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Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Hießen.
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Mittwoch den 30. October
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<hrt8 vierteljährig 1 fl. 12 k. jntt Bringerlohn. Durch dir Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 k.
Expedition: Eanzleiberg, Lit. B. Nr. 1.
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'Lrjchernt täglich, mit Äus- » nähme Sonntags. ,,
Bestellungen auf den Gießener Anzeiger NL'LdUi.L
Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben für die Monate November! und December zu 40 fr.
1872. J
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Gießen, am 26. Dclober 1872
Betreffend: Unterricht für Bauhawdwerker.
an die Großherzoglichen Bürgermeisterr'ien des Kreises.
I f. «. ^'s ^°llen dafür besorgt sein, daß die nachstehende Bekanntmachung zur Kenntniß derjenigen in Ihren Gemeinden befindlichen Bauhandwerker ae. langt, bezüglich welcher angenommen werden kann, daß sie die fragliche Schule besuchen werden. ' 9
In Verhinderung des Kreisraths:
S p a m e r, Kreisassessor.
Winterbauschute des Localgewerbvereins in Darmstadt.
1tnh -JÄ des Unterrichts am ^ December l. Js Dauer 3 Monate. Unterrichtszeit täglich von 8-12 und 1 5 Uhr. mit Ausnahme der Sonntage und Samstag-Nachmittage. Unterrichtsfächer.Lau^ichueu, Freihandzeichnen, darstellende Geometrie, Bauconstructionslchre, Rechllen, Geometrie, Anfertigung von Bauvoranfchlägen, Matenalienkunde, gewerbliche Buchführung und Mechanik. - 'lütt
q sa ?aL betragt im Ganzen 18 fl- und wird bei Beginn des Curses vorausbezahlt. Anmeldungen wolle man baldigst „an das Büreau des
Landesgewerbverems, Rhemstraße Nr. 14 in Darmstadt", richten. ö
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Deutschland.
Gießen. England hat in letzter Zeit Unglück. Nachdem erst kürzlich das Genfer Schiedsgericht zu seinen Ungunsten entschieden, hat auch der Kai,er Wilhelm in der San Juan - Frage einen für das Königreich ungünstigen Unheils- spruch gisällt. Bevor wir auf denselben selbst näher eingehcn, muffen wir unseren Lesern des näheren Verständnisses wegen, folgende geographisch. historische Notizen mtttheilen : Zwischen der Nordwestküste des amerikanischen Festlandes und der Insel Vancouver, welche den Briten gehört, liegt unter dem 48. Gr. nördl. Br. (von Greenwich aus gemessen) der San Juan- oder Haro-Archipel. Er besteht aus einer Reihe von Inseln, unter denen die größte San Juan heißt, 54 engl. Quadr.-M. enthält und einen großen Neichthum an fetten Wiescngründen, fruchtbarem Ackerland und schönen Wäldern besitzt. Das Besitzrecht wußte deshalb als einigermaßen streitig gelten, weil der Grenzvertrag vom Jahre 1846 bestimmt, die Grenze zwischen den englischen und amerikanischen Besitzungen läuft westlich von 49 Gr. nördl. Br. bis Mitte des Eanols, welcher Vancouver vom Festlande trennnt.
Der betreffende Artikel des Vertrages von 1846 lautet: „Von demjenigen Punkte des 49. Grades nördl. Breite aus, in welchem die in den zwischen beiden Ländern bestehenden Verträgen und Conventionen festgesetzten Grenzen enden, soll die Grenzlinie zwischen den Gebieten I. großbritannischen Majestät und denen der Vereinigten Staaten nach Westen verlängert werden, längs des genannten 49. Grades nöidl. Breite bis zur Mitte des Canals, welcher das Festland von der Insel Vancouver trennt, von dort nach Süden laufend längs der Mitte des genannten Canals und der Meerenge von Fuca bis zum PacificOcean." Es ist damit selbstverständlich ausgesprochen, daß die gesummte Schifffahrt in dem genannten Canal und der Meerenge südlich vom 49. Breitengrad beiden Theilen frei und offen bleibt. Nun aber liegen hier zwei Canäle, östlich zwischen Archipel und Vancouver der Harocanal, und es beanspruchten die Briten die östliche, die Amerikaner die westliche Meerenge als Grenze, weil zwischen beiden eben der bestrittene Archipel liegt. Die Amerikaner machten für ihr höheres Recht besonders die völkerrechtlichen Sätze geltend: 1) daß überall das tiefste Wasser die Grenze bildet, und der Harocanal ist an seinen seichtesten Stellen tiefer als der von Rosario an seinen tiefsten; 2) daß Inseln eher zum Festland gerechnet werden, als zu einer anderen Insel. Endlich sei der Archipel für Amerika weit wichtiger als für England, denn hier werde die nördliche Pacificbahn enden, hier also der Hauptstapclplatz des amerikanischen Handels werden, der unmöglich den Mündungen der englischen Kanonen offen bleiben könne. Der Streit begann im December 1853 damit, daß die englische HudsonSbaigesellschast 1200 Schafe auf San Juan landete; diese wurden vom amerikanischen Zollinspektor mit Beschlag belegt, da englische Schafe auf amerikanischem Boden nichts zu thun hätten. Die Legislative des Territoriums Washington wachte aus dem Archipel eine amerikanische Grafschaft und schrieb Steuern aus, welche von den englischen Ansiedlern nicht bezahlt wurden. Im Juli 1859 erschien eine Compagnie vom 9. amerikanischen Infanterie-Regiment zum Schutz ihrer Landsleute auf dem Archipel, zunächst gegen indianische Feindskligkeiten; nun kamen 5 englische Kriegsschiffe mit 167 Kanonen und 1940 Mann Besatzung und eS wäre zum Krieg gekommen, wenn nicht schließlich der englische Vorschlag von der amerikanischen Regierung
angenommen worben wäre: die Insel so lange gemeinsam zu besetzen, bis eint Entscheidung getroffen sei. So nahmen die Briten den Osten rin, die Amerika- Nsr ren Westen. Die nunmehr getroffene Entscheidung wird diesem abnorme» Verhälimß ein Ziel setzen.
