allerhöchsten Ordre erlassenen Anordnungen war dringender Anlaß vorhanden. Seitens der Deutschen in der Provinz waren namentlich lebhafte Beschwerden darüber erhoben worden, daß durch die katholi­schen Relig'oneiehrer an den höheren Lehranstalten der Religionsunterricht der deutschen Schüler auf das Aergste und Entschiedenste vernachlässigt werde, daß z. B. an einer Anstalt, wo ein Lehrer einige fünfzig Schüler habe, von denen der größte Thetl deutscher Zunge sei und das Polnische gar nicht oder nur sehr wenig verstehe, während die geringe Zahl polnischer Schüler sämmtlich das Deutsche verstehe, dennoch der Riligionsunterricht sich nur auf den Unterricht in polnischer Sprache beschränke.

Bei den Erörterungen, welche früher in Betreff der Einführung des Deut­schen als hauptsächlicher Unterrichtssprache stattgefunden hatten, war von der Mehrzahl der Direktoren und Lehrer der Provinz die Ueberzeugung ausgesprochen worden, daß auch die Kinder polnischer Zunge schon tn den unteren Klaffen des Deutschen vollkommen mächtig seien.

Als cs sich vor zwei Jahren um die Gründung eines Gymnasiums zu Wongrvwitz und um die Einführung des Deutschen als Unterrichtssprache an dem­selben handelte, berichtete der frühere Oberpräsident an den Minister, daß auch der Erzbischof Graf L dochowSki sich nach eingehendster Besprechung ausdrücklich dahin erklärt habe, wie er vom kirchlichen Standpunkte aus die Auffassung über Vie Zweckmäßigkeit ver Einführung dis Deutschen als einheitlicher Unter­richtssprache vollkommen theile unv sich den beabsichtigten Maßnahmen lediglich unschließe.

Wenn die StaatSrezierung aus Gründen, welche te CultaSminister im Landtage wiederholt dargelegt hat, sich jetzt dazu entschloß, dre erntzeitiiche Un­terrichtssprache durchweg auch auf den Religionsunterricht auszudehnen, so konnte sie dies nach obigen Vorgängen mit gutem Gewiss,» auch gegenüber den Interessen ver Kirche thun.

Um so wehr mvßte es überraschen, daß der Erzbischof Graf LedochowSki, nachdem er zunächst durch eine Beschwerde bet Sr. Majestät di« Zurücknahme obiger Maßregel zu erwirk» versucht hatte, sodann flinerseitS die Religionslehrer an sämmtlichen höheren Lehranstalten auf Grund der ihnen ertycilten kanonischen Mission im Gegensätze gegen die Verfügung der Staatsbehörden dahin angewie­sen und nachdrückitch verpflichtet hat, den Religionsunterricht bis zur Sekunda hinauf nicht anders als biäher zu rrtheilen.

Der Erzbischof derusr sich zur Begründung seines Vorgehens darauf, daß die näheren Bestimmungen über die Art unv Weise, wie die katholische ©lau* benslrhre der katholischen Jugend ertheilt werden solle, nicht der weltlichen, son­dern der geistlichen Obrigk.it gebühre.

Es liegt jedoch auf der Hand, daß dagegen die Frage, in welcher Sprache der Unterricht in einer gemischten Bevölkerung zu erttzellen ist, nicht Sache der kirchlichen, sondern der bürgerlichen Autorität ist. Die kanonische Mission hat hiermit nicht das Mindeste zu thun, und die Religionsleyrer, welche zunächst als Staatsbeamte an die höheren Lehranstalten berufen sind, haben in allen Angele-

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lichen Stuhl von Gnesen-Posen (Köln) erhoben worden b-n, ich Sr. König!. Majestät von Preußen Wilhelm und Allkrhöchstvessen nchtmäßigem Nachfolger tn der Regierung, als meinem allergnädigßen Könige und Lanv^sherrn, unterthänig, treu, gehorsam und ergeben sein, Allertzöchstvero Bestes nach meinem Vermögen blfördcrn, Schaden unt> Nachtheil aber verhüten und besonders dahin streben will, doß in den Gemüthern der meiner erzbischöflichen Leitung anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen ver Ehrfurcht und drr Tr«ue gegen den König, die Liebe zum Vaterlande, der Gehorsam gegen die Gesetze und alle jene Tugen­den, die in dem Christen den guten Untenhan bezeichnen, mit Sorgfalt gepflegt werden; und daß ich nicht dulden will, daß von ver mir untergebenen Geistlich­keit in tnlgegengefltztew Sinne gelehrt ober gchandeit werde.

