verlautet noch nichts, doch dürfte Vie Entschließung der Regierung nicht lange auf Uebrigeu sind dazu bei dem bekannten Geschäftsgänge noch manche Stadiee sich warten lassen. (D. Ztg.) durchzumachen, bevor die höchste Entscheidung eingeholt werden kann. Die Frage,
W Berlin 15 Sept Bet dem Empfange des Kaisers unv der feierlichen ob ein Gesetzentwurf über die gedachte Angelegenheit und ob er in einer bestimmter
Vorstellung der westpreußischen Stände auf der Marienburg hat es auch der vor- Fassung Aussicht hat oder nicht, die Zustimmung beider Häuser zu erlangen, if tiaen katholischen Geistlichkeit nicht an Vertretung gefehlt — aber der Bischof zunächst in zweite Linie zu stellen. Es wird vorläufig in's Auge gefaxt, dea von Ermeland hatte auf die Ehre verzichtet, weil er sich außer Stand glaubte, Artikel 19 der Verfassung gerecht zu werden. Die Mehrheit des preußisches die vom Kaiser gestellte Bedingung, nämlich die Abgabe einer unumwundenen Abgeordnetenhauses neigt zweifellos zur obligatorischen Civilehe, wahrend tu Erkürung seiner Anerkennung der Landesgesetze, zu erfüllen. Herr Dr. Krementz Herrenhause die obligatorische Civilehe keinerlei Aussicht hat, ja selbst die reis bat seine betreffende Vcrztchtleistung nach Marienburg hin angezeigt. Der Wort- fakultative Civilehe dort einer nicht unbedeutenden Opposition begegnen wurde, laut der in Betreff dieser Angelegenheit gewechselten Schriftstücke entzieht sich noch Dem Vernehmen nach wird die preußische Regierung nicht badet stehe» der öffentlichen Kunde, indeß die Kenntniß der vorgegangenen Verhandlungen bleiben, ihren Beamten und namentlich den Schulinspectoren bei Androhung vov zwischen dem Bischöfe unv dem Minister Dr. Falk reicht hin, um Vie Lage de- Disciplinarstiafen den Beitritt zum Mainzer Katholikenverein zu verbieten. Es areiflich zu machen. Der Bischof erklärte seine Ucberorvnung des kanonischen soll sich vielmehr um das gänzliche Verbot Des Vereins, dessen Organisation geges Rechts über das weltliche Landesrecht und beanspruchte so eine Beschränkung seiner die Gesetze verstößt, handeln.
eidlich gelobten Gehorsamspflicht gegen die Staatsgewalt, wie solche das vom Berlin, 17. September. Der „StaatSanzeiger" vetöffentlicht folgenden Bischöfe vor vem Antritte seines hohen Amtes geleistete Treue-Gelöbniß jedes kaiserlichen Erlaß:
ernstlichen Inhalts berauben und gänzlich illusorisch machen würde. Der Bischof Mit freuDigem Herzen bin ich nach Marienburg gekommen, um hter, ai sog nun seine damalige Erklärung widerrufen, oder doch in einer solchen Weise dem Orte, von wo aus vor einer Reihe von Jahrhunderten lange Zeit für Vit erläutern baß der von ihm geleistete bischöfliche Staatseid dabei seine ernstliche Verbreitung christlichen Glaubens und deutscher Cultur gekämpft und gearbeitet Bedeutung behält. Das hiesige Organ der ultramontanen Centrumsfraction klagt: wurde, unter Meinem Volke den Zeitpunkt zu feiern, an welchem vor einen Traurig, überaus traurig freilich ist es, daß ein deutscher Kirchensürst, der an Säculum die Gebiete Westpreußens, des Ermelandes und des Netzedistrictes in den Stufen des Thrones die Betheuerungen der Ergebenheit seiner Person, der Der Wiedervereinigung mit Preußen mit einer Krone deutschen Stammes verbunm von ihm vertretenen Geistlichkeit und der Bewohner seiner Kirchenprovinz nieder- worden sind. Es ist Mir vergönnt, Z uge davon