Gewerbebank zu Gießen.
Ordentliche Generalversammlung Montag den 27. Mai l. I-, Abends 8 Uhr, in dem Locale der L. Königes Wittwe dahier.
Tagesordnung:
i) Mittheilung der Rechnung und Jahresbilanz.
2) Beschlußfassung über die Gewinnvertheilung und die den Kassebeamten zu ertheilende Decharge.
3) Genehmigung der mit den Kassebeamten und dem Vereinsdiener abgeschlossenen Verträge (§14 der Statuten.)
4) Nichtigkeitserklärung des Beschlusses der Generalversammlung vom 11. Juli 1871, betreffend die Stellung des Vereins unter das Ge- nossenschaftsgeseh, — wegen Verstoßes gegen § 44 der Statuten; wiederholte Beschlußfassung über diese Frage und Wahl einer Commission zur Revision der Statuten.
5) Ausschluß mehrerer Mitglieder nach § 28 der Statuten.
6) Beschlußfassung über die Amtsdauer des zeitigen Vorstandes, eventuell Ersatzwahl.
Gießen, am 22. Mai 1872. Der Vorsitzende des Vorstandes:
2539) Die
Vaterländische Hagel-Vercicherungg-Attien- GcskÜschajt zu Elberfeld
(Garantie-Capital: Eine Million Thaler)
hat mir eine Agentur übertragen, und erlaube ich mir daher, mich zur Vermittlung von Versicherungen gegen Hagel-Schaden ergebenst zu empfehlen.
B. Stephan I.,
Sparkasserechner zu Groß-Buseck.
Lebensversicherungs- und Ersparniss-Bank
in Stuttgart.
2522) Der Rechenschafts - Bericht pro 1871 ist erschienen und kann bei unten
stehenden Agenturen abverlangt werden. Die Versicherungen sind von 19,350 gestiegen auf.......20,336
die Versicherungssumme hob sich von fl. 34,837,300 auf .... fl. 37,464,164. „ Jahres-Einnahme an Prämien und Zinsen rc. hob sich von
fl. 1,499,966 auf...............fl. 1,670,333
Sterbfälle fielen an: 249 mit..............fl. 363,141
Als Ueberschuß pro 1871 ergaben sich für die Lebensversicherungs-
Branche ..................fl. 333,602
Die Verwaltungskosten belaufen sich auf nur 3,7 Procent der Jahres- Einnahme.
Fonds der Bank:
a) Versicherungs-Branche b) Capitalisten-Verein
Reserve der Bank:
fl. 6,770,312. j r, 4 0^7 04? fl. 6,877^505. 4 fr 13'647'817'
a) Ueberschüsse der Versicherungs-Beanche, welche in diesem und den nächsten
4 Jahren an die Lebensversicherten zur Vertheilung kommen.......fl. 1,427,879. ö « , Q19
b) Reserve des Capitalisten-Vereins . . fl. 484,780. j ri‘
Dividenden-Vertheilung im Jahre 1872:
4n d-r «Itai SNnWlfte 36 I mit zusammen . fl. 231,032. » » aiuciicii „ /, j
wodurch sich die Prämien auf ein sehr niedriges Maß reduciren.
Die Agenten: Emil Gail in Gießen, G. Rahn in Kirch-Göns. G. Raas in Michelstadt. I. Faatz in Friedberg.
Der evangelische Schulvorstand zu Gießen
an
die Aeltern und Pflegeältern der die Stadtschule besuchenden Kinder.
In manchen Elasten unsrer städtischen Schulen sind trotz aller Mahnungen und Warnungen der Lehrer, sowie des Unterzeichneten, strafbare Schulversäumnisse vorge- kommen; weßhalb sich der evangelische Schulvorstand veranlaßt sieht, bei Beginn des Schuljahrs 1872/73 die gesetzlichen Bestimmungen in Erinnerung zu bringen:
Aeltern und Pfleger sind für den ordentlichen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Ohne Roth soll nie ein Kind die Schule versäumen, da der Unterricht nur bei regelmäßigem Schulbesuch Frucht bringen kann. Aeltern, welche cs mit ihren Kindern wohl meinen, werden sie deßhalb aus eignem Antrieb zu ordentlichem Schulbesuch wie zu häuslichem Fleiß anhalten. Gegen Säumige ist es unsre Pflicht einzuschreiten und Geldstrafen zu beantragen; im Wiederholungsfall werden die Geldstrafen erhöht und bei fortgesetzten Versäumnissen schärfere Maßregeln gegen Widerstrebende in Aussicht genommen.
