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Auszug aus der Militar-Ersatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund.

§. 176. Strafe für unterlassene Meldung zur Berichligung der Stammrolle, bezw. für unterlassene Gestellung zu den Musterungs- oder Aushebung^ Terminen.

1) Militärpflichtige, welche die im §. 59 vorgeschriebenen An- und Abmeldungen zur Berichtigung der Stammrollen unterlassen, werden auf den Antrag der mit der Führung der Stammrolle beauftragten Behörden mit Geldstrafen bis zu 10 Thalern belegt, welchen im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiren ist.

2) Militärpflichtige, welche der nach den Vorschriften der §§. 71, 98 und 115 erlassenen Aufforderung, sich zur Musterung oder Aushebung vor die Kreis-Departements- oder Marine-Ersatz-Commission des Bezirks, in welchen sie nach 20 gestellungspflichtig sind, zu stellen, keine Folge leisten, oder bei Aufrufung ihrer Namen im Musterungs- oder Aushebungs-Locale nicht anwesend sind, werden auf den Antrag des Civilvorsitzenden der Kreis- bezw.' Departe­ments- (Marine)-Ersatz-Commission mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiren ist.

3) Unabhängig von den vorstehend ad 1 und 2 gedachten Strafen werden die Militärpflichtigen, welche die Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, oder sich nicht vor die Ersatz-Behörden stellen, durch die in den nachstehenden §§. 177 bis 179 enthaltenen Bestimmungen betroffen, über deren Anwendung lediglich die Ersatz-Behörden zu enffcheiden haben.

§ 177. Folgen der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle, bezw. der unterlassenen Gestellung zu den Musterungs- und Aushebungs-Terminen.

1) Militärpflichtige, welche die im §. 59 vorgeschriebene Meldung zur Eintragung ihres Namens in die Stammrolle unterlassen haben, können je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung zuzuschreiben ist, unter Verlust:

a) der Berechtigung, an der Loosung Thell zu nehmen,

b) des aus etwaigen Reclamationsgcünden erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst, vorzugsweise zum Militärdienst herangezogen werden.

2) Militärpflichtige, welche ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund der Aufforderung, sich zur Musterung bezw. Aushebung zu stellen keine Kolat leisten, verlieren: °

a) die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen,

b) den aus etwaigen Reclainationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst.

Wer ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund bei Aufrufung seines Namens im Musterungs- bezw. Aushebungs-Locale nicht anwesend ist, verliert die vorstehend ad a gedachte Berechtigung.

Alle diese Militärpflichtigen werden wie die unter Passus 1 bezeichneten vorzugsweise zum Militärdienst herangezogen event. als unsichere Heeresvflicktiae nach Vorschrift des §. 179 behandelt. * ri w ö

§. 178. Anwendung der Vorschriften der §§. 176 und 177 aus disponibel gebliebene Militärpflichtige.

. Militärpflichtige, welche in den Vorjahren ihrer Loosnummer nach disponibel geblieben, sind den tm §. 176 enthaltenen Strafbestimmungen unterworfen- dle Vorschriften des §. 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwendung, wenn sie in dem Aushebnngsbezirk, in welchem sie zur Zeit der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle oder zur Zeit der unterlassenen bezw. verspäteten Gestellung nach §. 20 gestellungspflichtig waren, bei dem ^urückareifen auf die Disponiblen chrer Altersklasse, ihrer Loosnummer nach in der vorgeschriebenen Reihenfolge ebenfalls zur Aushebung gekommen wären

Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, gehen sie auch der Vergünstigung verlustig, welche ihnen aus etwaigen Reclamationsgründen

Po(ilischer ChelI.

theils ein Jrrthum, theils eine tendenziös verbesserte Unwahrheit.

(Post.)

Deutschland»

Alp

Geister herausforderte, so forderte die

Jnfallibilität die Regierungen heraus.

Wer hat angefangen?

Der unerquickliche Streit auf der Tribüne des preuß. Abgeordnetenhauses und in der Presse über das Thema, wo dasKarnickel" zu suchen sei, welches den Streit auf confessionellem Gebiete angefangen, ist in neuerer Zeit fast persön­licher Natur geworden. Fürst Birmarck heißt es auf der einen, Savigny, Kettler rc. auf der andern Seite. *

Wer hat angefangen?

