fenen Eheleute waren in der Kirche nicht anwesend, hörten aber von Zeugen,
Schmelz.
lirt. Sie waren denn auch in der Sitzung des Zuchtpolizeigerichts Kaiserslautern, wo die Sache zur Verhandlung kam, persönlich erschienen und außerdem auch noch von zwei tüchtigen Anwälten, die Kläger durch Anwalt Gros, der katholische Pfarrer aber durch Anwalt Frenckel (einen Israeliten) assistirt. In dieser Verhandlung wiederholte der Pfarrer seine in erster Instanz abgegebene Erklärung, daß er nichts gethan, als die bischöfliche Strassentenz verlesen habe; der Bischof sei aber vom König ernannter Vorgesetzter, dem er in kirchlichen Dingen unbedingten Gehorsam schulde; er habe deßhalb nur seine amtliche Pflicht gethan. 3 Zeugen, die er eiugebracht, darunter der katholische Schullehrer, bezeugen, daß der Pfarrer wirklich nur das Schriftstück verlesen und selbst Nichts hinzugesetzt habe. Die Kläger behielten sich aber Gegenbeweis vor, und baten um Vertagung der Verhandlungen, um Belastungszeugen, darunter event. den Bischof von Speyer laden zu lassen. Die Verhandlung wurde in Folge dessen auf den 13. Mai vertagt.
die Excommunicirte zu beten, damit Gott ihr Herz rühre und sie wieder auf den Pfad der Tugend zurücksühre. — Dies der Hauptinhalt des von dem
habe; wenn diese ankomme, werde er wieder schreiben. Die Gesandten erklär- Zum Schluß fordert der Herr Bischof von Hemeberg die Gläubigen auf, für ten, in Atschin beständen zwei Parteien; der Sultan und seine Partei wären die Excommunicirte zu beten, damit Gott ihr Herz rühre und sie wieder auf den Niederländern sehr gewogen und wünschten nichts mehr, als mit ihnen im den Pfad der Tugend zurücksühre. — Dies der Hauptinhalt des von dem besten Einvernehmen zu leben, aber der erste Minister, der eigentliche Regent Bischof selbst unterzeichneten Excommunicationsdecrets. — Die hiervon betrof- des Reiches, sei ihnen feindlich, und dessen Einfluß müsse erst geschwächt wer- fenen Eheleute waren in der Kirche nicht anwesend, hörten aber von Zeugen, den, bevor man zu Vereinbarungen gelangen könne. Der Besuch des nieder- daß der Pfarrer ein solches Schriftstück verlesen und die Ehefrau: „Ehebre- ländischen Regierungs-Commissärs möge deshalb für spätere Zeit Vorbehalten cherin in wilder Ehe lebend" rc. genannt habe. Sie strebten deßhalb vor dem bleiben, was denn auch geschah. Die atschinesischen Gesandten wünschten, auf Landgerichte in Kusel Klage wegen Beleidigung gegen den Pfarrer an. — Der einem niederländischen Kriegsschiffe zurückgeführt zu werden, aber unterwegs in Pfarrer erklärte, daß er nichts weiter gethan habe, als den bischöflichen Brief Singapore und in mehreren Küstenplätzen anznlanfen, well sie dort Briefe des vorgelesen, und dies seine Pflicht als Untergebenen des Bischofs gewesen, wei- Sultans abzugeben hätten. Dieser Wunsch ward ihnen gewährt. Während >gerte sich aber, das Schriftstück selbst vorzulegen, so daß sein Inhalt neuester die Gesandten aber noch in Niow waren, vernahm die niederländisch-indische^ Instanz nicht genau festgestellt werden konnte. Der erste Richter erklärte den Regierung, daß sich der Sultan bereits im Januar an die französische Regie- Verklagten nur der Beleidigung des Ehemannes, der Protestant ist, für schul- ruug gewandt habe, nm Hülfe gegen die Holländer zu erlangen. Die Gesandten,'dig, nicht aber der Ehefrau, da diese sich als „Katholikin" Den kirchlichen Cen- d ar üb er befragt, stellten sich auf das Höchste erstaunt und behaupteten, das sei suren unterwerfen müsse und verurtheilte den Pfarrer zu 5 Thlr. Geldbuße, unmöglich und man müsse die Unterschrift des Sultans mißbraucht haben; in- Gegen ^dieses Urtheil haben beide Theile, der Pfarrer und die Ehefrau appel- dessen stellie es sich später heraus, daß dieselben Gesandten, bei ihrer Rückkehr *' ' c r ' c c ~ '
