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greift vierteljährig 1 fl. 12 ft. «tt Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fL 29 fr.

Gießtmr Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzletberp, Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kietzen.

Mr. 231. Mittwoch den 2. October

A m t l i ch e r Theiß.

m . £. . .. c Gießen, am 30. September 1872.

Betreffend: Die Schullehrer-Conferenzen.

Das Grsßherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Mit Bezugnahme auf die am 24. v. M. stattgehabte dienstliche Besprechung über verschiedene Gegenstände, wobei auch der obige Gegenstand, insbesondere die den Lehrern für den Besuch der Conferenzen zu verwilligenden Diäten zur Sprache gebracht wurde, bemerken wir, daß bis jetzt erst Wenige von Ihnen die betreffende Auflage erledigt haben, weshalb dieselbe hierdurch in Erinnerung gebracht wird, v. Röder.

Nr. 30 des Reichs-Gesetzblattes, ausqeqeben am 23. September 1872, enthält:

- 88y .Freundschafts-, Handels- und Schifffahrts-Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes und des Holl-

vereins und dem Frerstaate Salvador. Vom 13. Juni 1870.

(Nr. 882 ) Ernennung von Viceconsuln des Deutschen Reichs in Monterey, Guaymas, Guanajuato, Coronel und Gernsey.

(Nr. 883.) Ertheilung des Exequatur, an den König!. Dänischen Viceconsul zu Rügenwalde und den Königl. Belgischen Viceconsul zu Stettin

(Nr. 884.) Ermächtigung der Consuln und bezw. Viceconsuln in Bahia, Cear», Maroim, Pernambuco, Rio Grande do Sul, Santos Mareio und Hioao und Osaka zur Vornahme bürgerlich gültiger Eheschließungen und zur Beurkundung von Geburten, Heiratheu und Sterbfällen von Deutschen.

Gießen, den 1. October 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

Bekanntmachung, die Ackerbauschule zu Friedberg betreffend/

Der Unterricht in unserer Anstalt beginnt in 2 Abteilungen am 1. November d. I. und wird von 10 Lehrern ertheilt. Als landw. Fachlehrer berw Abtheilungsvorstände sind gewonnen die Herren Dr. Rücker, seither Vorsteher der Ackerbanschule in Reiffenstein nnd Rückert, seither Lehrer in Rodheim.

Der Unterricht umfaßt folgende Gegenstände .

Deutsch......

Wöchentl Stunden.

Untere Abtheilung.

Wöchentl Stunden.

4

Herr

Rückert.

Botanik ......

2

Herr Lehrer Werner.

Schönschreiben ....

2

ii

Seminarlehrer Wahl.

Physik.......

2

Dr. Uloth.

Geographie.....

2

ii

Reallehrer Laug.

Chemie.......

4

,, Dr. Uloth.

Geschichte.....

2

H

Lehrer Weinel.

Bau der Hausthiere. . .

2

Dr. Born.

Rechnen......

4

ii

Wahl.

Ackerbau......

4

Rückert.

Geometrie.....

2

ii

Weinel

Obst- und Gartenbau . .

1

Rückert.

Zeichnen......

2

n

Lang.

Thierzucht......

2

Dr. Rücker.

Gesteinslehre ....

1

ii

Rückert.

Obere Ab

t h e i l u n g.

Deutsch......

Wöchentl. Stunden.

Rückert.

Wöchentl. Stunden.

2

Herr

Allgem. u. spec. Pflanzenbau

4

Herr Dr. Rücker.

Landwirthschaftl. Rechnen

2

n

Rückert.

Obst- und Gartenbau . .

1

Rückert.

Feldmessen, Nivelliren und Plan-

Betriebslehre.....

4

Dr. Rücker.

zeichnen ....

3

ii

Bauaccessist Schnitzel.

Landw. Buchsührung . .

1

Dr. Rücker.

Geometrie.....

2

ii

Weinel.

Wiesenbau .....

1

Dr. Rücker.

Physik......

2

ii

Dr. Uloth.

Landw. Maschinenkunde

1

Dr. Rücker.

