's der
Nr. 7
Montag Zen 8. Januar
1^72.
meinte :
EM
ii
Nr. 51 des Reichs-Gesetzblattes des Deutschen Reiches, ausgegeben zu Berlin am 29. December 1871, enthält:
II
r,
)1
ntree 6 kr.
ik
erbsthätiykeit ib, wird Be- Näheccs bei
DiebL
11.
;s
1871. tiom
(Nr. 768.) Branntweins, vom 8. Gießen, den 4.
Preis vierteljährig 1 fl. 12 kr. mit Vringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
Xnltalt. limmt -ie- ft die sehr Öt- Wegen dm unter- ul;e.
(Nr. 759.)
(Nr. 760.)
(Nr. 761.) Marienwerder betr.
(Nr. 762.)
(Nr. 763.)
(Nr. 764.)
(Nr. 765.)
Elsaß-Lothringen."
(Nr. 766.)
(Nr. 767.)
Gesetz, betreffend die Beschränkungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen. Vom 21. December 1871.
Einführung des Reichsgesetzes vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betr., in Elsaß-Lothringen. Vom 11. December 1871. Allerhöchste Verfügung, dre Errichtung von Ober-Postdirectionen zu Carlsruhe, Constanz und Dresden und die Aufhebung der Ober-Postdirection zu Vom 22. November 1871. *
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleiberg Cit. B. Nr. 1.
Deutschland.
Straßburg, 5. Januar. Ter „Weserzeitung" werden eine Anzahl neuer Namen von Professoren namhaft gemacht, die für die hiesige Universität gewonnen sind. Wir lassen dieselben hier folgen, und bemerken der Vollständigkeit halber nur noch, daß außer diesen als vefinttiv berufen Hinschius, Hoppe-Skyler, Binding und Studemund bekannt sind, während von Th. Mommsen, Max Müller, Kiepert noch kein endgiltiger Bescheid vorliegt. Die Zusammenstellung der „Weserzeitung gibt dazu folgendes Neue: Für Theologie ist berufen Professor H. Schultz aus Basel, der sich durch seine alttestamentliche Theologie einen Namen gemacht hat. Derselbe ist ein kirchlich eifriger Mann, der sich aber gegen die Resultate der neueren kritischen Theologie nichts weniger als verschließt. Als Juristen haben angenommen: Professor Laband in Königsberg für deutsches Recht, ein durch feine bedeutenden Schriften germanischen Inhalts und als Kritiker des Leipziger Central- blattes bekannter Gelehrter; Professor Brunner in Graz, der jüngst ein ausführliches Buch über die Entstehung der Gefchworenengertchte veröffentlicht hat; der allgemein bekannte Criminalist Planck aus München und ferner der Oberappella- tionsrath Brämer in Lübeck, der in Bonn und Göttingen mit Erfolg gelehrt hat. Clafsifche Philologie wird 11. Köhler, Legationsfecretär in Athen und Mitglied der Berliner Academie, lehren. Deutsche Philologie wird Professor Lexer aus Würzburg Vorträgen. Für mittelalterliche Geschichte ist Professor I. Weizhocker aus Tübingen, für neuere Geschichte H. Baumgarten von Karlsruhe prüfen. Zu dem Lobe dieser Männer etwas zu sagen, tft unnöthig, da sie ja allen Ge- bildeten bekannt sind. Als Kunsthistoriker hat Professor Springer aus Bonn eventuell zugesagt und als National-Oeconom ist Proffffor Schönberg berufen. Der berühmte Physiolog Brücke aus Wien soll gleichfalls endgiltig zugesagt haben. Die Professoren Windscheid (Pandektist) in Heidelberg und Clausius (Physiker) in Bonn haben abgelehnt. Für den Letzteren wird jetzt an Professor Kundt in Würzburg gedacht und Versuche gemacht, Jhering aus Wien als Lehrer der Pandekten zu gewinnen.
Berlin, 5. Jan. Die Zahlung der ersten fälligen Rate der vierten Halbmilliarde der französtschen Krtegsentfchädigung soll bekanntlich am 15. Januar stattsinden. Ueber den Ort der Zahlung ist in dem Vertrage nichts bestimmt, es wird jedoch angenommen, daß dieselbe hier erfolgen soll und es wird außerdem
als sicher angesehen, daß die Zahlung der ganzen 650 Millionen (incl. 150 Mill. Zinsen) an dem betreffenden Termine ohne jeden Anstand erfolgen wird, da die französische Regierung im Besitze der nothwendigen Geldmittel ist.
Wie das „Milit.Wchnbl." erfahrt, ist die Organisation des aus den badischen Truppen unter Hinzutritt von 2 preußischen Infanterieregimenten. und 1 preußischen Kavallerieregiment sormirten 14. Armeecorps beendet. Die großh. hessischen Truppen bleiben bekanntlich als 25. Division beim 11. Armeecorps; die neue Formation ist beendet bis auf 1 Bataillon, welches im Laufe des Januars errichtet werden wird.