zu sein, welche Früchte dir legen will, durch eine verblendete Regierung von dem Angesichte seines kaiserlichen damals von Meinem großen Vorfahren ausgestreute Saat getragen hat. Di, Herrn fortgewiesen wird, weil er sich weigert, dem Staate zu geben, was Gottes Geschichte des verflossenen Jahrhunderts ist für diese Gebiete eine Stufenleitn ist, und weil er nicht den Menschen mehr gehorchen will als Gott." Aber der der Entwickelung, welche zwar nicht ohne Schwierigkeiten vor sich gegangen iß, Staat hört auf, wenn es seinen Untertanen frei steht, ihren Gehorsam gegen die nach deren Ueberwindung jedoch nach allen Seiten bedeutende, die höchste An. Gesetze mit dem höheren Gebote Gottes nicht bloö vor ihrem Gewissen, sondern .rkennung bedingende Erfolge auszuweisen hat. Unmittelbarer und schöner (int auch vor den Behörden des Staates zu rechtfertigen, und noch mehr wird der vom diese Erfolge Mir niemals zum Bewußtsein gelangt, als durch den Empfang. Gesetze geforderte bischöfliche Staatseid zum Gespötte, wenn der Vorbehalt eines welcher Mir in diesen Tagen der Säcularfeier hier bereitet worden ist- In Den höheren Gehorsams gegen das kanonische Recht und die Gebote der römischen Wetteifer, welchem sich Stadt und Laad, Handel und Industrie, LandwirthschasI Curie soll öffentlich ausgesprochen werben dürfen, ohne als öffentlicher Widerruf unv Seegewerbe, Wissenschaft und mechanisches Vollbringen hingegeben haben, des geleisteten Eides angesehen und behandelt zu werden. Die Verweisung des um die Fortschritte eines Jahrhunderts darzulegen, in dem Jubel, mit welche« seinen Eid widerrufenden Bischofs vom Antlitz des Kaisers ist wahrlich das Aller- Tausende hier versammelter Bewohner jener Distrikte das dauernde Aufgehen ihm mildeste, was bei dieser Sachlage geschehen konnte. Begründeter als die Klage Heimath in das deutsche Land gesegnet haben, in den erhebenden und zugleich des ultramontanen Blattes ist die Klage anderer Blätter über eine zu große rührenden Huldigungen, welche Mir in diesen Tagen bargebracht worden sind, Langmuth Der Staatsregierung. Die „D. R.-C." will freilich heute wissen, daß habe ich den Gewinn der hier geschehenen Arbeit erkennen dürfen. Es gewährt,
diese Langmuth jetzt ihr Ende erreicht habe. Sie hört, es fei nunmehr an die Mir hohe Befriedigung, aus den hierbei gemachten Wahrnehmungen die freudigst,»
Regierung zu Königsberg dte Weisung ergangen, mit dem 1. Oktober d. I. die Schlüsse für das Vaterland wie für Mein Haus ziehen zu können. Mit bc°
Maßregel der Amts- und Temporaliensperre, welche bereits früher in Aussicht ge- schönsten Erinnerungen scheibe ich von Marrenburg, doch vermag Ich di?s nicht,
nommen, nunmehr gegen den Dr. Krementz zur Anwendung zu bringen. Ob ohne Sie damit zu betrauen, durch Veröffentlichung dieses Erlasses den Be- diese Nachricht der „D. R.-C." Grund hat, wrssen wir nicht, glauben aber, daß wohnern Westpreußens, ErmelandS unv des Netzedistrictes für den unerlöschlich weitere Bestätigung und Erläuterung noch abzuwarten bleibt. Die sogenannte glücklichen Eindruck, mit welchem Ich Marienburg verlasse, Meinen herzlichen Da»! Temporaliensperre wäre wohl ziemlich leicht auszuführen, die Amtssperre aber würde zu bezeigen.
doch vielleicht nicht ohne weitere nur auf dem Wege der Gesetzgebung zu erlan- Marienburg, den 14. September.
gende Regelungen ins Leben treten können. Wilhelm.
