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Preis vierteljährig 1 st. 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 ft 27 kr.

ichtner Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kietzen.

Nr. 8. Dienstag den 9. Januar L872-

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Bestellungen auf den Gießener Anzeiger Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.

Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben pro L Quartal zu 1 fl.

M M t l i eh e r Theiß.

B e k a n n t m a ch u n g.

Betreffend: Das Kreis-Ersatz-Geschäft für 1872.

Mit Bezug auf die Bestimmungen der Militär-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund fordern wir alle im Jahr 1852 gebornen Militär­pflichtigen, sowie die in früheren Jahren gebornen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Ein­tritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder in demselben als Studenten, Gyntnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamre, Handlungsdiener, Le hrlinge, Handwerksgesellen, Lehrbursche, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar L I. bei der Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie bereits bet einer früheren Musterung concurrirt haben, ihren Loosungs- und Gestellungsschein vorzulegen.

Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 10 Thaler bel gt von der Theilnahme an der Loosung ausgeschloffen und ihre etwaigen Ansprüche auf Znrückstelluug rc. verlustig erklärt werden.

Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen An- meldungen verpflichtet.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise be­

kannt machen zu lassen.

Gießen, 3. Januar 1872. / 1

Großherzogliches Kreisamt Gießen. In Verhinderung des Kreisraths: K e k u l 6 , Kreisaffessor.

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Deutschland.

Darmstadt, 6. Jan. Vor den Assisen der Provinz wild Den 9. UND 10. D. ein voraussichtlich interessanter Proceß, die Anklagesache gegen Die social-demo- kratischen Agitatoren W. Wolf, Schuhmacher von BüDingen, unD Cigarrenarbeiter Adam Häuser von Groß-Steinheim, zuletzt in Offenbach, wegen Hochverrats, resp. wegen Vergehen, welche sich auf Die Religion beziehen, zur Verhandlung ge- larigen. Zu Neujahr sind den Beamten die so sehnlichst erwarteten Besoldung-' erhöhungen nicht zu Tinil geworden, da das neue Budget erst im Februar von der zweiten Kammer berathen werden kann. Selbstverständlich werden jedoch die betreffenden Gehaltszulagen vom 1. Januar ab nachträglich zur Auszahlung ge­langen. Im Laufe der Finanzperiode hat die Staatsschuldentilgungskaffe etwas über 300 fl. falscher Grundrentenscheine eingelöst, darunter 190 fl. in der Steinauf'- schcn Papiermühle zu Groß-Zimmern gefälschte Papiergeld - Maculaturscheine und 102 fl. von Joseph Wilhelm von Walldorf im Badischen und Simon Daniel zu Coblenz im Noffauischen fabricirte falsche Grundrintenscheine. Unser auf dem gegenwärtigen Landtag vereinbartes neues Gesetz über die Zusammenlegung der Grundstücke wird demnächst in einigen oberhessischen Gemeinden seine Feuer­probe zu bestehen haben. Hoffentlich fällt sie günstiger, als bei seinem Vorgänger aus, welches eigentlich praktisch nicht anwendbar war. (Fr. I.)

Marburg, 3. Jan. Der Prwatdocent der evangelisch.lutherischen Theologie Lio. theol. Th. Groß dahier ist durch ein Erkenntniß des k. Staatsministeriums seiner Steve als erster Repetent der hiesigen Stipendiaten-Anstalt entsetzt worden.

Berlin, 5. Januar. Ukber die Steigerungen der Wohnungspreise zum neuen Jahr wird derMagdeb. Ztg/ aus Berlin geschrieben: Unsere HauSwirthe haben Neujahr benutzt, um die Miethen in kolossaler Weise zu steigern. Sie haben sich die Gehaltsaufbesserungen der Beamten der Art zu Nutze gemacht, daß letztere des Vortheils besseren Einkommens nicht einen Augenblick lang froh werden. Den Miethssteigerungcn sind Conlractskündigungen gefolgt, weil Die Wirthe in den meisten Fällen zu unverschämt waren. Die Beamten sind genöthigt, mehr und mehr in den Vorstädten Unterkunft zu suchen und wohl gar nach Schöneberg, Charlottenburg, Moabit rc. zu ziehen. Sie rechnen darauf, daß dann zu Ostern die neue Verbindungsbahn ihnen Den Verkehr mit der Stadt ermöglichen wird.

Die neue Kriegsschule in Metz wird im ersten Quartal dieses Jahres eröffnet.

