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Franzensbader Mineralmoor

Der evangelische Schulvorstand M Gießen

an

aus eigenen äußerst gehaltvollen Lagern

Eisen-Moorlah

(trockenes Moor - Extract),

Moorlauge (flüssiges Moor-Extract), aus eigenem Sud werke.

Zum Hausgebrauch die einzigen natürlichen Ersatzmittel für die berühmten

Mineralbäder für Franzensbad,

in jeder Menge zu beziehen durch das

' Mineralmoorwerk

von

8

(2016)

1UUIIV1I1 VI/ vu«,

Franzensbad,

und Julius Wallach, in Gießen.

Vermiethungen.

2540) Zwei möblirte Zimmer sind, zu vermiethen bei Wittme Herbert,

am Oswald'schen Garten.

2642) Tas obere Logis in meinem neu erbauten Nebenhause auf dem Reichensand ist zu vermiethen und sofort zu beziehen.

Heinrich Frech I, Schneider.

2534) In dem Hause des Herrn Hofraty Jhering ist zu vermiethen die Bel-Etage nebst Pferdestall, Heuboden und Garten und den 1. October oder den 15.,August d. I

2603) Ein Logis mit Stallung wird zu miethen, oder auch ein Haus mit Stallung dabei, wird zu kaufen gesucht. Lusttragende wollen sich bei Gebr. Stamm melden.

|Liederkranz."

Samstag Abend präcis halb 9 Uhr:

Uebungsstunde.

die Aeltern und Pflegeältern der die Stadtschule besuchenden Kinder.

In manchen Classen unsrer städtischen Schulen sind trotz aller Mahnungen und Warnungen der Lehrer, sowie des Unterzeichneten, strafbare Schulversäumnisse vorge­kommen; weßhald sich der evangelische Schulvorstand veranlaßt sieht, bei Beginn des Schuljahrs 1872/73 die gesetzlichen Bestimmungen in Erinnerung zu bringen:

Aeltern und Pfleger sind für den ordentlichen Schulbesuch ihrer Kinder verant­wortlich. Ohne Noth soll nie ein Kind die Schule versäumen, da der Unterricht nur bei regelmäßigem Schulbesuch Frucht bringen kann. Aeltern, welche es mit ihren Kindern wohl meinen, werden sie deßhalb aus eignem Antrieb zu ordentlichem Schul­besuch wie zu häuslichem Fleiß anhaltcn. Gegen Säumige ist es unsre Pflicht einzu­schreiten und Geldstrafen zu beantragen; im Wiederholungsfall werden die Geldstrafen erhöht und bei fortgesetzten Versäumnissen schärfere Maßregeln gegen Widerstrebende in Aussicht genommen.

Wenn ein Kind wegen Krankheit die Schule nicht besuchen kann, so ist dem be­treffenden Lehrer von Seiten der Aeltern sofort Anzeige davon zu machen. Wenn dann das Kind nach seiner Genesung die Schule zum ersten Mal wieder besucht, so ist ihm eine schriftliche Angabe über den Grund und die Dauer der Versäumniß einzuhändigen, damit der Lehrer die nothwendigen, berechtigten Versäumnisse von den unerlaubten unterscheiden kann.

Wenn Aeltern oder Pfleger ein Kind, welches nicht erkr'ankt ist, aus irgend einem Grund zu Hause zu behalten wünschen sollten (Krankheit von Aeltei n oder Geschwistern, dringende Arbeiten u. s. w.), so ist dazu vorher der Urlaub für 12 Tage beim Lehrer, für längere Zeit bei dem Unterzeichneten durch einen Erwachsenen, nicht durch Schul­kinder zu holen- Eine andre Versäumniß, als aus Krankheit oder mit Urlaub des Lehrers, kann nicht für berechtigt angesehen werden und bleibt strafbar. Nachträgliche Entschuldigungen werden nicht angenommen.