Berlin, 16. Sept. Die dieser Tage in Marienburg stattfindenbe Säkular- An den Wirklichen Geheimen Rath und
feier hat Klärung in eine Frage gebracht, die genau genommen mit Dem Feste in Ober-Präsidenten v. Horn.
gar keinem Zusammenhänge steht. Wem die Ereignisse Der letzten Monate noch Berlin, 18. Scpttmber. Die „Prov.-Corresp." meldet, daß die Reise M in Erinnerung sind, weiß, baß die Regierung und besonders der CultuSminister, Kaisers nach Baden-Baden behuss Erledigung mannigfacher Regierungsgeschastt welcher zum Beweise des Abgehens von dem alten Mühler'schen Systeme dem so einige Tage hinauSgeschoden worden ist und nicht vor nächster Woche erfolge» ziemlich einen Staat im Staate bildenden höheren katholischen CleruS gegenüber dürste. Die „Prov.-Corr." bestätigt, baß Fürst Bismarck in den nächsten Tag» eine entschlossenere Haltung annahm, Bischof Krementz gewisse Verwaltungsmaß- wieder nach Varzin geht und voraussichtlich noch mehrere Monate abwesend bleibt regeln androhte für den Fall, daß er die von ihm gegen einige Altkatholiken ver- — Die Arbeiter Der Pflug'schen Maschinenfabrik beschlossen heute Morgen, tii hängte Exkommunikation nicht zurücknehmen oder wenigstens der beleidigrudLn Commission zu ermächtigen, mit dem VerwaltungSrath in Unterhandlung zu treten. Formen entkleiden würde. Das nicht zu rechtfertigende Verfahren des Bischoss Ihre Minimalforderungen sind: entweder sofortige Lohnerhöhung von 10 pCt. spitzte sich dann zu der principiellen Opposition desselben zu, baß er tm Falle der und weitere 10 pCt. von Neujahr ab unter schriftlicher Garantie, oder 16 Collision staatlicher und kirchlicher Gesetze den letzteren den Vorrang einräumen zu sofortige Lohnerhöhung.
müssen erklärte. Waren alle Anhänger einer dem Staate zu vindicirenben unbe- Hannover, 15. September. Herr Ewald hat sich bemüßigt gesehen, lii schränkten Souveränetät in der Verurteilung jenes Grundsatzes einig, und hielten Avreffe englischer Notabilitäten zu beantworten und zwar in einem in 6« sie sich für berechtigt, eine gleiche Anschauung aus Seiten der Regierung voraus. „Hannov. LanveSzeitung" abgedrvckten Briefe, welcher Die kurze Uebeischrift M zusetzen, so Durften sie erwarten, Daß diese Mittel finden werde, dem von ihr »er- „An diejenigen englischen PeerS, Unterhausmitglieder, Evangelisten, Bischöfe uni tretenen Princip Anerkennung zu verschaffen. Das StaatSministeriUlll soll auch Gelehrten, welche soeben über die in deutschen Ländern schwebende kirchliche Frag! Beschlüsse gefaßt haben, welche eine solche Lösung herbeizusühren bezweckten — in eine Kundgebung an Den Fürsten Bismarck richteten." Herr Ewald erklärt z- diesem Sinne wurden seiner Zeit osficiöse Mittheilungen verbreitet — aber Die Einleitung, daß er mit der Sitte solcher öffentlicher Kundgebungen, wie die tu Ausführung folgte nicht nach. Man nahm an und nach der Lage der Dinge war Engländer, „nicht unzufrieden ist", jedoch wünscht er, baß es mit der ersoid« man dazu gezwungen, daß die ministeriellen Beschlüsse an entscheidenber Stelle Heben „höheren Weisheit" geschehe, und — wie immer, wenn er feierlich gest.wL nicht genehmigt wurden. Erschien dieser Umstand bedauernSwerth, weil die Bei- ist, reoet er per „Ihr" — „diese höhere Weisheit vermisse ich zu meiitf legung des Streites dadurch verzögert wurde, so beruhigte man sich doch dabei Schmerze in Eurer Kundgebung vollständig." Er belehrt die Unterzeichner in der Erwartung, daß beim nächsten Zusammentritt des Landtages die Austra- Adresse dann aus Dem Schatze feiner „höheren Weisheit", baß Fürst Bisa^ gung der Differenz im gesetzlichen Wege bewirkt werden würde. Was ab.r den noch niemals etwas für Die bürgerliche und kirchliche Freiheit gethan habe, all Freunden der souveränen Staatsgewalt Bedenken verursachte, war die Besorgniß, Deren Vorkämpfer jene Den Reichskanzler gefeiert haben, wie nach Herrn E-oaV daß an maßgebender Stelle sich unberechtigte Einflüsse geltend gemacht haben, „die Nichibrstätigung nützlicher Synovalbrschlüffe der hannoverschen Lanveskik^
