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Deutschland.

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Wir sind übrigen- weit entfernt, zu behaupten, daß mit den Abänderungen, welche der Entwurf neuerdings erfahren hat, alle Bedenken erschöpft und erledigt seien, die sich bei den Bestimmungen des früheren Entwurfs erheben ließen. Es giebt namentlich unter den Vorschriften über das Wahlverfahren noch manche Punkte, über die man sehr wohl verschiedener Ansicht sein kann und welche vor­aussichtlich den Gegenstand eingehender Erörterungen in den bevorstehenden ständi­schen Berathungen bilden werden.

Wir glauben als zweifellos annehmen zu dürfen, daß die Regierung bereit sein wird, den Wünschen, die bei dieser Gelegenheit Seitens der Stände geäußert werden sollen, im Interesse des Zustandekommens des Wahlgesetzes, soweit nur immer thunlich, gerecht zu werden. (Darmst. Zig.)

Mainz, 30. Sept. 22 Häuser, worin die Jesuiten beteten, studirten, arbeiteten, sich unter Opfern aller Art zu den priesterlichen Berufsthäligkeiten vor- bereiteten oder denselben widmeten Schrimm, Schweidnitz, Ruda, Neisse, Jffenheim, Straßburg, Metz, Regensburg, Golheim, Mainz. Marienthal, Coblenz. Maria-Laach, Bonn, Kreuzberg, Köln, Aachen I. unv II., Essen, Münster, Friedrichsburg und Paderborn sind in die Luft gesprengt und ihre Bewohner suchen gastlichere Gestade oder einsame Zufluchtstäiten auf; so lauten die Bericht, der ultramontanen Organe über die Ausführung des Gesetzes gegen die Jesuiten, das im Allgemeinen doch gar nichts als eine Frucht ihres eigenen Treibens und im Ganzen nur eine schwache Wiederholung jener Maßregeln ist, welche alle t> tholischen Staaten der civilisirten Erbe gegen den Orden früher oder später er- griffen haben ober sicher noch ergreifen werden, nachdem die Infallibilität in die Welt geschleudert ist. Für hier scheint dieseSprengung" im Ganzen wenig zu bedeuten, denn noch heute waren zwei hiesige und einige fremve Jesuiten (darun­ter der P. Prinz Radziwill aus Maria-Laach) in der Kirche thätig. Eben so wenig scheint der Zeitpunkt, an welchem die hiesige Rieverlassungin die Luft gesprengt" werben soll, etwas festzustellen. Täuscht vielmehr richt Vieles, so wirb dem ganzen Vollzüge des Gesetzes eine Aenberung in der Besetzung der Kreis- rathsstelle vorhergehen. Die Regierung verkennt offenbar die Schwierigkeiten nicht, welche dieserhalb der Durchführung des Reichsgesctzes hier entgegenstehen,

blick auf die Zeitoerhältniffe, welche die staatliche Gewährleistung der Gewissens- freiheit durch gesetzliche Verwirklichung der gegens.itigen Unabhängigkeit von Staat und Kirche gebieterisch erheischen, die Bitte ausgesprochen wird: 1) daß die Füh. . rung von CivilstandSregistern durch weltliche Beamte und die obligatorische Civil- ' ehe im ganzen Gebiete der preußischen Staates auch im Gesetz angeorbnet werbe'

2) daß das Recht der Eltern, die religiöse Erziehung und Bildung ihrer Kinder selbstständig zu bestimmen, vollkommen g:sich'rt und demgemäß der gegen rärtig bestehende staatliche Zwang, durch welchen die Schüler der öffentlichen Unterrichts- anstalten dem Religionsunterrichte und dem gemeinsamen SchulgotteSbienste beizu- wohnen genöthigt sind, aufgehoben werbe; 3) es möge die bürgerliche Gesetz, gebung über das Kirchenvermögen einer Revision unterzogen und dergestalt ge­ordnet werden, daß in Sonderheit, das zu allgemeinen kirchlichen und religiösen Zwecken der kirchlichen Ortsgemeinde bestimmte Vermögen als Eigenthum dieser Gemeinde ausdrücklich anerkannt, dessen Verwaltung einem aus der Wahl der- selben Gemeinde hcrvorgegangenen Kirchenvorstande übertragen und eine executorische Kirchensteuer nur mit Bewilligung dieses Vorstandes aufgelegt werde, jedoch mit dem Vorbehalte, daß alle dem Bekenntniß, wie es bis zum 18. Juli 1870 in der katholischen Kirche bestand, angehörenben Katholiken als Mitglieder dieser Kirche anzuerkennm und demgemäß als zu dem Mitgebrauch des kirchlichen Eigen- thums ber.'chtigt zu behandeln seien; 4) daß im Falle die Erfüllung der unter 1. ausgesprochenen Bitte wider Erwart-n auf unübersteigliche Hindernisse stoßen sollte, im Gebiete des nichtrheinischen Rechts die geistlichen Vorsteher aller krrch- lichen Genossenschaften, auch der etwa sich bildenden und vom Staate als katholisch iw Sinne der Verfassung anzuerkenn-nden sogenannten altkatholischen G-meindea mit dem Rechte, öffentlichen Glauben besitzende CivilstandSregtster zu führen, fre-

