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t^glkch, am k'LL- nähme Sonntags.
Expedition: Canzlether^ Ltt. B. Nr. 1.
Mnzeige- und Mmtsßlalt für den Kreis Kiessen.
Mr. ZS7.
Mittwoch den 9. Juli
1893.
Amt fieber Theil.
Bekannt m a ch u n g.
Betreffend: Das bei Gesuchen um Bauerlaubsnß i rzuhaltende Verfahren.
Die Pläne, welche bei Gesuchen um Bauerlaubniß uns vorzulegen sind, leiden so häufig Ain äußeren und inneren Mängeln, daß wir uns veranlaßt sehen, Nachstehendes zur Beachtung von Interessenten bekannt zu machen.
Alle Gesuche um Bauerlaubniß müssen von sauber und scharf gezeichneten, das zu verwendeude Baumaterial durch die üblichen Farbenunterschiede kenntlich machenden Pläne und, soweit zu deren Verständniß erforderlich sein sollte, besonderen Beschreibungen — beiden in doppelter Ausfertigung — begleitet s ein. Diese Pläne müssen bestehen:
a. aus einem Situatiousriß, welcher namentlich den Umfang des Bauplatzes, die etwa darauf stehenden Gebäude, sowie Richtung und Breite der den Platz begrenzenden Straßen, die angrenzenden Gebäude der Nachbarn, nebst deren Beschreibung enthält;
b. aus den Grundrissen der Keller und Fundamente, sowie der übrigen Stockwerke;
c. aus einem Durchschnitt;
d. aus einem, oder, wenn das Gebäude von mehreren Straßen begrenzt wird, aus eben so vielen Aufrissen;
e. aus den Profilen der Verdachungen und sonstiger horizontalen Gesimse. (Bei einfacheren Bauten, insbesondere in den Landorten, kann hiervon abgesehen werden.)
Die Pläne müssen sämmtlick). auch in den Duplikaten, auf starkes Papier gezeichnet oder wenigstens auf solches fest auf- gezogen sein. Sie müssen insbesondere über alle beabsichtigten Feuerungsanlagen genauen, die Beurtheilung etwaiger Feuergefährlichkeit leicht ermöglichenden Aufschluß geben. Nöthigenfalles müssen die zu diesem Behufe geeigneten Detailzcichnungen geliefert werden.
Die Situationsrisse, welche seither besonders häufig zur Beanstandung Aulaß gaben, müssen bei Vermeidung der Zurückweisung geometrisch genau gezeichnet sein und, wie die Baupläne selbst, den Namen des Verfassers und den Maßstab, in dem sie gezeichnet sind, enthalten. Die wichtigeren Maße und Entfernungen sollten überdies in den Zeichnungen besonders eingeschrieben fein. Ban- und Situationsrissen ist unter allen Umständen das dermalen gesetzlich geltende Maß zu Grunde zu legen. Erstere sind in 7100, letztere in y500 der natürlichen Größe zu zeichnen.
Sollten diese Bestimmungen, auf deren Beachtung wir künftig streng halten werden, nicht gehörig berücksichtigt werden, so würden Bauunternehmer eine daraus entspringende Verzögerung in Ausführung ihrer Projekte sich lediglich selbst zuzuschreiben haben.
Gießen, den 28. Juni 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
Gießen, am 28. Juni 1873. Betreffend: Das bei Gesuchen uni Bauettaubmß einzuhattcnde Verfahren.
' Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großhrrzoglichen ^ürgmnciltemcii des Kreises.
Indem wir Sie auf die vorstehende Bekanntmachung verweisen, beauftragen wir Sie, bei vorkommenden Baugesuchen die Interessenten danach zu bedeuten, die in Ihren Gemeinden wohnenden Bauhandwerker, , Bauunternehmer) aber alsbald von dem Inhalt der Bekanntmachung in Kenntniß zu fetzen.
v. R ö d e r.
Nr. 16 des ReichSgesetzblalles, ausgegeben den 27. Juni 1873, enthält:
(Nr. 933.) Gesetz, betr. außerordentliche Ausgaben für die Jahre 1373 und 1874 zur Verbesserung der Lage der Unteroffiziere- Vom 14. Juni 1873.
