gewärtigen, daß von solchen Geistlichen geschloffene Ehen von den zuständigen Gerichten für ungiltig erklärt werden. Denn bei dem offenbaren Mangel eines gesetzlich anerkannten Organismus der Altkatholiken kann weder die Versammlung jener Gläubigen als ordentliche Pfarrgemeinoe, noch ihr Seelsorger im Sinne de- Gesetze- angesehen werden.
Es sind somit sowohl Brautleute dt Seelsorger unter Hinweisung auf tote Strafbestimmungen wegen Eingehung gesetzwidriger Ehen, sowie auf die nach, theiligen civilrechtlichen Folgen ungiltiger Eheschließungen zu belehren, und tst eventuell weiterhin das gesetzliche Amt zu handeln.
Im Einverständniffe mit den Ministern des Innern und der Justiz ersuche ich Euer . . hiernach vorzugehen
Wien, 20. Februar 1872.
Wien, 5. März. UnterrichteterseitS wirb die Nachricht, daß die österreichische Regierung dem Papste ein Asyl angeboten habe, als vollkommen unbegründet bezeichnet. In hiesigen osficiellen Kreisen ist von der angeblichen Absicht des Papstes, Rom zu verlassen, nichts bekannt.
Belgien.
Brüssel, 5. März. In der Deputirtenkammer erklärt der Minister des Aeußern, die Beibehaltung der belgischen Gesandtschaft beim Vatikan sei eben so nothwendig für die religiösen Interessen, als die der Vertretung beim König Victor Emanuel für die materiellen Interessen. Uebrigens befinde sich der letztere Gesandte nur wegen Privatintereffen auf Urlaub in Brüssel.
Holland.
Amsterdam, 5. März. Hiesige Blätter veröffentlichen ein Schreiben des Grafen Gruan de la Barre aus Breda vom I.März an den Grafen von Cham- bord, worin er denselben um eine Zusammenkunft ersucht, um die Wahrheit seiner Schriften erproben zu können, in welcher er die Rechtmäßigkeit seiner Ansprüche als Erbe Ludwig'- XVII. nachweist.
Frankreich.
Paris, 2. März. Man schreibt dem „Journal de Paris" aus Brest: „Gerüchte von einer eventuellen Landung Napoleons III. in dieser Stadt sind im Umlaufe. Die schnelle Ausrüstung des „Adonis", eines leichten und raschen Fahr- zeuges, welches im Hafen für zwei Monate Lebensmittel eingenommen, scheint zu diesen Gerüchten beigetragen zu haben." Andererseits schreibt man demselben Journal, daß die Stationsschiffe von Lorient und Cherbourg plötzlich in See ge. gangen sind, ohne daß man ihre Bestimmung kennt.
Paris, 3. März. Das achte Bureau der Nationalversammlung, welches die Wahl Rouher's zu prüfen hat, nahm gestern von dem Berichte des Herrn Dauzon, Präfekten von Corstca, an den Minister des Innern Kenntniß. Derselbe besagt in nackten Worten, daß die ganze Verwaltung der Insel in bonapartisti- schen Händen sei, daß der Richterstand einmüthig die entschiedenste Abneigung gegen das gegenwärtige Regiment hege und daß von 100 Gensdarmeriebrigaden 95 dem Kaiserreich mit Leib und Seele zugethan wären. Das Bureau will in seinem Bericht diese Anomalien zur Sprache bringen, hat aber doch gegen eine parlamentarische Enquete über die Wahl seine Bedenken, da eine solche die Agi- tation auf der Insel nur vermehren und eine Annullirung der Wahl nur um so sicherer die Ernennung Rouher's im neuen Scruttnium nach sich ziehen würde. Zunächst beschloß man, den Abgeord. Gavini zu hören, der sich freiwillig erboten hat, einige Aufschlüffe über einen zu Gunsten Rouher's erlaffenen Wahlaufruf zu geben, der u. A. auch seine Unterschrift trägt.
