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Gießener Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Montags.

Ervedttton: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Aintsölalt tr den Kreis Hießen.

Nr. 37. Sonntag den 12Febrnar L871.

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Das Völkerrecht im jetzigen Kriege.

m (Schluß.)

Noch arger mißverstanden und mißhandelten die Franzosen den zweiten deut­schen Versuch, die unvermeidlichen Schrecken dc- Krieges zu mildern, nämlich die edtlherzige Versicherung des Königs Wilhelm vom 11. August, daß er mit den französischen Soldaten und nicht mit den Bürgern Krieg führe, so daß Letztere S'cherheit ihrer Personen und Güter genießen würden, so lange sie nicht selbst durch feindliche Unternehmungen gegen die deutschen Truppen ihm das Recht näh- wen, ihnen seinen Schutz zu gewähren. Damit war das moderne RechtSprincip, daß der Krieg nur ein Streit der Staaten und ihrer Heere sei, zum ersten Mole sirllich verkündigt woidtn. Auf Anerkennung und Durchführung dieses Grund­satzes beruht hauptsächlich der Fortschritt und der Vorzug des mcfrtrmn Kriegs- llchts vor dem alten und mittelalterlichen. Der Krieg zwischen bloS berufenen und dittiplinirten Soldaten steigert nicht nur die Energie, sondern auch die Ehre des ^ampfks, und die grausamen Wirkungen desselben werden durch die wohlgeordnete ^erresdisciplin und die Achtung, wilche der tapfere Krieger auch vor dem muthi- ger Feinde hat, auf das Maß des Unvermeidlichen ermäßigt. Durch willkürliches, rachsüchtiges Eingreifen von nichtberufenen, undisciplinirtcn einzelnen Bürgern oder ^rcifchoaren werden die Grenzen zwischen Kriegführung und Räuberei, zwischen tua ehrenvollen Tod auf dem Schlachtselde und dem heimtückischen Morde ver- lv'scht, und die Frevel dieser einzelnen oder zusammcngeschaarten Eivilpersonen wfen natürlich Thaten der Gegenrache hervor. Die wilden Leidenschaften des Hases und Blutdurstes werten entfesselt und eS kommen Greuel zum Vorschein, tv.lche die Menschheit entelren. Vieles kommt auf Rechnung der Unwissenheit oder der Ungloubene an das Völkerrecht und dessen Unklarheit selbst. Die Franzosen

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Pllsse. Wir wurden als Räuber und Diördcr, Diebe und Plünderer geschildert, se daß die Leute bei unserem Herannahen ihre Vorräthe versteckten oder vertilgten und aus ihren leeren verschlossenen Häusern siohen. Wenn nun unsere übermüdeten, lungrigen und durstigen, oft von Eilmärschen erschöpften Krieger einzogen, mußten j]c sich gewaltsam in den verschlossenen Häusern Eingang, Stärkungsmittel und Ruhestätten verschaffen. Da wurde natürlich alles Verschlossene erbrochen und nccb versteckten Lebensmitteln gesucht. Die geflohenen Eigenthümer sanden hernach kegreiflicherweise mehr oder weniger zerstörte Hauser, Zimmer, Kisten und Kasten. Taluich wurden die Leiden der flüchtigen Bevölkerung auf das Furchtbarste ge- seigert. Auch hatten die Franzosen selbst absichtlich vor ihrer Flucht Lebensmittel jtrfiört und verwüstet. Der disciplinirte Soldat (und die Franzosen konnten, mßttn es wissen, daß unsere Krieger in erster Linie dazu gehören) lebt mit seinen Luartiergebern gern in Frieden, aber nach fvlchen absichtlichen Zerstörungen oder Aergralungen von Lebensmitteln und in so auSgeleerten, verschlossenen Häusern gewinnt der Zorn sein Recht und die Habe des Feindes wird rücksichtslos be­sudelt. Ein Zorn rüst den andern hervor, eine Rache erzeugt die andere, daher tit vielen Greuel und Barbareien in diesim Kriege. Wer ist Schuld daran;' Tie rachfüchtigen, des Königs Wort und die Bildung der Krieger verhöhnenden ßranzosen.

Besonders schwierig ist außer der Unterscheidung zwischen Kriege.n und Burgern die der Städte je nach ihrer Bef.stigung. Die enge Verbindung von Liodt und Festung und des friedlichen BürgerlebenS mit der militärischen Bo üutung des Platzes macht eine scharfe Trennung dir beiden Interessen und Rück- skhten geradezu unmöglich. Rur bei vorgeschobenen Forts kann die Stadt unter jtwöhnlichen Kriegs- und Belagerungsvcrhältn ffen gefchont werden.

