Die Arbeiter der Hüttenwerke von Seyne haben ihre Thätigkeit eingestellt.
Italien.
Spanien.
Handelsberichte.
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Paris, 11. Juni. Wie gemeldet, wurde der Abbe Junqua (wie auch I» h». Trihitn»,« zu zwei Jahren Gekängniß Der» Morgen« um 4 Uhr gefällt und vier
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thum wird denselben unentgeltlich überlassen. Der Canal muß binnen 3'/r Jahren, »om Tage der Genehmigung des Protokolls ab, dem Verkehre übergeben werden; Cie,;Dauer der Coneesston erstreckt sich auf 90 Jahre.
Frankreich.
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Madrid, 10. Juni. Das amtliche Blatt berichtet über den Aufstand: Die Carlisten haben einen Bogen des EisenbahnviadueteS von Miranda nach Bilbao zerstört. Eine Bande von 50 Berittenen hat sich in der Provinz Albacete gezeigt. Die G?nsdarmerie der Provinz Ciudad-Real hat eine Carlistenbande zersprengt, Cie 4 Tovte, 11 Verwundete und 3 Gefangene zurückließ. In Gerona ist die Ruhe vollständig wieder hergestellt. Die Banden von EstartuS und Tristanp haben den Versuch gemacht, in Olot einzudringen, wurden aber von den Truppen mit großem Verluste zurückgeschlagen. Bei Jrurzun wurde die Eisenbahn zerstört. In der Provinz Guipuzcoa dauern die Unterwerfungen fort.
Oesterreich.
Sffiien 12. Juni. Der gestern eingebrachte Gesetzentwurf, betreffend die Herstellung des Donau-Oder-Canales, gewährt den Concessionären dieses CanaleS, welcher zum Anschlüsse an einen auf Preußischem Gebiete zu erbauenden und dort einmündenden SchifffahrtS-Canal bis an die Reichsgrenze geführt werden soll, aiuf 40 Jahre hinaus die Befreiung von der Einkommensteuer, den (iouponpempeb aebühren, sowie von jeder weiteren neu einzusührenden Steuer. Ebenso sollen alle Eingaben und Verträge, welche den Canal betreffen, gebühren' und stempel, frei fein, desgleichen die erste Ausgabe von Stamm- und Prioritäts-Obligationen. Dec Gesetzentwurf räumt ferner den Concessionären ausgedehnte Expropriation«, rechte, sowie das ausschließliche Recht zur Betreibung der Fischzucht ,m prolectirten «anale ein, da« für den Canal und dessen Benutzung nothwendige Staatscigen.
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streut, die Setzkasten zerschlagen, die Pressen beschädigt, auf beiden Selten gab es Quetschungen und Wunden, bis die Sicheryeitswachen einschntten. Das Blatt Cer Jesuiten glaubt, die Vierzehn hatten den Grundsätzen Lanza's und Sella'S Camit eine neue Huldigung bringen wollen, zweifelt auch nicht daran, daß die Schuldigen straflos ausgehen werden, weil die Gemißhandelten nicht Sclla, Ming- hetti, Spaventa heißen. Die liberale Presse räth, aus dieser Lection abzunehmen, daß das römische Volk nicht die Nachsicht für die klerikalen Unarten hat, tote mancher Minister, v. h. nicht die Geould des Esels (la pazienza dell asino).
Außer Cours gesetztes Papiergeld.
Anhalt-Bernburger Kaff-nsch-in- ä Thlr. 1, 5 und 25 von l850- 1852- 1856 unb 18591 Anhait-Kötb-nsschc Kaff-nscheine ä Thlr. 1 und 5 Dom 1. ^uni 1848 Anhalt-Köthen-Bernburger Kassenscheine a Thlr. 1 und 5 vom 2- Marz 18 .
Anhalt-Köthen. Bernburger Gisenbahnscheine ä Thlr. 1, 5 und 2a.
Anhalt-Dessauer Kassenscheine ä Thlr. 1 und 5 vom 1. August 1849 und ä Thlr. 10 vom 1. Oktober 1855.