Wenn ein schulpflichtiges Kind die Stadtschule verläßt, um in eine andre Schule überzugehen, so ist davon vorher dem Lehrer wie dem Unterzeichneten Mittheilung zu wachen. Unterbleibt diese Anzeige, so wird das Schulgeld so lange forterhoben, bis die Abmeldung erfolgt.

Endlich werden wohlmeinende Aeltern ihren Kindern rechtzeitig die nöthigen Lehrbücher anschaffen. Sollten aber auch diesmal wider Erwarten Aeltern, die diese Ausgabe leisten können, in der Anschaffung der Schulbücher lässig sein, so steht uns das Recht zu zwangsweise auf Kosten der Aeltern die nothwendige Anschaffung vorzu- nehmen.

Gesuche um Erlaß des Schulgelds, sowie um den freien Bezug der Schulbücher, sind an Großh. Bürgermeisterei zu richten.

Im Namen des evcmg. Schulvorstands

zu beziehen. Näheres bei der Exped. d. Bl.

2638) Ein kleines Familienlogis ist an eine stille Familie zu vermiethen und am 1. Juli zu beziehen. Neustadt Lit. D- Nr-193.

2547) Das von Madame Ufer seither bewohnte Logis ist bis 1. Juli anderweit zu vermiethen. Justus Müller, im Einhorn.

Vermischte Anzeigen.

i Fein-Mechaniker

für lithographische Gravir - Maschinen sucht Ferd. Lotz,

(Cpt. 126 5.) in Offenbach a. M.

2590) Für das Laboratorium einer größeren chemischen Fabrik wird ein tüch­tiger

Analytiker gesucht.

Bewerbungen unter Angabe des Bildungs­gangs sind unter N- D. 792 an die Annon- cen-Exp'dition von Haasenstein Vog­ler in Frankfurt a. M. einzusenden.

2637) Ein Kindermädchen zum soforti­gen Eintritt sucht

Gg. Malkomesius, Marktstraße.

2623) Einen Lehrling suckt Emil Junker, Schuhmacher.

2619) Ein Dienstmädchen auf sogleich oder Johanni zu miethen gesucht. Näheres bei der Exped. dieses Blattes.

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2626) Ein braver Junge vom Lande। wird gesucht. Näheres bei der Exped. d. Bl. '

2629) Ein junger Pinscher gesucht in Lit. D. Nr. 217.

2485) In ein hiesiges Fabrikationsgeschäst wird ein umsichtiger, gesetzter Scribent, der eine schöne Handschrift schreibt und correcter Arbeiter rst, zu engagiren gesucht. Selbst­geschriebene Offerten nebst Angabe der Ge­haltsforderung wolle man bei der Exped. d. Bltts. unter Chiffre B. D. 1 einreichen.

2635) Ein graues Kinderstiefelchen ist verloren worden. Man bittet, dasselbe in Lit. C. Nr. 40, Neue Anlage, abzugeben.

2604) Mehrere Schreiner werden gegen hohen Lohn gesucht.

Carl Stückrath, Sandgasse.

2646) Zwei Schreiner gesucht von Gg. Ehr- Haubach, Kaplansgasse.

2605) Den geehrten Damen diene hier­mit zur Nachricht, daß ich mit dem 11. Juni wieder einen Cursus im Anfertigen von Damenkleidern eröffnen werde.

C. Schneider, Sonnenstraße.

der Vorsitzende:

Vigelius, Großh. Schulinspector.

Geschäfts - Eröffnung.

2631) Einem geehrten Publikum theile hierdurch ergebenst mit, daß ich mich dahier als Drechsler etablirt habe. Ich empfehle mich daher im Drehen von Horn und Holz bestens, und verspreche bei billigen Preisen prompte und reelle Bedienung. Meine Wohnung befindet sich bei Herrn Wagner Geisler, Kaplansgasse. Johann Fatum.

| llhiHmdikt ;u Frankfurt a. M.

