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tLrschemr täglich, mtt Ausnahme SonntagS.
Expedition: Canzleiberg, Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kietzen.
Nr. 202. p——■
Donnerstag den 29. August i«7a.
Amtlicker* The iL
Bekannt m a ch u n g.
-c Bezugnahme auf unsere Bekamltmachuug vom 14. Juni d. I. bringen wir hiermit weiter zur Kenntniß der Betheiligten, daß die nächsten Prüfungen tn folgender Welse vorgenommen werden: ' ö ' p “
...... ,v m _r , Freitag den l». September d. I. und folgende Tage,
für dle;enlgen Angehörigen des Großherzogthums, .welche in den Jahren 1852 und 1853 geboren sind;
Dienstag den 10. September und folgende Tage,
^.^lenrgen Angehörigen, des Großherzogthums, welche nn Jahre 1854 geboren sind, sowie die Angehörigen eines anderen Staates, welche nach S- 20 der Mllltar-Ersatz-Jnstructlon im Großherzogthum gchellungspflichtig und in der, Jadren 1853 und 1854 geboren sind;
Freitag den 13. September d. I. und folgende Tage,
für sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1855 geboren sind.
Die Prüfungen beginnen an jedem Tage Morgens 8 Uhr im Locale der Polytechnischen Schule dahier.
Darmstadt, den 22. August 1872.
Großherzogliche Prüflings - Commission für Einjährig-Freiwillige. Der Militär-Vorsitzende: Der Civil-Vorsitzende:
Pabst. Strecker.
Politische** Tbeil.
I. ■ I
Deutschland.
Darmstadt, 28. August. Der Finanzausschuß der zweiten Kammer wirv erst am 3. September wieder zusawmentreten können, um sich zunächst über die Erhöhung der Minimaigehalte der Geistlichen schlüssig zu machen. — Die ordentlichen Staats-Einnahmen werde.« sich nach den bis jetzt vorliegenden Ergeb- niffen dieses Jahr voraussichtlich höher belaufen, als man bei Feststellung des Budgets annehmen konnte. — Unlängst wurde die tn vielen Kreisen überraschende Thatsache notorisch festgestellt, baß in Rheinhessen, der wohlhabendsten Provinz unseres Landes, die Gehalte der Volksschullehrer durchschnittlich am geringsten sind, obwohl sich auch dort seit neuerer Zeit in vielen Gemeinden ein anrrkennenS- werthes Bestreben geltend macht, die Lage der Lehrer zu verbessern. Bei dieser Gelegenheit können wer noch als sicher beifügen, daß der Gesetzentwurf in Betreff der Gehalte der Volksschullehrer, in der zweiten Kammer wenigstens durchgreifende Abänderungen im Interesse der Lehrer erfahren wird, welchen sich wohl die Regierung nicht wird widersetzen können. — Die Wahlen der Vorstände der DecanatSsynoden haben ihren Anfang genommen. Die bis jetzt bekannt gewordenen Resultate sind fast durchgängig der liberalen Partei günstig, wie sich das auch nach dem Ergebniß der Kirchenvorstandswahlen kaum anders erwarten ließ. — Angesichts des Mainzer Eongreffes rühren sich die hiesigen Social» Demokraten wieder ganz gewaltig und werden demnächst wieder eine Volksversammlung veranstalten. (Fr. I.)
Darmstadt, 28. August. Das Grobherzogliche Regierungsblatt Nr. 39 enthält:
1. Bekanntmachung Großhrrzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Besetzung der Stellen von Revisoren und Revidenten im Eifenbahndienst betreffend.
2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Territorial-Organisation der Hauptfteuerämter betreffend.
3. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
4. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aller- pnädigst geruht: am 10. August den Oöerrechnungeprodator 1. El. bei der 2. Justificatur-Abtheilung der Oberrechnungskammer, Heinrich Becker, zum Obcr- rechnungsrevisor bei dieser Abtheilun,' und den Oberrechnungeprobator 2. El. bei der 2. Justificatur-Abtheilung der Oberrechnungskawmer, Heinrich Pusch, zum OberrechnungSprobator 1. Classe bei dieser Abtheilung zu ernennen; ferner dem Schullehrer an der evang. Schule zu Allmenrod, im Kr. Lauterbach, Peter Krauß, die evang. Schule zu Heidelbach, im Kr. Alsfeld, dem Schullehrer ander 3. evang. Schule zu Lang - Göns, im Kr. Gießen, Johann Adam Lehr, die 2. evang. Schulstelle daselbst, am 12. August dem Schullehrer an der evang. Schule zu Burg-Gräfenrobe, im Kr. Vilbel, Wilhelm Schlechtweg, die 1. evang. Schulstelle zu Bickenbach, im Kr. Bensheim, dem Schullehrer an der evang. Schule zu Oberschönmattenwag, im Kr. Lindcnflls, Jacob Adam Schmidt, die 4. evang. Schulstelle zu Lampertheim, im Kr. Heppenheim, dem Schullehrer an der evang. Schule zu Reuters, im Kr. Lauterbach, Heinrich Henrici, die 1. evang. Schulstelle zu Westhofen, im Kr. Worms, und dem Schulamtsaspiranten Friedrich Winter aus Büdesheim, im Kr. Vtlbel, die 1. evang. Schulstelle zu Lang-Göns, im Kr. Gießen, zu übertragen.
