Preis vierteljährig 1 fl- 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Montags.
Expedition: Canzleiberg Vit B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.
Nr. 36. Samstag dcn 11. Februar *871.
~~ ~ T~ . . zk.. "L ~~ werben nock, forlwöhrend fowobl bet ber @rpebition, Canzleiberg ».1, als auch
auf Den ^Ite^rurr Muzerger 6ci 0Uen Post-bxpebitionen unb ben Lanb-Postboten entgegen genommen.
Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Erpedilion abholen lassen, erhalten denselben für die Monate Februar und Marz 1871 zu 40 fr. ____________________________________
übrig gelassen hatten, und die in Deutschland reifenden Früchte der Einheit und Freiheit bloß pflegen, nicht einmal pflücken wollten. •
Dafür ist die Nemesis gekommen, auch insofern, als der Größenwahnsinn Frankreichs durch die Schlachten bei Leipzig und Waterloo kaum gemildert, ge- schweige gebrochen werden durste. Die europäischen Diplomaten ließen das nicht nur mebt zu, sondern zwangen auch Preußen und die kleineren deutschen Fürsten, die Früchte der FreiheltSkriege zu Hause als verbotene den Leuten vor dem Munde wegzunehmen und Jeden, der sie nur schmackhaft fand, einzustecken oder brodloS
scheinlich genug geschildert wird.
Für die Verwirklichung dieser neuen deutschen Reichsidee mußten wir den ewigen Räuber und Ruhestörer neben uns vor allen Dingen unschädlich machen, auch dafür sorgen, daß er so bleibe. Das neue Deutschland hat nun als Schußmacht der Cultur und des Friedens in Europa wesentlich auch für ein gutes Völkerrecht zu sorgen. Der Krieg von Seitin Frankreichs war eigentlich vom Anfänge bis jetzt eine frevelhafte Verletzung desselben, die um so frecher erscheint, als Deutschland gleich von vornherein mit zwei Versuchen auftrat, das Kriegsrecht auf Grund des Völkerrechts zu vermenschlichen. Der erste Versuch war die norddeutsche Bun- deserklärung vom 19. Juli, daß die französischen Handelsschiffe gleich den neutralen vor der Wegnahme durch die Bundesmarine gesichert bleiben sollten. Preußen verzichtete damit um so edler auf das barbarische Recht der Seebeute, als cs nicht einmal Gegenseitigkeit verlangte. Was that die französische Manne dagegen^ Sie strolchte feig umher, um unschuldige deutsche Handelsschiffe durch List anzu- locken und dann g-waltfam zu berauben. (Schluß folgt.)
Versuch deselbcn sofort untirdrückt worden.
So behauptet und beweist der berühmte StaatSrcchtSlehrer Professor Dr. Bluntschli tn Heidelberg in seiner vortrcsflichen Broschüre: „Das moderne DolkSrccht in dem französisch-deutschen Kriege". Sehen wir und riesen Beweis in Kürze näher an. Jeder wahre Krieg, sagt er, muß einen RechtSgrund haben und darf niemals aus bloßen Interessen oder Leidenschaften hervorgehen. Verletzungen oder Bedrohungen des Rechts allein können einen Völkerkrieg rechlfertigen. Unsere 1 ganze Weltordnung beruht auf dem Grundsätze, daß eS dem Menschen nicht erlaubt ist, aus bloßer Vortheilssucht, Haß und Rache wider den Menschen Gewalt und Zwang zu üben, sondern nur dann, wenn die RechtSnothwcndigkeit die Gewalt adelt und den Zwang zu ihrem Schutze erfordert. Keine Gewaltübung aber ist furchtbarer, keine in ihren verderblichen Wirkungen auf die allgemeine Wohlfahrt so schwer zu mäßigen als die des Krieges, da sie fortwährend Leben, Gesundhett und Vermögen vieler Tausende bedroht und vernichtet und die Existenz und Wohlfahrt ganzer Völker in Gefahr bringt. Einen Krieg ohne dringenden RechtSgrund zu beginnen, ist daher das schwerste Verbrechen an der ganzen Menschheit.
Und nun der französische KriegSgrund? Ein dem Könige von Preußen untergeschobener Hintergedanke und zwar weil dieser Hintergedanke Frankreich und das europäische Gleichgewicht bedrohe. Ein größeres Verbrechen an Deutschland, gegen die ganze menschheitliche Cultur ist wohl nie begangen worden, als diese Kriegserklärung allein. Und was sagten die europäischen Großmächte dazu';' Mit Ausnahme eines russischen Staatsmannes, der allein das Richtige verlangte, nämlich die europäische Erklärung, daß dies kein KriegSgrund sei und sein dürfe, nichts. Sie hüllten sich in Neutralität, mehrere machten unter diesem Deckmantel gute Geschäfte und unterstützten Frankreich, das kaiserliche und republikanische, welches massenweise national die Begehung dieses Verbrechens verlangt hatte und die Kriegserklärung mit satanischem Jubel aufnahm, mit Garibaldr's, englischen und amerikanischen Waffen. Das nannte man und nennt man Neutralität. Bluntsckll sagt hier: Völkerrecht ist auch Völkerpflicht, deshalb waren die neutralen Mächte verpflichtet, den Friedensbruch zu verhüten. Schon eine offene Erklärung über Recht und Unrecht hätte durch ihr moralisches Gewicht genügt, denn trotz aller eitlen Ueberschätzung würde keine französische Regierung gewagt haben, einem curv- päischen Rechtsspruch zum Trotz den verbrecherischsten aller Kriege zu unternehmen. Den größten Vorwurf trifft hier England, welches mit seinem Parlamente, seinem großen moralischen und materiellen Ansehen die erste Pflicht hatte, zu einem solchen DerdammungSurthcile auszufordern. Um so gerechter ist auch unsere Ver- achtung gegen das stammverwandte Volk, daß sie dem sranzösichen Angriffe auf den Frieden Europa's nicht nur theilnahmslos zusahcn, sondern den verbrecherischen Feind auch durch ihre geldgierigen Krämerseelen gegen baare Bezahlung und gute Wechsel massenhaft ungestraft unterstützen ließen. Statt den Frieden der Welt und das Völkerrecht zu schützen, zwangen sic das deutsche Volk, ganz aveen seine Kräfte anzustrengen und seine ganze Existenz einzusctzen, um sich gegen den frevelhaften Angriff eines ruchlosen räuberischen Nachbars zu vertheidigen.