Pans, 6. März. Die Demission Pouyer-Quertier's ist angenommen. Das „Journal officiel" veröffentlicht ein Dekret, durch welches Herr v. Goulard mit der interimistischen Leitung des Finanzministeriums betraut wird.
Versailles, 5. März. Nationalversammlung. Bei der Neuwahl des Prä' sidiums werden der seitherige Präsident und die seitherigen Vicepräfldenten wieder- gewählt. Der Deputirte General Dutemplc wünscht die Regierung über die zwi ,chen Frankreich und dem heiligen Stuhle obwaltenden Beziehungen zu interpelliren. Die Versammlung beschließt die Vertagung der Interpellation auf drei Monate. CheSnelong fragt an, ob die Regierung einwillige, daß die Petitionen in Betreff der römischen Frage Ende nächster Woche zur Berathung kämen. Der Minister des Aeußern, Graf Remusat, erwidert, daß die Regierung damit einverstanden sei. In der Versammlung war das Gerücht verbreitet, daß Thiers zögere, das Entlassungsgesuch Pouyer-Quertier'S anzunehmen.
Amerika.
Wie telegraphisch aus Washington gemeldet wird, hat der Senat nach lebhaften Verhandlungen den Antrag Sumner's in Bezug auf die Waffenverkäufe an die kriegführende französische Regierung mit ungeheurer Mehrheit, 55 gegen 5 Stimmen, angenommen. Dieser für Deutschland das höchste Interesse bietende Antrag hat folgenden Wortlaut:
Da aus einem jüngst eingetroffenen Kabel-Telegramm hervorgeht, daß das Comite Der französischen National ° Assemblee über die Kriegs-Contracte eine Resolution angenommen hat, welche die Regierung der Vereinigten Staaten ersucht, demselben das Resultat Der Untersuchung über das Betragen Der amerikanischen Beamten mttzutheilen, die Der Theilnahme am Waffcnankauf für Die französische Regierung, während Des Krieges mit DeutfchlanD, sich verDächtig gemacht haben, und da ein gewisser. Squire, ein Agent der Herren Remington and Sons in Newyork, in einer, Newyork Den 8. Oct. 1870 Datirten, an Samuel Remington zu Tours in Frankreich, nahe Der National-VertheiDigungS-Regierung, adressirten Depesche solgenDe Sprache führt: „Es sind für uns Die stärksten Einflüsse thätig, die Alles aufbieten werden, um den Erfolg herbeizuführen" , und Da in einem, Newyork, am 13. December 1870 Datirten, von Samuel Remington an Jules L. Cesne, Präsident des AuSrüstungS-Comtte's zu Tours in Frankreich, adrefsirten Brief Folgendes behauptet wird: (In dem Briefe heißt es, „Daß Die Regierung der Vereinigten Staaten bereitwillig den Contract, betreffend Den Ankauf von hundert Batterieen, auf die Hälfte reducirt habe, daß selbe ferner von Den 75,000 SpringfielD-Gewehren nur 40,000 verkaufen wolle, daß die Frage Der Anfertigung Der Patronen in Regierung- - Fabriken schwer zu bewältigen gewesen, aber Dennoch zugestanDen wurde".) Daß ferner Der Kriegsminister am 19. Januar 1872 dem Minister des Aeußern folgendes Schreiben ergehen ließ: (Der Kriegs. Minister theilt mit, daß Die Hinterlader nur Dann verkäuflich wären, wenn zu jedem
