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Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.
Nr. 36.
Dienstag den 5. März
1872.
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Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition abholen lagen, erhalten denselben für den Monat März zu 20 fr.
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Amtlicher Theiß»
Betreffend: Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinderechnungen für 1871. 5 & 872.
Das Großherzogiiche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Gemeinde-Einnehmereien des Kreises.
-- Großherzogliches Ministerium des Innern hat durch Verfügung vom 20. l- Mts. zu Nr. M. d- I. 2277 in Bezug auf die Gemeinderechnunqen für 1871 den Termin zum Abschlüsse der Bücher allgemein auf den 30. April, zur Ablieferung der Rechnungen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien laufenden Jahres^^festgeset/^ ^"^ndung der Rechnungen an die Großherzogliche Oberrechnungskammer - Justificatur zweite Abtheilung auf den 31. IM , , _c ^tr empfehlen Ihnen an, sich strenge hiernach zu achten und bemerken, daß eine Nichteinhaltung dieser Fristen und beziehungsweise eine Unterlassuna
der deßfalls zu machenden Anzeigen, Disciplinarstrafen und sonstige etwa erforderliche Zwangsmaßregeln zu Folge haben würde.
In Verhinderung des Kreisraths:
K e k u l 6 , Kreisassessor.
Bekanntmachung.
Em der Toliwuth verdächtiger Hund des Wirths W. Kliebe zu Allendoif a. d. Lda., der Beschreibung nach Dächsel, männlichen Geschlechts, hellfarbig mit dunkeln Flecken, ist entlaufen. Wir bringen dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß und fordern zugleich die Großherzoglichen Bürgermeistereien auf, uns Anzeige zu machen, wenn etwas weiteres hinsichtlich des Hundes bekannt werden sollte, auch die Tödtung oder sichere Verwahrung der Hunde zu veranlassen, die von demselben gebissen werden sollten.
Gießen, den 4. März 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
Bekanntmachung, die Abhaltung des Faselmarkts zu Bad-Nauheim betr.
Der von dem landwirthschastlichen Bezirksverein Friedberg gegründete Faselmarkt, soll in diesem Jahre . Do»nerstagden21. März"
zu Bad-Nauheim abgehalten werden.
Sämmtliche aufgetriebene Fasel werden von der Kreisbullen-Commission gemustert und den Besitzern der als preiswürdia erkannten Thiere Geldprämien zugebilligt, wozu von dem landwirthschastlichen Bezirksverein und der Stadt Bad-Nauheim ein Betrag von zusammen 80 fl. zur Disposition gestellt ist. Prämiirt werden nur wirklich vorzügliche Thiere und zwar ohne Ansehung, ob sie im Kreise Friedberg und von dem Besitzer gezüchtigt worden sind oder nicht. Fasel, welche um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze sind und solche, welche für Gemeinden Dienste thun, sind von der Preisbewerbung ansgeschlossen. Den Besitzern tauglich befundener, aber nicht prämiirter und nicht verkaufter Fasel wird auf Verlangen eine Wegverqütung ausqezahlt Nicht genügend gefesselte und geführte Thiere werden vom Platze weggewiesen.
Verkäufe sind dem am Platze anwesenden Großherzoglichen Bürgermeister von Bad-Nauheim auzuzeigen. Erwünscht ist, daß auch Fasel der Vogelsbergerrace zu Markt gebracht werden, nach welchen im vorigen Jahre starke Nachfrage war, ohne t>aß derselben genügt werden konnte.
Friedberg, den 23. Februar 1872. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Trapp.
Politischer T h e t t.
Deutschland.
