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Gießener Aiyelger.
Erscheint täglich, mit Äul nähme Montags.
Expedition: Eanzletber- Ltt. B. Rr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.
Ne. 226. Freitag den 29. September ~ 1871L
tkar Einladung jum Abonnement ^7 auf den
Gießener Anzeiger.
Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Montags, und beträgt der Abonnementspreis in der Stadt Gießen vierteliäbrliL 1 fl. 12 ft. frei in s Haus geliefert.
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im IV. Quartal 1871 zusenden und den Abonnementsbetrag wie früher durch Quittung erheben lassen.
Diejenigen, welche den Anzeiger Abends bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl. pro Quartal.
Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 27 fr. incl. Postaufschlags. Dieselben fönnen nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu fönnen, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger noch abonniren wollen, dies sofort jetzt bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen fönnen, vollständige Exemplare zu liefern. Die Redaction.
Amtlicher
T h e i l.
Bekanntmachung.
Mittelst Erlasses Seiner Kaiserlich Königlichen Hoheit des Kronprinzen vom 7. d. Mts., sind wir von der Allerhöchsten Bestätigung des Verwaltungs-Ausschusses der Kaiser-Wilhelms-Stiftung für Deutsche Invaliden, unter dem Vorsitze des Herrn Generals der Infanterie v. Holleben, unterrichtet worden. Es hört deßhalb mit dem heutigen Tage unsere einstweilige Verwaltung der uns zugekommenen Stiftungsmittel auf. Alle bisher an uns gerichteten Anträge in Angelegenheiten der Invaliden des letzten Krieges und der Wittwen und Waisen Gefallener sind fortan an den Verwaltungs-Ausschuß (hier Linden-Straße 4.) zu richten.
Berlin, den 8. September 1871.
Das Central - Comite der Deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger.
R. v. Sydow.
28. September.
f Zu den Aufgaben, welche dem nächsten Reichstag obliegen, zählt vor Allem eine nachdrückliche Aufforderung an die Bundesregierung und den Bundesrath, in Bezug auf die bereits beschlossene Verwendung der französischen KriegScontribution insoweit eine Aenderung eintreten zu lassen, als zur Dotation für die Reservisten und Landwehrmänner nicht nur vier Millionen, sondern wohl der zehnfache Betrag dieser Summe verabreicht werben muß. Es hat sich nachträglich herausgestellt, daß die zu diesem Zweck bereits bewilligte Summe von vier Millionen Thalern nicht im Entferntesten ausreicht, um auch nur die dringendste Roth zu linvern, in welche viele Tausende deutscher Staatsangehörigen gerathen sind, welche in dem deutsch-französischen Kriege ihre Erwerbsquelle zeitweilig verloren; um die daraus resultirenden effektiven Verluste zu lindern. Außerdem ist es aber allgemein als eine schreiende Ungerechtigkeit anerkannt, daß diejenigen, welche beim Eintritt in das Heer zu der Zeit, als der Krieg ausgebrochen, überhaupt mittellos waren, gar keinen Anspruch auf irgend welche Beihilfe oder Unterstützung haben sollen. Es ist wahr, in früheren Zeiten wäre ein Anspruch auf Unterstützung in solchem Falle von vornherein als eine Abnormität abgewiesen worden; indessen mit der Zeit ändern sich die Ansichten, und es kommt vor allen Dingen darauf an, wie die Massen gegenwärtig über solche Verhältnisse denken, denn die Anschauungen der großen Mehrheit des Volkes sind heutzutage ein Factor geworden, mit dem die Staatsmänner zu rechnen gezwungen sind. Run aber ist es ganz unbestreitbar, daß von der Memel bis an den Bodensee in allen Volksschichten darüber eine große Unzufriedenheit sich zu erkennen gegeben hat, daß den beiläufig 400,000 Wehrmänneru, die mit Begeisterung in den Krieg zogen und mit äußerster Bravour käwpften, ganz dieselbe Summe ausgesetzt ist, welche 16 Generalen und Staatsmännern, die doch auch nichts weiter als ihre Schuldigkeit thaten, und wenn die Tapferkeit einmal belohnt werden soll, so fragt man sich verwundert, warum denn gerade die Armen von dieser Belohnung ausgeschlossen werden sollen. Allein es handelt sich bet den letzteren gar nicht eimal um Anerkennung ihrer Bravour, sondern einfach um Befriedigung ihrer nothwendigsten Bedürfnisse, um einen Act der Gerechtigkeit und Humanität, durch dessen Vollziehung keinerlei Staats- und Privatinteressen verletzt werden. An die Volksvertretung tritt deshalb die dringende Forderung heran, ihren früheren Beschluß in dieser Angelegenheit dahin zu reformiren, daß eine weit größere Summe als Beihilfe für die beschädigten und mittellosen Krieger ausgesetzt wird, nicht nur wegen de» wirklichen Rothstandes derselben, sondern auch, weil damit einem allgemeinen Verlangen des Volkes ge- nügt wird. Geschähe dies gleichwo-hl nicht, so würde dem Ansehen des Reichstages mehr, als bisher schon geschehen, Abbruch gethan werden, und in der großen Mehrheit der Bevölkerung die Ueberzeugung immer fester einwurzeln, daß von dem deutschen Reichstag nichts für die Verbesserung der ärmeren Gesellschaftsklassen zu
erwarten ist, was bei der heutigen Auffassung unserer socialen Verhältnisse auf» Tiefste zu beklagen wäre.
