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XSrtiS vierteljährig 1 fl. 12 fr. mit Bringerlvhn. Durch die vost bezogen vierteljährig 1 fl. 29 kr.
Vrjcheint täglich, mit fiu«. nähme Sonntags.
Expedition: Lanzleibera L»t. B. Nr. 1.
Nach. -'"deiWtz W und Yle.
Mnzeige- und Mmtsökatt für den Kreis Kiessen.
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Nr ^1».__________________________Donnerstag veu 3. April 18^3.
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B eka n n t m a ch u n g, die gesetzlichen Forderungen an Stttdirende aus dem Winter-Lemester 1872/73 betreffend. Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Sludircnde müssen bis den 5. April d. I. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 10. Mai d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Discipliuar- Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren. Gießen, den 21. März 1873. Großherzogliches Universitäts-Gericht.
_____________ Haberkorn.
politischer Lheil.
Dculschtaiw.
welche
über einen Briefwechsel zwischen dem Fürsten Reichskanzler und dem Cardiual- Staatssecrtlär aus Anlaß der durch die Verordnung vom 15. März zur Entscheidung gibrachtcn Frage der katholischen Feldprobstci scheinen nicht unbegründet zu sein. Indessen will man wissen, daß diese Correspondenz durch ein An- schreiben des Cardinals Antonelli veranlaßt worden sei, welches indeß erst-nach dem 15. März erfolgte, also nach vollzogener Aushebung der Feldprobstei.
— Der letzte Freitag war für unsere militärischen Verhältnisse ein beziehungsweise sehr wichtiger Tag, wenn das auch in keinerlei ostensibler Weise
Wichc-stempekabgaben von Schlußscheinen rc. (Börsenstcuer); man trat darüber in Verhandlung und nahm als Ergebniß derselben schließlich, und zwar mit sünf
irat, nicht nur eine militärische, sondern auch eine politische Bedeutung beilegt.
Berlin, 1. April. Der Gesetzentwurf, der den Vuudesrath beschäftigen wird, über Reichs-Stempelabgaben von Schlußscheinen, umfaßt 23 Paragraphen und beruht im Wesentlichen auf denselben Erwägungen, welche in den Motiven zu dem Entwürfe wegen Bcstenerung der Schlußscheine entwickelt sind, der dem Reichstage im Jahre 1869 vorgelegt worden ist. Man rechnet, daß diese Abgabe in Verbindung mit den neuen Sätzen der Tabaksteuer der Reichskasse eine Mehreinnahme von 11 Mill. Thlrn. jährlich sichern werde. So viel von den Bestimmungen des Entwurfs verlautet, sollen alle Schlnßnoten, Schluß- zettcl, Auszüge oder Abschriften aus Tage- oder Geschäftsbüchern, Schlußscheine, Schlußbriese, Schriften über Kauf- und Differenzgeschäfte rc. 21/2 Sgr. — 0,25 Maik Stempel zahlen, wenn das Geschäft einen Gegenstand von 300 Mark oder mehr betrifft, und zwar so viel Geschäfte, so viel 21/2 Sgr., wenn auch nur ein Schriftstück darüber besteht. Eine gleiche Abgabe zahlen alle Rechnungen ti. s. w bei einem Gegenstände von 300 Mark und mehr. Die Nicht- ersüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe wird mit 30 Mark Strafe für jedes stempelpflichtige Schriftstück geahndet. Der Entwurf unterwirft Lombard-Anlehen einer Abgabe von J/s vom Tausend, und zwar bei einem Werthe von 300—750 Mark — 1 j/2 Sgr., von 750—1500 Mark = 3 Sgr. rc., für jede 750 Mark ii/2 Sgr. mehr. Die Richtersüllung der Verpflichtung wird mit 25sachem Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Inländische Werthpapiere zahlen eine Abgabe von */2 pCt. des Rennwerthes, und zwar von 10 Thlrn. oder weniger 1 xj2 Sgr., von 10—20 Thlrn. 3 Sgr. rc., für jede 10 Thlr. 1 1/2 Sgr. mehr. Staatsschuldenscheine iind Aktien von Wohlthätigkeitö-Gesellschaften sind von dieser Abgabe befreit. Die ausländischen Werthpapiere sind der Abgabe von j/5 pCt. des Nennwerthes unterworfen, und zwar beim Werthe von 25 Thlrn. und weniger l’/2 Sgr., für jede 25 Thlr. mehr 1 */r Sgr. Die Abgaben fließen in die Reichskasse, die Geldstrafen fallen dem Fiscus des Staates zu, von dessen Behörden die Strafentscheidung erlassen ist. Bei den Berathungen der Commission über diesen Entwurf soll der Hamburgische Commissär das einzige dissentircnde Mitglied gewesen sein.
