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PretS viertctjLhrig 1 st. 12 kr. mit Brirr.zttlohn. Durch dir Poft bezogen vierteljährig 1 st. 29 ft.

Gießener Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzleiberg, Ltt. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.

Nr. 20«.Dienstag den 27. August 1,872.

Amtl icher T heil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Benachtheiligung von Auswanderern durch Einwechslung von Amerikanischem Papiergeld in deutschen Einschiffungsplätzen.

Von dem Kaiserlich Deutschen General-Consulat zu New-Pork wird in einem an den Reichskanzler unterm 15. Juni l. I. erstatteten Berichte wieder­holt auf die vielfachen Benachtheiligungen aufmerksam gemacht, denen Auswanderer durch Einwechslung von Amerikanischem Papiergeld, besonders in den Einschiffungshäfen, unterworfen sind.

Auch bei einem vollständig legitimen Geschäfte heißt es in dem Berichte sei der Wechsler genöthigt, eine hohe Prämie zu nehmen, um sich gegen die Schwankungen des Curses zu decken; in vielen Fällen aber werde dem Auswanderer durch falsches Geld oder entwertete Coupons in größerem Maße unwiederbringlicher Nachtheil gebracht. Deutsche Auswanderer, welche New Pork berühren, würden am besten thun, wenn sie sich bei einer der in Deutschland bestehenden Agenturen derDeutschen Gesellschaft der Stadt New-Jork" Wechsel auf genannte Gesellschaft geben ließen und solche selbst in New-Pork auf dem ganz in der Nähe von Castle Garden und dem Kaiserlichen General-Consulate gegenüber belegenen Büreau der Gesellschaft, Broadway Nr. 13, (Adresse für Briefe: P. 0. Box 4330, New-York) eincassirten.

Die deutsche Gesellschaft der Stadt New-York, gegründet im Jahre 1784, hat nach § 1 ihrer Statuten den Zweck, deutsche Einwanderer zu unter­stützen und nothleidenden Deutschen und ihren Nachkommen Hülfe zu leisten rc., Hauptcorrespondenten derselben sind u. A. in

Darmstadt: die Bank für Handel und Industrie,

Frankfurt a. M.: Herr August Siebert,

Bremen: Herr Lüdering & Comp.,

Cassel: Herr Louis Pfeiffer,

Cbln: der A. Schaafhausen'sche Bankverein,

Hamburg: Herr Johs. Schröder,

Indem man dies in Auftrag Großherzoglichen Ministeriums des Innern zur öffentlichen Kenntniß bringt, werden die Großherzoglichen Bürger­meistereien des Kreises angewiesen, in geeigneten Fällen ihre Gemeindeangehörige nach Vorstehendem zu bedeuten.

Gießen, den 8. August 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

Niederlassung Ver

übergebene Protest gegen die Ausführung des Gesetzes als unstatthaft zurückgegcben worden. (K. Z.)

Mainz, 21. Aug. Das Gerücht, baß die Jesuiten hier in bas Kapuziner- kloster einzulreten gedenken, gewinnt immer mehr an Bestand, und es ist ihnen auch nicht verboten, selbst als Bettelwöncke aufzutreten, wenn es die Umstände erheischen. Dieses zu thun, ist ihnen ausdrücklich durch die Bestätigungsbulle von Paul III., 1540, vollständig eingeräumt. UebrigenS wird, wie dieMainzeitung" bemerkt, die Bestätigung dieses Schrittes noch abzuwarten sein, da nur der General des Ordens in Rom und seine fünf Räthe bei allen Eventualitäten die erfordere l chen Anordnungen zu treffen haben, denen sich alle Jesuiten blindlings und ohne

Widerspruch zu unterwerfen haben.