Osficiös wird behauptet, das Reichskanzleramt habe dem BundeSrathe einen Gesetzentwurf, betreffend die Kündigung der öprocentigen Anleihe de» norddeutschen Bundes vom 21. Juli 1870 vorgelegt, als Eonsequenz des Beschlusses, die französische KriegScontribution in erster Linie zur Deckung der entstandenen Kriegskosten zu verwenden. Rach dem Entwürfe soll der Reichskanzler ermächtigt werden, die Schuldverschreibungen der öprocentigen Anleihe zur Einlösung gegen Baarzahlung des Kapitalbetrage- mit einer Frist von drei Monaten kündigen zu lassen und die Mittel zur Einlösung au- den auf die Staaten des vormaligen norddeutschen Bundes entfallenden Antheilen an der französischen KriegScontribution zu entnehmen. Mit der Kündigung und Einlösung würde die preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden beauftragt werden.
Eine dieser Tage in Wien abgehaltene Eouserenz von Eisenbahnverwaltungen hat die Bestimmung getroffen, daß besondere Schnellzüge von Köln bi- Basel via Darmstadt und vice versa ohne Wagenvechsel und unabhängig von den Frank- furter Schnellzügen einzusühren sind, sowie auch die direkten Schnell, und Curier» -üge zwischen Wien und Paris wieder etngeführt werden. Ein Vorschlag betreff» Einführung von Bettcoupees wurde dahin erledigt, daß vorläufig probeweise Bett- coupee- in der Route Wien-Paris resp. Wien-Straßburg einzustellen sind, jedoch nur für die erste Klasse mit einem 25procentigen Zuschlag.
Ganz im Stillen und ohne alles Aufsehen hat sich wiederum ein großer Schritt zur Consolidirung des deutschen Kaiserreichs vollzogen: Die sächsische Regierung hat die Aufnahme der Fürbitte für Kaiser und Reich in das allgemeine Kirchengebet anbefohlen, an welcher Lücke die konservativen Frommen des Reiches bisher so großen Anstoß nahmen. Freilich, es gibt Spötter, welche meinen, auch ohne diesen Befehl hätte das deutsche Reich ganz gut gedeihen können.
Man hat noch immer keine Gewißheit über den Stand der Pariser Verhandlungen betreffs der Convention mit Deutschland. Die Berliner Osficiösen sind plötzlich mäuschenstille geworden und von Paris aus verbreitet man mit leiser Schadenfreude die Nachricht, daß alle Hoffnung vorhanden sei, die Convention durch rasche Zahlung der vierten halbe» Milliarde ganz zu umgehen. Wenn dem wirklich so ist, dann hätte man allen Grund, die französische Regierung dazu zu beglückwünschen. Sie befreit sich aus einer schwierigen Situation, die ihr aus der einen Seite die Nationalversammlung, aus der andere» der Fürst Bismarck bereitet, auf die natürlichste Weise von der Welt; die Räumung kommt auch uns zu Gute und wenn Frankreich den nöthigen Credtt findet, um die Geldoperation von Neuem aufnehmen zu können — was kaum zu bezweifeln ist — so wäre Herrn Thier»' Ausweg fast genial zu nennen. Nun erklärten allerdings Organe der preußischen Regierung, wie die „Straßburger Zeitung", sehr unverblümt, man habe eine


