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hat, ist im Cultus-Ministerium eine sehr ausführliche Denkschrift unbearbeitet worden. Sie ist vom Fürsten Bismarck genehmigt und alö Anklageschrift dem Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten zugefertigt, denn die Frist für den srciwilligen Rücktritt des Erzbischofs ist bereits abgelaufen.

Der Kaiser bat genehmigt, daß der in den Händen des Geheimen Staatsraths Stichling in Weimar befindliche, noch manches Ungedruckte ent­haltende handschiiftliche Nachlaß Herders für die königliche Bibliothek in Ber­lin ang-kauft werde.

Posen, 5. December. Nach Aushebung der Demeriten-Anstalten läßt der Erzbilchof Lcdochowki die verurtheilten Geistlichen im Franziskaner-Kloster Strafen verbüßen. Die Behörden werden baldigst hiergegen einschreiten.

Straßburg, 6. December. Für den Monat Januar steht die Beru­fung der Bezirkstage von Ober-Elsaß und Lothringen zu außerordentlichen Ses-

den Vorschriften des Gesetzes dircct entgegengehandelt und geradezu verhöhnend 1 Gesetzverletzung auf Gesetzveiletzung gehäuft- Tas Gesetz verlangt, daß die > geistlichen Oberen diejenigen Caudidaten, denen ein geistliches Amr übertragen i werden soll, den Ober-Präsidenten unter Bezeichnung des Amres benennen- Unter völliger Mißachtung deS Gesetzes hat der Erzbischof fort und fort Geist liche angeslellt und versetzt, Licare berufen, ohne in einem einzigen Falle der Vorschrift des Gesetzes zu genügen. Es ist dies im Zeitraum weniger Monate in vierzig Fallen geschehen. Nicht allein die große Zahl der Falle zeigt, daß der Erzbischof in biwnßter Absicht und in hartnäckiger Auflehnung gegen da? Gesetz handelt, sondern noch mehr geht dies aus dem Umstand hervor, daß der Erzbischof trotz mehrfach erfolgter gerichtlicher Bestrafung in seinem gesetzwidri- gen Wirken beharrt. Auf Grund des Gesetzes hat der Minister schließlich die Einbehaltung der aus Staatsfonds für den Erzbischof ausgesetzten Besoldung verfügt, ohne daß es gelungen wäre, denselben zum Gchociam geacn das Ge­setz zurückzuführen. Die Folgen dieses Lerhalteiis des Erchffchofs sind aber nach den verschiedensten Seiten hin von der verderblichsten Art. Zunächst wird dadurch in die einzelnen Gemeinden eine schwere Verwirrung getragen, indem die von gesetzwidrig angestellten Geistlichen vorgenommenen Amtshandlungen der bürgerlichen Wirksamkeit entbehre.i und demgemäß durch die Vornahme bürger­lich ungültiger Trauungen verhängnißvolle Folgen für die Familieuverhältmsse, das Eherecht und die Erbfolge erwachsen. Sckwn j-tzt ist die Zahl solcher ge setzlich ungültigen Trauungen ziemlich groß. Der Erzbischof und die einzelnen Geistlichen handeln im vollen Bewnßlsiin der Wirkungen ihres ge) tzwidrigeu Vorgehens. Auf ein Schreiben des Ober-Präsidenten, welches dem Erzbnchof die Schonung der Interessen der Bevölkerung aus Herz legie, hat derselbe er­widert : es könne Linern Zweifel unterliegen, daß, wenn die Staatsbehörden den Amtshandlungen jener Geistlichen die Anerkennung versagen, hiedurch die ärgste Verwirrung in die Familienverhältnisse hineingetragen und für die katho lilchen Staatsangehörigen schwere Bedrängnisse und wahrhafte Nothstände her­vorgerufen werden; aber es sei keinem Bischof möglich, zum Vollzug der Kirchengesetze mitzuwirken, da dieselben die katholischen Grulid)ätze in Bezug auf die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Kirche verletzen. Die Mah nung zu Gunsten der Wahrung der heiligen Interessen der Familien und ihrer Rechtsverhältnisse jetzt der Erzbischof seine dre.ste Verhöhnung der Staatsgesetze entgegen, indem er dieselben mit den zu den Zeiten der ersten Christenverfol­gungen erlassenen Befehlen, den heidnischen Götzen W.ihrauch zu streuen und zu opfern, auf gleiche Linie stellte. Diese offene Auflehnung gegen die Staats­gesetze ist bann weiter in die Gemeinden getragen worden, welche vielfach in tumultuarijcher Weise erklärten, daß sie zu den gesetzwidrig angestellten Geist lichen halten wollten. Es ist zu besorgen, daß, wenn jenem Treiben kein Ende gemacht wird, die Achtung vor dem Gesetze und das Ansehen der Regierung völlig untergraben weiden und die beklagenSwerthesten Folgen für die Ruhe und den öffentlichen Frieden unausbleiblich feien.

