Umstand leiden lassen wollten, daß Lehrer zu Dienstalterszulagen berechtigt würden, wo überhaupt die Zahlung dieser von dem Willen der Gemeinden unabhängigen Zulage durch die Gemeinde zu den verschiedensten Uebelständen in Bezug auf Versetzung und Stellung des Lehrers führen würde. Die Regierung sowie die Abgg. Zentgraf und Volhard erachteten die Alterszulage als einen Theil der Besoldung, für den ebenfalls die Gemeinde aufzukommen habe. Der Antrag, die Alterszulage Einer Stelle auf die Gemeinde, die übrigen aber auf die Staatskasse zu übernehmen, gelangte nicht zur Annahme; die Kammer entschied sich vielmehr für den Antrag der Mehrheit, nahm aber einen anderen Artikel an, wonach der Staat da einzutrrten hat, wo die Gemeindewitte! zur Bestreitung der Schul- bedürfniffe nicht aus,-eichen. Schließlich wurde noch die Bestimmung angenommen, daß das gegenwärtige Gesetz, die WohnungSvergütungen ausgenommen, rückwirkende Kraft vom 1. Januar d. I. an haben solle, obwohl die Abgg. Heydenrcich und Keil (Fürth) den Antrag gestellt, daß der Staat die für 1872 erforderlichen Nachzahlungen übernehme. Die Regierung gab die Zusicherung, daß sie den Gemeinden hierbei in jeder Hinsicht entgegenkommen, sie auch durch Vorschüsse unterstützen werde. Hierauf wurde die Vorlage wegen Urbernahme der Mehrkosten der Parzellenvermeffung auf die Staatskasse mit der Einschränkung angenommen, daß nur die Gemeinden dieser Vortheile theilhaftig werden sollen, die sich bis Ende 1873 zur Vornahme dieser Arbeiten entschließen. Eine Antwort der Regierung auf die Interpellation des Abg. Curtmann, die Verhältnisse des Bades Nauheim betreffend, besagt, daß kein Grund zu Befürchtungen gegeben sei, daß vielmehr die vorhandenen Mittel genügten, um den Kurgästen fast dieselben Annehmlichkeiten wie seither zu bieten.
Darmstadt, 24. Oct. Das Großh. Ministerium des Innern hat an die zweite Kammer der Stände eine Vorlage wegen Erbauung eines neuen Univer- fltätsgebäudes gelangen lassen. In den Motiven wird hingewiesen auf das Er» suchen der beiden Kammern vom 19. Oktober 1871 um Einbringen einer Pro- pofition wegen gleichzeitiger Befriedigung der baulichen Bedürfniffe der Landes- Universität und der Justizbehörden zu Gießen, sobald die neue Organisation der Gerichte auf Grund der deutschen ReichSverfaffung seststehe. Da diese Organi- sation aber nicht sobald in'S Leben treten wird, auch mit der Errichtung eines UniversttätSgebäudeS keinen Zusammenhang hat, dieses zudem unter allen Umständen nöthig ist, so wird wegen desselben allein die Vorlage an die Stände gerietet Die Motive kommen sodann aus die Unzulänglichkeit der gegenwärtig zur Verfügung stehenden Lokalitäten für die Aufnahme aller Unterrichtsinstitute, sowie für die nothigen Auditorien und Laboratorien, und entwickeln eingehend die speciellen Pläne. Nach denselben sollen in dem neuen Gebäude untergebrachl werden: das Kunst-, Münzen- und Antikeu-Cabinet, das technologische Institut, das mathematische Institut, das mineralogische Institut, das Forst-Institut, das landwirthschaftliche Institut, das pharmakologische Institut, das architektonische Institut, das Institut für Jngenieurwiffenschaften, die Hörsäle für die verschiedenen Fakultäten. Außerdem ist ein Versammlungszimmer der Docenten und ein Zimmer für den Hausdiener vorgesehen. Nach Einrichtung des neuen Gebäudes sollen die dann frei werdenden Räume des alten, auf dem Brand befindlichen UniversttätSgebäudeS im unteren Stock für dos botanische Institut eingerichtet und im oberen Stock für das Universitätsgericht, als Sitzungszimmer des Senats und zu Prüfungen, als RectoratSzimmer, und als Sitzungszimmer der Facultät, des Disciplinargerichts, der AdministrationS-Commission und zu Prüfungen verwendet werden. Die große Aula soll ihre bisherige Bestimmung behalten.