Gewehr wenigstens 200 Patronen geliefert würden; daß ferner nach dem Oktober 1870 ein von Remington and Sons herrührendes Angebot auf Waffen nicht angenommen trorDen wäre, und daß, so viel dem Kriegsminister bekannt, kein Einfluß zu Gunsten Squire's, Der Das Geschäft abschloß, geübt worden.) Da aus Den verschieDenen Mittheilungen nicht nur hervorgeht, daß Waffen verkauft worden sind, sondern auch, daß in Den Werkstätten Der Regierung Der Vereinigten Staaten Munition sabricirt unD an einen gewissen Thomas Richardson, Den bekannten Anwalt Der Herren Remington anD Sons, verkauft worden ist, nachdem zuvor Deren Angebote verworfen worden waren, und zwar aus Dem GrunDe, weil sie Agenten Der französischen Regierung sind; und Da aus Diesen osficiellen Berichten Des Kriegsministers hervorgeht, Daß im Jahre 1871 der Verkauf von AuSrüstungSgegenstäuDen die Summe von 10 Mill. Doll, erreichte, von Denen nach Dem Berichte nur eine kleine Summe zurückbehalten wurde, um die Ausgaben für das Herrichten anderweitiger Vorräthe zum Verkauf zu bestreiten, während Der amtliche Bericht de- Finanzministers für jenes Jahr nur den Empfang von 8,286,131 Doll, anerkennt, was eine Differenz von mehr als 1,700,000 Doll, ersehen laßt, und Da eine Vergleichung der Rechnungen, welche Die französische Regierung für das von ihren Agenten zum Ankauf von Waffen von den Vereinigten Staaten verausgabte Geld ablegte, mit den von der Regierung Der Vereinigten Staaten abgelegten Rechnungen über dasselbe Geschäft eine große Differenz ersehen läßt, die, wie es scheint, im Auslande zu Dem VerDachte Veranlassung gegeben Hot, Daß Die Beamten Der Vereinigten Staaten einen ungehörigen Antheil Daran genommen haben, und da Der gute Name der amerikanischen Regierung durch diese Dinge sehr ernstlich com- promittirt zu sein scheint, und eine gerechte Rücksicht auf Die Nationalehre sowohl als auch auf die Interessen des Bundesschatzes erfordert, daß man diese Dinge nicht ohne Die gründlichste Untersuchung hingehen lasse: deshalb sei beschlossen, daß ein Sonder-Ausschuß von Sieben ernannt werde, um alle Verkäufe von AuS- rüstungsgegenständen, welche von der Regierung der Vereinigten Staaten während des Krieges Frankreichs gegen Deutschlands gemacht wurden, zu untersuchen, und ferner die Personen, an welche solche Verkäufe gemacht, und die Umstände, unter Denen sie vollzogen wurden, so wie die eigentlichen, beim Geschäfte interefflrten Parteien, Die von diesen bezahlten Summen und die Empfänger zu ermitteln; und Daß Dieser Ausschuß befugt fein soll, Die Vorlage von Acten zu forDern und Personen vorzulaDen, und Daß Die Untersuchung öffentlich geführt werDen soll.
Die gewichtigste Anklage von allen ist offenbar die, Daß die Staats-Arsenale und Fabriken für Die Herstellung von Waffen für Die kriegsührenDe französische Armee benutzt worden sind; eine Anklage, gegen Deren Richtigkeit kaum mehr ein Zweifel aufkommeu kann. Wie Die Newyorker Tribüne sagt, sinD in Washington einige Der namhaftesten Kenner Des Völkerrechts Damit beschäftigt, einen Präcedenz- fall für Diese neutralitätSwidrtge Handlung aufzufuchen. „Sie sagen, Die amerikanische Union habe sich eine gröbere Verletzung Der Neutralitätsgesetze zu Schul- Den kommen lassen, als dies England während des amerikanischen Krieges getyan. Aus Allem geht hervor, daß man in Den Vereinigten Staaten Die ernstlichsten Besorgnisse hegt wegen der Schritte, welche Deutschland in dieser Beziehung thun wird , es sei Denn , Daß die Angelegenheit sich auf befriedigende Weise erklären lasse." Und freilich scheint die Regierung Der Vereinigten Staaten in Demselben Verhältnisse schuldiger zu sein als England, wie eine vorsätzliche Neutralitäts-Verletzung schlimmer ist als eine fahrlässige.