Darmstadt/ 1. März. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde mit der Berathung über die Specialetats des Ministeriums des Innern fortgefahren. In erster Linie kam die Vorlage der Regierung über die Bedürfnisse der Kreisämter zur Berathung und es wurden die Anträge der Ausschußminorität ohne Debatte angenommen: Repräsentationsgehalt und Pferde - Fouroge für den Territorial - Commissär und Kreisrath zu Mainz wurden nur für die Dauer der Amtszeit des jetzigen Inhabers, das Gehalt für den Kreisrath zu Wimpfen nur auf die Dauer der Amtszeit des jetzigen Inhabers bewilligt. Bei eintretender Erledigung soll die KreisrathSstelle zu Wimpfen ganz aufgehoben werten. Als Vergütung für Schreib- und Bureaukosten hatte die Regierung 33,525 fl. gefordert , steigerte jedoch im Laufe der Verhandluna ihre Forderung auf 34,610 fl., indem sie erklärte, es habe sich nach den von den Provinzial-Directionen erstatteten Berichten und nach reiflicher Prüfung dieser Berichte ergeben, daß die geforderte Summe zu gering sei und nur der jetzt geforderte Betrag dem Bedürfnisse genügen möchte. Goldmann bestätigt die von der Regierung gemachte Bemerkung, daß gute Gehulfen gegen das jetzt gebotene Salair nicht zu erhalten seien. Krafft, Volhard und Kempf sind zwar damit einverstanden, daß die Kreisamtsgehülfen besser bezahlt würden, glauben jedoch, formell gegen die neue Anforderung der Regierung stimmen zu müssen, da eS der GefchäftSgang erheische, daß die Vorlage an die Stände gebracht und von diesen einem Ausschüsse zur Berathung und An tragstellung überwiesen werden müßte. Zugleich wird der Wunsch ausgesprochen, die Regierung möge dahin wirken, daß wegen der Verwendung des Gehaltes der
Kreisamtsgehülfen eine gleiche Controle eingerichtet werde, wie bei den ActuaritätS- gehülfen schon lange bestehe. Es wurde der Antrag des Ausschusses auf Bewilligung der ursprünglich geforderten 33,525 fl. angenommen. Die beantragten 4255 fl. für die Polizeiverwaltung zu Mainz wurden nicht genehmigt. Die Regierung hatte beantragt, bei vier Kreisämtern Assessoren arizustellen, welche seither ohne solche verwaltet worden waren. Diesem Ersuchen wurde jedoch nicht entsprochen. Für Besoldungen am Administrativjustiz, und Lehnhof wurden 13,550 fl. bewilligt, jedoch nur auf die Dauer der Amtszeit der gegenwärtigen Inhaber der Stellen; nach deren Eröffnung sollen diese nur noch als Nebenstellen an Beamten verliehen werden. Die Besoldungen der Obermedicinaldirection wurden bewilligt. Ein Mitglied des Ausschusses hotte die Aufhebung dieser Behörde beantragt, doch wurde dem Anträge, ein solches Ersuchen an die Regierung zu stellen, nicht bei- getreten. Auch die Besoldungen re. des Oberconsistoriums wurden verwilligt. Dem Antrag eines Ausschußmitgliedes, die Regierung zu ersuchen, im Falle der Eröffnung der Stelle eines geistlichen Raths dieselbe mit einem Lutheraner zu besetzen, wurde nicht stattgegeben. Desgleichen wurden die Besoldungen der Beamten der Oberstodiendirecnon verwilligt, doch einem Antrag der Regierung, die Mittel zur Anstellung eines zweiten SecretärS zu genehmigen, nicht Folge gegeben, dagegen 800 fl. derselben für Aushülse auf diesem Secretariate zur Verfügung gtstellt. Für die Obcrrechnungskammer-Justificatur 2. Abtheilung werden 45,750 fl. Besoldungen und 7825 fl. Kanzleikosten bewilligt. Für einen Badepolizeicom» miffär und Badepolizeiseroeanttn zu Bad Nauheim werden 2300 fl. verlangt und verwilligt, jedoch an die Regierung das Ersuchen gerichtet, das hinsichtlich dieser Beamten vorliegende abnorme Verhältniß demnächst zu beseitigen.


