Ausgabe 
2.3.1872
 
Einzelbild herunterladen

Preis vierteljährig 1 st 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 st. 27 kr-

Gießener Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzletberg, Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

Nr. SA.

Samstag den 2. März

1872.

Bestellungen auf den Gießener Anzeiger Expeditionen und den Land-Postboten entgegen^ genommen. 3 0 $

Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Erpediliou abholen lassen, erhalten denselben für den Monat März zu 20 kr.

Brodpreise vom 2 bis 8. März 1872,

nach eigener Erklärung der Bäcker:

2 Kilo gemischtes Brod 21 kr. 1 Kilo gemischtes Brod 10y2 kr. 2 Kilo Roggenbrod 18 kr. 1 Kilo Roggenbrod 9 kr.

Amtlicher T b e i l.

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 1. December d. v. I. bringen wir hiermit weiter zur Kenntniß der Betheiligten, daß die nächsten Prüfungen in folgender Weise vorgenommen werden:

Mittwoch den 6. März d. I. und folgende Tage

für diejenigen Angehörigen des Großherzogthums, welche im Jahre 1852 geboren sind;

Samstag den 9. März d. I. und folgende Tage

für diejenigen Angehörigen des Großherzogthums, welche im Jahre 1853 geboren sind ;

Mittwoch den 13. März d. I. und folgende Tage

für diejenigen Angehörigen des Großherzogthums, welche in den Jahren 1854 und 1855 geboren, sowie für die Angehörigen eines anderen Staates, welche nach §. 20 der Militär - Ersatz - Instruction im Großherzogthum gestellungspflichtig sind.

Die Prüfungen beginnen an jedem Tage Morgens 8 Uhr imgroßen Saale des Nathhauses" dahier.

Darmstadt, den. Februar 1872. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Pabst. Strecker.

Politischer T h e i l.

Deutschland.

Darmstadt, 28. Fkbr. Die zweite Kammer trat heute in die Berathung ' über den Hauptvoranschlag der Staatrausgaben für 1872 ein, und verwilligte unter der Hauptabtheilung:Lasten und Abgänge" u. A. für Brandversicherungs- beiträge 5,681,487 sl. Hierbei ersucht die Kammer Großh. Regierung, zu er­wögen, ob es nicht thunlich wäre, die im Residenzschlosse befindlichen Sammlungen gegen Feuerschaden zu versichern. Ferner wurden genehmigt für Beiträge zur Wittwen- und Waisenkaffe 88,000 fl., für Rheinzollrente 127,957 st. Unter der Rubrik Ausfälle, Abgänge und Nachlässe wurden bewilligt u. A. für solche vom Einkommen der birccten Steuern 61,600 fi., von den indirekten Auflagen 69,000 fl. Es werden hierunter auch die DenunciationSgebühren gerechnet. Bei dieser Ge­legenheit wird von Hofmann und Fink darauf hingewiesen, daß die Abgabe von DenunciationSgebühren an das Ausfichtspersonal sowohl für diese, als auch für das Publikum höchst nachtheilig wirken, man solle dieselben in fixe Remunerationen verwandeln. Für Renten in Folge der Grundrentenablösungen, für das standcs- herrliche Steuerprivileg und die Steuerfreiheit der Pfarr- und SckulbesoldungS- güter wurden 39,880 fl. 30*/2 fr. bewilligt. Bezüglich der 2. Hauptabtheilung des HauptvoranschlagsVerzinsung und Tilgung der Staatsschuld sowie garan- tirte StaatSzuschüsse wegen Privat-Eiscnbahn-Unternehmungen" wurden nach dem Ausschvßantrog zur Dotation der Staatsschulden - Tilgungskaffe die angeforderten 579,891 fl. 17 fr. zur Verzinsung der Staatsschuld und 43,500 fl. Tilgungs­fonds bewilligt und genehmigt, daß die von der Eivilliste abzutragenden 40,000 fl. auch dieses Jahr aus der Hauptstaatskaffe an die Staatsschulden - Tilgungskasse auf Rechnung der Provinzialbau-SchuldentilgungSkaffe von Oberhessen und Starken- bürg verabfolgt werden. Bei der Diskussion über die Eisenbohnschulden wird mehrfach darauf hingewtesen, daß die obcrhesstschen Bahnen schlecht und nicht dem Vertrage gemäß gebaut seien, was von Geh.-Rath Schleiermacher entschieden in Abrede gestellt wird. Auch hier werden die AuSschuß-Anträge angenommen. Sie lauten:Die Kammer wolle als Einnahme von den Staats-Eisenbahnen die ver­anschlagte Summe von 829,269 fl. 7 fr. nur als Ausgabe zur Verzinsung des 4 % Eisenbahn - Anlehens "357 564 fl., zur Tilgung von Eiscnbahnbauschuldcn 62,500 fl. und zu VerwaltungSkosten der Staatsschulden - Tilgung- - Commission 1773 fl. versehen. Sie wolle die zur Deckung der Zinsen der unter Zinsgarantte des Staates erbauten Strecken der Hessischen LudwigSbahn und der Oberhessischen Bahnen nöthige Summe von 1,280,000 fl. verwilligen. Die Regierung solle jedoch allen Fleiß darauf richten, daß die Anschlüsse an die unter Zinsgarantte stehenden Bahnen möglichst bald bewirkt würden."