welche Die Krone in dieser Angelegenheit von ihren nächsten Rathgebern trennen Die Behandlung der kurhesstschen Kirche und Die Durchsetzung Der jüngst
könnten. Ein solcher Fall wäre im Interesse Der Sache wie um Des konstitutiv' Polizeigesetze über Die Kirche unD Schule beweisen." Er hält Die jetzigen kirchl« nrllen Princips willen gleich bevauernswerth gewesen. Wie sich jetzt herausgestellt politischen Maßregeln der Regierung für falsch, obgleich er „feit langer Zeit V
hat, ist jene Besorgniß unbegründrt gewesen. Der König hat auf das Gesuch festen Ueberzrugung ist, jeder heutige Christ müsse sich ernstlich bemühen, daß t
des Bischofs von Ermeland, bei der Säcularfeier in Marienburg eine Avresse im sechSzehnlen Iahrhundert angefangene Reformation der Kirche in unser! überreichen zu dürfen, als conditio sine qua non den unbedingten Widerruf des Tagen vollendet werde" — was, beiläufig bemerkt, feinen ultramontani früher aufgestellten Grundsatzes bezüglich des Vorgangs der kirchlichen Gesetze vor Collegen von Der Mitarbeiterschaft Der „Hannov. LanDeSzettung" sehr beocnfli Den staatlichen verlangt, und Der Bischof hierauf — wie nicht anders erwartet fein wird.
werden konnte — ablehnend geantwortet. Damit ist Klarheit in Die Situation Alls Bayern, 15. Slpt. Der „Nürnberger Correfpondent" schreibt: 1 gebracht worden, eine Verdunkelung der Frage ist jetzt unmöglich: Princip gegcn von den Ministerien des Cultus und des Innern an die Kreisregierungen erUfln Princip. Ob die Widerspenstigkeit des Bischofs in dem einen Falle sofort gebro- Entschließung zum Vollzüge des Reichs-Jesuiten-Gesctzes in Bayern bestirnt
chen wird, oder später, das ist jetzt gleichgiltig und ein untergeordneter Punkt. Folgendes:
Worauf es nunmehr ankommt, ist: Die gesetzliche Auseinandersetzung zwischen Den Angehörigen des Ordens Der Gesellschaft Jesu ist die Ausübung eiü Staat und Kirche und Fixirung Der Grenzen, innerhalb welcher sich die Selbst Ordensthätigkeit insbesondere in Schule und Kirche nicht zu gestatten. Die 8 ständigkeit und Unabhängigkeit Der letzteren zu bewegen hat. (D.Pr.) Haltung von Missionen durch Jesuiten ist untersagt. NieDerlaffungen des Ordü
Berlin, 17. September. Die bisherigen Nachrichten über die Vorbereitungen der Gesellschaft Jesu dürfen in keinem Falle geduldet werden. Nichtbayeri>chi eines Gesetzes über die Einführung Der Civilehe, welches Dem Landtage nach Angehörigen Des Ordens Der Gesellschaft Jisu ist Der Aufenthalt in Bayern seinem bevorstehenden Wi derzusammentritt zugeyen soll, sind widersprechender Art. Der Regel nicht zu gestatten. Keinem Jesuiten ist die Aufnahme oder Natural Zu so bestimmten Angaben, wie sie in letzterer Zeit in der Presse erschienen sind, sation gemäß § 6 der Reichsgesetzes vom 1. Juni 1870 über die Erwerbung w ist die Sache nach Versicherungen, Die Der „Eib. Ztg." zugehen, noch keineswegs Den Verlust Der Bundes- und Staatsangehörigkeit zu ertheilen, jedes Derart' angethan. Thatsächlich ist die Absicht zu einer endlichen Vorlegung des ver- Gesuch eines Jesuiten ist vielmehr zunächst Dem mitunterfertigten königl. Staai heißenen Gesetzes vorhanden und sind dazu die erstcn Schritte angeordnet. Im Ministerium Des Innern vorzulegen. Die zum Vollzüge des Gesetzes in Den ti'