Durch diese Einrichtung wird das für 400 fl. gemietete Schloß, in wel- chem die oben erwähnten akademischen Behörden jetzt untergebracht sind, frei und es können dann in dasselbe, welches dem Fiskus gehört, das Stadt- und Landgericht verlegt werden, welche sich jetzt in sehr ungeeigneten Localen befinden.
Die Kosten des Gebäudes sind auf 190,000 fl. veranschlagt.
Da die Stadt Gießen zu den Baukosten einen Beitrag von 20,000 fl. leisten will, so gehen diese hieran ab, es bleiben daher 170,000 fl. Für einen Bauplatz stehen von der Stadt 2000 fl. zur Verfügung. Da ein solcher mit 2000 fl. nicht angekaust werden kann, hierzu vielmehr wenigstens 8000 fl. erforderlich sind, so kommen noch hinzu 6000 fl., so daß aus der Staatskasse auf- zuwenden wären 176,000 fl.
Das Ministerium richtet die Propofition um Bewilligung dieser Summe an die Kammer.
Darmstadt, 24. Oct. Bischof Ketteler hat in der „Germania" den Fürsten Bismarck als den Urheber der berühmten „Verfolgungen" der katholischen Kirche in Deutschland bezeichnet. Die tolle Unwahrheit dieser Beschuldigung kann am schlagendsten aus der Geschichte Hessen-DarmstadtS in den letzten zwanzig Jahren dargethan werden. Unmittelbar nach der Reaktionsperiode von 1850 und ehe die Weltgeschichte den Namen Bismarck's, des damaligen unbekannten preußischen BundeStagSgesandten, in ihre Blätter eingetragen hatte, wußte Herr v. Ket» teler sich in den Besitz des ErziehungS- und AnstellungsrechtS der Geistlichen zu setzen, er riß die DiSciplinargewalt über dieselben an sich, er beseitigte den kano- Nischen Rekurs, bas placetum regium, führte Knabenseminarien, Convicte, Klö- ster und Orden, darunter auch die ehrwürdigen Väter der Gesellschaft Jesu im geistlichen und weltlichen Gewände in Hessen ein, er legte die katholische Facultät an der Landesuniversität brach, verschaffte sich größeren Einfluß auf die Schule, die Verwaltung des Kirchenvermögens und alle Branchen dcs Staates, insbesondere des Justizdienstes, kurz er geberdete sich als geistlichen Großherzog, als wel- cher er auch im pomphaften Aufzuge durch die katholischen Gemeinden zog und Visitationen der untergebenen Geistlichkeit abhielt, die er einer wechselseitigen Eontrole (alias Spionage) in majorem dei gloriam unterworfen hatte. Das war in einem kleinen Theile unseres Vaterlandes der Beginn eines Systems, das zum Syllabus und zur Encpclika führte, im JnfallibilttätSdogma gipfelte und nach und nach fortschreitend alle Diöcesen in Deutschland umgarnte. Während aber die Regierungen diese hierarchischen Anmaßungen duldeten oder förderten, hat sich ihnen nicht Graf Bismarck, wohl aber die Volksvertretung be- harrlich und einmüthig entgegengesetzt. Die Mainz-Darmstädter Convention war ein beständiger Zankapfel zwischen Herrn v. Dalwigk und der hessischen zweiten Kammer der Stände und selbst der 15. Landtag (1859/62), bekannt im Volks» munde als die Beamtenkammer, in allen Dingen fügsam und regierungsfreundlich, hat nahezu einmüthig die Aufhebung jener verfassung-feindlichen Convention gefordert. Spätere Stände erhoben sogar eine Anklage wegen Verfaffungsver- letzung gegen Herrn v. Dalwigk als Vater und Vertheidiger jener Convention. Der Kampf gegen Pfäsfische Herrschsucht und Uebergriffe, der jetzt das deutsche ^eich ergriffen hat, wogte seit Jahren in den engeren Grenzen unsere- Klein
staates, und nicht ein noch so gewaltiger Minister war es, der sich zuerst dem jesuitischen Uebermuth entgegenstemmte, sondern der gesunde Sinn des Volks, das öffentliche Gewissen, die von Tausenden getragene Idee der Freiheit und Kultur unseres Jahrhunderts. Unter diesem Banner wird auch das deutsche Volk mit, ohne oder gegen Bismarck den römischen Drachen besiegen! (D. Pr.)
