Ausgabe 
16.12.1872
 
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Betreffend: Trfchinenhalttge aus Amerika importkte Speckseiten

Gießen, am I I. December 1872.

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°°->ch-n St,°°e m Blut und V-r-dstung xanzer Städte MB Lander folgten, tiecherpotittsche ®»|tem, weiche« unchristlich ist, al« staa.sasfädriich und reick«.

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billigt; wenn er die Grundlage dev Rechte staatcs verdammt, Ute moderne Civili-

feindl ch verdammen und verwerfen, und

salion veru theilt, in Oeste reich Gesetze für null und nichtig erklärt uno damit

Aufruhr predigt,Genfer Correfpondenz" undUnivers",

Wesen eine Incarnatlon des Teufels sehen, b.lobt und verthcidigt gegen den

(Schluß folgt.)

Steinchen auf den Koloß einen aufreizendcu Ausfall macht, den keine künstliche

Interpretation befett gl; wenn alles dies durch zahlreiche unläugbare Urkunden

Vorwurf de- Hyperkatholischen; wenn er sich so benimmt, daß alle staatsfeindlichen Blätter auch in Preußen fich auf seinen Beifall stützen; wenn er mit dem

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ntz, emonnat'eS, arken-Albums, aber-Etuis, lla, Mvdeb ilmappen, Ge- liste, zu billigen (5708

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Forum des Staats einkreten (Fuldaer Denkschr., 20. Sept. 1872). Wrnn Papst PiuS IX. ex cathedra behaupt«!: die römijchen B schüfe hätten nie die Gränzeu ihrer Gewalt Übertritten (Syll. 23), und somit alle jene Uebergriffe mittd- alterl cher Päpste durch Verbot der Steuern, Interdicte, Absetzung von Fürsten rc.,

Anzeige- und Amtsölatt für den Kreis Kießen

Wr. L»S

en:

sowie ein

Es muß so bald als möglich das Derhältniß der Bischöfe zunächst nicht »der Kirche" zu dem Staate jeder Zweideutigkeit entrückt werden. Die Fuldaer Denkschrift ist ein ccrpus delicti, zu groß, als daß, es heimlich wieder beiseite geschasst werten könnte zu schwer, um nicht eine saumselige Etaatsregieruna zu erdrücken. Es jhut augenblicklich noth, die preußischen Bischöfe vor all.n in die Lage zu dnngen, die Bedeutung ihres dem König geleisteten Eide- zu begreifen. Dazu 1)1 es nothwendig, ihnen alle H-nt-rpförtchen zu verschließen, und das geschieht nur, wenn sie amtlich aufgefordert werden, nachdem durch die Fuldaer Denkschrift das Vertrauen in ihre Eide-treue erschüttert ist:

1) förmlich und feierlich anzuerkennen, daß drr Staat die Gränzen seines Hebletes selbst zu bestimmen uno auf diesem Gebiete das alleinige Recht der ouveranen Gesetzgebung auSzuübcn habe, ohne jede Einmischung der römisch- katholischen Hierarchie; 1

2) offen und ehrlich zu bekennen, daß ste, die römischen Bischöfe in Preußen, vaS in den dogmatischen Bullen Unam sanclam von BonifaciuS VIII. und Cum ex Apostolatus officio von Paul IV. und in dem SyllabuS Pius' IX. enthaltene

Biichose mcht in einem osficiellen Schreiben an den König von Preußen die Grundsätze der Glwiffenöfreiheit ^heilige Grundsätze" nennen (7. Sept. 1871), und nicht fürdie Gleich- und Vollbercchtigung der Confesfionen" vor dem

icr.

Deutschland.

Darmstadt, 13. Decbr. Das Großh. Regierungsblatt Nr. 55 enthält:

1. tüu.ryöchjres Edict, die Eröffnung des XXL Landtag- betreffend Dasselbe laut t:

Ludwig III. von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. re.

Die preußische Staatsregierung und die Bischöfe.

Bemerkungen von Jos. H. Reinkens.

III. *)

Was augenblicklich noth thut.

j>rejS yi<rrtr!jäh?ttz 1 fl. 32 ft.

BrinzeHrchn. Dinrch dl« Poft bezogrn vierteljährip 1 n. 29 fr.

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anille, Thee, , ferner fnuften und Arrae- n, empfiehlt in f/4. Cefer.

een Vorgängen unserer Zeit die Haltung der Kirche, die Haltung des heiliges Vaters, es sei kenn, daß st- die so charakterisirte Haltung als die tadellose, nämlich vom Standpunkte der römischen Curie au-, bezeittncn wollten, was Zusammenhänge der Denkschrift eine arge Mentalreservation in sich schlosse. V-.rschmahkn sollten es fortan die Bischöfe sich, wie mit einem

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3Ken)^n, da ste dabet keineswegs an die Stimme Gotte- im eigenen Gewissen denken, sondern die durch päpstliche ober Curia!« oder Nuntiatur-Schreiben ver­nommene Stimme im Sinne haben. Sagen sollten sie:Man muß dem Pavste mehr gehorchen als dem Kaiser" dann wäre ihre Rede wahr.

