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PrrtS vierteljährig 1 fl. 12 fr. nit Bringer lohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 fr.

Gießener

Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Montags.

Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsötatt für den Areis Kiefzen.

Nr. 138. Mittwoch bcn 12. Juli " 1871.

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BeftelZANgen auf den Gießsner Anzeiger

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Ä m t l i ch e r T h e i l.

Nr. 27 des Reichs-Gesetzblattes des Deutschen Reiches, ausgegeben zu Berlin am 23. Juni 1871, enthält:

(Nr. 660.) Gesetz, betreffend den Ersatz von Kriegsschäden und Kriegsleistungen. Vom 14. Juni 1871.

(Nr. 661.) Gesetz, betreffend die Entschädigung der deutschen Nhederei. Vom 14. Juni 1871.

(Nr. 662.) Gesetz, betreffend die Beschaffung von Betriebsmitteln für die Eisenbabnen in Elsaß und Lothringen. Vom 14. Juni 1871.

(Nr. 663 ) Gesetz, betreffend die Gewährung von Beihülfen an die aus Frankreich ausgewiescnen Deutschen. Vom 14. Juni 1871.

(Nr- 664.) Gesetz, betreffend d?n Erweiterungsbau für das Dienstgedäude des Reichskanzler-Amtes. Vom 14. Juni 1871.

Nr. 28 des Reichs-Gesetzblattes des Deutschen Reiches, ausgegeben zu Berlin am 24 Juni 1871, enthält:

(Nr. 665.) Bekanntmachung betreffend die Vorschriften zur Ausführung des Neichsgesetzes vom 8. Juni 1871 über die Jnhaberpaviere mit Prämien. (Nr. 666.) Ernennung von ConsulN und bezm. Viceconsuln des Deutschen Reichs zu Antwerpen, Brussel, Gent, Lüttich und Ostende.

(Nr. 667.) Ertheilung lies Exequatur an den Consul der Argentinischen Republik zu Hamburg.

Nr. 29 des Reichs-Gesetzblattes des Deutschen Reiches, ausgegeben zu Berlin am 30. Juni 1871, enthält:

(Nr. 668.) Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Wechselstempelsteuer. Vom 23. Juni 1871.

Gießen, den 8. Juli 1871. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

o. Starck.

Politisch

11. Juli.

Die Differenzen zwischen der deutschen Regierung und der Regierung in Versailles scheinen immer größere Dimensionen annehmen zu wollen. Die deutsche Bundesregierung hat die Ueberzeugung erlangt, daß von Versailles aus alle Mittel in Bewegung gesetzt werden, um Haß und Aufregung gegen die Deutschen zu er­regen, um spätere Actionen schon jetzt vorzubereiten. Es gilt dies ganz besonder- in Bezug auf die Unterstützung der französischen Parte: im Elsaß, die von Ver­sailles direct ihre Weisungen erhält. Unterrichtete Personen behaupten daher, baß, wenn die Dinge so weiter getrieben werden, wie sie jetzt gehen, eine wesentliche Vermehrung der Occupation-armee nothwenbig werden würde.

DaS statistische Bureau beschäftigt sich gegenwärtig mit einer Zusammen­stellung der Verluste, welche das deutsche Heer im Kriege mit Frankreich erlitten hat. Dabei soll nicht nur das Gesammt - Resultat gegeben werden, sondern auch die Verluste der Heere der einzelnen deutschen Staaten, der einzelnen Regimenter, geordnet nach Chargen u. s. w. Eine andere noch umfangreichere Arbeit deS statistischen Bureaus betrifft die Aufstellung eines Ortsverzeichnisses des preußischen Staates, welches die wiffenSwerthksten Nachrichten über Einwohnerschaft und dergl. enthalten soll.

Gegen Mitte dieses Monats werden die größeren Militärtransporte aus Frankreich nach Deutschland beendet sein, und steht zu hoffen, daß von diesem Zeitpunkt ab die P-rsonenzüge auf den Eisenbahnen, namentlich die Courier- und Schnellzüge, wieder mit der früheren Regelmäßigkeit expedirt werden können. Dieser Hoffnung giebt sich auch der Handelsminister in einem Circular an die k. Eisen- bahn-Directionln und Commiffariate hin, die Nothwenbigkeit prompter Durch­führung des Fahrplans betonend.

Für die Truppen der 4., 6. und 19. Division (welche in Frankerich ver­bleiben) soll eine außerordentliche Rekruteneinstellung stattfinden und zwar werden in jedes Ersatzbataillon 360 Rekruten Ende Juli und eine gleiche Anzahl Mitte October, in jede Ersatz Escadron zweimal 130 Rekruten, bei den Fußabtheilungen des pommer'schen Feldartillerieregiments Nr. 2, brandenburgischen Nr. 3 und hannoverschen Nr. 10 je 325 Rekruten, in bas pommer'fche, brandenburgische und hannoversche Pionnier-Bataillon je 70 Rekruten Anfang August eingestellt rc. Um dies zu ermöglichen, werden die Ersatz-Bataillone der in Frankreich stehenden Inf.- Regimenter derartig reducirt, baß sie bei Einstellung der ersten Rekrutenquote die Stärke von 682 Köpfen erhalten.

Das Gesetzblatt für Elsaß - Lothringen publicirt das Gesetz, betreffend den Betrieb von Bankgeschäften in Elsaß - Lothringen durch die preußische Bank vom 4. Juli 1871. Der §. 2 desselben verordnet, baß für die Organisation und den Geschäftsbetrieb der preußischen Bank die Bankorbnung vom 5. Oktober 1846, das Gesetz vom 7. Mai 1856, ver Erlaß vom 24. Oktober 1864 und das Ge­setz vom 24. September 1866 maßgebend sind.