Eine n cht minder große Mißachtung der Staatsgesetze hat der E'Mchof durch sein Vorgehen gegen einen Religionslehrer bekundet, welcher die bekannte Adresse des Herzogs von Ratibor an Se Majestät den Kaiser mit unterzeichnet hatte. Der Erzbischof forderte ihn demzufolge wiederholt und unter Androhung der großen Excommnnication zum Widerruf auf, wiewohl der Kaiser öffentlich seine Befriedigung über den Ausdruck der Loyalität in jener Adresse kuudgege-

ben hatl^.

Ter Erzbischof hat weiter ein Rundschreiben an die Rcligionslehrer der höheren Lehranstalten erlassen, in welchem er unter offener Aufiehiiung gegen die Allerhöchste Ordre in Betreff der Anweiidung der deutschen und der polni­schen Sprache beim Religionsunterricht die Lehrer zum Ungehorsam gegen die Anordnungen der Staatsbehörden anfforderte. Nachdem die V-Hörden dem­zufolge gegen die Rcligionslehrer eingeschritten waren, hat der Erchischof An orbnuugen getroffen, daß den Schülern der Religionsunterricht privatim fast überall von den bisherigen, wegen ihrer Auflehnung gegen die Anordnungen des Staates entlassenen Lehrern ertheilt werde. Die Erfahrung hat gel hrt, daß dieser Uliterricht vielfach dazu benutzt wird, um die Schüler zum Unge­horsam gegen die Anordnungen der weltlichen Lehrer und der Schulbehörde auf zureizen und den Geist der politischen uns religiösen Parteinahme schon in den jugendlichen Gemächern rege zu machen.

Endlich ist von Bedeutung, daß ter Erzbischof und die von ihm abhängige Geistlichkeit fortdauernd bemüht finb, die katholische Bevölkerung der Provinz in Aufregung gegen die Staatsregierung zu versetzen. Schon i.i dem Fisten- brief vom Februar d. I. war in den erregtesten Ausdrücken behauptet, daß die katholische Kirche bedrückt, geschmäht und verleumdet werve; bald darauf wurde eine allgemeine Adreßbewegnng in's Werk gesetzt. Tie gcfanume Geist­lichkeit und die beiden Tomcapitel gingen voran, um dim Erzbischof ihre volle Unterstützung in dem Kampfe gegen die Staatsgesetze zu versprechen; ihnen folgte ein großer Theil des polnischen Adels und nachher die Gemeinden. Jede weitere gesetzliche Maßnahme des Staates wurde von der Geistlichkeit zu neuen aufreizenden Kundgebungen überdie Bedrückungen der heiligen Kirche" benutz'. Als Mittel, die Bevölkerung aufzuregen und zu fanatifiren, werden überall außerordentliche Gebetsandachten wegen dertäglich zunehmenden Bedrängniß der Kirche" veranstaltet.

Es liegt klar zu Tage, daß durch alle diese Mitte! nicht nur eine tiefe Aufregung hervorgerufen, sondern auch der Gegensatz, welcher auf nationalem und kirchlichem Gebiet in der Provinz Posen besteht, geschärft wird. In dieser Beziehung ist auch die Haltung der polnischen Presse in hohem Maße bezeichnend.

Faßt man alle diese Thatsachen zusammen, so stellt sich in der Person des Grafen Ledochowski das Bild eines Prälaten dar, der in offener Anfleh- nung gegen die Gesetze und Ordnungen des Staates lebt, der gegen die An­ordnungen der Staatsregierung eine grundsätzliche Opposition betreibt und sich so vieler und schwerer Verletzungen der auf sein Amt bezüglichen Vorschriften schuldig gemacht bat und noch täglich schuldig macht, daß ein Zweifel darüber nicht mehr bestehen kann, wie ein längeres Verbleiben deffelben im Amte mit der öffentlichen Ordnung schlechthin unverträglich ist. Es sind hiernach alle Voraussetzungen vorhanden, um auf Grund des Gesetzes über die kirchliche Disciplinargewalt mit dem Verfahren auf Entfernung des Erzbischofs aus sei­nem Amte vorzugehen.

Berlin, 6. December. lieber die mannigfache Weise, in welcher der Erzbischof Graf v. Ledochowöki sich gegen die gesetzliche Ordnung Vergangen

iiußfiuib.

Petersburg, 4. December. DerRuff. Invalide" vom 3. December meldet, daß der turkmenischc Stamm der Tekinzen, der den Amu Darja über­schritten, zwei Karawanen überfallen und einen kranken russischen Soldaten ge­fangen genommen hatte, dafür exemplarisch gezüchtigt worden sei. Am 24. September a. St. rückten 300 Kosaken aus dem Fort Pctro Alexandrowsk aus und nach einem Parforceritt von 200 Werst g iffen sie die Tekinzen am 26. an. Letztere wurden total vernichtet, nur 11 Mann kamen über den Amu Darja davon.