Anhalt-Dessauer Land-sbanknoten ä Thlr. 1 und 5 vom 2. Januar 184 .
Bautzener llaufitzer landständische) Banknoten ä Thlr. 5 von 1850.
Bäuerische Hypotheken- und Wechselbanknoten ä fl. 10 von 18a9, 18a0.
Braunschweigische Bank- und Darlehensbankscheine ä Thlr. 1, 5 unb 20 von 1812.
Braunschweigische Banknoten ä Thlr. 10 Gold vom 1. Inin ^856.
Breslauer städtische Banknoten a Thlr. 1, 5, 25 und 50 vorn 10. 3uni 1848.
Dänische 5-ReichSbankthalerzettel älterer Emission von 1835 und auf einer Seite blau bedr ck. Gotbaische Kaffeiischeine ä Thlr. 1 und 5 vom 30. September 1848.
Holsteinische Kassenanweisungen von 1854.
Kurhessis-be Leih- und Commerzbanknoten.
Leipziger Banknoten, alle vor dem 2. November 1851 erschienenen. ™., „ ._
^esterreichische Banknoten, auf ConventionSmunze lautend und die in Österreich. Wh. fl.
vom 1. Januar 1858, ä fl. 100 vom 1. März 1858.
Polnische Bankscheine grüne a 1 Rubel, weiße und rothe a 3 Silberrubel.
Posener Provinzialbanknoten vom 1. December 1857.
Potsdamer Stadtscheine ä Thlr. 1 vom 8. September 1849.
Reuß ältere Linie Kassenanweisungen a Thlr 1 vom 15. Mm 1858.
Reuß jüngere Linie Kassenanweisungen a Thlr. 1 vom 29. Marz 184 .
Rostocker Banknoten vom 1. Juli 1850.
Sachsen-Weimar-Kaffenanweisungen ä 4.hlr. 1 unb 5 von 1 4 .
Schleswig-Holsteinische Kassenscheine ä Thlr 1 [2’/2 5W.] »om 31. Juli 18 . Schwarzburg-Rudolstädter Kassenscheine a Thlr. 1 und » von 1848. Mär, 1854 vom
Schwär burg-SonderShausener Kaffensch.lne a Thlr. 1 5 und 10 vom 11. Marz 1854, vow 20. December 1856 und vom 25. October 1859.
Mürttemberqische 2-, 10- und 35-Guldensche,ne von 1849 und 1850.
Vorläufig noch eingelöst werden an den betreffenden Haupt affen- Bautzener landständisch- Banknoten ä Thlr. 5 ohne Datum, a Thlr. 10 von 1861. Chemnitzer Stadtscheine ä Thlr. 1 von 1848 und -h"» Datum.
Großherzoglich Hessisch- Grundr-nt-M-b-me a fl. 1, 5, 10, 35 und 70.
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vom 1. Mai 1859.
Preußische Banknoten ä Thlr. 25 und 50 von 1846.
