trsiS viert<tjährig 1 fl. 12 fr. mit Dringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.
Meßmer Anzeiger.
Erscheint täglich, «i-i Ausnahme SonntagS.
Expedition: Canzleibrrg, L,t. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.
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Nr 284
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Gießen, den 29. November 1873.
Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Gießen für 1874.
Das Groh herzogliche Kreisaml Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Mendorf a. d. Lahn, Burkhardsfelden, Gießen, Groß-Linden, Heuchelheim, Klein-Linden, Sich, Lollar, Münster, Treis und Wieseck.
Wir erinnern Sie an Einsendung der obigen Voranschläge binnen acht Tagen bei 1 fl. 30 fr. Strafe.
v. Röder.
Gießen, am 2. December 1873. Betreffend: Die Neichstagswahlen.
Das Groß herzogliche Kreisamt Gieße»
an die GroßherMglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 29. u. Mts. bestimmt worden ist, daß die Wahlen der Abgeordneten zum Reichstage Samstag den 10. Januar 1874 vollzogen werden sollen, so sind wir durch Verfügung Großh. Ministeriums des Innern veranlaßt, Folgendes anzuordnen:
1) Die Wählerlisten, welche nach Ihren bezüglichen Berichten überall aufgestellt siud, sind unfehlbar von Mittwoch den 10* De- cember l. I., Morgens 9 Uhr an, bis zum Mittwoch den 17. December l. I., Abends 5 Uhr, auf dem Bürgermeisterbüreau offen zu legen. (Diese Termine finb aufs Genaueste cinzuhalten.) ;
2) Montag den 8. und Dienstag den 9. l. Mts. haben Sie auf ortsübliche Weise bekannt zu machen, daß die Listen der bei den Reichstagswahlen Stimmberechtigten vom 10. bis zum 17. December 1873, beide Tage einschließlich, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr in dem Bürgermcistereilocal zu Jedermanns Einsicht ausgelegt und daß Einsprachen gegen die Nichtigkeit und Vollständigkeit der Listen innerhalb 8 Tagen, vom Beginn der Auslegung an, vor Ihnen, bei Vermeidung des Ausschlusses damit, vorzutragen seien.
3) Die Entscheidung über Ein sprachen, welche nicht sofort von Ihnen für begründet erkannt und demgemäß erledigt werden, hat durch uns zu erfolgen. Da sie längstens bis zum Donnerstag den 31. December I. I. Abends von uns ertheilt und den Becheiligten durch Ihre Vermittlung bekannt gemacht Jan muß, so werden Sie in vorkommenden Fällen die betreffenden Akten nach Ablauf der Rcclamationsfrist — also am 18. l. Mts. — ohne Verzug an uns einsenden.
4) Im Falle einer Berichtigung der Wählerliste sind die Gründe der Streichungen und Nachtragungen am Rande der Liste unter Angabe des Datums von Ihnen kurz anzumerken. Weitere Verfügung wird nachfolgen.
v. Röder.
Gießen, den 1. December 1873. Betreff: Die Erhebung der Forst- und Feldstrafen von der V. Periode pro 1873 bei Großh. Rentamt Gießen.
Das Großhcrzoglichc Rentamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Großh. RrnlamtsbeflrKg Gießen.
Sie werden ersucht in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß die rubr. Strafen bis zum 15. d. Mts. ohne Mahnung bezahlt werden können. L y n ck e r.
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Berlin,!. December. Der „Reichs-Anzeiger" publicirt kaiserliche Verordnungen vom 28. November, durch welche die Auflösung des Reichs tages ausgesprochen und die Vornahme von Neuwahlen auf den 10. Januar 1874 anberaumt wird.
— Der Bundesrath hat beschloffen, die Einladung der amerikanischen Negierung zur Betheiligung Deutschlands an der internationalen Ausstellung in Philadelphia im Jahre 1876 anzunehmen und dem Reichskanzler die Einsetzung einer Ausstellungs-Commission, sowie die Bestellung eines Bevollmächtigten derselben in Philadelphia auheimzugeben.
Berlin, 1. December. In einer der letzten Sitzungen des Processes Vazaine's ist wieder von einigen Zeugen die Behandlung französischer Verwundeter Seitens der Deutschen in gehässig unwahrer Weise erwähnt worden Erst vor Kurzem indessen haben hiesige ministerielle Blätter an günstige französische Zeugnisse nach jener Seite hin erinnert. Thatsächlich haben dagegen die Franzosen mehrere deutsche Aerzte, selbst auf den Verbandsplätzen, völkerrechtswidrig erschossen.
Berlin, 1. December. Am Sonnabend hat in den Vormittagsstunden ein Pistolen-Duell zwischen zwei Generalen stattgefunden. Das Gerücht bezeichnet als Duellanten den General-Feldmarschall v. Manteuffel und den General v. Gröben. Es wird erinnerlich sein, daß diese beiden Generale persönliche Differenzen aus dem deutsch-französischen Kriege hatten, die schon vor einiger Zeit durch den König beigelegt sein sollten. General v. Gröben hat eine schwere Wunde in den Unterleib davongetragen. (Berl. BörstCourA
Berlin, 3. December. Ein Artikel der „Provinzial-Korrespondenz" bespricht das Verhalten des Erzbischofs Ledochowski, zählt die einzelnen von diesem begangenen Acte des Ungehorsams auf und zeigt sein und der von ihm
abhängigen Geistlichkeit Bestreben, die katholische Bevölkerung der Provinz gegen die Staatsregierung aufzuregen. Der Artikel schließt: Faßt man alle Thatsachen zusammen, so stellt sich in Ledochowski das Bild eines Prälaten dar, der in offener Auflehnung der Gesetze und Ordnungen des Staates lebt, gegen die Anordnungen der Staatsregierung eine grundsätzliche Opposition betreibt und sich so vieler schweren Verletzungen der auf sein Amt bezüglichen Vorschriften schuldig gemacht hat und täglich schuldig macht, daß ein Zweifel darüber nicht mehr bestehen kann, wie ein längeres Verbleiben desselben im Amte mit der öffentlichen Ordnung schlechthin unverträglich ist — Die „Prov- Corresp." meldet eine Besserung in dem Befinden des Kaisers, der in den letzten Tagen mehrfach Ausfahrten unternehmen und Vorträge eutgegenuehmen konnte.
Frankfurt, 30 November. Heute Mittag sand hier die Landesversammlung der hessischen Fortschrittspartei statt. Den Gegenstand der Verhandlungen bildeten die bevorstehenden Neichstagswahlen. Ein von dem Abg. Deru- burg ausgearbeiteter Wahlaufruf wurde mit geringen Abänderungen angenommen. Behufs rechtzeitiger Vorbereitung für die Wahlbcweguug mahnte der Vorsitzende, Herr Metz, an sofortige Bildung von Krrisausschüssem Im Namen des geschästsleitenden Ausschusses wurde vorgeschlagen, daß der Landesausschuß der Fortschrittspartei Hessens die Functionen des Wahlausschusses übernehme. Dies wie mehrere andere Anträge des Landesausschuffes von mehr vertraulichem Charakter wurden von der Versammlung angenommen. Dritter Gegenstand der Verhandlungen war die Candidatenfrage. Von einem Aufstellen definitiver Candidaten sah die Versammlung ab und beschränkte sich aus Erörterungen über die Verhältnisse und die Stimmung in den einzelnen Wahlkreisen.
Da der bisherige Abgeordnete für den Wahlkreis Friedberg - Büdingen kein Mandat mehr annimmt, ist hier eine Neuwahl nöthig. Im Vorschlag


