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PreiS vierteljährig 1 P- 12 h- mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
Oießmer Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme MontagS.
Expedition : Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kiefen.
Nr. 39. Mittwoch bcn 15. Februar 1871.
werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch
-Stfteuungen tlllT oen LvlCj^ItCT bei allen Post-Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.
Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Erpedition abbolen lassen, erhalten denselben für die Monate Februar und Marz 1871 zu 40 kr.
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. Amtlicher T h e i r.
Bekannt m a ch u n g.
Das Departements-Trsatz-Geschäft für 1871 betreffend.
Das Departements-Ersatz-Geschäft für 1871 wird im Kreise Gießen Donnerstag den 9., Freitag den 10 nnd Samstag den 11. Marz d. I. stattfinden.
Es haben sich an den genannten Tagen vor der Großherzoglichen Departements-Ersatz-Commisjion im Bezirk der I. (49.) Infanterie-Brigade jedesmal von 8 Uhr Vormittags an in dem Rathhanssaale zu Gicsten zu gestellen:
Donner ft ag den 9. März d. I.
die durch die Zkreis-Ersatz-Commifsion für dauernd unbrauchbar erklärten Militärpflichtigen;
die zur Ersatz-Reserve II. Classe und zur Ersatz-Reserve I. Elaste dcsignirten Militärpflichtigen ;
die von den Truppentheilen vor beendeter Dienstzeit entlassenen Soldaten;
die von den Truppentheilen abgcwiesenen einjährig Freiwilligen.
F r e i t a g d e rr 1 9. M ä r z d. I. >
die mit Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen, welche im Jahre 1851 und früher geboren sind und noch nicht eingetreten sind, bezw. sich noch nicht zum Eintritt gemeldet haben, mit Ausnahme der durch die Departements-Ersatz Eommission zuruckgestellten Studirenden der Theologie; die vorzugsweise und primo loco einzustellenden Militärpflichtigen;
die für brauchbar erklärten im laufenden Jahre zur Loosung zugelasseuen Militärpflichtigen bis zur Loosungs-Rummer 87.
S a m st a g den 11. Mär z d. I.
die für brauchbar erklärten im laufenden Jahre zur Loosung zugelastenen Militärpflichtigen von Loosungs-Rummer 88 an.
Die Disponibel« aus den Jahren 1870 und 1869 haben nicht zu erscheinen. Ebenso haben nicht zu erscheinen die von der Kreis-Ersatz Commission wegen augenfälliger körperlicher Gebrechen für unbrauchbar erklärten und wegen zeitiger Ticnstunfähigkeit, Körperschwäche, Kleinheit rc. zurückgestellten Militärpflichtigen.
Wenn Reclamationen erhoben worden sind, so haben diejenigen Familieng.'jeder, welche reclamiren und diejenigen, um deren Arbeitsunfähigkeit es sich handelt, sich persön'ich vor der Großherzoglichen DepartcmentS-Ersatz-Eommission einzufinden.
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugchen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der TZollzug der Ladungen ist innerhalb 8 Tagen anzuzeigen.
Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich anzuzeigen und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte wcggezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist.
Die Großherzoglichen Bürgermeister haben an ben Tagen, an welchen Militärpflichtige lhrer Gemeinden zur Vorstellung kommen, selbst anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren rechtzeitig zur Stelle sind.
Gießen, den 1. Februar 1871. Der Civil-Vorsitzende der Meis-Ersatz-Commission des Kreises Gießen.
I- V.:
K e k u l 6, Kreisassessor.
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Gießen, den 10. Februar 1871.
Das Groß herzogliche Stadtgericht Gieße» an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Bezirks.
Betreffend: Die Ausführung dcS Gesches über die Portofreiheitcu im Gebiete des Norddeutschen Bundes, — hier die Aversionirung der von den Großherzoglichen Behörden in Rordhesscn zu zahlenden Porto- :c. Beträge.