Wo Stadt und Festung zusammenfallen, kann die bombardirende Bombe binen Unterschied mehr machen. Für die heutige Kriegführung ist der Besitz großer Eisenbahnstationen entscheidend und deshalb muß sieb Angriff und Vertheidigung larnach richten. Daher reicht die alte militärische Regel:offene Städte, die hintn Widerstand zeigen, dürfen nicht beschossen, Festungen aber (welche oft mit großen Städten und Eisenbahnstationen zusammenfallen) jederzeit bombardirt d rden" nicht mehr hin. Und so stellt Bluntschli die humanere Regel auf:wo Ctadt und Festung verbunden sind, ist das unvermeidlich werdende Bombardement vcrzugswtise auf FestungS- und Vorwerke, Mauern und Thore zu richten, wogegen die inneren Stadtthcile als Wohnsitz friedlicher Bürger möglichst zu schonen sind."

Diese Grundsätze sind in diesem Kriege nicht immer, am wenigsten vor Etraßburg beobachtet worden; aber was will der zum Kriege und Siege genöthigte machen, wenn der Ecmmandant einer belagerten Festung, wie der von Ctraßburg und später der von Paris, sich ihrer sogenannten Ehre wegen nicht Üterzeugkn lassen wollen, daß weiterer Widerstand nur aus Kosten der Stadt, der stietlichen Bewohner soitgesktzt werden kann und eine Besiegung der Belagerungs- illnee unmöglich ist'^ Dies wollte man dem Straßburger und jedenfalls auch ttn Pariser Eommandaten thatsächlich zeigen. Sie waren zu stolz und hartnäckig hju und so bleibt n chts übrig, als die ganze Bevölkerung dafür büßen zu lassen, ia die Unterschiede zwischen Bürger und Soldaten namentlich in Parts vollständig urbrcdjcn dulcheinauder lausen.

D-wcrste Beisünvigung flffltn di- V-rsich-rung dc« Königs und di» völ>rirc<Ii»kn Grundsatz, daß nur Sta°i-n und Soldaten Krieg suhren so0en, iowle « seibstvrrstandlichste Völkeriecht übe,Haupt haben die Franzosen durch Ausneing d. Deutschen au- Pari- und Frankreich begangen. Du.ch olche Handüg ün.S brutalen Rae.nhaffes wurden °ie>° Tausend^Personen und fj.«- I.che Fuilien, noch dazu nützlichst- Ernährer und scdopsensch- Kräfte F'°nkr-,ch«, in skrceit, Erwerb und Veimöcen schwer gekrankt und geschädigt. Deese Bru° talität^ht in ter neueren Kriegsgeschichte ter cioilisirttn Dolker als Schandmahl Frankrchs ganz vereinzelt da, umsomehr, als sie durch eucksichtS-und schonungS- lose Reheit der Auslührung ncch gesteigert ward und sie um S"ll-r und ab- schculisr vor Augen tritt, als Deutschland zu keiner Art von Repressalien griff. Die F.nzvsen können unseren roh vertriebenen Landsleuten, die dem ganzen Deulsch. land aaeibanc Schmach nicht sühnen; aber di- materielle Entschädigung sollte unbarrherzig bis auf Heller und Pfennig des nachweisbaren Verlust-« eingetrie- btn muß ein vernünftiges Dölkerrech, dafür sorgen, daß keinem Volk- in Europa nieder gestattet werde, wo- sich die Franzosen zum ersten D-ale-und zwar mit bcfcn ertni Stolz und Hohn zu Schulden kommen ließen, nämlich die Ber» Wendung osrikani,cher Truppen ohne eine Spur von Ehre, von Rcchisgefuhl, von Achtungsür dos weibliche Geschlecht, diesen Hauptmerkmalen moderner tur0Pal *er Civilika'lvn Die französischen Soldaten, obgleich mit ihnen nie em weibliches W-rnronEbreunt S iVt lichkei. sprach, hielten sich dennoch für zu gut, mit d.ften ^rikarischen Bestien gleichg,stillt zu werden und sie unter sich au,jun-dm-n. S - mußt-n abgesoneert und unter besonders siienaer Aussicht in F">nrr-ich selbst !g hallen werden. W e bestialisch zeig'- si» nun d,e iranzofisch- Presse^. . - si- un- im SlnLuiiic t-L KiiealS zuries: wir und unsere Frauen und Tochter wurden g-lnTnfl f,ßr «neaer kenn-«

