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Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kietzen.
Str. 130. Donnerstag den 6. Juni 1872.
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kommt, jede andere Rücksicht schweigen muß.
Ein solcher Zustand, in dem Partei gegen Partei, General gegen General keht, ist aber wenig geeignet, um die Einführung einer neuen HerreSorganisation zu erleichtern. Es ist sehr wenig damit gewonnen, daß man über die Frage der allgemeinen Dienstpflicht einig ist, während man über alle anderen Fragen uneinig ist. Wenn bei den V-rhanblungen über eine so außerordentlich wichtige Angele, genheit persönliche Handel und stürmische Zwischenfälle die Aufmerksamkeit der Kammer und des Publikums ausschließlich in Anspruch nehmen, so läßt sich der Zukunft des neuen Gesetzes kein allzu günstiges Peognostikon stellen.
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Deutschland.
Berlin, 4. Mai. Der Reichstag trat in die zweite Lesung des Reichs, beawtengksctzes ein und genehmigte sämmtliche Paragraphen fast ausschließlich in der Fassung der Commissionsanträge. Nächste Sitzung morgen. — In der hev' tigen Sitzung des Bundesrathcs wurde der Entwurf eines Gesetzes wegen der Verlängerung des Termins für die Wirksamkeit der Rcichsverfassung in Elsaß- Lothringen eingcbracht. — Der „Reichsanzeiger" publicirt das Brausteuergesetz.
Berlin, 5. Juni. Die „Prov.-Corr." enthält eine ausführliche Miitheilunz über die Angelegenheit des Fcldpropstes NamSzanowSki und hebt dabei die große Bedeutung des Kölner Vorgangs hervor, da bei demselben auch jeder Schein der Begründung im kanonischen Rechte fehle. Der Artikel betont den Widerspruch der willkürlichen und rücksichtslosen Auflehnung wider die Staatsgewalt gegenüber dem durch den Fcldpeopst dem Könige geschworenen Eide. Das Hauptgewicht legt der Artikel auf die Thalsache, daß der Feldpropst sich bei seinem Vorgehen auf die Billigung und Anerkennung des Papstes stützt, daß diese Billigung er» folgte, ohne daß in Rom auch nur der Versuch einer Verhandlung mit der Regierung für nöihig erachtet wurde. Diese ausdrückliche Ermunterung der Auf- lebnung Seitens des römischen Stuhles ließ um so dringender erscheinen, den Ungehorsam und kirchlichen Ucbergriff entschiebcnst zu ahnden. Eben deshalb könne sich die Regierung der Erwägung nicht verschließen, ob die Stellung eines kathv-
Diescn moralischen Halt nun hat die französische Armee eingebüßt, und eine durchgreifende Reorganisation derselben war daher zu einer unbedingten Roth- Wendigkeit geworden. Die streitige Frage war nur, ob man derlei im Wesent- lichen auf die Grundsätze des Gesetzes von 1832 zurückgreifen oder das Heer aus dem für Frankreich ganz neuen Princip der allgemeinen Dienstpflicht aufbauen solle Thiers war, natürlich unter Zulassung gewisser Moderationen, für Beibehaltung des älteren Systems; die öffentliche Meinung, so weit sic '» dieser Frage zum Ausdruck kam, sprach sich für die Einführung der allgememen Dienst- pflicht aus, in der Meinung, daß, weil dieselbe in Preußen Großes gewirkt habe, sie auch in Frankreich Großes wirken werde. ,
Die Zukunft wird lehren, ob der alte Skeptiker, ober die in Frankreich nur allzu leicht von einem Schlagwort entzündete öffentliche Meinung richtiger geurtheilt hat. Wir haben schon früher auf die großen Schwierigkeiten hinge- wirsen, die der Durchführung deS n uen PrincipS in Frankreich im Wege stehen, und sind auch gegenwärtig noch überzeugt, daß Frankreich 'm Begriffe steht, ein höchst gefährliches Experiment zu wagen. Wir wellen das früher Gesagte nicht wiederholen, und nur auf den einen Grunvuntcrschied aufmerksam machen, ter zwischen dem preußischen Staate, als er die allgemeine Wehrpflicht einsuhrre, und dem gegenwärtigen Frankreich besteht. . K Dii