Sie wollen alsbald und längstens binnen 8 Tagen berichten:
1) welche von Ihnen von der Contirung und welche von den Dienstfreimarken während des Jahres 1870 Gebrauch gemacht haben, wenn Sie etwa, der zwischen der Postverwaltung und den einzelnen Gemeinden fortbestehenden Verträge über Zahlung einer Aversionalsumme ungeachtet, in die Lage kamen, Porto für Dienstbriefe bezahlen zu müssen;
2) welche Beträge in solchen Fällen für dienstliche, frankirt abgegangene und frankirt oder unfrankirt angekommene Sendungen, sei cs an Porto oder Bestellgeld oder Recommandationsgebühr oder Landbriefbestellgeld während des Jahres 1870 von Ihnen aufgcwcndet werden mußten.
_____Muhl.............................. .....
P o l i t i s el> e r
T k e i l.
14. Februar.
Bisher wurde die Geschichte des neueren Oesterreich seit dem Ausgleich des Jahre- 1867 von dem Kampf der Deutschen und Ungarn um die Hegemonie aus- gefüllt. Die Magyaren hatten durch den Ausgleich zwar gewonnen, die bisherige deutsche Suprematie gestürzt und zugleich die Finanzkräste der westlichen Reichs- bälste ihrer eigenen nationalen Organisation dienstbar gemacht. Allein die Erinnerungen der deutschen Oberherrlichke't lebten noch in Wien und wurden im Herrenhaus des Reichstags gepflegt und mit Entschiedenheit ausgesprochen. Die deutschen Mitglieder des Abgeordnetenhauses stöhnten über eine Art von finanzieller Leibeigenschaft, in welcher die deutschen Kronländer zu den Ungarn ständen; beide Häuser mahnten demnach die Magyaren vor zu großer Ucberhebung und noch die neuesten Erfolge in der letzten Delegationssisston waren von strengen Warnungen tor übertriebener Ausnutzung des Ausgleichs begleitet.
Beide Hegemonien, die alte und die neue, waren aber ihrerseits gleichzeitig ton einer dritten ausstrebenden und von beiden nletergehaltenen Macht bedrängt, hi slavischen. Herrn v. Beust, dem früheren Verehrer und Pfleger der Triasidee, satte es nahe gelegen, aus den Slaven eine dritte Gruppe zu bilden, welche den
Zwist der Deutschen und Magyaren hätte mäßigen und eine Art von Gleichgewicht zwischen beiden Herstellen können. Es ist Nichts dergleichen geschehen und aus der Mitte der Slaven erhebt sich nun der Ruf: Drehen wir die Sache um, stürzen wir die jetzigen Hegemonien, ergreifen wir dic Zügel und drücken wir Oesterreich den slavischen St»mpel auf.
In diesem Sinne wollen sich dic Prager „Narodnt Listy" das neue Mini- sterium gesull.n lassen, wenn es (zunächst in der westlichen Reichs halste) mit der deutschen Centralisation aufräume. Die gleiche Erhebung der Slaven in Ungarn wird der Zukunft überlassen. Das genannte Blatt schreibt: Das Cabinct habe durch dic Amnestie gezeigt, daß cs wisse, was sich schicke, ab<r das sei ungenügend. Zur Befriedigung der Ezcchen müsse mit den ccntralistischcn Formen gänzlich aufgeräumt, mit der völligen Entfernung aller Spuren begonnen werden, welche die deutsche Hegemonie in Oesterreich zurückgelassen. Neben der gegenwärtigen Bureau- kratie sei Freiheit, Versöhnung der Völker unmöglich. Das Mmisterprogramm enthält den Hinweis, daß der Ausgleich versassungsmäßig sein müsse. Das czechische Volk wolle hiervon nichts wissen. Drr Rcichsrath sei nach eer Auffassung des czechischen Volkes das Grab seiner Rechte. Die czechische Nation futzc aus der