Insbesondere gelobe ich, daß ich keine Gemeinschaft oder Verbindung, sei t» innerhalb oder außerhalb Landes, unterhalten will, welche ver öff.ntlichen Sicherheit gefährlich sein könnten, und will ich, wenn ich rrfahren sollte, doß in meiner Diöcese oder anderswo Anschläge gemacht werden, die zum Nachth.iie ves Staates gereichen könnten, hiervon Sr. Königl. Majestät Anzeige wachen. Ich verspreche dieses Alles um so unverbrüchlicher zu halten, als ich gewiß bin, daß ich mich durch den Eid, welchen ich Sr. päpstlichen Heiligkeit und der Kirche ge­leistet habe, zu Nichts verpflichte, was dem Eide der Treue und Untetthärngkeit gegen Se. Königl. Majestät entgegen sein kann."

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Bischöfliche Huldigung und Treue.

Es war am 14. April 1866, als im Palast des Königs von Preußen zu Berlin der Erzbischof von Posen und Gnejen Graf Ledochowskr und der Erz- bifchof von Köln Dr. Melchers vor Sr. Majestät dem Könige den Huldigungs rid leisteten. Derselbe lautete:

ckers bei ihrer Berufung auf preußische Bischofssitze vor Sr. Majestät abgelegt haben.

Auf welche Weise Graf LedochowSki aber die beschworene pflichtschuldige Treue heute auffaßt und zu erfüllen gesonnen ist, davon giebt ein Vorgang der letzten Wochen Zeugniß.

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Die preußische Regierung hatte sich vor Kurzem veranlaßt gesehen, eine

Ich, Graf MieciSlauS LedochowSki, erwählter und bestätigter Erzbischof Mimsterlal-Verfügung vom Jahre 1842, nach wllcher der Religionsunterricht an von Gnesen - Posen v. f. w., schwöre einen Eid zu Gott dem Allmächtigen unv den Gymnasien der Provinz Posen allen polnischen Schülern in polnischer Sprache Allwissenden und auf das heilige Evangelium, vaß, nachdem ich auf den erzbischöf-

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chalt in Deutschland, ,t denVortheil unge* it sich im Jahre M i qebabt, indem vt W Tblr. betrug, dir 200,000 Thlr- W ; sichert den %* Dividende, deren iden sind-

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b-nd des Königreiches und Haven diesen Schritt gerhan mir vem ernsten Willen und Vorsatz, in treuester Erfüllung der Unterthanenpflichten allen unserer Oblorg» anvertrauten Gläubigen mit einem guten Vorbilve voranzuleuchten und zugleich unseren amtlichen Einfluß immer dahin zu ver>-ienv<n, daß vieselben als gutr Christen nicht nur in Glauben unv Gehorsam Gott treu bienen, sondern auch als gute Untertdanen von den Gesinnungen ver Ehrfurcht, Treue und Liebe gegen ihren König immer mehr durchdrungen werten unv schuldigen Gehorsam den Ge setzen erweisen.

Uebcrzeugt, dcß die Verhältnisse von Staat und Kirche nur dann segens­reich und geveihlich sich entwickeln, wenn d.e beiderseitigen O.gane in Frieden I und Eintracht n^ch dem gemeinschasilichen Ziele zujammenwirkeu, werden wir stets wir geloben es gern uns angelegen sein lassen, soweit es in unseren K,ästen stcht, diesen Frieden und diese Eintracht aufrecht zu erhalten.

Ew. Königl. Majestät bitten wir um den allerhöchsten Schutz in der Aus­übung unseres wahrlich nicht leichten Amtes und verb'nden damit gern Die Ver- ficherung, daß es uns stets eine heilige unv angenehme Pflicht sein wird, durch hciße Gebete den Schutz des Allerhöchsten und die reichsten Segnungen des Him-^ mtls auf das theure Haupt Ew. Majestät und auf vas Allcrhöchstdero Königl. Scepter unterworfene Vaterland herabzustehen."

Das sind die feierlichen Gelübve, welche Graf LedochowSki und Dr. Mel-