Darmstadt, 25 Oct. Der vor Kurzem irrig todtgesagte Oberst Dornseiff, Direktor des Kriegsministerium i. P., ist gestern gestorben.
Darmstadt, 26. Oct. Die nächste Sitzung der ersten Kammer der Stände wird kommenden Donnerstag, den 31. lfvn. Mts., Vormittags 9M2 Uhr, statt- finden.
Tagesordnung: 1) Gesetzesentwurf, die Zusammensetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahl der Abgeordneten betr.
2) Gesetzesentwurf, die Abänderungen der in den Artikeln 19, 58, 61, 68 und 69 des Forststrafgesetzes vom 4. Februar 1837 erwähnten bisherigen Maße in das Metermaß betr.
Darmstadt, 26. Oct. Der 2. Ausschuß der Ersten Kammer hat heute seinen Bericht über das Wahlgesetz (Referent: Graf Görtz) festgestellt. Die Be- rathung darüber in der Ersten Kammer soll nächsten Donnerstag stattfinden. Dem Schluffe des Landtags sieht man spätestens Mitte November entgegen. Die Be- rathungen über den Landtags-Abschied haben im Gesammt-Minifterium, wie wir hören, bereits begonnen.
Berlin, 25. Oct. Gestern früh, nachdem der Entscheid des Kaisers bekannt war, besuchte Lord Odo Ruffel Herrn Bancrost. Die beiden Diplomaten tauschten herzliche Worte aus und beglückwünschten sich, daß durch den Entscheid des Deutschen Kaisers die letzte Schwierigkeit zwischen England und Amerika beigelegt sei und beide Nationen fortan in Frieden und Freundschaft mit einander leben würden.
Berlin, 26. Oct. Sehr großes Aufsehen wacht in allen politischen Kreisen die (telegraphisch gemeldete) Verwahrung des Bischofs Dr. Krementz gegen den Erlaß des CultusministerS Dr. Falk, demzufolge die Temporaliensperre in Kraft trat. Der Bischof wird klagbar gegen den Fiskus werden. Das war vorauszusehen, denn die bloße Temporaliensperre ließ sich nicht rechtfertigen. Der Etat von 1872 garantirte dem Bischof den Bezug von Emolumenten, die eine unzweifelhafte gesetzliche Unterlage haben. Aber der Bischof von Ermeland will von der Klage absehen, wenn Dr. Falk abbtttet. Der Rechtsweg soll nicht beschritten werden, wenn mit dem CultuSminister das gesammte Staatsministerium erklärt: wir haben dem preußischen Episkopat schweres Unrecht zugefügt, wir wollen euch fortan gewähren lassen. Unwillkürlich fragt man sich, wie es komme, daß gerade jetzt der UltramontanismuS solche Sprache führe. Die klerikale Jn- folen^föflt zusammen mit der feudalen Arroganz, und ist es Zufall, daß dem
Berlin, 26. Oktober. Die Reisedispofltionen des Kaisers haben durch den Tod des Prinzen Albrecht zwar eine Abänderung erfahren, doch wird der Kaiser sich nach einem Aufenthalt in Ludwigslust auf einen Tag nach Hannover begeben und alsdann dem sächsischen KönigSpaar zu dessen golvcner Hochzeit persönlich seine Glückwünsche bringen.