Wenn ein Kind wegen Krankheit die Schule nicht besuchen kann, so ist dem betreffenden Lehrer von Seiten der Aeltern sofort Anzeige davon zu machen. Wenn dann das Kind nach seiner Genesung die Schule zum ersten Mal wieder besucht, so ist ihm eine schriftliche Angabe über den Grund und die Dauer der Versäumniß einzuhändigen, damit der Lehrer die nothwendigen, berechtigten Versäumnisse von den unerlaubten unterscheiden kann.
Wenn Aeltern oder Pfleger ein Kind, welches nicht erkrankt ist, aus irgend einem Grund zu Hause zu behalten wünschen sollten (Krankheit von Aeltern oder Geschwistern, dringende Arbeiten u. s. w.), so ist dazu vorher der Urlaub für 1—2 Tage beim Lehrer, für längere Zeit bei dem Unterzeichneten durch einen Erwachsenen, nicht durch Schulkinder zu holen. Eine andre Versäumnis, als aus Krankheit oder mit Urlaub des Lehrers, kann nicht'für berechtigt angesehen werden und bleibt strafbar. Nachträgliche Entschuldigungen werden nicht angenommen.
Wenn ein schulpflichtiges Kind die Stadtschule verläßt, um in eine andre Schule überzugehen, so ist davon vorher dem Lehrer wie dem Unterzeichneten Mittheilung zu machen. Unterbleibt diese Anzeige, so wird das Schulgeld so lange forterhoben, bis die Abmeldung erfolgt.
Endlich werden wohlmeinende Aeltern ihren Kindern rechtzeitig die nöthigen Lehrbücher anschaffen. Sollten aber auch diesmal wider Erwarten Aeltern, die diese Ausgabe leisten können, in der Anschaffung der Schulbücher lässig sein, so steht uns das Recht zu zwangsweise auf Kosten der Aeltern die notwendige Anschaffung vorzunehmen.
Gesuche um Erlaß des Schulgelds, sowie um den freien Bezug der Schulbücher, sind an Großh. Bürgermeisterei zu richten.
Im Namen des evang. Schulvorstands der Vorsitzende:
Vigelius, Großh. Schulinspector.
| 2535) Seinen vielen Freunden die Trauerkunde von (6
S dem am 24. März d. Z. erfolgten Hinscheiden unseres lieben Ä' WBruders Dr med. Karl Dix zu King - Williams - Town, gi ■ British KalFeraria. H
!S Dr. Ernst Dix, Emilie Eckstein,
H Ober-Medicinalrath. geb. Vir. H
Für Auswanderer. M
744) Die Haupt-Agentur von C- W. Dietz am Markt in Gießen expedirt wöchentlich mehrmals mit den vorzüglichsten Post-, Dampf- und Segel-Schiffen nach allen Häfen von Amerika und Australien Preise billigst, Behandlung anerkannt reell.
Frachtbriefe für die Main-Weser-, Cöln-Mindener und Oderhessische Eisenbahtl, sowie sämmtliche zollamtlichen Formulare, sind zu haben bet W. Klee, am Markt.
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öusZestattel, erscheint soeben die zweite Justage von
Busch, Der von HIVAI.
Kreis 1z Thlr. = 56 Kr.
Von der ersten Iustagr wurden binnen Jahresfrist 20,000 U. sbgeseht.
Vorrälhig bei
2531) Ein ordentliches Dienstmädchen wird auf sofort gesucht in Lit. B. Nr. 88, 3. Stock.________________________________________
2524) Ein Kindermädchen auf Johanni gesucht bei Heinrich Klein.
2536) Ein ordentliches Dienstmädchen wird auf Johanni zu miethen gesucht. Nä- heres bei der Exped. d. Bltts.______________
Jeden Bandwurm entfernt binnen 3 bis 4 Stunden vollständig schmerz- und gefahrlos; ebenso sicher beseitigt auch Bleichsucht und Flechten und zwar brieflich Voigt, Arzt zu Erop- penstedt (Preußen).(1690)
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