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Expedition: Lanzletberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen.
M«. ZK A, ° — Montag den 1. Dcccmbcr " ®
” jfm tficher Theil.
B e k a h n t m ü ch u n fl, betreffend den einjährig freiwilligen Militärdienst der Mediciner. Nachstehenden Erlaß bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß- Gießen, am 13. Novemser 1873. Großherzogliches KreMamt Gießen.
v. R o o e r.
B e k a n n t m a ch u n g,
betreffend wie oben.
cvn cnolae der durch die Allerhöchste Verordnung vom 6. Februar 1873 über die Organisation des Sanitäts-Corps getroffenen Anordnung erhält der § 172 der Militär-Ersatz-Jnstruction vom 26. März 1868 die nachstehende Fassung.
§• 172.
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Der einjährig freiwillige Dienst der M,ediciner.
1 oum eiMhria freiwilligen Militärdienst berechtigte Mediciner können ihrer Militärdienstpflicht bei einem selbstgewählten Trnppentheile entweder ganz mit der Weste oder während der ersten 6 Monate mit der Waffe und nach Absolvmmg der Staatsprüfungen wahrend der übrigen sechs
2 M°"°°llgemeimn Bchimmüngen über die Bewilligung von Ausstand zum Dienstantritt (§.159) finden' auf die zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigten Mediciner in vollen, Unffange Anwendung. Behufs Absolv.rnng der Promotionen und Staatsprüfungen darf s-.tens der Ersatz-Behörden dritter Instanz ausnahmsweise eine Zurückstellung bis zum vollendeten 21. Lebenswahre verfügt werden.
Diejenigen Mediciner, welche ihrer actioen Dienstpflicht th-ils mit der Waffe, theils als Arzt zu genügen wünschen können bte sechsmonatl.che D >stz?it mit der Waffe in jedem Semester ihres Studiums absolviren. Haben sie bet.Ablauf dle,er Zett d,e Approbation als Arzt noch nicht erlangt, ,° dürfen sie ans ihren Antrag zur Reserve entlassen werden, mit der Verpflichtung, die übrigen sechs Monat- ihrer actwen Dier.ftvflicht nach Absolvirnng der Staatsprüfungen als Arzt zu dienen. , _ OQ o ü . ,, _ ,T,
Behufs Eisüllung des Restes ihrer einjährigen Dienstzeit wird ihnen auf Ansuchen Ausstand über das 23 L-b-nsM hmans crtheilt.
Laben Mediciner während der Dauer des ihnen bewilligten Ausstandes die Staatsprüfungen nicht, absolv.rt, oder das Studium der Mcdrcin aufgegeben, so leisten sie ihre active Dienstpflicht, beziehungsweise den Nest derselben, mit der Waffe ab.
Bei der Einstellung zu s-chsmonatlicher Dienstzeit als einjährig freiwilliger Arzt ,st die unbedingt ft-i- Wahl der Garnison und des Truppen- tbeils nickt aestattet, jedoch sollen die Wünsche der Betreffenden in Beziehung auf die Garnison möglichst berücksichtigt und lhiien die Compe- t-n-en der Unter-Aerzte znqcbilligt werden, wenn sie außerhalb der Garnison ihrer Wahl in vacanten Stellen verwandt werden.
6 Bei eintretender Mobilmachung finden all- dazu qualificirten, dienstpflichtige» Mediciner, gleichviel m welcher Wetse sie etwa ihrer actwen ‘ Dienstpflicht genügt habcn, nach Maßgabe des Bedarfs im Sanitätsdienst Verwendung.
Berlin, den 21. Octvber 1873.
Der Reichskanzler.
Im Auftrag: E ck.
Der Kriegs-Minister.
In VenrUuny:
G. v. Kämet e.
i wwi Minin twmm
Po7itischer Theif.
DeulsMand.
Eisenbahnwesen i , , , ,
Ministerium, Maßregeln zur Beseitigung der zu Tage getretenen Mißstände zu erwägen; es fei selbstverständlich, daß die Regierung dieser Weisung nachgekommen und im Ressort des Handelsministeriums die erforderlichen Schritte gethan
seien, die bezüglichen Fragen baldigst der legislativen Regelung entgegenzuführen.