Will man diese Frage richtig beantworten, so darf man vor allen Din­gen nicht in den landläufigen Jrrthum verfallen, die Erscheinungen des Staats­lebens, die man schlechtweg alsPolitik" bezeichnet, auf Personen zurückzufüh- rcn, während diese Personen nichts weiter sind, als die äußerlichen Repräsen­tanten der vorhandenen socialen und der daraus resultirenden politischen Lage des Staates.

Fürst Bismarck, und wäre sein Einfluß noch viel eingreifender, würde niemals durch seinen einfachen Willen einen Conflict mit dem Katholicismus in den gegenwärtigen Proportionen hervorgerufen haben, und kein Papst, unfehlbar oder nicht unfehlbar, hätte es möglich gemacht, die Gemüther zu dem neuesten Kreuzzug ad majorem Dei gloriam zu entflammen, wenn er nicht, den politi­schen und socialen Boden durch die Verhältnisse dazu vorbereitet gefunden hätte, die mächtiger waren als er selbst.

Diese Vorbereitungen sind in den politischen Ereignissen überhaupt zu suchen, welcke Europa jetzt seit vierundzwanzig Jahren erschüttern, welche, wie immer das Neue, Unzufriedenheit und Besorgniß in einem großen Theil der Gemüther verbreitet haben, Ereignisse, die namentlich in Italien sehr unbequeme Consequenzen für das Papstthum und seine Anhänger hatten.

Schritt für Schritt aus seinen weltlichen Besitzungen verdrängt, nirgends Hülfe findend, um das Verlorene wiederzugewinnen, keimte in dem Clerus der Gedanke, für diese Verluste ein Aequivalent sich in der Ausdehnung seiner Macht aus anderem Gebiete zu sichern.

Die Stellung, welche Frankreich damals zu Italien einnahm, die stets genährte Hoffnung, doch vielleicht noch zu einem Arrangement hinsichtlich des ' weltlichen Besitzes zu kommen, dazu der Mangel an Energie im Vatican, Alles dies war die Ursache, daß Pius IX. immer noch mit der Person Victor Ema- ; nuel's zu transigiren versuchte. Um so entschiedener glaubte er die Bewegung i der Geister angreifen zu müssen, an deren Spitze sich der König von Italien gestellt.

So entstand der Syllabus.

Aus dem Syllabus die Jnfallibilität.

Denn auch der Jrrthum hat seine Logik. Aber wenn der Syllabus nur die

durch bestinimte Personen, sondern um einen bekannten Ausdruck Napo- leon's III. zu brauchen:durch die Logik der Thatsachen" herbeigeführt wurde.

Daß Graf Bismarck schon vor dem Conflicte die große Tragweite des Jnfallibilitätsprincips erkannt, die Politik des Vatikans in ihren Zielen richtig beurtheilt und sich darauf vorbereitet, das ist das Verdienst, welches ihm Nie­mand streitig machen soll; aber daß er den Kampf provocirt, ist bei den Geg­nern theils ein Jrrthum, theils eine tendenrios nerfipffprtp

Oder hatte mau die Unfehlbarkeit nur deshalb proclamirt, damit sie ein leeres Wort bleibe?

Es wäre wahrlich nicht der Mühe werth gewesen, die Bischöfe der ganzen Christenheit nach Rom zusammen zu berufen, um ein Dogma zll schaffen, was keine Bedeutung hat; dies werden uns unsere clericalen Gegner gewiß zugestehen.

Bekanntlich wurde das Jnfallibilitätsdogma niemals den Regierungen amtlich notificirt. Cardinal Antonelli erklärte in einer Depesche an den Nun­tius in Brüssel,daß durch die feierlidie Verkündigung vom 18. Juli das Dogma für die ganze katholische Welt obligatorisch sei." Den Negierungen wurde keine weitere Mitthcilung gemacht, und um so weniger hatten dieselben Gelegenheit, sich damit zu beschäftigen. Sie ließen also die Sache gehen.