Berlin, 1 April, Die heutige Geburtstagsfeier des Fürsten Bismarck veranlaßt die Norddeutsche Allgemeine Zeitung, einen kurzen Rückblick aus das für Kaiser und Vaterland so segensreiche Leben und Wirken desselben zu werfen.
wird als Angesichts des in den letzten Jahren eingetretenen Aufschwunges der dirthschaftlichen Entwicklung in Deutschland der Billigkeit und Gerechtigkeit kiilsprechend bezeichnet. Die Motive verbreiten sich dann namentlich darüber, laß die Vörsensteucr nur im Wege der Rcichsgesetzgebung und nicht im Wege llr partikularen Gesetzgebung der Einzelstaaten geregelt werden kann. Zugleich md die Thatsache betont, daß unter den Mitteln zur Ei Höhung der eigenen Einnahmen des Reiches diejenigen vorzugsweise zu befürworten sind, durch Nlche die Finanzen der einzelnen Staaten keine tiefgreifende Störungen erlei- dm. Die Motive machen es sich sodann zur Aufgabe, dem Bedenken zu bc- zegnen, daß durch die Börsensteuer eine Vertheueruug und Erschwerung der tjlizelnen Geschäfte zu befürchten sei, die geeignet wäre, den inländischen Bör- Imverkehr und mittelbar die inländische Production zu hemmen, so wie anderer- siits, daß der kaufmännische Verkehr die Bestimmungen des Gesetzes umgehen, lüurch eine kaum nennenswerthe Einnahme erzielt werden und der Versuch ft im Ganzen genommen nur als ein störender, aber eifolgloser Eingriff in lie Gestaltung des Verkehrs darstellen würde. Vorläufig ist die Steuer jähr ft auf 11 Million Thaler veranschlagt.
Berlin, 31. März. Wie das „D- W. Bl." berichtet, soll der Bischof *011 Limburg (Regierungsbezirk Nassau) durch ein Rundschreiben die preußischen Bischöfe aufgefordert haben, den Katholiken den Eid auf die Verfassung zu Mieten, weil diese nach der vorgenommenen Verfassungsänderung gegen das Togma der Autonomie der Kirche verstoße! Wir wissen nicht, ob ein solches Rückschreiben existirt, und wenn dies der Fall ist, ob es zu den vielen Droh- Ailteln gehört, zu welchen eine augenblickliche Aufwallung hinreißt, ohne daß ^ran gedacht wird, ihnen Folge zu geben. In der Thtt würde eine solche Aufforderung, wenn sie wirklich existiite nnd Effekt hätte, die Interessen der Kirche mehr schädigen, als dem Staate Gefahr bringen. Und dies führt zu «r Erwägung, ob nicht die gegenwärtige Legislation, wenn sie erst in die ,^xjs des öffentlichen Lebens eingeführt sein wird, sich nach zwei Seiten hin fthlthätiq erweisen wird. Einmal dadurch, daß sie dem Staate die nöthigen 'vlirgschaften gegen kirchliche Uebergriffe gewährt; sodann aber, daß sie den ktaat in die Lage versetzt, der katholischen Kirche selbst gegen Excissc,
gegen eine Stimme, den bezüglichen Gesetzentwurf von 23 Paragraphen an, welcher sich über die Besteuerung von Schlußnoten und Rechnungen, von Lombard-Darlehen, von in- und ausländischen Werthpapieren verbreitet. Das dissentirende Mitglied war der Hamburger Telegirte Herr A. N. Zacharias, welcher an die Stelle des abberufenen Consuls Meyer von Bremen getreten war. Dem Gesetzentwurf ist ein Tarif der Steuersätze der drei gedachten Gruppen beigegeben. (S. oben.) Tie Motive führen aus, daß das Gesetz im Wesentlichen auf denselben allgemeinen Erwägungen beruht, welche dem Bör- leiisteuergesetz vom Jahre 1869 zu Grunde lagen. Diese neue Form der Steuer