Berlin, 27. Oct. Die deutschen Bischöfe berufen und stützen sich in ihrer Denkschrift auf den westphälischen Frieden. Damit ist ihnen ein unangenehmes Versehcn passirt, denn Jnnocenz X. hat den westphälischen Frieden am 20. November 1648 „von rechtswegen als null und nichtig, kraftlos und ungerecht verdammt". Nach der „Deutsch. Ztg.", welche die bezügliche Bulle der Vergessenheit entrissen, lautet die Hauptstelle in deutscher Uedersetzung, wie folgt:
„Wir beschließen und erklären durch dieses Schreiben aus apostolischer Vollmacht jene Friedensschlüsse von rechtswegen für null und nichtig, krafttos, ungerecht, unbillig, verdammt, verworfen, eitel, ohne allen Einfluß und Erfolg für die Vergangenheit, Gegenwart und olle Zukunft, und daß Niemand zur Beobachtung derselben, feien sie auch durch einen Eidschwur verwahrt, verbunden sei, und daß daraus für Keinen ein Recht, eine Klage, ein scheinbarer Anspruch oder ein Grund zur Verjährung hervorgehen könne. Und weiter zu desto größerer Vorsicht, und so weit es nöthig ist, verdammen, verwerfen, vereiteln, cassiren, vernichten wir und machen kraft- und wirkungslos die besagten Artikel und Anderes, was von uns, wie gesagt, für präjndictrlich angesehen wkrd, und prvte- stiren wegen ihrer Nullität feierlich vor Gott dawider."
Wiesbaden. Pfarrer Jost von Ellar war der erste Geistliche Nassaus, welcher mH dem Kanzelparagraphen in Conflict gerieth und in Folge dessen zu drei Wochen Festungshaft verurtheilt wurde. Diese Ehre genügte ihm nicht; er wollte auch der erste sein, gegen welchen das Schulaufsichtsgesetz praktisch wurde. Das ist ihm gelungen. Zufolge Verfügung des CultuSministers ist ihm, wie die „Mittelrhein. Ztg." mittheilt, die Localaufsicht über die Schulen seiner Pfarrei abgenommen worden.
Bonn. Offenes Sendschreiben an den Bischof Dr. v. Hesele. HochwürdtgstcrHe.r Bischof! Die Veröffentlichung Ihres Briefes vom 11. November 1870 an Bauerband habe ich nicht veranlaßt und ich wurde, wenn dieselbe noch nicht geschehen wäre, sie auch nicht veranlassen. Die Lage unserer deutschen Bischöfe kann auch durch Mittheilung weiterer Aktenstücke kaum noch verschlimmert werden. Doch darf zur richtigen Würdigung der e.nsritigen Veröffentlichung vertraulicher Briefe nicht überfehen werden, daß jede Kriegserklärung die Verträge hinfällig macht. Sie Haven uns den Krieg erklärt, und zwar nicht mit humanem Ausdruck; denn Sie haben in der beklagenswerthen Denkschrift vom 20. Sept. e. uns, Ihre früheren Bundesgenossen, unter denen Sie auch einzelne gern Ihre Freunde nannten, nicht bloß der „absurden Behauptung", sondern auch des Sacrilegiums beschuldigt und sie als „Dissidenten" bezeichnet, welche „in der gehässigsten Weise" Beschuldigungen gegen die katholische Kirche erhöben, und mit anderen schlimmen Anklagen sie als Abgefallene überhäuft. Es erregt Verwunderung, daß Sie hiernach noch Gewicht legen auf Discretion, welche zur Zeit freunbschaft- llcher Beziehungen und gleichartiger Interessen zugesichert worben ist.
Was nun die Sache betrifft, so hat Ihre Erklärung im „Deutschen Volks- blatt" vom 15. October 1872 auf das unabhängige gebildete Publikum den be- trübendsten Eindruck gemacht. Dieselbe redet von einem fünfmonatlichen Kampfe, welcher durch eine Versöhnung mit dem vatikanischen Dekret beendigt worden sei;
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