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Preis vierteljährig 1 fl. 12 kr. nit Bringerlohn. Durch di« Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 kr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kietzen.
Rr. 227. Freitag den 27. September 1G72.
Einladung rum Abonnement
auf den
Gietzener Anzeiger.
Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich 1 fl- 12 kr., frei ins Haus geliefert.
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im IV. Quartal 1872 zusenden und den Abonnementsbctrag durch Quittung erheben lassen.
Diejenigen, welche den Anzeiger Abends bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl. pro Quartal.
Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonuementspreis 1 fl. 29 kr. incl. Postaufschlags. Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. — Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern.
Die Re-action.
Amtlicher
T h e i l.
Betreffend: Die Herbstübungen der 21. Division.
Gießen, am 24. September 1872.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Gießen, Klein-Linden, Lollar, Mainzlar und Staufenberg.
Es gereicht uns zur angenehmen Pflicht, Ihnen das nachstehende Schreiben des Commandeurs der 21. Division an »Großherzogliche Provinzial-Direction Oberhessen mit dem Auftrage mitzutheilen, dessen Inhalt zur Kenntniß der Angehörigen Jhrer^Gemeinden zu bringen.
v. R ö d e r.
Abschrift. Frankfurt a. M-, den 19. September 1872.
An die Großherzogllche Direction der Provinz Oberheffen zu Gießen.
Die Truppentheile der 21. Division sind nach den mir von denselben übereinstimmend erstatteten Berichten während der diesjährigen Herbstübungen in allen mit Einquartierung belegten Orten der Provinz Oberhessen in so bereitwilliger und über das Maaß der gesetzlichen Verpflichtung gastfreien Weise ausgenommen worden, daß ich mich verpflichtet erachte, der Großherzoglichen Provinzial - Direction diese erfreuliche Thatsache mit der ganz ergebensten Bitte zur Kenntniß zu bringen, im Namen der Offiziere und Mannschaften der an den Uebungen betheiligt gewesenen Truppen den Bewohnern der betreffenden Ortschaften den wärmsten Dank für die so freundlich gewährte gute Aufnahme auszusprechen.
gezeichnet Freiherr von Loen, General - Lieutenant und Divisions - Commandeur.
Bekanntmachung.
Am 5., 6. und 7. October I. I. wird in der Turnhalle in Gießen eine von dem Obst- und Gartenbau-Verein der Provinz Oberhessen unter Mitwirkung des„ landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen veranstaltete Obst- und Gemüse-Ausstellung stattfinden. Indem man die Besitzer schöner Obst- und Gemüse-Sorten ersucht, dieser Ausstellung durch Einsendung schöner Exemplare ihre Theilnahme zuzuwenden, richtet man insbesondere an die Herren Bürgermeister und Lehrer die Bitte, sich hierbei eifrig zu betheiligen und namentlich auch dieser Bekanntmachung thunlichste Verbreitung zu geben.
Die Obstsorten müssen gut verpackt und mit dem üblichen Ortsnamen bezeichnet, vor dem 2. October an Herrn Turnlehrer Rübsamen zu Gießen eingesandt werden. Die Transportkosten übernimmt der Verein.
Unter dem Bemerken, daß das Ausstellungslocal am 5. October, Vormittags 11 Uhr, geöffnet wird, erlaubt man sich zu recht zahlreichem Besuche hiermit einzuladen.
Gießen, den 20. September 1872.
Der Präsident des Obst- und Gartenbau-Vereins der Provinz Oberhessen: Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen.-
Friedri ch Graf zu Solms-Laubach. v. Röder.
Polit »scher T h e » t.
Deutschland.
Darmstadt, 24. Sept. Dem neuernannten Ministerialrath Knorr im Ministerium veS Innern ist das Referat des nunmehrigen Ministerial-Directors v. Starck über die lanvwirschaftlichen Angelegenheiten und Vas Landesgestüt zu- getheilt worden. Wie man allgemein vernimmt, soll sich die Nachricht bestätigen, daß die dritte etatsmäßige Rathsstelle im Ministerium der Justiz nicht mehr besitzt wird und dasselbe von nun ab nur noch aus zwei Mitgliedern, einem rhein- hesfischen und einem diesseitigen Juristen, zusammengesetzt ist.
Darmstadt, 24. September. Wie man der „Mainzer Zeitung" mittheilt, ist bezüglich der Anfrage des GesetzgebungS-AuSschuffes der zweiten Kammer wegen des Wahl-Gesetzes eine Rückäußerung des neuen Cabinets erfolgt. Der vor- gelegte Gesetzentwurf soll angeblich nicht zurückgezogen, wohl aber in wesentlichen Punkten in freiheitlichem Sinne modificirt werden. Berichterstatter ist Ober- Appellationsgerichtsrath Zentgraf. Da die gegenwärtige Finanzperiode mit Schluß des ZahrcS zu Ende geht und nach dem früheren Wahlgesetz schon auS dem Grunde nicht mehr gewählt werden kann, da ihm ein gegenwärtig gar nicht mehr
bestehendes Steuersystem, das der Personalsteuer, 8u Grunde liegt, so muß noch vor Schluß des Jahres das neue Wahlgesetz berathen, hiernach ein Landtag gewählt und die Forterhebung der Steuern durch ihn genehmigt werden. Der Artikel 79 der Verfassungs-Urkunde gestattet jedoch der Regierung im Nothfall, die Steuern noch sechs Monate fortzuerheben.
Darmstadt, 26. September. Die Gegensätze auf politischem und kirchlichem Gebiete, welche unsere Zeit bewegen, sind vielleicht in keinem anderen deutschen Staate so tief gewurzelt und so scharf ausgeprägt wie in Hessen. Mit einer Bitterkeit sonder Gleichen haben sich hier die Parteien nun schon Jahre lang bekämpft, und die schädlichen Wirkungen, die ein solcher Kampf auf den öffentlichen Geist hervorbringen muß, sind nicht ausgeblieben.
Statt der Freude am Staat, statt der Lust zu positivem Wirken und Schaffen für das öffentliche Wohl, statt eines ernsten und eifrigen Eintretens für die Interessen des Landes, der Gemeinde, der Kirche, begegnen wir, namentlich auch in den gebildeten Klassen, nur zu häufig einen Unmuth, welcher sich von den öffentlichen Angelegenheiten verdrossen abwendet, oder dem Geiste einer durchaus verneinenden, unfruchtbaren Kritik. Man glaubt der Pflicht gegen das Vaterland