feindlicher Trophäen mehr Klarheit einzustellen. Als eins der interessantesten neueidings veröffentlichten deutschen Speciolwerke muß jedenfalls das von dem Major im großen Generalstabe, A. v. Schelle, herauszegebene Buch:Die Operationen der ersten deutschen Armee unter General v. Steinmetz" erachtet werden. Die Veranlassung des Rücktritts dieses Generals von dem geführten Oberkommando, welcher Vorgang seiner Zeit so großes Aufsehen erregte, erhellt lnbeß auch aus dieser Specialdarstellung noch nicht, sondern ergiebt sich dadurch nur, daß die Schlachten bei Spicheren und Colomby, die erstere ohne, die letztere sogar wlter den b.stowten Befehl dieses deutschen Heerführers eingelritet und geschlagen worden sind. Noch ergiebt sich, daß bas bei Gravelotte von dem General spcciell geführte 7. Armeekorps von ollen dort in dieser Schlacht actio ausgetretenen deutschen Heertheilcn den geringsten Verlust erlitten hat und muß darnach jedenfalls die frühere, fast allgemeine Annahme, baß der genannte General die setncr Bef.hlführunz unterstellten EorvS zu rücksichtslos ausgesetzt haben sollte, als thatsächltch jeder Begründung entbehrend erachtet werden.

Der Rhein- und Ruhr-Ztg. wird geschrieben:W e wir hören, ist eS in Holge kincr von der englischen Regierung auSgegangenen Anregung gelungen, zwischen den Regierungen America's, England und des deutschen Reichs ein Elnversiänbnlß anzubahnen, um dem schmachvollen, leider noch immer im Flor b sindlichen Kuli-Handel mit Energie und hoffentlich dann auch mit Erfolg ent- gegen zu tret<n. Man hofft, daß die beßfallstgen diplomatischen Verhandlungen demnächst in Fluß gelangen werben. So hat neuerdings wieder eine Ansprache in den eingeweihten Kreisen überrascht, welche der neue Gouverneur von Queens­land, Lorb Normanby, auf einer Festlichkeit vom Stapel ließ, die ihm zu Ehren bei seiner mehrmonatlichen Rundreise über die Colonie veranstaltet war. Der edle Lorb äußerte sich hierbei folgender Maßen:Es wird gegenwärtig, außerhalb unserer Colonie, sehr viel über polynesische Arbeiter gesch.ieben, gestritten und geklagt. freut wich, hier unumwunden erklären zu können, baß ich auf meiner gegenwärtigen Rundreise gar keinen Grund dazu entdeckt habe. Man hat gesagt, baß die Art und Weise, wie man sich die Polynesier verschafft, gesetz­widrig sei, aber ich habe das, wenigstens was Queensland anbetrifft, nirgends bemerken können. Wenn aus äußerem Erscheinen und Auftreten ein Schluß zu ziehen erlaubt ist, so wäre es im vorliegenden Falle unbedingt der, baß unsere .... w - - - 7 . v - .......O-D.r.Polynesier hier sich unter uns ganz wohl befinden. Nur Eines meine Metren

sm n* mbtrhtf.66>i9Cn i"* iw^tn tt" hiesigen V-rwaUungSbenmlen, dem Psinnzer unD SqnatteiS, mochte ich Ihnen an'« Herz legen: Sie -ollen und Mtnisier-Piasioenlen und dem Director des Minestertums des Innern Bespeechun- muffen auch bestredt sein, diese Menschen, weiche Sie von ihren Inseln geholt gen Statt gehabt. Die Kundgebungen der Darwst. Zig. laffen durchblicken, aus haben, damit sie Ihren Zwecken deenen, zu cioiiisiren und in der R-tiaioi .u welcher Sette die Regierung die Hauptschwierigkeiten und den Widerstand gegen belebten." Diese Rede 'hat im Uebriaen allaemeines Crftaunmnn i? " n* tyrt Reformwerke und ihre reich-treue Haltung sucht. Die ganze se.therige Ha,, hervorgerufen Abgchh n^d von daß1 W ?^«Ä u nieder R^s auw^ " ^"des .n hrer überwiegenden Mehrheit, das Ergeb- haben? um ihre Seiaven - denn viel b-ff« sind die Polyn. en nichi dlran - ten « 6 ttö von ben Ultramonianen mit allen Kraf. bei Ankunft des Gouverneurs in der äußeren Erscheinung als eeniger Maben