Berlin, 28. November. Von competenter Seite wird es der „Magd. Ztg." als .nahezu gewiß bezeichnet, daß der deutschen Marine im nächsten Jahre nicht nur die beiden in England erbauten Panzer-Fregatten, sondern auch noch die „Borussia" und „Hansa" im völlig fertigen Zustande hinzutreten werden. Genau 10 Jahre, nachdem am 17. März 1864 im Seeges.cht von Rügen die damals noch preußische Flagge zum elften Male zum Gefecht entfaltet worden ist, würde sich demnach mit dem Zuwachs dieser Panzerschiffe die jetzt deutsche Kriegsmarine in dem Besitz einer Schlachtenflotte befinden, um erforderlichen Falls in eine Seeschlacht eintreten zu können. An eine Vloeade der deutschen Küste.r mit, wie noch nach 1870 und 1871 französischerseits geschehen ist, Panzer-Geschwadern von 6 bis 10 Schiffen bliebe hingegen für den Fall eines neuen Krieges schon gar nicht mehr zu denken. Wichtiger erscheint jedoch noch, daß die im Eingänge zuletzt genannten beiden Schiffe mit einziger Ausnahme der noch aus England bezogenen Panzerplatten ganz aus der inländischen Schiffbau-Industrie hervorgegangen sind, und daß sich damit Deutschland fortan in Hinsicht der Vermehrung seiner Flotte vom Auslande unabhängig hingestellt findet.
— Das Kriegsgericht in der Angelegenheit des Capitäns Werner ist nun in Wilhelmshaven zusammengetreten. Die Entscheidung desselben wird in militärischen Kreisen und im Publikum mit großer Spannung erwartet.
Berlin, 27. November. Die „Nordd. Allg. Ztg." meint mit Rücksicht Kassel, 28. November. Vis auf Hartwig in 'Waldkappel, welcher noch auf die Veröffentlichung dis Berichtes der Untersuchungs-Commission für das krank ist, find jetzt alle suspendirten Pfarrer abgesetzt. Die übrigen Renitenten ~ ' und hinsichtlich der königlichen Aufforderung an das Staats- sind miitelst Ultimatums aufgefordert worden, sofort vom Proteste zuruckzu-
~ ‘ ~ ’ c treten, andernfalls erfolge Absetzung.^
München, 22. November. Die Geschichte mit dem zu Tode drang- salirten Soldaten P lat tu er ist in der That noch nicht zu Ende. Da der Abgeordnete Lerzer nach der Geschäftsordnung auf die Antwort des Kriegsministers sich nicht rückäußern durfte, so hat er eine andere Art Oeffentlichkeit, den Weg durch die Presse, gewählt, um den Vorwurf der tendenziös gehässigen Entstellung dlirch Beibringung von Thatsachen zurückzuweisen. Nach einer kurzen Darstellung der Jnterpellatiousverhandlungen fährt die „Oeffentliche Erklärung des Abgeordneten Lerzer" nach dem „Fränk. K." fort: Der Unterzeichnete, welcher nur auf die dringendsten Bitten, nur in der Absicht, um das bisweilen harte Loos der Soldaten zu erleichtern, nur nach Vernehmung einer großen Anzahl von Augen- und Ohrenzeugen, von denen zehn ihre Aussagen mit Namensunterschrist bestätigten, sich vertrauensvollst an die oberste Kriegsverwaltung um Sühne gewendet hat, von derselben aber bar(d) abgefertigt wurde, ist es seiner Ehre und dem Wohle des Landes und seiner Söhne schuldig, hiermit den Weg der Oeffentlichkeit zu betreten. Vorerst soll ein kurzer Auszug aus den mit Namensunterschrift bestätigten Angaben vorurteilsfreier Zeugen die Thatsachen klar stellen, wobei bemerkt wird, daß die betreffenden Zeugen bereit sind, ihre Aussagen nöihigen Falls eidlich zu erhärten. Der erste Zeuge giebt an, daß er den Soldaten Plattner 3mal vom Pferde habe stürzen sehen, daß er gehört habe, daß Plattner mit dem Namen Saukerl, Sauvieh, Bauern- vieh titulirt worden sei; er habe gehört und gesehen, wie der Premierlieutenant Fürihmaier die Escadron commaudirte, über den vom Pferde gestürzten Plattner, da er auf dem Boden lag, hinüberzureiten. Er sah und hörte ferner beim Nachhausereiten nach dieser Behandlung, wie genannter Fürthmaier 2 Manu
] Berlin, 29. November. Der „Reichs-Anzeiger" erklärt die Zeitnngs- Nachricht, daß der Handelsminister eine allgemeine Erhöhung des Personen- Eisenbahnfahrgeldes genehmigt habe, als jeder Begründung entbehrend.
Kassel, 28. November. Bis auf Hartwig in Waldkappel, welcher noch