, welche Mit dem Augenblicke der Uebernahme der Staatsgeschäste sei der Fürst in das ihrem eigenen Schooße hervorgehen, Schutz zu verleihen. ■— Die Gerüchte Getümmel der streitenden inner« Parteien cingetieten; aber höherer Ziele be-
Berlin. DerVundesrath wird in seiner nächsten Sitzung den weiteren Bericht der Commission für Aushebung der Salzsteuer entgegennchmen und dcuselben gleichfalls voraussichtlich deu vereinigten Ausschüssen für Zoll- und Eteuer-Angelegenheit so wie für Handel und Verkehr überweisen, denen bereits der erste Bericht mit der Tabakssteuer zugewiesen worden ist. In der Steuer- Commission hatte die Erörterung über die erhöhte Besteuerung des Tabaks zu ö„v....öv,v„P ,v^lbu «uH, ,v<mi VU9 u.IU; m mmuvi vpnqwiu xutijt: der Ueberzeugung geführt, daß noch auf andere Gegenstände der Besteuerung zur Erscheinung trat. In dem Rapport des Tages stand, daß der Kaiser mit zinückzugreisen sei, wenn die bei Aushebung der Salzsteuer ausfallende Einnahme einer große': Suite in Potsdam gewesen fei, dort dem Exerciren von 4 Com- vollständig anderweit gedeckt werden solle. Nach dieser Richtung hin war von pagnieen des ersten Gaideregiments zu Fuß, der ^og. Ccmpagnie-Besicktigung, bim Württembergischen Commissär eine Erhöhung des Kaffeezolles von 5^/^ cheigewohnt hatte, wie das alle Jahre um diese Zeit üblich ist. Nur brachte Arlr. in Vorschlag gebracht, doch von der Commission deßhalb abgelehut, weil^der Staats.Anzeiger außerdem die Notiz, daß bic letzte Compagnie des Füsi- jic keinenfalls ausreichend erschien, um den trotz Erhöhung der Tabakssteuer lierbataillons mit dem neuen Mauser'schen Gewehre exercirt habe. Darin war ' lurch Aufhebung der Salzsteuer entsteheudeu Ausfall ganz zu decken, obwohl das Bedeutungsvolle des Tages berührt. Cs war das erste Mal, daß vor l e Commission einer mäßigen Erhöhung des Kaffeezolles nicht entgegen war. dem obersten Kriegsherrn eine Truppe mit dem neuen Gewehre operirte; die Als^ zweckentsprechend erkannte dagegen die Commission die Einführung von «Erfolge waren überraschend. Der Compagniechef ließ in einer halben Minute sieben Sawen geben, und diese Zahl ist noch nicht die höchste Leistung; sie kann sogar im Nothsalle verdoppelt werden. Im Gefolge brsanden sich die beiden militätischen Vertreter der französischen Botschast. Sie schienen der Sache mit ziemlicher Gleichmüthigkeit zuznsehen, aber dem ansmerksamen Beobachter konnte die Spannung und Ueberraschung in ihren Zügen doch nicht entgehen. Eine neue Waffe ist in unseren Tagen ein Ereigni'ß, und so dürfte man voraussichtlicher Weise nicht sehlschießen, wenn man diesem Tage, wo unser Zukunftsgewehr zum ersten Male in weitere Anwendung auf den Schauplatz
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