Reaieruna^f=nt Z'ugntß, daß da« Land mit der zufrieden und glücklich vorzuführen, hantelt es sich bei ter Selaveufrage in Regierung in dieser Richtung einig ist und mit oller Entschiedenheit den Frieden Queensland zunächst nicht darum, wie die Insulaner teil behandelt werden a*tVnna Borgen1U! ®rn? fc.et Grundlage allgemeiner Die Anklage ist vielmehr die, daß die armen Menschen gegen ihren Wunsch und

Landes will An am h u " ®nt»iiflung dieser ,um Heile de- W-llen auf alle mögliche unerlaubte Weise der denkbar schlechtesten Ar, von den

Gefeürn de"-' Reiche« ^nd d!« 9 ?«??**"** 3d-ig-n weggestohlen und von den rohesten Capiiänen ve schache t werden. Daß

« ft?;Ve ieSa »nd Gehorsam zu verschaffen, wird dabei viel Blut fließt, ist allbekannt; denn die Wäscher bl.-achten die, welch? st?

Oq J. . e*b. ... , Anfängen wollen, eben wie wildes Vieh. Und was ferner die auke B dantlana

Temporalfensvene'i^da-^Ereiani^dk^Taaes" J"8 fn ,Dui'En6,m biln^ f# f»*' dagegen die einstimmige Aussage der Missionare^

acaanakn fo^rrpthrn hir rvt.. ,? t ® J Reglerung langsam vor- welche dahin geht, baß unter ben wenigen zurückkehrenven Insulanern immer bik

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ZMZWWW-EM-ZM-MM Fallenlasss'^ des Rkai'runasvroaram^« daß von etntm daß die preußische Finanzverwaltung mit ihren bisherigen Gründen für die Fort-

fi* nnrh" ?n ^egiurungSprogrammS dem renitenten CleruS gegenüber, worüber erdaltung dieser ungerechten und lästigen Steuer am Ende ist und für sie nun.

fann a' ""°"EN G-bieten, wo man unter vermeintlich konservativen de- Reich,vrebgrsrtzeS diese Frage berührt hätten.

irelL Wanmtj ® M e JÖCr»/(t30' ®^orCnttenl>aue wird sich, wie man derBoss.

Berlin, 29. September Da- Gesetz über den Mißbran» h n,« unerledigt

Amtsgewalt, welches, wie bereits gemeldet, tim Landtage noch in der gegen- wartigen Session vorzulegen beabsichtigt wird, besindet sich gegenwärtig bereits in d" Borbereitung. Mit der Anfertigung des Entwurfs ,st, wie dieD. R C " hort, der neu ernannte Ministerialdirektor tm C'.ltusminifterium Sybow beauftrsat der damit g.wlffermaßkn die erstere größere Arbeit in seiner neuen Stellung über­nimmt. Daß Herr Ministerialdirektor Sydow auf gesetzgeberischem Gebiet kein Neuling ist, ist bekannt, uno seine langjährige Thätigkeit auf diesem Gebiete innerhalb deö Ressorts der Justiz, bei der er die von ihm ausgearbeitcten Gesetz- entwürfe auch vor dem Lanvtage vertreten mußte, hat ihn als einen der aus- gezeichnetsten scharfsinnigsten Juristen gekennzeichnet. Daß es ihm unter der Unterstützung des als gleich ausgezeichneten Juristen bekannten Unterrichtsministers Dr. Falk gelingen wird, dies schwierige Thema in entiprechender Weise konform den Pkincipien des Rechts zu bewältigen, dürfte ohne allen Zweifel fein.

Bekanntlich fehlte bisher über den zweiten laut vfficieller Depesche bei Worth eroberten Adler jeber Nachweis. Neuerdings wird nun der .Voss 3ta " «us Kassel berichtet, daß dort dem Musketier Wilke! vom 1. Bat. des 95 In. fanterieregiments vom Kriegsministerium die 1870 für vie Eroberung der ersten ftmdlichkn Fahne ausgesetzte Prämie im Betrage von 1700 Thlr., und eine silberne Ankeruhr überwiesen woroer. seien. Darnach würde also dem 6. thürin- gischen Infanterieregiment Nr. 95, das aus den Contingenten von Coburg, Gotba und Meiningen besteht, diese erste ruhmvolle Trophäe, und zwar wahrscheinlich der Udler des 45. französischen Linien-Regiments, zu Theil geworden sein. Der zweite in derselben Schlacht erbeutete Adler ist bekanntlich von dem bayerischen Regiment Kronprinz Nr. 2 erobert worden. Ueberhaupt aber beginnt sich mit ber jetzt rasch fortschreitenden Vc.öffeutlichung der deutschen Specialwerke über oenL.,« mtm l£^tcn ^lte8 ouch über die bisher fast ganz im Dunkel belassene Eroberung^traut werden.

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