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Gilßmcr Anzciger

Montag sen 24. Juni

1872

art.

v. Weber.

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Preis vrerteljährig 1 ft 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fL 27 fr.

eigner.

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a. solche, die vom Bewerber aus eigener Kuh gezüchtet sind, von 15 bis 25 fl., und

b. solche, die vom Bewerber angekanft, aufgezogen und mindestens ein halbes Jahr im Besitz desielben sind, von 10 bis 20 fl.

Das schönste Nind erhält außerdem ein Halsband mit Glocke.

5) Ansgezeichuet schöne Schafböcke bis zu 10 fl. Bezüglich dieser muß das Schurgewicht von letzter Schur angegeben werden; auch wird bei der Pämiirnng Rücksicht darauf genommen, ob die Böcke Reinvieh oder Schmeervich sind und bei sonst gleichen Verhältnissen dem Reinvieh der Vor-

Zur Zucht taugliche, im Besitz von Privaten befindliche 12jährige Bullen und zwar: a. wenn dieselben vom Bewerber aus eigener Kuh gezüchtet sind, von 15 bis 25 fl., b. wenn dieselben vom Bewerber gekauft, aufgezogen und mindestens ein halbes Jahr im Besitze desselben sind, von 10 bis 20 fl.

Die besten im Besitze von Gemeinden und Bullenhaltern befindlichen, nicht über 3 Jahre alten Zuchtbullen, von 10 bis 15 fl., welche den Bullen­haltern zu gut kommen sollen.

Rinder von 23 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind, oder erst kürzlich gekalbt haben und zwar:

Anzeige- und Amtsölatt für den Kreis Hießen

Nr. l«s.

Erscheint täglich, mit ÄuS- nahm« Sonntags.

Expedition: Lanzleiberg, Lit. B. Nr. 1.

ID. im. e.

1) ausgezeichnete Fohlen, mit Ausnahme von Sangfohleu, und zwar

a solche, die vom Bewerber ans eigener ©tute gezüchtet worden sind, von 15 bis 25 fl.,

b. solche, die vom Bewerber gekauft, aufgezogen und mindestens ein Jahr im Besitze desselben sind, von 10 bis 20 fl.

Diejenigen Fohlen, von denen durch Bürgermeistereibescheinigung nachgewiesen ist, daß sie bis znm Alter von 21/3 Jahren noch nicht eingespannt worden sind, sollen unter sonst gleichen Verhältnissen jedesmal den Vorzug erhalten.

Viehpreisvertheilung zu Nauheim 1872

Die diesjährige Viehpreisvertheilung wird zu Nauheim QM 3. Aull iuprhpn * ps

gütungen zur Vriwruvunu tviiunvu. So tOnnvn Pieife prbnlfP,,-

Einladung )um Abonnement

auf den

iold- Die ybb'ldE-

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1 fl. 12®fc.f'"freMnS b-nn-ag«. und kostet für die Abottoenten In der Statt Gießen -int-ljährlich

' 1IT lbitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch rm HL -uartal 1872 jusenden und den Äöonnementödetrag durch Quittung erheben lafjen.

Diejenigen, welche den Anzeiger Abends bei der Erpeditiön abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl. pro Quartal. /Tf )t$U*-aUe ""^rhalb Gteßcn wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 27 fr. incl. Postauffchlaqs ^" blben können nut bet der Post oder den Landpostboten abonniren. - Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wtr Alle welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wtr uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern.

Die Redaktion.

zug gegeben werden.

6j Zuchtschweine rein englischer oder englischer Bastard-Racen jeden Geschlechtes und mindestens i/2 Jahr alt, die aus dem Bewerber eigenthümlich gehöriger Zuchtsau gezogen sind, von 5 bis 10 fl.

Es kamt nur wirklich preiswürdiges Vieh prämiirt werden.

Eigentümer von solchem, denen wegen zu starker Coneurrenz eine Prämie nicht zuerkannt werden konnte, erhalten auf Verlangen, wenn sie 2 Stunden und weiter'hergekommen sind, eine Wegentschädiguug von 24 fr. für einen Bullen und von 12 fr. für ein Fohlen, ein Rind, einen Bock, oder ein von mehreren Böcken, und ein Schwein, oder ein Loos von mehreren Schweinen für jede Stunde Wegentfernung.

Die Musterung des Viehes beginnt Vormittags 8 Uhr.

Alle Bewerber haben Bescheinigungen (auf stempelfreiem Papier) darüber beizubringen, daß das zur Preisbewerbung vorgeführte Thier den in der pos 1 bis 6 incl. angegebenen Anforderungen entspricht, widrigenfalls sie bei der Prämiirung nicht berücksichtigt werden fönnen. Die Preisbewerbnng ist für alle'Kreise der Provinz Oberhesieu frei und au keinen Bezirk gebunden. Thiere, welche bei einer früheren Preisvertheilung bereits einen Preis erhalten haben, können auf einen weiteren Preis nicht mehr Anspruch machen.

Sämmtliches vorgeführte Rindvieh wird dnrch die betreffenden Experten in 3 Abteilungen aufgestellt werden; diese sind:

I. Schweizer, Englische und größere Niederungsschläge,

II. Vogelsberger Vieh und

III. Kreuzungsvieh.

®ie einer Abtheilung angehörigen Thiere concurriren unter sich um Prämien und es bleibt den Experten überlasten, die vorräthigen Mittel auf die einzelnen Abtheilungen je nach dem Maße der Beschickung und der Zahl der preiswürdigen Thiere zn vertheilen; ein erster Preis aber soll in jede Abtheilung fallen insofern ein wirklich preiswürdiges Thier in derselben vorgeführt ist. Die Abtheilung, in die die Glocke mit Halsband entfällt, wird bei der Vertheilung der Preise zirnst ^^^^^werden vom Ausschuß des Provinzialvereins ernannt und zwar drei für Prämiirung von Fohlen, Schafböcken und Schweinen, drei für die von Bullen und drei für die von Rindern.

In der Regel sollen zn Prämien für Fohlen, Schafböcke und Schweine 150 fl., für Bullen 150 fl. und für Rinder 200 fl. verwendet werden; Aus­nahmen hiervon sind den Experten nach dem Maße der Beschickung der einzelnen Abtheilungen gestattet, und Ueberschüste aus einer Kategorie können in die anbere ^^5'b« Un<tCTJei^»ete Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß bringt, Intet er zugleich die Vereinsmitglieder, sowie alle Freunde der Landwirthschaft zahlreicher Theiluahme an dieser Preisvertheilung ein. Wesentlich könnte das Jntereste an derselben erhöht werden, wenn, unabhängig von der Preisver- tbeiluna ^önes Vieh und interestante Gegenstände der landw. Industrie zur Ansicht ausgestellt würden, theilung, schönes Buy ui o yer Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberheffen.

taubaa), am Otto, Graf zu Solms-Lanbach.