Berlin, 6. Jan. Nachdem die Organisation des Deulschen Relches zu einem einheitlichen Ganzen vollendet, hat das Reichskanzleramt, resp. der Bundes­rath es für geboten erachtet, auch in Betreff des Paßwesens eine Einheit herbei­zuführen durch Einführung eines einheitlichen PaßformulareS, welches an Stelle der bisher üblichen Wappen u. f. w. von den Einzelstaaten an Dem Kopf den Reichsadler trägt, und damit gleichzeitig Den Inhaber des Paffes als dem neu geschaffenen großen Staatswesen angehörig documentirt. Die Ausstellung der Paßdocumente wird dagegen nach wie vor durch die betreffenden Behörden der Einzelstaaten erfolgen. Seitens des Reichskanzleramtes ist den Specialregierungen der Einzelstaaten des Reiches die Weisung zugegangen, daß fortan diese neuen Paßformulare zur Anwendung gelangen, und baß die mit der Ausstellung von

Reisepässen befugten Behörden sich nur dieser, nicht aber der bisher angewendeten Formulare bet Dem Aussteller, von Pässen zu bedienen haben.

Das Retablissement der Armee kann, wie dasMil. Wochenbl." schreibt, in der Hauptsache al- beendet angesehen werben. Trotz des außerordentlich großen Verbrauchs an Material aller Art würde die Armee schon jetzt wieder im Stande sein, wie zur Parade in« Feld zu rücken.

Ueber die lange Dauer des letzten Krieges sind allmälig die großen Uebel- stände in Vergessenheit gerathen, welche bet der Pflege der Verwundeten und Kranken der deutschen Heere namentlich in der ersten Zett hervortraten. Gegen­wärtig nun beginnt bereits die Literatur über die freiwillige Krankenpflege, und wenn sie ebenso rücksichtslos wie 1867 verfahren wollte, so würde für alle die­jenigen Politiker des Reichstag«, die wegen der Möglichkeit eines neuen Krieges binnen der nächstcn Jahre das Pauschquantum für den Militäretat bewilligten, die dringendste Pflicht erwachsen, durch ihre Initiative eine bessere Fürsorge für Die Krankenpflege im nächsten Kriege zu erwirken. Ein gewiß unparteiisches sach­verständige- Zeugniß über die Mißstände von 1870 legt ein eben erschienene- Buch ter wackeren Frau Marie Simon au- Dresden ab. Sie bekundet, daß in Betreff des Entsetzlichen und Traurigen, was es bot, das Schlachtfeld von König- grätzein Kinderspiel" gegen die Schlachtfelder von Metz gewesen ist.

München, 5. Jan. Die Entschließung de- Kultusministeriums bezüglich der bischöflichen Pastorirung Der Altkatholiken lautet wörtlich:Der katholische Pfarrer Renftle von Mering, Bezirksamt- Friedberg, hat die Bitte gestellt: es möchte für den Erzbischof Heinrich v. LooS zu Utrecht die staatliche Bewilligung ertheilt werden, in der Pfarrei Mering die Spendung des Sakraments der Fir­mung vornehmen zu dürfen, nachdem Der Bischof Der Diöcese Augsburg, Pankra­tius v. Dinkel, Das bezeichnete Sakrament Den KinDern jener Eltern verweigere, welche nicht schriftlich ihre Unterwerfung unter das vatikanische Concil bekunDen und nicht einmal diejenigen Parochianen als Pathm zulaffe, welche Die Kirche in Mering besuchen. Dem genannten Pfarrer ist hierauf zu eröffnen, Daß sich Die f. Staatsregierung zur Ertheilung einer Erlaubniß zur Vornahme geistlicher Hanv- lungen, welche Den Bischöfen Vorbehalten stnD, ebensowenig als zur Ertheilung einer Erlaubniß zur Vornahme Der Den Priestern zukommenDen Handlungen, wie z. B. Meffelesen, für zuständig erachte."

Amberg, 3. Jan. DieAllg. Z." theilt eine an Den StaDtmagistrat Am­berg, Der sich in Sachen eine« katholischen Begräbnisse- an Die Krei-regierung in Regensburg gewandt hat, vorgestern auf telegraphischem Wege ergangene Ent- schließung der letzteren mit. Dieselbe lautet:1) Entgegen Dem Entscheide de- bischöflichen Ordinariats Regensburg, welches nach klarem pfarramtlichen Berichte ausgesprochen hat, Daß Dem verstorbenen Xaver Zunner ein kirchliches Begräbniß nicht gewährt werden könne, hat h. kgl. Regierung Da« Gegentheil ausgesprochen unD erklärt: l- müsse Der Verstorbene als Katholik betrachtet werben; 2) es müsse Dem durch Die Verwandten, beziehungsweise Durch Den Magistrat zum Begräbniß beizuziehenden Professor Dr. FrieDrich oDer einem anderen Geistlichen, Den Derselbe zu senDen für gut finDe, eine katholische Kirche in Amberg zur Abhaltung eines Seelengotte-Dienste- eingeräumt toerDen; 3) es müsse Die Sterbeglocke Der Pfarr-

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