Nom. Die Druckern des klerikalen Witzblattes la frusta (Cie Peitsche)
... .erhielt gestern Nachmittag von vierzehn Jndivicuen einen Besuch. Der Redakteur
.. „ tu AuSM sseye. gen Kreisgericht« ver- sollte für persönliche Kränkungen und Beleidigungen zur Rechenschaft gefordert
Wiesbaden, 11. ?uni- Snflaae Len Pfarrer Diesenbach werden Diese scheint nicht zur Befriedigung ausgefallen zu sein , man ger.eth
handelte heute in sunfstundiger S.tzurtg die An la g g liegende »eftig aneinander, bald stand bas ganze Personal Cer Druckerei Mugnoz der re-
Du LgeUaTÄte "an. 3. März d. 3. da Xnben Seite kämpfend gegenüber, unterlag aber. Die Typen wurden^ in feiner Pfarrkirche u. A. auch das damals dem Landtage zur Berathung vor- f liegende sogen. Schulaussichtsgesetz zum Gegenstand seiner Predigt gemacht und dabei behauptet: dieses Gesetz würde die Schule entchristlichen; man wolle tn den Schulen kein Crucifix und kein Gebet mehr dulden; die Lehrer wurden zu bloßen Abrichtern erniedrigt; HerodeS habe die Kinder leiblich gemordet, letzt aber sollten fie X gemcbet toerben u. dergl. mehr. Durch d>e Belastungszeugen wurde diefts Sachverhältniß heute vollständig bestätigt, während die Entlastungszeugen nicht« Wesentliche« angeben konnten. Der Staatsanwalt begründete dle An l g nach § 130a des Strafgesetzbuchs und beantragte eine Festungshaft von einem Monat. Der Vertheiciger (Anwalt Großmann) suchte nach einer Lobrede auf die Kirche hauptsächlich die verwerfliche Tendenz ^es Zusatzparagraphen zum Strafgesetzbuch cen Richtern vorzusühren, ohne dem thatsachUchen Sachverha arößett Aufmerksamkeit zu widmen; der Angeklagte wollte dagegen die oben ge- schilderten schlimmen Folgen nicht als solche de« Schulaufsichtsgesetzes, s°udcrn unserer unchristlichen Zeitrichtung überhaupt dargestellt haben und prasenttrte stch schließlich, nachdem er seine loyale Gesinnung und seinen Patriotismus genügend gepriesen, als Märtyrer, der sich „anstatt mit dem Kronenorden> mii der Ddim- Irene, und statt mit dem Eisernen Kreuz mit dem Kreuz Christi begnügen müsse. Der Vorsitzende verkündete nach langer Berathung de« Gerichtshofs das bereits schon gemeldete Uriheil. Der ganzen Verhandlung wohnte eine zahlreiche Zuhörermenge, darunter viele katholische und evangelische Geistliches bei.
Vom Niederrhein, 7. Juni, theilt man der „Rh.- u. R.-Z. den Auszug aus eineoa Protokoll eines Schulvorstande- vom 27. Mai d I. mit, wonach der Schulvorstand es nicht bewilligen kann, daß Lehrer über Angelegenheiten der Com- munal- und Schulverwaltung in öffentlichen Blattern Mittheilung machen, «und beschließen deshalb, den Lehrern aufzugeben, sich derartiger Berichterstaltung zu enthalten." Da, wie die genannte Zeitung beifügt, die betreffenden Lehrer sich diesen Ukas haben ruhig gefallen lassen, so tritt die alte Rechtsregel in Kraft: volenti non fit injuria. , _ .
Straßburg, 12. Juni. Die „Straßb. Ztg." bringt eine Verordnung des Oberprästcenten, welche das Abiturienten-Examen nach deutschem Muster einfuhrt. Für Cie nächsten Jahre finden noch Erleichterungen statt. So steht beispielsweise den Ganbibaten bie Wahl der Muttersprache frei, aber es ist immer erforderlich, daß jeder Canbidat die Fragen de- deutschrebenden Examinators verstehe.
Saaracmünd, 9. Juni, lieber die Entscheidung in Betreff der Festungen Diedenhosen und Ncu-Breisach meldet die „Saargem. Ztg." einiges Nähere. Bei dem ersteren festen Platz sollen die Höhen, welche denselben in der Entfernung ton etwa dreiviertel Stunden einschließen unb bisher vollständig beherrschten, durch vorgeschobene Fort« mit in den Kreis der Befestigungen gezogen werden. Es würde nach dem Urtheil von Sachverständigen diese Festung dann an Starke Belfort wenig nachstkhen. Die Werke von Breisach hingegen sollen fortan Alt- und Reu-Breisach zugleich umfassen und eine feste Rheinbrucke in sich etn-
♦raifleufen »ugetheilt worden, welche vorzugsweise zur Flankendeckung der aufge- fiihrkn Batterien unb zur Abweisung feindlicher Ausfälle benutzt werden sollen.