<f)o (la.

Haag, 4. December. Nach einer aus Penang eingetroffenen officiellen Depesche ist die holländische Expedition am 28. November auf der Rhede von Atschiri angekommen. Ans mehreren Schiffen hatte sich die Cholera gezeigt und war deshalb Poelonassi in der Bai von Atschin besetzt und zur Unterbringung von Cholerakranken hergerichtet worden. Die Operationen hatten noch nicht begonnen, es herrschten heftige Regengüffe.

England.

London, 6 December. DasReuter'sche Büreau" meldet au- New- Jork: Spanien hat sich erboten, denVirginias" ohne Aufsehen außerhalb der Havannah herauszugebeii. Die bis crige Nichterfüllung des getroffenen Abkommens hat Verdruß, aber keine größere Aufregung hervorgerufen.

sionen bevor. Gegenstände der Beratbuug sind: das außerordentliche Budget für 1874, Ergänzung der Geschwornenllsten und Erstattung verschiedener Gut­achten. In dem Eid werden die Mitglieder lediglichGehorsam der Verfas­sung" zu geloben haben.

Dcllerreidj.

Agram, 5 December. Ein Handbillet des Kaisers an den Banns gewährt anläßlich der perfccten Revision des Ausgleichs m.t Ungarn eine aus­gedehnte Amnestie für Kroatien und Slavonien.

Jronrucidj.

PariA, 4. Deember. Der Graf Chambord ist nicht wenig erbittert von hier abgereist. Ganz besonderen Aerger bat er aber über den indirekten Widerstand, den die Regierllng ihm leistet, und über die Haltung der Prinzen von Orleans empfunden. Diese haben nämlich das Jucognito des hohen Gastes so gründlich respectirt, daß sic sich gar nicht einmal erkundigt haben, ob er ihren Besuch annehmeu würde. D^r Zorn über beides läßt sich jetzt in derUnion" nachdrücklich aus;Verrath",Lügner",Felonie" und ähnliche harte Körper sind die Geschosse, womit das Blatt nach der Regierungspartei zielt- Diese läßt die Grobheiten ruhig über sich ergeben und bemüht sich nur, die Grenze zwischen der gemäßigten Rechten und den Extremen möglichst weit hin- auszujchieben.

So günstig für die Regierung die Wahl der 15 Comrnissäre ausge­fallen ist, glaubt man doch allgemein, der Entwurf über die Wahl der Maires rc. werde nicht ganz ohne Amendements aus derselben hervorgchen. In den Debatten, welche der Wahl vorangingen, hat Herr Baragnon ein Wort erfunden, welches dermoralischen Ordniing" bald Concurrcnz machen cürfte, es ist dieinoralische Jusurrection." Die Gemeinderäthe haben sich nach ihm dieses Verbrechens gegen die Präfcctcn schuldig gemacht.

Spinnen

Madrid, 5. December, 11 Uhr Abends. Die cubanischen Behörde», haben hierher telegraphisch die förmliche Versicherung gegeben, daß die Befehle der Regierung in derVirginias"-Affaire gewissenhaft ansgeführt werden sollen.

Madrid, 5. December. Ter General Moiiones ist mit 10,000 Mann in Pamplona angekommen; seine Triippeu sind, wie auch die carlistischen, sehr von Krankheiten heimgesucht. Der unter ihnen befehligende General Primo de Rivera berichtet ans Lerin, daß er nach einem Kampfe mit vier feindlichen Bataillonen lind 200 Mann Kavallerie große Waizen- und Mehlvorräthe, so­wie 30,000 Stück Vieh diese Zahl scheint übertrieben erbeutet habe. Drei Mühlen in Lerin, deren Besitzer ihm eine Mehllieferung verweigerten, während sie den Carlisten eine solche gestellt hatten, ließ der General zerstören. Carlistische Nachrichten behaiipten, Don Carlos sei in Vitoria eingerückt. Die Angabe ist wahrscheinlich erfunden. Dem Carlistenführer Gamundi ist es nicht gelungen, in Aragon vorzudringen.

Von Cartagena wird gemeldet, daß der General Ceballos die durch die italienischen Osficiere Pauli und Amezaga erbetene Waffenruhe aus strate­gischen Gründen nicht gewährt hat. Das Bombardement auf die Stadt dauert ohne besonderen Erfolg fort; doch scheint der Sturm auf das Fort San Ju­lian vorbereitet zu werden. Es heißt, der Admiral Chicarro wage nicht an­zugreifen, weil er der Mannschaft des Schiffes Zaragoza nicht recht trauen könne.