Chemie......

4

u

Dr. Rücker.

Thierzucht .....

2

Dr. Rücker.

Zoologie......

2

n

Rückert.

Volkswirtschaftslehre (

) Nentamtmann Lindeck.

Botanik......

2

ii

Dr. Uloth.

Landwirthschaftsrecht \ *

1

! Kreisassessor Haas.

Thierheilknnde ....

2

n

Dr. Born.

Der Unterricht wird durch Excursionen, Demonstrationen, und mehrere Sammlungen unterstützt. Jeden Abend finden von 79 Uhr Wiederholungs­und Arbeitsstunden unter Aussicht eines Lehrers statt. Aufnahmefähig sind junge Leute im Alter von 1420 Jahren, welche die in einer Volksschule erreich­baren Vorkenntnisse besitzen und mit den practischen Verrichtungen der Landwirthschaft nicht ganz unbekannt sind. Neueintretende werden in die untere Ab- theilung ausgenommen. Die Schüler des Wintercursns 1871/72 rücken in die obere Abtheilung vor, ebenso diejenigen Neueintretenden, welche durch ein Zeuaniß oder eine abzulegende Prüfung als hierzu befähigt erscheinen. Das Verhalten der Schüler in und außerhalb der Schule wird strenge überwacht. Zur Vor­bereitung zur Cinjährig-Freiwilligen-Prüsung wird Gelegenheit nachgewiesen. Das Schulgeld beträgt im oberen Cur us 20 fl., im unteren 25 fl. Anmeldungen können bei dem unterzeichneten Curatorium erfolgen und werden wegen der räumlichen Einrichtungen möglichst frühzeitig erbeten. Ausführliche, den Lehrplan enthaltende Prospekte sind von den Großherzoglichen Bürgermeistereien, von den Herren Directoren der landw. Bezirksvereine, sowie von uns erhältlich und sind wir zu jeder weiteren Auskunft, gleichwie zur Vermittlung von Wohnungen, gerne erbötig.

Friedberg, im September 1872.

Das Curatorium der Ackerbauschule des landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen zu Friedberg.

Trapp, Li n deck, Haas,

Negierungsrath. Nentamtmann. Kreisassessor.

Politischer Theiß.

Die Aenderung des Wahlgesetzes

ist eine Angelegenheit, die so sehr auf eine rasche, praktische Lösung drängt, daß' hier mehr als irgendwo eine nüchterne, mit der Wirklichkeit rechnende Auf»; foffung der Dinge am Platze erscheint. Es kann sich bet dem Entwürfe ee6 neuen Wahlgesetzes nicht darum handeln, das denkbar beste System, ohne Rücksicht aus die gegebenen Verhältnisse, ausfindig zu machen, sondern e* gilt, diejenigen V<r- besserung.n an dem bestehenden Wahlgesetze vorzunchmcn, welche einem zweifellos vorhandenen Bedürfnisse entsprechen und welche Aussicht haben, die verfassungs- mätzig erforderliche Stimmenzahl in den beiden Kammern auf sich zu ver­einigen.

Der Entwurf des neuen Wahlgesetzes, wie er anfänglich vorgelegt war,

enthielt unverkennbar schon Verbesserungen des Bestehenden, namentlich in der Beseitigung Ute allzuhohen Pafsiv-Census. Der Entwurf, wie er jetzt abgeändert vorliegt, darf uns res Bedünkens nach in höherem Maß als eine zeit- und sach­gemäße Reform betrachtet werden.

Ohne an den Grundlagen des bestehenden Zweikammer-Systems zu rütteln, legt der Entwurf die bessernde Hand da an, wo es noth ibut Er vermehrt die Zahl der Mitglieder der ersten Kammer; er läßt die zweite Kammer vollständig auH allgemeinen Wahlen, unter Beseitigung jeder besonderen Jniereffiu- oder Standes - Vertretung in dieser Kammer, hervorgehen; er entfernt Beschränkungen des Wahlrechts und der Wählvarkert, die nicht mehr haltbar erschienen, und ver­einfacht das Wahlverfahren.