(Nr. 934.) Gesetz, betr. den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß - Lothringen und für die im Großherzogt.)um Luxemburg belesenen Strecken der Wtthelm-Luxrmburg-Eisenbahn. Vom 18. Ium 1873.
(Nr. 935.) Gesetz, betr. die Abänderung der Reichstags-Wablkreise 5 und 6 des Regierungsbezirks Oppeln im Königreich Preußen. Vom 20. Juni 1873.
(Nr. 936.) Gesetz, betr. die Eontrole des Neichshaushalts für das Jahr 1873. Vom 22. Juni 1873.
(Nr. 937.) Gesetz, betr. die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossensckaften vom 4. Juli 1868 im Königreich Bayern. Vom 23. Juni 1873.
(Nr. 938.) Allerhöchster Erlaß, betr. die reuibirtc Instruction zum Gesetze vom 7. April 1869 über Maßregeln gegen die Rinderpest. Vom 9. Juni 1873.
Nr. 17 des Neichögesetzblattes, ausg.geben den 30. Juni 1873, enthält:
(Nr. 939.) Gesetz, betr. die Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes über die Ausgabe von Banknoten, vom 27. März 1870 (Bmides-Gesetzbl. S. 51) Vom 30.. Juni 1873.
Gießen, den 5. Juli 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
u Röder.
politischer Thei f.
nach Anschlüssen an andere Bahnstrecken suche und im Begriffe stehe, weitere Deuiiajianö. erhebliche Beträge zum Fortbaue zu verwilligen.
Darmstadt, 8. Juli. In der gestrigen Kammersitzung entspann sich Dielen Anklang fand in der Kammer ein von dem Abgeordneten Scriba eine erregte Debatte über die oberhessische Eisenbahn. Die Abqeord- empfohlenes Project emer Localbahn von Friedberg aus durch die Wetterau neten Schaum und Ellenberger griffen den Unternehmer, die Baugesellschaft na($ Alsfeld hin; wir hoffen, daß diese gesunde Idee ihrer Ausführung ent- und die Verwaltung dieser Bahnen heftig an und brachten eine ganze Reihe gegengeht.
von Beschwerden von meist örtlichem Interesse vor. Der Abgeordnete Schaub Bei der Derathung des Budgets für die Main Weser-Bahn machte der
wünschte eine große Station an der Munke errichtet zu sehen, die seiner Abgeordnete Buff darauf aufmerksam, daß die Stadt Groß-Linden wiederholt
Meinung nach durch den Schottener Wursthaudel die ganze Bahnstrecke altmeu- bei dem Kreisamte Gießen um Befürwortung der Errichtung einer Haltestelle tireu werde. Der Regierungs-Commissär nahm sich der Bahn auf das Wärmste in der dortigen Gemarkung nachgesucht habe und stellte das Ersuchen an die an; er erklärte, daß dieselbe gut und solide gebaut sei, daß dereu Ertrag sich Regierung, diesen Gegenstand in nochmalige reifliche Erwägung zu zieheu. Der von Monat zu Monat hebe, und daß die vorgebrachten Beschwerden jammt Regierimgs-Commissär erklärte, daß ihm bis jetzt von der Wiederaufnahme und sonders auf Unkenntniß der Verhältnisse und falschen Voraussetzungen dieser Sache, die schon bei mehreren Landtagen zur Verhandluug gekommen, beruhten. nichts bekannt sei; die Sache habe übrigens große Schwierigkeiten.
Bemerkt wurde, daß die beiden Gießener Deputirten in die Debatte Die heutige Kammersitzung war wohl eine der ivichtigsten des gegenwär- nicht eingriffen; es scheint dies absichtlich geschehen zu sein; wenigstens hör- tigeu Landtags. Es handelte sich um die Angriffe, welche der Finanzausschuß teu wir, daß die Herren privatim sich darüber ausgesprochen haben, wie un- gegen die Landesuniversität gerichtet hatte. Der Berichterstatter, Abgeordneter geeignet es im gegenwärtigen Augenblicke fei, wirkliche oder vermeintliche Metz, verlas zunächst einen weiteren Bericht des Finanzausschuffes, in welchem Schäden der oberhessifchen Bahnen an die große Glocke zu hängen, wo man der Universität in ihrem jetzigen Bestände eine Art Ehrenerklärung gegeben