Aber in demselben Augenblick, wo das neue Dogma gegen die bestehen­den Einrichtungen des Staates anstieß, indem sie dieselben entweder negirte oder verletzte, in demselben Augenblick mußte der Conflict ausbrechen, der nicht

-- Man schreibt derFranks. Ztq/' aus Cassel, 28. Mär,: Die aene- rellen Vorarbeiten für den Ban der Berlin-Coblenzer Bahn sind nunmehr str »'n? ' B^s°f°rch'Treysa und Calbc^Eschwege fertig ge-

stellt, so daß die Proiecte für die definitiv zu wählende Linie dem t>andcls- mlinsterium ;etzt znr Gutheißung unterbreitet werden sollen. Von dem Aussu­chen e,ner anderen, das Darmstädter Gebiet berührenden Linie ist durchaur

Derlin, 31. März. Die Braunschweigische Erbfolge hat lauge wie ein auf deu Gemüthern derer gelastet, die in der Welfischeu Regentenfamilie ein Hmdermß für die Entwickelung der Deutschen Einheit zu erblicken gewohnt waren. Nunmehr ist diese Beklemmung gehoben. So viel steht bereits fest, der zukünftige Braunschlveigische Herzog lvird nur den annoch regierenden Deut­schen Fürstenhäusern entnommen werden dürfen, die Furcht vor der Wiederein­führung der Welfen ist verschwunden. Die verschämte Anwendung des Abstim­mungsrechtes der Bevölkerung verdient jedoch besonders berücksichtigt zu werden. Ware es denn aber nicht an der Zeit, auch die fatale Coburger Erbfolge ein­mal zu ordnen? Auch in England herrscht so eine Welfenart und es kam, uns wahrlich doch nicht gleichgiltig sein, den Herzog von Edinburg in Zukunft auf einem Deutschen Thrönchen sitzen zu sehen!

Berlin, 31. März. Das vorläufige Ergebniß der ersten am Sonn- nbenc) beendeten reichstäglichen Berathung des Münzgesetzcntwurfes darf ein befriedigendes Gefühl hinterlassen: Zunächst gab Präsident Delbrück, wenngleick erst auf die scharfe Zwischenfrage des Abg. Sonnemann hin, das positive Ver- ' die Silbereinziehung und die Goldprägungen, nachdem mit ber Feststellung oer Französischen Zahlungstermine und der gehofften Annahme der Munzvorlage die bisher entgegenstehenden Hindernisse gefallen, in entschiedener Schnelle und Energie beschafft werden sollten. Andererseits sind sämmtlich« Ausstellungen, welche gelegentlich ihrer wiederholten Besprechunqcn des Entwur- fes erhoben wnrden, mehr oder weniger discutirt, aber immer doch zur Sprach. gebracht und die große Mehrheit des Hauses schien sich in durchgängiger Ueber einstimmung zu befinden.

, ,,T Eidlich ist auch für die Concessionsberathuiig zweiter Lesung im Plenum beschlo seu. Und so dürfen wir von der weiteren Behandliing der Vorlage im Reichstage das Beste hoffen, wenn nur die Zwischenzeit bis zur zweiten Vera- thung seitens der Negierung zu einem beruhigenden Aufschlüsse über ihre Absich­ten betreffs der Hauptpunkte benutzt wird. Die Punkte, um welche es sich Hier handelt, find zum Schluffe der Sonnabeiiddebatte noch vom Abg. Bam- /solcher überall, im Gegensätze zu seinen neulichen Tendenzreden wider die -orse bei dieser ersten Berathung des Münzgesetzentwurfes sich ein her- eTO0*ben)'1,0einmal zusammengefaßt; sie fordern außer möglichster Erleichterung der privaten Goldprägungen die Einbrinqmia de» Bankgesetzes noch wahrend der nächsten Session; - Verwerfung des lswei- markstuckes (Oesterr. Gnlden); - Mitthcilung des Regierungsplanes über Sffh Cmü,^n> - °incn Rechenschaftsbericht übe? L Zahlen- der schon tu Emulation gesetzten zu den wirklich geprägten Gold-

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Anhänglichkeit.

Paris, Ausfälle gegen < in Berlin und ir gen, welche in d Lei unserer nehme. Gras i lung gebühren: Die Gründe di ji/ erftiirtn; jie Diepreußische' was sich zugetra^ Beziehungen hey allen Ullen teil daran thun, sie von Elsaß und zu sinden, ihm Anstand verlang! aus dem Elsaß

Paris, sat's Wahl aeae besiert sich.

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nach Trankr "allenischen Reg an den Berathm abgeschlossen

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