Dasselbe amtliche Organ veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Giltigkeit der vorjährigen Wahllisten, vom 6. Juli 1871. In denjenigen Gemeinden, in denen die gesetzlich vorgesetzte jährliche Revision der Wahllisten nicht vorschrifts- mäßig stattgefunden hat, sollen darnach die im Jahre 1870 festgestellten Wahl­listen bis zur Beendigung der nächsten vorschriftsmäßigen Revision in Kraft bleiben.

Neueren Mtttheilungen der belgischen Eisenbahnverwaltung zufolge lehnt die französische Nordbahngesellschaft die Weitersendung nach Paris gerichteter Pocket- sendungen aus Deutschland noch einstweilen ab. Das General - Postamt hat in Folge dessen die Postanstalten angewiesen, derartige Sendungen bis auf Weiteres zur Beförderung nicht anzunehmen.

Fast in der gefammten deutschen Presse wird von den freundschaftlichen Be­ziehungen zwischen Oesterreich und Deutschland gesprochen, aber Niemand vermag

e r T h e i r.

!zu sagen, worin sie denn eigentlich bestehen? Das einzige, was man zu hören 'befommf, ist: Oesterreich wird keinen Krieg gegen uns beginnen. Aber wird man auch später so denken? Thatsache ist, daß die österreichische Regierung gegen früher bedeutende militärische Anstrengungen macht. Wem diese Rüstungen gelten, das weiß Niemand, Oesterreich selbst nicht, sie können also später gegen Deutschland eben so gut wie gegen jede andere Macht verwendet werden. Es besteht mithin kcine Sicherheit, und bann ist bas Vertrauen auf Oesterreich auch nur ein schein- bare«, trotz aller osficiösen Versicherungen, woraus man übrigens auch in osficiösen Kreisen kein Hehl macht.

Durch Erlaß des französischen Finanz-Minister- vom 19. Juni sind Zoll­ämter für Die Ein- und Ausfuhr von Maaren zu Luvignes, Belval, les BroqueS, la Grande-Fosse, Provenchöres, Lubine, Wiffenbach, Raon-l'Etage und Saint-Di6 eröffnet worben.

Die für Deutschland so sympathischen Gesinnungen, welche Gras Beust in der Reichsraths - Delegation aussprach, und welche dieProv.-Corr." jüngst mit so unverkennbarer Freude recapitulirte, sollen, wie man vernimmt, den Fürsten Bismarck veranlaßt haben, ein schmeichelhaftes Schreiben an seinen österreichisch­ungarischen Collegen zu richten.

Gießen. In dem Allgemeinen Polizei-Anzeiger veröffentlicht Herr Polizei­rath Nooer dahier eine Bekanntmachung über den angeblichen Professor der Magie und Phrenologie Johann Krämer aus Nordheim, welche wir ihres Interesse­halber unseren Lesern mittheilen wollen:

Bekanntmachung, den angeblichen Professor der Magie und Phrenologie Johann Krämer aus Nordheim betreffend.

Sowohl in Zeitungen, als in Polizeiorganen ist in der Neuzeit oft nach­gewiesen worben, wie groß der Schaden ist, den sogenannte Wahrsager, Schatzgräber und Zauberer anrichten, allein die wohlgemeinten Warnungen und Belehrungen scheinen noch nicht genügend gewirkt zu haben. Wie groß die Zahl der Leichtgläubigen noch ist, welche sich von dieser Sorte von Gaunern aus­beuten läßt, beweist eine seit 14 Tagen hier eingeleitete Untersuchung gegen Johann Krämer, der sich in Wochenblättern und in Zeitungen, sowie auf Visiten­kartenProfessor der Magie und Phrenologie" nennt. Was aus dieser noch nicht beendigten Untersuchung schon jetzt veröffentlicht werden kann, be­steht in Folgendem: Als ich Ende April d. I. erfuhr, baß sich ein Zauberkünstler Namens Krämer, von der Freizügigkeit Gebrauch machend, mit Frau und zwei Kindern dahier niedergelassen habe, ließ ich denselben Vorbescheiden, um ihn naher auszusragen. Er erklärte hierbei: Er heiße Johann Krämer, sei im Jahre 1833 zu Nordheim, königl. bayer. Amts Volkach, geboren, sei Taschenspieler und Zauber­künstler, ein Schüler BoSco'S, habe längere Zeit in England, Amerika, in der Schweiz, in Frankreich und Belgien gewohnt, er sei jetzt amerikanischer Bürger, er habe den Krieg gegen die Indianer mitgemacht, in demselben fei er verwundet worden, weshalb er längere Zeit hindurch eine Pension aus Amerika bezogen habe; feine Frau, Marie Sophie Winzenburg, fei aus Nienburg in Hannover. Auf meine Einwendung: als Taschenspieler könne er sich hier nicht ernähren, weil er im Laufe eines Jahres höchstens ein- bis zweimal Erlaubniß zur Pro­duction feiner Taschenspielerkünste erhalten könne, entgegnete er: er wolle sich nicht blos in der hiesigen Stadt ernähren, sondern von hier aus R.'isen machen, wäh­rend seine Familie hier wohnen solle. Der Aufforderung: baldigst genügende Legitimationspapiere beizubringen, ist er nicht nachgtkommen. Mein Mißtrauen gegen denselben hat sich sehr bald gerechtfertigt, denn schon nach zwei Monaten sah ich mich veranlaßt, ihn wegen gewerbsmäßiger Wahrsagerei und Betrügerei zu verhaften. Die Zahl der während seines zweimonatlichen hiesigen Aufenthalt-