Berlin, 26. Oct. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" sagt: Das dem Landtage vorzulegende Gesetz über den Mißbrauch geistlicher Gewalt ist be- bestimmt, die Grenzen des Rechts zur Verhängung von Kirchenstrafen genau festzustellen. Die nächste Sitzung des Herrenhauses findet nächsten Montag statt.
Weimar, 26. Oct. Heute Vormittag um 7 Uhr starb Ottilie v. Göthe, die Wittwe des einzigen Sohnes Göthe's.
Schweiz.
Bern, 26. Oct. Bischof Manlley von Freiburg zeigt der Genfer Regierung an, er verzichte auf die Functionen und den Titel eines Bischofs von Genf.
Frankreich.
Paris, 26. Oct. Das Handelstribunal hat in Sachen der Mkffagerien, welche der Suezcanal-Gesellschaft das Recht bestritten haben, aus eigener Jnitia- tive die Basis ihrer Tonnen-Abgaben zu ändern, sein Urtheil abgegeben und sich zu Gunsten dieser Transportgesellschaften ausgesprochen. Es heißt, die Suezcanal-Gesellschaft werde gegen das Urtheil Berufung einlegen.
Italien.
Rom. Am Hofe Victor Emanuel's erregt eine Ansprache des Papstes an die Bewohner von Trastevere viel böses Blut. In der That hat auch PiuS IX. feinem Herzen in eine: Weise Luft gewacht, die im Quirinal wenig Befriedigung Hervorrufen kann. Der Papst sagte in feiner Allocution: „Ich war noch jung, als Pius VII. nach Rom zurückkehrte, aber ich sah den Einzug mit an von Potta Popolo bis in die PeterSkirche. Und wer empfing den heiligen Vater an der Thür der Peterckirche unter so vielen anderen? Ein König von Sardinien
war es, der hernach, ein Muster jeglicher Tugend, im Ruf der Heiligkeit in
Rom gestorben ist. Jener König von Sardinien warf sich dem Papst zu Füßen und dankte Gott mit Thränen in den Augen, daß er den heiligen Vater wieder in den Besitz der Stadt Rom und des Kirchenstaates gefetzt hatte, und der Papst
umarmte den frommen König mit väterlicher Zärtlichkeit. Wenn ihr mich aber
fragt: „Sage doch, heiliger Vater, warum sind denn heute . . . ?" fo sage ich euch, fraget mich lieber nicht und kehrt mit mir zum Könige in der Parabel zurück, der fein anderer ist, als Jesus Christ, der allmächtige Gott, der einst mich und euch und alle Christen zur Rechenschaft ziehen wird, die Kaiser und Könige, die Minister und Deputirten, vor allen aber die gottlosen Schriftsteller und Zeitungsschreiber, diese Helden der Lüge und Verleumdung."
Vermischte-.
Altenburg, im October. Unter den vielen Belegen todesmuthiger Kriegsthaten >er braven deutschen Armeen im letztoergangenen Kriege verdient folgendes Reiter- tücklem der Geschichte anfbewahrt zu werden. Nach den Mittheilungen eines hiesigen Blattes war am Tage der Kriegserklärung Frankreichs von Stammgästen des Restaurants „Zum Baierischen Hofe" hier ein Betrag von 50 Thalern für einen Soldaten gestiftet worden, welcher sich im bevorstehenden Kriege besonders auszetchnen würde. Nachdem diese Summe von 50 Thlrn. nach beendetem Kriege Seitens des königlichen Kriegs-Ministeriums in Berlin dem Cuirassier Bauer vom Cuirassier-Regiment Königin zuerkannt worden war, richtete man von hier aus an den Commandeur dieses Regi- ments, Oberst v. Pfuhl, das Ersuchen, um nähere Auskunft über die kühne That Bauer s und um Veranlassung des letzteren zur Gnsendung einer für das Restaurant- ztmmer bestimmten Photographie, worauf folgendes Schriftstück einging: „Pasewalk,