lernen, und tiefen felbst:plundeN, Drentit, morcct euch lustig b s nach Berlin hinturch!" Die Franzosen hab.n zum ersten Male unter allen civkl.sirten Völkern den Krieg gegen einen gebildeten Nachbar, der ihnen nichts zu Leide gethan hatte, als höchstens die ernste Absicht, sich nicht wieder, toie feit Jahrhunderten, von ihnen überfallen und auSplündern zu lafflN, durch diese unerhörte Barbarei ver­unstaltet. Ein völkerrechtliches Verbot solcher Verwendung barbarischer Truppen gehört deshalb zu den dringendsten Aufgaben eines nächsten EongreffeS.

Solon batte, glaube ich, in seinen Strafgesetzen keinen Paragraphen für den Mörder des Vaters. Er sagte, so ein Vertrkchen erscheine ihm unmöglich. Eben fo konnte man in Bezug auf einen europäischen Krieg früher behaupten, daß eine solche Bestimmung für europäische Potentaten unnöthig sei. Jetzt ist sie bloS der Franzosen wegen dringend geboten.

Auch ihre Franctircurs machen eine festere Bestimmung über Behandlung der Kriegsgefangenen nothwendig. Jedes Land ist berechtigt, im Nothfalle sogar verpflichtet, alle möglichen Wehrkräfte zur Besiegung des Feindes aufzubieten. Auch Freifchaaren müssen als Soldaten behandelt werden, wenn sie, wie Bluntschli mit Recht zur Bedingung macht, im Anschluß an die geordneten Heere oder doch in sich militärisch geordnet, militärisch und mit Beachtung des KriegSrechts käm­pfen. Dabei geht der sogenannte Guerillakrieg leicht in Raub, Brand und Mord über, und dann müssen die ertappten Missethäter durchaus als Räuber und Mörder behandelt und Alle, welche sie unterstützten, durch Repressalien bestraft werden. Am wenigsten ist zu dulden, daß der Einzelne abwechselnd und willkürlich heute als Freibeuter und Wegelagerer etwa eine Feldpost überfalle, einen Nachzügler ermorde, Schienen cintr Eisenbahn ausbreche u. s. w. und morgcn^wicder als Bürger oder Bauer den Schutz der bewaffneten Macht genieße, solche Flei- fchaaren, deren sich befondeis das neue republikanische Frankreich rühmte, gehören ais Gefangene an den Galgen. Die offene ehrliche Bekämpfung dcü Feindes in ter Schlacht und auf dem Marsche darf auch den Bürgern eines Landes nicht als Verbrechen auSgelegt werden, der heimtückische Mord aber ist auch dann ein Verbrechen, wenn tr von Soldaten in Uniform verübt wird. Die Franktireurs und ihre Helfershelfer haben die Grausamkeiten, welche zu ihrcr Bestrafung verübt wtrdcn mußten, zu verantworten. Diesen Grcuelsecnen gegenüber bietet der Blick auf das rothe Kreuz im weißen Felde, in diesem Krieg; zum ersten Male mit Betheiligung fast aller gebildeten Völker in voller Wirksamkeit, einen erquickenden Trost. Freilich darf man dabei nicht auf die Franzosen blicken. Die französische Armee mit ihren afrikanischen Banden schien anfangs gar nichts von der Neutra- lität der Verbandsplätze, Lazareide und Aerzte zu wissen oder wissen zu wollen und schossen spottend mitten hinein. Später wurde das rothe Kreuz vielfach von Schlach­tenbummlern und verbrecherischen Gesellen verrätherifch mißbraucht. Aber die tröstliche Thatsache ist unbestreitbar: Trotz aller Schwierigkeiten und Mängel in Ausführung der Ganser Eonvention von 1864 ist für verwundete und kranke Krieger, sowohl feindliche als freundliche noch in keinem europäischen Kriege so wirksam gesorgt, so allseitig viel geleistet worden als diesmal. Ein edler Wetteifer der Militär- und Eivilärzte, der Staats- und Privathilfe, von Frauen und Män­nern, Einheimischen und Fremden im Dienste der leidenden Krieger hat hier einen Bereich friedlicher und humaner Thätigkeit gefunden, der mitten in den verwüsten-