mit dem holländischen Schiffe Marnix und während dessen Verweilens in Singapore Anträge an die dortigen Agenten fremder Mächte gestellt hatten zur Erlangung von Verträgen zwischen diesen Mächten von Atschin zum Schutze gegen Holland. Welche diese Mächte waren, sagt das Memoire nicht. Sobald dieses der Colonialregierung bekannt wurde, beschloß sie, den Vicepräsidenten des Raths von Indien mit vier Kriegsschiffen nach Atschin zn senden, um Rechenschaft und Garantieen für ein ferneres gutes Einvernehmen zu fordern oder den Krieg zu erklären. Atschin aber verweigerte die Forderungen der Niederländer, gab abweisende und ausweichende Antworten und so ward am 26. März der Krieg erklärt, der auf die bekannte unglückliche Weise begoiu neu wurde. Das Negierungs-Memoire sagt: „Inzwischen ist die Negierung in Folge dessen, was über die Handlungen der atschinesischen Gesandten zu Singapore berichtet worden war mit den betreffenden Mächten in Gedankenaustausch getreten und hat bei denselben das erwünschteste Wohlwollen und Mitwirkung gefunden." (K. Ztg.)
DciHfdjliinÖ.
Darmstadt, 4. Mai. Seine König!. Hoheit der Großherzog haben nachstehende Cabinetsordre allerguädigst zu erlassen geruht:
An das Ministerium des Innern. Ich finde Mich veranlaßt, zu bestimmen , daß die in dem nordwestlichen Stadttheil Meiner Haupt- und Residenzstadt Darmstadt gelegene Tannusstraße, zum ehrenden Gedächtniß des am 18. d. Mts. in München verstorbenen Geheimeraths, Dr. Freiherrn v. Liebig, von jetzt an die Bezeichnung „Liebigstraße" führen soll und ist das Weitere hiernach anzuordnen.
Darmstadt, den 23. April 1873. gez. Ludwig.
Bonn, 3. Mai. Ein hiesiges altkatholisches Brautpaar wünschte seine Trauung von einem hiesigen, mit der Familie der jungen Leute eng befreundeten Pfarrer vollzogen zu wissen. Der Geistliche erbot sich auch, dem zu ent sprechen, holte jedoch, da er nur seiner Ueberzeugung, nicht aber dem Namen nach altkatholisch sein darf, vor Der Vollziehung des feierlichen Actes Verhaltungmaßregeln beim Erzbischof Melchers tu Köln ein. Dieser erlaubte ihm zuerst nur unter der Bedingung die Trauung, wenn der Bräutigam verspreche, die etwaigen Kinder zu Infallibilisten zu machen; da dies jedoch entschieden ab- gelehnt wurde, gab Herr Melchers nach und verlangte nur, daß die Trauung, statt in der Pfarrkirche, auf dem Zimmer des betreffenden Pfarrers vorzunehmen sei. Der Kölner Oberhirt scheint ganz vorzüglich über die hiesigen Verhältnisse unterrichtet zu fein. Hätte er durch einen Machtspruch dem einflußreichen Pfarrer die Trauung untersagt, so würde dieser vielleicht offen Farbe bekannt haben; das Brautpaar aber würde sich vor aller Welt in der altka- tholischen Universitätskirche haben trauen lassen, ein Beispiel, das bei der Achtung, in welcher die betreffende Familie in unserer Stadt steht, gewiß viele Nachahmer gefunden hätte.
