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PreiS vierteljährig 1 fL 12 fr. «tt Brtngerlohn. Durch bic Post Sezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.

Gießener Anzeiger.

Erscheint täglich, mit 3bte» nähme SonntagS.

Expedition: Tanzleibero, Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kichen

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Betreffend: Die Tollwuth der Hunde.

Gietzen^ am 18. November

a. 24. 1« Wr»Hrr,»,lich,n flürgrrmrillroieti »ra Kreis,,.

__________________________ V. Röder.

1872.

ein großer Anzeige er»

(5394)

Deutschland.

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SR den mit Corporation-rechten ausgestatteten Dorschußvereinen bwpfehlen, sich unter das GenoffenfchaftSgesctz zu stellen? Unter dieser Neber- christ bringt die Nr. 45 der Blätter für Genossenschaften vom 8. November, einen höchst beachienswerthen Leitartikel cer Anwaltschaft, welcher Denjenigen, welche Mitglieder von Vorschuß-Creditveretnen find, die nicht unter dem Genoffenschasts. 3ult 1868 stehen, zur Beherzigung warm empfohlen zu werden verdient. Wir geben im Nachfolgenden den wesentlichen Inhalt des Artikels: Lte größte Schwierigkeit, mit welcher die Vorschußvereine vor dem Erlaß des Gesetzes zu kämpfen hatten, bestand)» dem Mangel des ausreichenden gesetzlichen Schutzes. Es fehlte ihnen die privatrechtlich gestcherte Stellung. Diesem Uebel- stande abzuhelfen, verliehen mehrere deutsche Regierungen den Vereinen Corpora- ttonSrechte und so geschah es auch in Hissen-Naffau nach der Annexion von 1866. « ch, daß manche der so ausgestatteten Vereine nicht sogleich das

«2 k « *en' Pch unter das Genoffenschaftsgesetz zu stellen, gleichwohl empfiehlt sich das letztere dringend und zwar aus mehrfachen Gründen. Entspricht es ein- mal dem Wesen der Genoffenschasten, als auf Selbsthülfc beruhenden Vereinen, kem Privilegium da zu beanspruchen, wo ter Schutz ter Gesetze geboten ist, so Privilegium auch mannigfache positive Nachtheile verknüpft, weil ca mit der Aufsicht einer Verwaltungsbehörde verbunden ist, und weil die Grundsätze, nach welchen die Aufhebung de- Privilegiums Seitens der Staatsbehörde erfolgen kann, die Vereine nicht hinlänglich vor Willkür schützen. Corporattonen genießen

[?tKr -Denkschrift" mit ihrem Anhänge an Stelle dieser eine neue gesetzt haben.

Verleumdung und Anmaßung, wenn Männer, die zum großen Thcile Gewissen und Verstand dem Papste unterworfen haben, ihrem Glaub, n le^fAer (hfr °U ^bgefallene" bezeichnen und vonMeßopfer in saert- finbS ? empörend, unter den Unterzeichnern Namen zu

?8b "d^^laubens mit den jetzt Geschmähten noch lange nach dem

Sult 1870 mündlich und schriftlich bekannt haben.

®erhä!t^C ^rDenkschrift" über die päpstliche Auffassung des

,. ^ ^Ves von Staat und Kirche enthalten im Hinblicke aus die bekannten zahlreichen S uhlspruche der Papste von Gregor VII. bi- auf den ^Uabue ff H$en OrgansCivilta cattolica", auf die

Eingabe der Bischöfe vom 10. April 1870 an dasVaticanische Concil", Un- Wahrheiten, die um so schwerer in's Gewicht fallen, als die Unterzeichner wissen müssen daß die Souveränetät des Papstes über alle menschliche Creatur, die Un- gultrgkett zedes vom Papste verworfenen Strafgesetzes, die absolute Verpflichtung

Papste zu gehorchen, durch ihre Unterwerfung unter das Dogma roV'8' t870 leitdem nach der eigenen am 10. April 1870 constatirten Erklärung für sie ein unabänderlicher Glaubenssatz ist.

Im October 1872.

?- schulte, Professor der Rechte. Dr. Friedrich, Professor der keusch, Professor der Theologie. Dr. Michelis, Professor der Philosophie. Wulfftng, Oberregierungsrath. Dr. Hafenclever Sanitätsrath. Dr. Maassen, Professor der Rechte.