Preußen war durch Napoleon äußerlich vollständig gebrochen, aber der Zu- fammenhang zwischen Volk und Königthum war in den LanbeSthnlen, die dem Staate verblieben, in keiner Weise gelockert worden. Die Regierung konnte nach allen Richtungen hin beleben unv reorgan'siren, Altes beseitigen, Neues schaffen, weil sie die Zügel fest in Händen hielt und ihrer moralischen Autorität voU.om- wen sicher war. Frankreich hat äußerlich ungleich weniger vorloren, Pr'Ußen 1807. Aber Frankreich befindet sich in einem Zustande wüthenver Paiteifehden
fand innerer Auflösung. Das ist ein Unterschied, der es unmöglich macht, au- dem g.änzendeA Erfolge, den die allgemeine Dienstpflicht in Preußen gehabt hat, ohne Weiteres zu schließen, daß sie in Frankreich denselben Erfolg haben werde. Die conservativen Anhänger der allgemeinen Dienstpflicht erwarten, daß fie die verloren gegangene Zucht in bas Volk tragen werbe. Läßt sich nicht aber min» bestens mit gleicher Wahrscheinlichkeit voraussetzen, daß sie umgekehrt die Zuchtlosigkeit in die Reihen des Heeres tragen werde?
Indessen Thiers hat sich gevöthigt gesehen, der öffentlichen Meinung ein großes Zugeständniß zu machen: er hat gegen seine Ueberzcugung seinen Wider- stand gegen die allgemeine Dienstpflicht aufgegeben, die denn- auch von der Nationalversammlung beschlossen ist. Zum Theil hat diese Nachgiebigkeit ihren Grund in dem Wunsche, bei der Berathung des MilitärgesetzeS jede aufregende Debatte, Alles, was Deutschland verletzen könnte, vermieden zu sehen. Dees ist auch im ®an;en erreicht worden: der Chauvinismus hat sich zurückgchalten. Nur der !Bischof Dupanloup, der bekannte chauvinistische Schönredner — übrigens princi. p'ell durchaus kein Freund der allgemeinen Dienstpflicht — konnte sich nicht ent- halten, einige akademische Hiebe gegen die preußische Barbarei, die preußischen Casernen u. s. w. zu führen. Die übrigen Redner haben es dem Wunsche deS Präsidenten gemäß vermieden, „Ombrage" bet den Nachbarn zu erwecken, was übrigens auf die gegenwärtig von Herrn Thllirs gewünschten Unterhandlungen weder von günstigem noch von ungünstigem Einfluß sein wird, da wir nicht so naiv sind, die Gesinnungen der Franzosen gegen uns nach dem, was in der Der- sailler Versammlung gesprochen ober verschwiegen wirb, zu beurtheilen.
Nichtsdestoweniger wird Thiers damit zusrieben sein, daß nur der Mann des Friedens in einigen unschädlichen Redensarten die chauvinistische Seite heraus- gekehrt hat. Im Uebrigen aber Hot er durchaus keine Ursache, sich über die Weisheit seiner Gehilfen in dem großen Werke der Wiederherstellung Frankreichs zu f.-uett. Ernsthaft und eingehend zur Sache hat kein Redner gesprochen, selbst Atveyu •'»hffftn tooeb wieder bewiesen hat, daß er, wenn auch kein
großer Feldherr, doch ein Theoretiker «Mit und erinitchl ist. Die übr.g«. Redner aber haben sich sorgfältig gehütet, Proben vv>, Ojelmff)r
die gebotene Gelegenheit nur benutzt, um für sich oder ihre Parkn u„. litärdcbatte Capital zu schlagen. Der Herzog von Aumale macht orleaniftpif Propaganda — freilich mit sehr schwachem Erfolge — indem er der dreifarbigen Fahne seine Huldigung barbringt. Der Oberst Denfert und der alte General Changarnier becomplimentiren sich mit Insulten, wie fie unter Ofsizieren sonst nicht gebräuchlich find. Metz und Belfort wurden KampfeSworte, wie das: „hie Welf, hie Waiblinger" des Mittelalters. Kurz, es wurde von allem Anderen mehr gesprochen, als von der Frage, worauf es ankam. Die Versammlung be- wies, wie fie hundertmal bewiesen hat, daß, sowie die Parteileidenschaft in's Spiel
* Die Hecresfrage in der französischen Nationalversammlung.