Aus der bayer. Rheinpfalz, 1. Mai. (Ein katholischer Pfarrer vor Gericht. Vordem Zuchtpolizeigericht Kaiserslautern als Appellinstanz kam am verflossenen Dienstag die Ehrenkränkungsklage eines Ehepaares aus Kusel gegen Den dortigen katholischen Pfarrverweser Deggenbrock, einem hübschen jungen Mann von erst 27 Jahren, zur Verhandlung. Die Thatsachen, welche diesem Proceffe zu Grunde liegen, sind folgende: Die klägerische Ehefrau, katholischer Confession, ist von ihrem ersten Ehemann geschieden, hat sich aber später mit einem Protestanten wieder verheiratet und ist mit diesem auch rite bürgerlich, sowie kirchlich protestantisch getauft worden; das aus dieser Ehe gezeugte Kind
Bern, 30. April. Die Genfer Polizei hat in den letzten Tagen Entdeckungen gemacht, welche außer allem Zweifel lassen, daß die Villa Boccage, seit längerer Zeit der Wohnsitz der Herzogin von Madrid, der Herd der car- listischen Umtriebe in Genf ist. Im gleichen Gerüche steht auch die Champagne Duval in Morillon, wo auch P. Mermillod im Geheimen ein- und ausgehen soll; jedoch liegen bei dieser die Beweise nicht so offenbar vor, wie bei der Villa Boccage. Hier wurde letzten Sonntag Don Inan Roccaberti de Dameti, ein Hofbeamter des Herzogs von Madrid, gegen welchen schon Juli vergangenen Jahres wegen Anwerbungen für Rechnung des Don Carlos ans Weisung des Bnndesrathes ein Haftbefehl erlassen war, verhaftet und die Beschlagnahme schwerer Kisten, welche zur Absendung bereit, mit einer Gebirgs-Kanone und Lafetten für derartige Geschütze angefüllt waren, im Billardzimmer vorgenommen. Aller Mnthmaßung nach wird der Bundesrath, auf diese Thatsachen gestützt, jetzt allen Ernstes gegen die Herren Carlisten vorgehen, deren Treiben die Schweiz, ohne sich der Verletzung ihrer internationalen Pflichten schuldig zu mach en, auf ihrem Gebiete unmöglich dulden kann.
Bern, 1. Mai. So eben vernehme ich, daß der Bundesrath für den Fall, daß Bischof Eugenius Lachat sich wirklich beikommen lassen sollte, gegen den Pfarrer Herzog in Olten die angedrohte Excommunication auszusprechen und überhaupt noch bischöfliche Functionen, welche das Gebiet der fünf ihn nicht mehr anerkennenden Diöcesaustände betreffen, vom Gebiete des Cantons Luzern oder einem anderen Theile der Schweiz aus auszuüben, seine sofortige Ausweisung aus der Schweiz beschlossen habe. Daß dem wirklich so sei, ist um so mehr anzunehmen, als auch die Lttzerner Regierung, trotzdem daß sic mit Zug den Bischof Eugenius noch als ihren Bischof anerkennt, durchaus nicht gesonnen ist, durch denselben das gute Einvernehmen, in welchem sie seither mit den übrigen Ständen gelebt hat, stören zu lassen, wie dies Die That- sache beweist, daß sie schon vor Dem Ihren Lesern bekannten Proteste Der Solothurner Regierung gegen Die Fortarntirung des Bischofs und die dem Pfarrer Herzog angedrohte Excommunication sich in diesem Sinne ihm gegenüber ausgesprochen .und ihm auch den so eben erwähnten Protest in Abschrift mit der Aufforderung zugestellt hat, demselben zu entsprechen-
Bern, 5 Mai. Bei den gestrigen Cantonaliaths- Wahlen im (Santon St. Gallen sind 96 Liberale und 65 Ultramontane gewählt worden.