1. Im Angesichte des von der Mehrzahl der Unterreichner obiaer Denk, schrift" unterschriebenen Fuldaer Hirtenbriefes vom Jahre 1869/ Wil St gpllbs könne nicht b f n irf hipybtfti k fr. wurde, die Unfehlbarkeit des

Papstes könne nicht definrrt werden, der Erklärungen, welche elf der Unter- S c^öcrVaticanischen Concil" abgegeben haben, der Protestes vom 17. Juli 1870 gegen die Definition der Unfehlbarkeit, welcher unter ob,gerDenkschrift" stehenden Namen derErzbischöfe und Lifchofe von München (Scherr), Augsburg (Dinkel), Trier (Eberhard), Rotten, bürg (Hefele), Leontopolts (Forwerk), Ermland (Kremenh), Agathopolis (Siamfzanowski) tragt, der von mehreren derselben nach dem 18. Juli 1870 gemachten Erklärungen, - des 3. Kapitels der päpstlichen Constitution Pastor hieraus vom 18. Jul, 1870, dessen Definitiv dem Papste die rolle ordentliche and unmittelbare Gewalt über alle Kirchen, Hirten und Gläubigen beilegt, folg- tich keinen selbständigen Episkopat kennt, endlich im Hinblicke auf den Wort- laut desDogma" im 4. Kapitel dieser Constitution, welcher dem Papste die Unfehlbarkeit zuspricht und dessen Entscheidungen für irresormadel aus sich, »ich, °ber aus der Zustimmung der Kirche erklärt, ist die im Absätze III Alinea 3 lenerDenkschrift" enthaltene Auseinandersetzung, welche von einemdem Papste «nb den Bischöfen" zustehenden, gegen Jrrthum geschützten Lehramte spricht, in «»lösbarem Widerspruche mit dem Wortlaute der Eonstitution vom 18. Juli 1870 stehend und nichts al« ein Versuch, den Sinn un» die Tragweite des neuen Dogmas zu vertuschen, dem Volke Sand in die Augen zu streuen und die Regierung As Kosten der Wahrheit zu beruhigen.

2. Es fehlen uns die Worte, um ein Verfahren zu bezeichnen, welches jene 25 Unterzeichner dadurch einschlagen, daß sie zuerst das Dogma des 18. Juli 1870 vertuschen und unmittelbar darauf die Annahme des Vertuschten als Be- dingung der Katholicität hinstellen. Die katholische Kirche hat niemals ange» liomwen, Papst und Bischöfe können hinsichtlich des Glaubens und der Sitten andere Lehrentscheidungcn treffen, denen der Katholik zu folgen habe, als solche, die in der heil. Schrift und Tradition begründet, von Anfang der Kirche an ton- lanter Glaube gewesen sind.

3. Wir glauben heute, was die Kirche, nicht bloße päpstliche Dekrete, bis ijum 18. Juli 1870 zu glauben lehrte. Wir verwerfen die am 18. Juli 1870 raufgerichteten neuen Dogmen von dem Untversalepiskopate und der Unfehlbarkeit dkS römischen Papstes mit allen und jeden Consequenzm, welche aus vor dem 1 18-Juli 1870 erlassenen bloS päpstlichen Dekreten im Sinne des 18. Juli fließen i irb welche in Zukunft daraus gezogen werden können. Wir stehen in der i

laiboltschen Kirche, die von den Staaten anerkannt ist, während die Unter- I

Das neueste altkatholische Manifest.

Don einem Mitglied der Commission des Kölner Katholiken-Congresses gebt derSpcn. Ztg." gegen die Denkschrift der Bischöfe Folgendes zu: 6 S

Erklärung.

fcAO dem Katholiken.Congresse zu Köln bestellte Commission

sur berechtigt und verpflichtet, im Namen ihrer Gesinnungsgenossen mit RücksichtDenkschr ft der am Grabe des h. Bonifacius versammelten Erz- Reiche" iSr* ^öe d" katholischen Kirche im Deutschen

*in0/ ifcKS f(inh bCr 0cfunben)' eine Waage für einen^Lagen,^in"grauer Teppich, ein junges Huhn, ein schwarzer Pelzkragen, ein

später zu Gunsten der Armenkasse werden versteiget werd?n.^ ^"chen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder 3ugelauten: Em brauner Hühnerhund.

Gießen, den 20. November 1872.

__ Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

-------------- Nover.

Bezugnehmend auf das Ausschreiben Großb. Kreisamtes vom 10 rwnfior s cy r ,

tn der Veterinäranstalt eröffnet ist und Pferde und Rindvieh dmch den LehAimchdfi ö fisefWaam"» b' M H"fbeschlagwerkstätte

®ie Direktion der Großh. Veterinäranstalt.

- Prof. Dr. P fl u g.