Unstreitig nimmt unter den ReorganisationSrrbeiten, welche den Versailler Gesetzgebern obliegen, das Gesetz über die HeereSverfassung eine der bedeutendsten Stellen ein. Das alte Heer, der Stolz des Landes, ist nicht nur des Nimbus der Unbesiegbarkeit entkleidet, sondern völlig in Trümmer geschlagen worden. Ganze Armeen sind in Kriegsgefangenschaft gerathen oder auf fremden Boden gedrängt, dort entwaffnet und inhrnirt gewesen; alle taktischen Körper sind auf- gelost, die Elemente, wie der Zufall es fügte, durcheinander geworfen und noth- dürftig zu neuen Verbänden vereinigt worden; die Mehrzahl der Generale ist dis- crebitirt, der Glanz der gefeiertsten Namen ist erblichen, und nicht zufrieden, für die Reihe erlittener Niederlagen die Sorglosigkeit und Nachlässigkeit der Verwaltung und die Unfähigkeit und Ungeschicklichkeit der Feldherren verantworilich zu wachen, wittert man überall bösen Willen und Verrath, in dem unsinnigen, von der traurigsten Begriffsverwirrung zeugenden Wahne, baß, man die kriegerische Ehre des Landes dadurch wieder Herstellen werde, wenn man die Führer theils als Dummköpfe und Feiglinge, theils als Schurken brandmarkt.
Und um den Verfall vollständig zu machen, beiheiligen sich die höheren Offiziere selbst an den Beschuldigungen gegen ihre Kameraden. Der Eine sucht den Zorn der öffentlichen Meinung von sich ab und auf den Andern zu lenken. Niemand will den ihm zufallenden Theil der Verantwortung tragen. Wenn es einem geschlagenen General nicht gelingt, eine offenkundige Niederlage durch eine kecke Entstellung der Wahrheit in einen Sieg oder wenigstens in einen unentschiedenen Kampf zu verwandeln, so bemüht er sich, einem anderen Heerführer die Schuld für das Mißgeschick, da« ihn betroffen hat, aufzuburden.
Und das ist vielleicht gerade das bedenklichst, Symptom. Denn diese unausgesetzten, bald leise angedeuteten, bald offen ausgesprochenen gegenseitigen Re- criminotionen untergraben nicht nur das Vertrauen der Unicrgiu.«... ■
Vorgesetzte,, sondern sie ertödten auch den Corpsgeist, diesen stärksten Halt einer Armee, ohne den sie in eine Anzahl bewaffneter Banden sich auflösen würde; sic zerstören den kameradschastlichen Sinn, ter die Strenge der Zucht leichter ertrag« lich macht und das schroffe Subordinationsverhältniß mit den wohlthuenden For- men gegenseitiger Achtung und Zuneigung und gegenseitigen Vertrauens umgibt. Da in Frankreich dies Bewußtsein solidarischer Zusammengehörigkeit dem französischen OlfiziercorpS — in welchem es, beiläufig bemerkt, auch schon früher nicht die kräftige Pflege gesunden hat, wie in deutschen Heeren — völlig abhanden gekommen ist, so ist es zur Unmöglichkeit geworden, die zersprengten Heereselemente durch mechanisches Zusommenleimen wieder zu einer Armee im wahren Sinne des Wortes zusammenzufassen. Den äußeren Zusammenhang möchte man wohl in friedlichen ruhigen Zeiten durch die rigoroseste Anwendung der Martialgesetze zur Roth aufrecht erhalten könnin: aber in einer normalen Armee soll koch da« Kriegsgesetz keineswegs das einzige Zuchtmittel sein; die Strenge des Gesetzes ist vor Allem das Symbol der Subordination: ober wehe dem Heere, in dem die moralischen Triebfedern, das mächtig entwickelte Ehrgefühl, den Vorgesetzten nicht in den Stand setzen, von den harten Mitteln nur einen sparsamen Gebrauch zu