worden ist, die bisher noch gebrauchten glatten Mörser ganz m Weg,all treten, unb wirb in Zukunst die Zusammenstellung der Belagerungsparks nur noch au gezogenen 9-, 12-, 15- u"v 2^«. Geschützen und ^iogenen cm. ^rn fein^r Artikel In der „Tribüne
wie schon erwähnt, Zutheilung von ie g i Das Urtheil wurde Sonntags 2Roi _
nommen. . unter,eickneten luxemburger Stunden spater wurde er verhaftet. Die Gerichtsbehörde hatte (denn es ist gegen
Berlin, 12. Jun,. Ueber den s^ern Ab * t | 4 bis Ende cas Gesetz, einen wegen Preßvergehen Verurtheilten zu verhafien, ehe der Cassa- Eisenbahnvertrag hort man folgendes Nah . watiftcation erfolgt nach tionShof sein Wort gesprochen) die Verhaftung nicht verfugt, sondern der Prafect December 1912, also für 40 Jahre, n’ 1 fpät£n?n6 bis Ferdinand Duval. Junqua sollte nämlich einen GenSdarmen beleidigt haben, der
beiderseitiger legislativer Genehmigung^burch die J$o1 ‘ äßjL^.guyem. ihn nicht gegen bie Sch'mpfreben einer alten bigotten Frau beschützen wollte, zum 12. Juli. Durch Artikel 2 verpflichtet WÄrug«.f3u«qua wurde nun gestern vor baS Polizeigericht gestellt, unb obgleich er nur zu bürget Eisenbahnen zu feiner Zett zum Tr p "Deutschland be- riner einfachen Geldstrafe verurtheilt wurde, fo hat ihn der Prasect biS letzt doch
material zu benutzen und wahrend eines Knege«, an ® in feiner die nicht in Freiheit setzen lassen, und er mußte fein CaffationSgesuch im Gefängnisse theiligt sein sollte, sich berfe ben i^8et ro ianH ung »»J e Daß Ferdinand Duval nut solcher Macht gegen bie Altkatholiken
Neutralität Luxemburgs verletzenden We.se zu bedicnen. u Luxemburgs vorgeht, muß dem Umstande zugeschrieben werden, daß er früher Liberaler unb
vorzunehmen ober »uiulassen, welche mdjt b f u ün eie Londoner Freibenker war unb er baber ben Clerikalen alle möglichen Concessionen macht,
entspräche. So weit der Vertrag. Die be be eittge J4 . g üntlid) m. oamit dieselben ihn seiner Antecebentien halber nicht um seine Stelle bringen. Garantiemächte ist nicht im Vertrage enthalten, sonbern wird munducy vamu rne, »r 3ournale »erffebern, Arnim habe heute bie
abrebet. Gerüchten gegenüber wirb au« bester Quelle versichert, zustimmenbe Antwort seiner Regierung auf bie Anträge des Herrn Th.erS er-
daß di? B rUn Po.»ba^ -in Gesuch um Coneessionixung eine, halten. (?)
bet Bescheid des HandelSministet« ebensowenig erfolgen konnte.
yer[jn 12. Juni. Die „Prov.-Corr." sagt, daS RechnungShofgesetz^sei in
Folge der Annahme der von dem BundeSrath für un- rungen seitens des Reichstags t:‘ — '
XeubVXSTfd SJÄ' M bet Reichstag im Laufeiunbegründet, bc? nächsten Woche ftine Arbeiten vollende. Dasselbe Blatt meldet baß ber^.heilung vor. Kaiser mit Rücksicht auf ben voraussichtlichen Reichstagsschluß am 22. b«. ach Ems abreifen werbe. Der Kaiser gebente später Gastein zu besuchen unb anfangs September nach Berlin zurückzukehren, um ben Herbstmanovern be.zuwohnen, zu welchen hoher fürstlicher Besuch in Aussicht stehe.
Wiesbaden, 11. Juni. ^*"*ct*
Die Ruhe wurde nicht gestört.
ae i/uconunHtvotHH^ ....... Paris, 12. Juni. Die von hiesigen Blättern, auch der Times , ge.
BundeSratv tut unannehmbar erklärten Aende- brachte Mittheilung, daß die Verhandlungen mit Deutsch and wegen früherer Rau- bei der dritten Lesung als gescheitert zu betrachten, mung des occupirten Gebietes bereits so weit vorgeschritten seien, daß von Deutsch-