Berlin, 5. Jon. Dem in Bildung begriffenen deutschen Geschwader sind nach den neuesten Nachrichten noch zwei gedeckte Corvetten, die „Gazelle" und die „Vineta" hinzugctreten. Beide Fahrzeuge führen je 28 Geschütze, und besitzen die „Gazelle" 375, die „Vineta" 400 Pserdekrast. Die KriegSbewannung der- selben stellt sich auf je 360 Mann, der Tiefgang ist bei beiden gleich !81/4 Fuß. Das Geschwader wird demnach insgesammt aus 7 Schiffen ton zusammen 3475 Pferdekraft, 131 Geschützen, darunter 32 21ctm.-Kanonen und 2130 Mann Be- sotzung bestehen. Die Kriegsaugmentation dir Mannschaft findet sich dabei für die Corvetten und das Avisoschiff „Albatroß" mit eingerechnet, würde jedoch für den Fall, daß eine solche bestimmt werden sollte, für die beiden „Panzer-Fregatten" mit je 80, zusammen also 160 M., noch hinzutrcten, so daß demnach der Mannschaftsstand sich bei dieser Erhöhung auf 3290 Mann stellen würde. Die Stärke dieses Geschwaders darf als eine selbst für jeden der altbegrünveten seemächtigen Staaten sehr beträchtliche erscheinen. Auch bleibt bei dem sehr bedeutenden Kosten- punkt der Ausrüstung desselben, der sich wahrscheinlich auch weit über eine Million, wo nicht nahezu zwei Millionen stellen dürfte, ein bloßer UebungSzweck für dessen Zusammenstellung wohl kaum vorauSzusetzen. Um so auffälliger erscheint, daß sich noch bei keinem Staat Gegenmaßregeln bemerklich machen. Es gilt dies namentlich von Brasilien, das bekanntlich zunächst als Ziel der Expedition genannt wurde. Auch dürfte dadurch schon die Annahme einer Verwickelung mit diesem Staat als widerlegt angenommen werden können. Nach den neuesten Secnachweisen hat übrigens die Marine Brasiliens seit 1868 einen Zuwachs von 5 Panzerfregatten mit zusammen 54 Geschützen erfahren, und besteht dessen Panzerflotte zur Zeit aus 15 Fahrzeugen, worunter 8 Monitors, 2 Panzercorvetten und 5 Panzer-
Hetbeit,
neu. zun) zur orrenlen*)
-n.
rr Hofgerichts- ie Anträge auf is der Provinz
en.
der als künd- s TarleHen.
Provision nach
\Nrorb; d°"S. und n offen ge- ‘»tb, duh Unter: daß Nje-
Bekanntmachung, betr. die Approbationen für Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker aus Würtemberg und Baden. Vom 21. December 1871.
Bekanntmachung, betr. Abänderungen des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde vom 10. Juni 1870 und Ausdehnung dieses Reglements unter der Bezeichnung: „Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands" auf die Eisenbahnen in Würtemberg, Baden, Südhessen und Elsaß-Lothringen. Vom 22. December 1871. 1
rarlehi"
friien 0,1
Koivlnanv'
L -tuhr 5-
Bestellungen auf den Gießener Anzeiger g^be§?tionn°'S ga^b%u0°46otm entraeflen°.nmen.nnäIet69 ®-11 aI§ bci °“en
Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben pro I. Quartal zu 1 fl.
Bekanntmachung.
In dem Landeszuchthause Marienfchloß wird für die Stelle einer Aufseherin im weiblichen Arbeitszimmer ein gebildetes, über 25 Jahre altes Frauenzimmer, welches ledig oder kinderlose Wittwe ist und am 20. März 1872 eintreten kann, gesucht. Außer guten Leumundszeugnissen, Gesundheit und sittlich festem Charakter wird von den Bewerberinnen verlangt, daß sie in finb. auf einer Nähmaschine arbeiten können
und alle Hanshaltungsgeschästc s. vorgeschrtebenen Bucher fuvren arv^ tonnen
lichen sich auf 302 fl., wobei sich 185 fl. baares Geld befinden, ferner freie Mittags- und Abendkost nebst 1 Pfund Brod täglich,
im Anschlag von zusammen 65 fl. jährlich, sowie freie Wohnung, Feuerung und Licht.
Die Bewerberinnen haben sich bis längstens zum 29. Februar 1872 bei der Großherzoglichen Landeszuchthaus - Drrectwn zu Martenschloß, die zu jeder Auskunftsertheilung erbötig ist, anzumelden und nöthigenfalls vorzustellen. w ,
Die Herren Geistlichen und Bürgermeister werden um geneigte Bekanntmachung dieses Ausschreibens in ihren Gemeinden ersucht.
Gießen, am 5. Januar 1872. Großherzogliche Provinzial-Direction Oberhessen,
v. Röder.
S—1 ■■■ 1 ................................
Nr. 52, ausgegeben am 30. December 1871, enthalt:
Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See. Vom 23. December 1871.
Allerhöchster Erlaß vom 9. December 1871, betr. die Einsetzung einer Behörde unter dem Namen „Kaiserliche Generaldirection der Eisenbahnen in
Allerhöchster Erlaß vom 25. December 1871, betr. die Ausgabe verzinslicher Schatzanmeisungen im Betrage von 3,700,000 Thalern.
Ernennung von Consuln und Viceconsuln des Deutschen Reiches.
Nr. 53, ausgegeben am 30. December 1871, enthält:
Verordnung, betr. die Einführung des Gesetzes wegen Besteuerung des Braumalzes vom 4. Juli 1868 und des Gesetzes, betr. die Besteuerung des Juli 1868, m dem dem Zollverein anzuschließenden Gebietstheile der Stadt Altona. Vom 29. December 1871.
Januar 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.