Frankfurt, 1. März. Das Projekt des Abbruchs der Judengasse ist so alt, als die Aufhebung der Thorfperre jener finstern Gaffe. Obschon die Behörde^zuw Zwecke der Niederlegung nach und nach fast sämmtliche auf der westlichen Teile gelegenen Häuser angekauft hat und die gesetzgebende Versammlung bei dem Er­werb der einzelnen Piecen die Bedingung alsbaldiger Niederlegung stellte, so wurde doch nicht rasch damit vorgegangen. Man riß bald hier, bald da ein Haus nieder, sprießte die Nachbarhäuser nur theilweise und wies die Wohnungen gewohnttch solchen Familien an, welche mit ihrer Miethe anderwärts in Rückstand gcratyen waren und obdachlos wurden. Die Baufälligkeit der Häuser wurde immer äugen- fälliger und man mußte sich wundern, daß noch kein Unglückssall sich ereignete.

Heute haben wir denn die Folgen dieser himmelschreienden Fahrlässigkeit vor Augen. Eine wahrhaft entsetzliche Catastrophe von Dimensionen, die selbst Berlin hinter sich gelosten, hat sich zugetragen. Etwa 20 Minuten nach 6 Uhr fiel von einem in der Mitte der Judengasse gelegenen Hause ein Stück Mauer in den Hof und zertrümmerte einen Geisenstall. Der dadurch verursachte Lärm bestimmte eine An­zahl im Hause befindlicher Personen, sich alsbald zu entfernen. Kaum hotten sie jedoch die Straße erreicht, als zwei Häuser, von denen eines wegen Baufälligkeit nicht bewohnt war, wahrend das andere 32 Bewohner hatte, in sich zusammen- stürzten und Alles, was sich drinnen befand, unter ihrem Schutte begruben. Aus der Nachbarschaft und der nahen Kaserne eilte sofort Hülfe herbei, auch die Feuer­wache, Arbeiter der Herren Holzmann und Ziem kamen zur Stelle und schritten sofort systematisch zum Hinwcgräumen der Trümmer. Zunächst kam ein Mann in nacktem Zustande unversehrt herausgekrochen. Dann stieß man alsbald auf thetls schwer verletzte, theils todte Menschen. Bis liy2 Uhr hatte man 12Todte und 5 Verwundete (darunter etwa 6 Kinder) ausgegraben. Einige Kinder waren unversehrt; von drei Geschwistern waren zwei todt; eines, ein kleines Bübchen, wohl erhalten; ebenso ein Mädchen von 12 Jahren. An einer Stelle fand man die Leiche einer Frau mit zerschmettertem Schädel und eingedrückter Brust, während dicht daneben ihr Kind ganz heil war. Die Rettungsarbeiten werden eifrig fort­gesetzt, da noch etwa 17 Menschen vermißt werden, von denen man noch einige lebend zu finden hofft; es werden nämlich im Keller des Hauses Hülferufe ver­nommen. Da ein Nachstürzen der Nebenhäuser befürchtet ist, so wurden dieselben mit Ketten verbunden und heute noch erfolgt der Abbruch derselben. Nach­schrift. Das eine der beiden eingcstürzten Häuser (und zwar das bewohnte) war noch nicht in das Eigenthum der Stadt übergegangen, sondern gehörte noch dem Schuhmacher Schäfer, und es waren demselben vor wenigen Wochen 8000 fl. von der Behörde vergeblich geboten worden. 2 Uhr Nachmittag. Die Arbeiten an der Unglücksfiätte werden eifrigst fortgesetzt, ohne bis jetzt eine wettere Leiche gefunden zu haben. Todt sind sieben Kinder, zwei Frauen und drei Männer. Das Jammern aus den unteren Räumen hört man seit einer Stunde nicht mehr.

Berlin, 29. Febr. DerReichsanzeiger" veröffentlicht ein Gesetz, betreffend die Erweiterung der Festungen Metz und Straßburg und die Beschränkungen des Grundeigenthums in den Umgebungen der Festungen Elsaß Lothringens, sowie ein Gesetz, betreffend die Einsetzung außerordentlicher Commissäre zur Verwaltung ein­zelner Gemeinden in Elsaß - Lothringen. DieKreuzzeitung" erfährt bezüglich der von den Blättern der Regierung zugeschnebenen Absicht, von der Theilnahme an dem Religionsunterrichte zu dispensiren, daß es sich nur um den Religions­unterricht auf den Gymnasien und nur unter der Voraussetzung handle, daß ge­nügender Religionsunterricht ertheilt und nachgesucht wird.

Gerüchte, welche wissen wollen, daß zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Minister des Innern Differenzen ausgebrochen seien, weil ersterer mit der in den polnischen Distrikten geübten Controle nicht zufrieden sei, und daß deshalb Graf Eulenburg zurücktreten und der Oberpräsident der Provinz Posen, Graf > Königsmarck seines Amtes verlustig gehen werde, sind, wie wir erfahren, völlig i grundlos. Das besonders intime und freundschaftliche Verhältniß zwischen beiden . Ministern ist in keiner Weise getrübt worden, und was den Grafen KönigSmarck . betrifft, so werden gerade unter seiner Leitung die eingeleiteten Untersuchungen