Der Schatzmeister der Stadt Philadelphia, Joseph F. Marcer, und fein Spießgeselle, C. T. N-rkeS jun., wurden wegen Unterschlagung von städtischen GelDern vor Gericht gestellt und erstgenannter zur Bezahlung einer Geldstrafe von 300,000 Doll, und einer Kerkerhaft von vier Jahren und neun Monaten und Der letztgenannte zu einer Geldstrafe von 500 Doll, und einer Kerkerhaft von zwei Jahren und neun Monaten verurtheilt. Der Richter sprach bei Verkündigung des UrtheilS das Bedauern aus, gesetzlich nicht berechtigt zu sein, eine höhere Strafe dictiren zu können, da es an Der Zeit sei, Dem grassirenDen liebel Des GelDunierschleises Durch öffentliche Beamte einen Damm entgegen zu setzen.
Asien.
Zwar haben Die beiden Epidemien, die Pest und die Cholera, in Persien aufgehört, aber die Hungersnoth dauert noch in gleicher Stärke fort. Die angeblich gefallenen Regen sind eine Mythe, und jedenfalls ist bis zur Ernte, also noch auf 5—6 Monate hinaus, kein Ende des Elends adzufehen. In der Hauptstadt Teheran sinD die Straßen mit Leichen bedeckt, weil es an Todtengräbera fehlt, während halbverhungerte Leute mit den Straßenhunden kämpfen, um sich von Den Leichen zu nähren. Die türkische Regierung hat für 3 Millionen Piaster Getreide nach Persien geschickt, und, um Mißbrauch bei der Veriheilung dieser Gabe zu verhüten, dieses Getreide an Maulthiertreiber für einen geringen Preis überlassen und in kurzen Intervallen nach Persien expeDirt. Der Maulthiertreiber kann das Getreide nach Belieben verkaufen; da er cber weiß, daß in kurzer Zeit sein Nachfolger mit einer weiteren Ladung ankommt, so ist er gezwungen, es für einen billigen Preis wieder zu verkaufen. Von Seiten der türkischen Regierung ist diese Maßregel ganz sinnreich, und es wäre nur zu wünschen, daß Die persischen Beamten nicht störend eingreifen. Leider haben wir aber Die Nachricht, daß Der jetzige Premierminister, Mirza Hadschi Hüsscin Khan, ehemals persischer Gesandter bei Der Pforte, sich in seinem jetzigen Posten als einen Der ärgsten Volksbedrü- cker zeigt.
Local-Notizen.
Gießen, 6. März. Heute Nachmittag 3/^4 Uhr wurde hier ein Erdbeben von mehreren Se- cünden verspürt.
Gießen, 6. März. Von hier schreibt man den „Hess. Volksblättern": Unlängst hat sich hier ein Vorfall abgespielt, der nicht nur in studentischen und militärischen, sondern auch »n weiteren Kreisen allgemeines Aussehen erregen dürste. Gin Verbindungsstudent, Sohn eines allgemein geachteten Professor- der hiesigen Universität, war kürzlich mit dem Mitglied eine« hiesigen EorpS in einen ernsten Cooflict gerathen, der schließlich zu Thätlichkeiten führte und die Folge batte, daß Letzterer dem Grsteren eine Pistolenforderung übersandte. Der Geforderte, welcher auch Reserveoffizier ist, weigerte sich indessen rundweg diese Forderung zu acceptlren indem er seine Weigerung u. A. auch damit motivirte, daß er principieller Gegner de- DuellS sei. Da er auf dieser Weigerung beharrte, erfolgte Anzeige beS Vorfalls bei seinem RegimentScommandeur, welch letzte »er ihn in seiner Eigenschaft als Offizier über die Affaire vernahm und ihm alsdann die Alternative gestellt haben soll, entweder die Forderung anzunehmen oder vor einem Ehrengericht zu erscheinen. Auch dem gegenüber wurde die Annahme des Duells auSgeschlagen, worauf der Oberst den Fall zur Kenntniß des Offiziercorps brachte, welche- nach Einsetzung eine- Ehrengerichts sich für die Entfernung des Betreffenden aus dem OfsizierSverband auSspcach. Auf hiergegen erfolgt« Neclamation ist kürzlich von Berlin die Bestätigung dieses Ausspruchs dahier eingetroffen.
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