)TD , vaß die Bischöfe endlich begreifen, daß die Wahrheit absoluten

Werih, Homeren Werth als Pietät vor Obern und als Gehorsam habe, damit sie w°h' w-rdm in Wort und That, wie es das Volk Gottes, da« auch eine unter-

Was jetzt noth thut, ist vor allem, daß die Bischöfe endlich aus ihrem VersteckiNipiklen vor dem gläubigen Volk off-n hervoitreten und, wie es Boten dessen geziemt, der sich selbst die Wahrheit genannt hat, auch die Wahrheit sagen. Mögen sie abloß n ces armen Volkes Blick zu trüben durch den blauen Dunst von der Unfehlbarkeit des adst-actenLehramtes," das doch nicht denkt, nicht redet und nicht schreibt, und unumwunden erklären, r^ß der Papstfür seine Person unfehlbar sei" (so der Jesuit Schrader), sich selbst, nicht aber durch die Zustimmung der Kirche." (Vak. Decr. 18. Juki 1870.) Es ist «ne rück- i>chtsjvse Irreleitung der Gl^bigen, wenn die B-icvöfe fortfahren, alsvaS d«e r.tholilche Kirche wesentlich Unwrlche.vende" den Glauben zu bezeichnen, daß Christusin dem Pa; st und in den Bischöfen ein b;s an's Ende d«r Welt fort- dauerndes Lehramt gegründet habe, und daß dieses Lehramt vermöge des ihm verheißenen göttlichen Beistandes in Sachen der gerffenbarten Glaubens- und Sittenlehre in seinen förmlichen und definitiven Lehrentscheidungen gegen Zrrthum stchergestellt sei" nein, nicht dieses Lehramt, sondern der Papst als höchster Hirt unv Lehrer aller Christen gilbt vermöge seiner ZnfaÜibilität, welche nur durch ihn und in ihm die Kirche besitzt, solche Entscheidungen, dieaus fich selbst irrefokmsöel" sind, und er thut dies, wenn es ihm beliebt, ohne die Bischöfe, und zur Erhöhung der Feier auch v ohl mit ihnen. So sollten die Bischöfe lehren als die wahrhaftUniertrorffnen," denn sprächen sie von ihrem Stan.punkt au- wahr, und wie sich für Männer schickt. Nur des Papstes Auctorität ist lebendig und unfehlbar (viva et infallibili auctoritas), er allein entsckeidtt die Streit­fragen in Sachen des Glaubens und der Sirren mit unfehlbarem Unheil (infallibili iudicio fo schon von ihm behauptet om 9. Nov. 1846); darum sollen die Unterworfenen auch nur seine Sprüche nachsprecken.

Wenn also Papst Pius IX. lehrt: das Prmcip der Gleichheit der Confessionen , vor dem staatlichen Gesetz und der N-chtbestrafung der Ketzer sei gottlos und , absurd, und wenn er mit Gregor XVI. behauptet von ferner Kathrdra herab: die i Forderung der Sicherstellung der Freiheit des Gewissens und dec verschiedene. (Suite durch das Gesetz ols allLemeines Menschenrecht sei ein Wahnsinn i (deliramentum),*) so sollten die ihm mit Berüanv unv Willen unterworfenen i

feststeht dann sollten die Bischöfe in ihre.- Fuldaer Denkschrift nicht schreiben: Tadellos nach allen Selten war und ist in den so erschütternden und verwirren-

») S. Nr. 290 ds«. Bl.

**) Greg. XVI. Ep. Eno. Mirari, 5. Aug. 1832. Pius IX. Ep. Enc. Quanta eure, 8. Dec. 1864.

scheint täglich, mit Su» nähme Sonntags.

Expedition: Lanzleiberg, 8iL B. Nr. 1.

f c an die Gro^hrrrnglichen ^ürnmneillcrfirn

suchung der in Frage stehenden Speckseiten veranlassen können. ntachen, damt. mir von Zeit zu Zeit eine mikroskopische Unter-

Wir^bemerken Ihnen hierbei, daß nach dem Gutachten der Großh. Ober-Medicinal'Dirprti^n k

in den, den L)peck etwa durchziehenden, vereinzelnten rochen Fleischpartien Vorkommen können. Trichinen nicht m dem eigentlichen Speck sondern nur ___________ v. N ö d e r.

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. . b) zu versprechen, ohne Rückhalt, daß ste den Satz:Man muß Gott mehr

die in unserem Staats- gehorchen als den Menschen," nicht auf den Widerstreit zwischen kanonischen oder päpstlichen und bürgerlichen Gesetzen anwenden wollen.

^etzliche Majchät besitzt, indem ?s nach dem Worte des Apostels Petrus (1.2 9) dte kon-gltche Plüsterherrschaft" ist, zu fordern hat. Alles Verschleiern hilft nichts: vor unserer Entschleierung wird kein päpstlich auferlegtts Geheimniß sie den Versuch aufgebcn, menschliche Leidenschaft ^urC9.ßD ,fl1(fonfar iu dkcken, und die Auctorität, die nur Mittel für die Gläubigen, als Zweck zu behandeln gegen die Gläubigen.

, n uoth thut es auch, daß die Siaats-Ministtrien sich auf ihre Pflicht vefinnen den B schofen gegenüber, die eine so große und heilige ist, wie sie seit Jahrhunderten keiner St«atsreg?-rung mehr auferlegt wurde. Sie haben nicht bloS ^oheitsrechte des Staates zu schützen, sondern auch verlorene wieder zu gewinnen.

'st bcn gcheiwkn Hochverrath unschädlich zu machen, die gesahrllchsten Mentalreservationen, die schlangenklugen geistigen Vorbehalte an'S Licht zu bringen, das bisher Ungreifbare zu greifen. Dazu sind Einsicht, Entschlossen- beit, Ausdauer erforderlich.