Berlin, 24. Aug. Wie die.N. Stett. Ztg." hort, untersagt ein neuerer Corps- befehl den Truppencommandeuren die Erneuerung der Capitulation mit solchen Unterosficicren, welche sich der Mißhandlung eines Untergebenen schuldig gemacht haben. Ein dem Generalcommanbo eingereichter Bericht über zur Anzeige ge­kommenen Mißhandlungen weist 25 derartige Fälle im Verlauf dcs ersten Seme­sters 1872 im gesammten 2. Armeecorps auf; davon kommen 11 Fälle auf die 5. Jnsanteriebrigade und 7 aus das 34. Regiment. Die gedachte, im Interesse der Humanität und der stricken Beobachtung der in dieser Beziehung bestehenden Gesetze erlassene Verfügung unseres General - CommandoS verdient die wärmste Anerkennung und wird hoffentlich von heilsamen Folgen begleitet fein. Vor Allem aber sollte unser Officiercorps es als eine Ehrensache anschen, daß derartige Quälereien, wie sie mitunter von niederen Vorgesetzten gegen die Mann­schaften verübt werden, unnachsichtig zur Btftrafung gelangen. Dies würde von ungleich größerer moralischer Wirkung auf den Geist in unserem Heere sein, als > wenn der Mißhandelte selbst in letzter Verzweiflung zu dem gewiß nur widerwillig und mit Zagen ergriffenen Mittel der Anzeige seines Vorgesetzten sich entschließt. , Wie viele von den oben angeführten Fällen durch die davon Betroffenen, wie , viele durch höhere Vorgesetzte zur Anzeige gekommen, ist uns nicht bekannt.

Während sichGermania", Pater v. Doß und Bischof v.Kitteler in Mainz mit dem Versuche abauälen, den Nachweis zu führen, daßOrbenslhätigkeit" ! unvseelsorgerische Tätigkeit" zwei ganz verschiedene Dinge seien, und daraus, i daß das Reichegesetz den Jesuiten die letztere verbiete, durchaus nicht folge, daß ihnen auch die zweite untersagt werben dürfe, werben ihnen aus ihrem eigenen Lager alle mühsam aufgebauten Argumente mit einem Male über ben Hausen

Deutschland.

Gießen. Die Generalversammlung Ver landwirthschastlichen Vereine Ver Provinz Oteihlsskn hat an Stelle veS Grafen Otto zu SolmS-Laubach, der frei­willig resignirt halte, den Frhrn. Adalbert v. Norbeck zu Rabenau zum Präsidenten des ProvinzialvereinS gewählt.

Darmstadt, 24. Aug. Der Großherzog wird sich voraussichtlich nicht zur Monarchen-Zusammenkunft nach Berlin begeben, da er demnächst eine mchrwochenl- liche Bave-Kur in Nauheim beginnt. s,

Darmstadt, 25. August. Wie wir aus guter Quelle erfahren, wird He Main - Zeitung" in nicht ferner Zeit (man nennt ven 1. October als den fraglichen Zeitpunkt) als solche eingehen und durch eine lithographirte Correspondenz

Bekanntmachung, die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus ^oniurer - Seineiter 1S72 betreffend.

1872 Gr.ßherzoglichcS UmverMS. G-richk.

Haberkorn.

erfe^t ^d^n. Dem Vernehmen nach ist die eigentliche Staats- schuld des Großyerzogthums Hessen - die Schuld im engeren Sinne - gegen­wärtig nicht nur vollständig getilgt, sondern es resultirt auch noch aus einer Ver- gl.jchung ter Ac.iven und Passiven der S,an,«schulden,ilgung-casse der ansehnlich AcNvbestand von 1,094,000 fl. Dabei h°, sich mdetz seit Anfang 1871 die Eilenbabnfchuld, d. h. die zum Bau der Slaa,Seifenbahnen aufgenowmenen Ka- pUalien,^ einschließlich de« Anlehen« wegen Be,Heiligung de« Staat« ander, Limen der He si,chen Ladwigsbnhn ec. v°n 9,327,000 fl. e.h°h,, wahrend m der gO.chen Zeit die Piovinzialstroßenbauschuld in^^"h^^n ""^^^^enburg von 1,871,000 auf 1,626,000 fl., die Staat«,enttnschuld von 965,000 fl. aus 939,000 fl.. 19 gegangen ist. A-i,d da« ob'» erwähnte Activum von "-r Summe de« de -tzle.en

1865mo?ff 2f575 710flX 1868 aus /.265 792 fl. Sie ha. somit, trotz entschadlaunp«on,heile «n. ganzl.el^ r.lg»«^ «k,» flm 2(<J. 7zum Empfang de«, deutschen^^ionpunzkn hier ein,r.ffen und den stal.sindenden T.uppemJnspeMonen

Mainz, 20. Aug. Im Verlauf ter """'ckien SchrMe g-warfen? Di?ultram°n.aneSchlesische Volk-jtg.", welche sich von Anfang an

Jesuiten ist benjelven ver von vru, v a