5. Versetzungen tn den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Groß- Herzog baben allergnädigst geruht: am 25. Juli den Schullehrer au der 1. kath. Mädchenschule zu Viernheim, im Kr. Heppenheim, Johann Kempf, auf sein Nach- suchen, am 7. Aug. den Ministerialcanzleiwärter Philipp Becht auf sein Nachsuchen und am 8. Aug. den Schullehrer an der evangelischen Schule zu Wlnterheim, im Kr. Oppenheim, Heinrich Seidel, auf sein Nachsuchen bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit, den Forstwarten der Forstwartei Groß-Gerau, Förster Peter
Müller, auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner treu geleisteten Dienste, am 10. Aug. den Schullehrer an der 1. evang. Swule zu Monsheim, im Kr. Worms, Johannes Sind, auf fein Nachsuchen, am 14. Aug. den Schullehrer an mittleren vereinigten Knabcnllaffe des Schulbezirks Dom. Quintin in Mainz Jacob Magnus auf flin Nachsuchen und die Lehrerin an der 1. Mädchenschule ron St. Emmeran - Peter in Mainz, Sophie Sturni, auf ihr Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.
6. Sterbefälle. Gestorben sind: am 9. Juni der Landgerichtsdiener Georg Knoblauch zu Schlitz; am 7. Juli der pens Schullehrer Johann Peter Meister zu Gras-Ellenbach; am 16. Juli der Förster Wißmann zu Jägersburg; am 17. Juli der Gerichtsvollzieher Ferdinand Simon zu Mainz; am 24. Juli der Schullehrer Johann Schuld zu Seligenstadt; am 1. Aug. der penf. Justizrath Friedrich Wilhelm Frommann zu Darmstadt; am 9. Aug. der Obermedicinalrath und Kreisarzt Dr Eellarius zu Darmstadt; am 10. Aug. der Kreisveterinärarzt Dr. Netscher zu Oppenheim; am 14 Aug. der Präsident des Ministeriums des Innern, wirklicher Geheimerath von Bechtold zu Darmstadt.
Mainz, 24. Aug. Die Jesuitenangelegenheit hat dem Bischof Ketteler ein „Schreiben un meine Diöcesanen" abgepreßt, betitelt: „Das Reichsgesetz vom 4. Juli 1872" u. s. w. Es fehlt diesem Opus zwar nichts von der bekannten Sophystik und Derbheit, ober so ziemlich Alles was nach Geschichte und Ersah- rung als feststehend gilt. Indem er wieder die OrdenSthätigkeit hin und her siebt, weint der von feinem eigenen Anhang so bitter getäuschte Herr, daß trotz dem großen Zudrang des Volkes zu seinen Jesuiten keine Klage gegen sie zu erheben sei. Die Maßregeln gegen die Jesuiten sind, wie er meint, dem Haß einer mächtigen Partei gegen die katholische Kirche entsprungen und das Recht stehe i* Gefahr, das Werkzeug dieser Partei zu werden. Eine rührende reichsfreunvliche Sorge, an der merkwürdigerweise die — Jesuiten schuld sind! Diese Partei nun hat nichts Geringeres nach Herrn v. Ketteler im Sinn, als das Christenthum aus dem Leben der Völker zu verdrängen. In dieser Weise wird die Jesuiten- frage zu einer Angelegenheit des Christentdums und der katholischen Kirche und jedes einzelnen Kathollken aufgebläht, Vas Verbot des Ordenslcdens der Jesuiten lm Reiche als der tiefste Eingriff in die persönliche Gewissensfreiheit dieser Katholiken bezeichnet. Es wird vom Recht der Bischöfe, Orden zu gründen, vom Recht des katholischen Volkes auf solche gesprochen. So gelangt denn der Verfasser zu den Mitteln, um den Ungeheuerlichkeiten gegen feine theuern Jesuiten, mit denen das Ehristenthum leiden soll, ein Ende zu machen. Er räth zu besonderen Vereinigungen gegen das Jesutlengesetz mit wohlorganifirter Wirksamkeit, zur Literatur und zur Presse. Er räth zum ewigen Protestiren, bis man den einstimmigen Protest der Katholiken Deutschlands nicht mehr einfach zu den Acten wird legen können. Den einstimmigen Protest der deutschen Katholiken gegen seine lieben Jesuiten wirb der Bischof schwerlich erleben! „Fliehe die Männer, die du mit Kutten, weibischem Haore, Bocksbärten, schwarzem Ueberwurfe und baarsuß cinher- gehen flehest. Das Alles sind Argumente des Teufels", schrieb der heil. Hieronymus. Der Papst ist der Monarch und Despot dieser Argumente und die Mohrenwäsche der Jesuiten ist eitles Beginnen. Wenn Herr v. Ketteler seinem interessanten G'standnisse nach, auf Grund eines Gutachtens des berühmten Berryer 'n Hessen seine religiösen Privatvere'ne in öffentlichen Klöstern und mit officiellem Betteln trotz den Aussprüchen der hesstschen Gerichte als zu Recht bestehend ansteht, so ist das eben nur tm drastisches Zeichen mehr für ihn und seine Absichten. Oie Ansicht eines französischen RechkSgelehrten steht Dem Herrn Bischof höher als Reichs- und Landesgesetz! Freilich nach dem Dominikus VenetuS kann der Papst nicht nur Kaiser und Könige absetzen, sondern auch die kaiserliche und königliche Gewalt in den Laien vernichten.... Am Ende hat gar der oberste Linker des Jesuitenordens das berühmte Stetachcn bereits ins Rollen gebracht, um dem von