St. Gallen, 3. Mai. In weiterer Ausführung des Beschlusses, welcher die Lehre von der Unfehlbarkeit von dem Jugendunterrichte ausschließt, ist dem Domkatecheten Popp und dem Domvicar Niedermann verboten worden, hier Religionsunterricht zu ertheilen. Beide erhielten die Weisung, sich aus dem Schullocale zu entfernen.
in der Sünde beharret, das kirchliche Vegräbniß verweigert werden solle! entgegen Der römisch-katholischen Lehre, welcher sich auch Der ritualistische Theil
wurde protestantisch getauft. Der frühere katholische Pfarrer vou Kusel, Lauer, hat nun diese grau mehrmals vor sich citirt und aufgefordert ihren jetzigen Ehemann wieder zu verlassen, da nach den Grundsätzen der katholischen Kirche jede Ehescheidung ungültig, ihr jetziges eheliches Verhältniß also ein „ehebrecherisches" und „uuchristliches" sei, da sie selbstverständlich dieser Aufforderung keine Folge leistete, erbat der Pfarrer vom Bischof von Speyer die Excom- municationsbulle gegen diese Frau, und erhielt sie auch, da er aber vou Kusel wegversetzt wurde, hinterließ er die Verlesung derselben seinem Amtsnachfolger, Dem jetzigen Verklagten, als Erbschaft. Am zweiten Sonntag seiner amtlichen Function in Kusel verlas dieser denn nun von der Kanzel diese bischöfliche Strafsentenz. In derselben wird ausgeführt, daß die klägerische Ehefrau durch ihre Wiederverheirathuug einen „alle christliche Zucht und Ordnung verletzenden Schritt" gethan habe, daß ihre zweite Verbindung ungültig. ehebrecherisch und dem göttlichen und menschlichen Recht zuwider sei; sie gebe dadurch der christlichen Gemeinde schweres Aergemiß, ziehe sich die Ungnade Gottes zu und ver^ licre das Anrecht an das Himmelreich. Da sie sich nun weigere, ihren jetzigen Ehemann Martin zu verlassen und dadurch das „ehebrecherische Verhältniß" aufzugeben, müsse der Bischof, „wenn auch mit schwerem (?) Herzen," um Der
Malik».
Rom, 1. Mai. Heute Vormittag hat ein Ministerrath unter Vorsitz des Königs stattgffuuden. Der König erklärte, daß er den Rücktritt des Ca- binets nicht annehme. Ein heute nochmals stattfindender Ministerrath wird entscheiden, ob das Demissionsgesuch aufrecht zu erhalten sei.
Rom, i. Mai. Die officiöse „Opinione" meldet: Das Cabinet sucht vor Der Zurückziehung seines Entlassungsgesuchs eine Verständigung mit der Kammer-Majorität über das Gesetz, betr. die religiösen Körperschaften, um eine neue Krise zu vermeiden.
„immer weiter um sich greifenden Verletzung christlicher Sitte" entgegenzutreten,| flitlllÖ.
den kleinen Kirchenbann über die Schuldige verhängen, in Folge dessen sie 1. London, 30. April. Die irländische Kirchensynode hat in ihrer gestri- vom Empfang der heiligen Sacramente ausgeschlossen; 2. für unfähig erklärt gen Sitzung endlich die Frage über die leibliche Gegenwart des Heilandes in werde, Pathenstelle zu vertreten; und 3. ihr, im Fall sie bis zu ihrem Tode'der Hostie durch Abstimmung erledigt. Wie zu erwarten stand, ist der Beschluß
Spanten.
Perpignan, 5. Mai. Aus Barcelona wird gemeldet: Don Alphons zeigte sich in benachbarten Orten an der Spitze verschiedener, zusammen 1200 Mann starker Banden. General Velarde ist gestern gegen ihn aufgebrochen. Eine Carlisteu-Abtheilung, welche eine Traiucolonne bei Toreleva (?) angriff, wurde durch zwei reguläre Compagnien geschlagen.