2568) Wir zeigen hiermit an, daß unter Mitwirkung des landwirthschaftlichen ! Vereins in dessen Halle und dem daran belegenen großen Bleichgarten

am 3., 4. und 5. Juli ds. I.

dec erste Wollmarkt dahier stattfindet, zu welchem wir Verkäufer und Käufer ergebenst .einladen.

Für den Markt bestimmte Wollen nehmen wir schon 14 Tage vor dessen Beginn auf Lager, ohne dafür Lagergeld zu berechnen. Unverkauft gebliebene Wollen genießen bis 14 Tage nach dem Markt ebenfalls freies Lager.

Feuerversicherung und Arbeitslöhne nach unseren Auslagen sind zu Lasten der

Haasenstein & Vogler,! Annonccn-Expedition Frankfurt a/M., München, Nürnberg, Mannheim re. rc.

In alle Zeitungen des I n - und Aus­landes werden

Anzeigen znm Originalpreise besorgt über:

Agentur-Gesuche, Commanditär - Gesuche, Associations - Gesuche, Personal - Gesuche, Stellen-Gesuche, Wobnungs-Gesuche, Kauf- Gesuche, Arbeiter-Gesuche, Geschäfts-Er­öffnungen, Waaren-Empsehlungen, Fabri­kats-Empfehlungen, Versteigerungen, Sub­missionen, Speditionen, Ausverkäufe, Bank- Emissionen, Verloosungen, General - Ver- samnllungen, Schifffahrtspläne, Versiche­rungen, Auswanderungen rc. rc.

Eigenthümer.

Alle Sendungen können direct an uns gerichtet werden.

Auf Wunsch gewähren wir bei Ankunft der Wollen entsprechende Vorschüsse. Ebenso leisten wir Käufern für in unserem Besitz gelassene Wollen verhältnißmäßige Anzahlungen. Den Verkauf der uns in Consignation zu sendenden Wollen besorgen wir sowohl während des Marktes, als nach demselben, gegen billige Provision.

Bestellungen auf Lagerräume sind bis spätestens den 23. Juni an uns zu richten.

Zu jeder weiteren Auskunft sind wir gerne bereit.

Frankfurt a. M., den 16. Mai 1872.

__________________Deutsche Handelsgesellschaft.

Frachtbriefe für die Main-Weser-, Cöln-Mindener und Oderhessische Eisenbahn, sowie sammtUche zollamtlichen Formulare, sind zu haben bet W. Klee, am Markt.

Bade- nnd Schwimmanstalt, voll Rüdsamen eröffnet.

2206) Indem ich hiermit das verehrliche Publikum zum Abonnement einlade, bemerke ich, daß die Anstalt auch dieses Jahr wesent­liche Verbesserungen nnd Erweiterungen erfahren hat.

Der Schwimmunterricht für Mädchen wird fortgesetzt und bitte um baldige Anmeldungen, damit die Unterrichtszeit festgesetzt werden kann.

Der Schwimmunterricht für Erwachsene und Knaben wie früher, und können auch Kinder, welche noch nicht schwimmen lernen sollen, unter meiner Aufsicht baden, sowie solchen, die bereits schwimmen können und sich darin weiter ausbilden wollen, Gelegenheit dazu geboten werden kann. Der Bade-, beziehungsweise Schwimmplatz, ist durchaus gefahrlos und für jedes Alter passend eingerichtet.

Unterrichtsstunden und Badezeit für die Schuljugend sind an Wochentagen Vormittags von 10 bis 12 und Nachmittags von 4 bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nur Vormittags von 7 bis 12 Uhr. In diesen Stunden wird gute und strenge Aufsicht geführt, fo daß die verehrlichen Eltern in jeder Be­ziehung beruhigt sein können.

Nähere Bedingungen sind in der Anstalt zu erfahren, wo auch dre Abonnementsliste zur gefätligeu Einzeich'.ung offen liegt.

L. Ehr. Rnbsamen.

Redaction, Druck und Verlag der Brübl'schcn Univ.-Druckerei (Fr. Ehr. Vietsch) in Gießen.

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