Wenn aber nun den Franzosen das moralische Gewicht einer offenen europäischen Erklärung zu leicht erschienen wäre? Nun, sic hätten dann doch weulg- fiens ihre Pflicht gethan und jedenfalls auch wohlthätig auf den ausgebrochenen Krieg gewirkt. Dieser wäre ohne die materielle und moralische Unterstützung der neutralen Mächte zu Gunsten der Franzosen kürzer, weniger demüthigrnd, menschlicher ausgefallen. Wir geben sogar zu, daß der Krieg als Nemesis und Strafe für uns und die Franzosen unvermeidlich war. „Es ist ein Kreuzzug, »st em yel- liger Krieg", hieß es 1812—13 in Deutschland. Unsere aufopfernden, hetltgen, heroischen Anstrengungen im Freiheitskriege sollten und wollten die Fruchte tragen, die wir jetzt erst aus dem blutig gedüngten Boden des gegenwärtigen Krieges erhoffen. Freiheit und Einheit hatten wir blutig errungen; die Flüchte hingen und wollten reifen, aber aus Gefälligkeit gegen den russilchen Alexander ließen wir uns die Früchte zweier siegreichen Einzüge in Pans consisciren. Ans Gefälligkeit gegen Metternich wurden unsere Minister, Gehcimräthe und Polizeibcamte Spürhunde i-i» ui hu liiiund Männer, welche die Freiheitskriege uns
Brodpreife vom !!♦ bis I«. Februar 1871,
nach eigener Erklärung der Bäcker;
4 Pfund 9emifd>te« Brod 21 kr. 2 Pfund gemischtes Brod 10'/, kr. 4 Pfund Roggenbrod 18 kr. 2 Pfund Roggenbrod 9 tn
zu machen.
Nein; der Krieg war vielleicht unvermeidlich: der räubertsche Größenwahn- sinn Frankreichs mußte gebrochen, unschädlich gemacht, unsere in den Freiheits- kriegen blutig errungene Freiheit und Einheit endlich, endlich durch einen noch viel blutigeren Kampf verwirklicht werden. Das europäische Gleichgewicht muß seinen Schwerpunkt in Deutschland finden, der Schutz der Cultur und des Friedens, dem gründlichen und größten Culturvolke in der Mitte Europa's anvertraut werden. Dies ist die Ausgabe des „Neuen Deutschen Reiches auf dem Grunde germanischer Natur und Geschichte", wie es in der so betitelten Broschüre von Beta augen-
ES war vorher zu sehen, daß die Erschütterungen und Convulsionen, in welche Frankreich durch dcn Krieg gestürzt worden ist, den Uebergang zum Frieden, sowohl zum internationalen, wie zum inneren Frieden nicht leicht machen wurden. In der That ist die Situation Frankreichs unmittelbar nach Schluß des Waffen- stillstandcs der Art geworden, daß nach der leidenschaftlichen Aufregung nicht die Apathie folgen zu sollen, sondern daß ein ZersetzungSproceß und eine Zerbröckelung Frankreichs einzutreten scheint.
Gambetta und die Außenregierung haben es allerdings nicht gewagt, ftcy offen gegen die Pariser Rkgicrung der nationalen Vertheidigung aufzulehnen; aber Gambetta will die Bestimmungen des Waffenstillstandes, welche nach der Absicht der Contrahenten die Möglichkeit des Friedens anbahmn soll, tn einer Wei e zur Ausführung bringen, welche ihm gestattet, den „Krieg bis aufs Messer fort- * * Seine Proklamationen, seine Weisungen an die Präfccten, ror allen Dingen sein Wahldecrct sprechen diese Absicht unumwunden aus, denn anstatt freie Wah en, also den wahren Ausdruck der Dolksmeinung Über Kneg undFrtcden zu gestatten, weist der Diktator alle diejenigen Class.n der Bevölkerung von der Wahlurne zurück, von reuen er besorgt, daß sie nicht für dte Republik und nicht für den Kn eg ihre Stimmen erbeben würden.
Gambetta Hut (ich mit diesem D,ent in einen doppelten Widerspruch gesetzt; einmal mit der Pariser Regierung, welche ihrerseits ein Wodldecre, '"'S,nur der Freiheit erlassen Hot, andererseits mit dem Berfa,ller Vertrage, welcher d.e Berufung einer „frei'- gewühlten Constituante zu einer seiner Hauptbestimmungen gewacht hat. Graf Bismurek hat daher auch nicht gesäumt, aus Grund de« Ber- trnflcs gegen da« Gambetta'sche Wahldeeret jlt Protest,ren, wahrend die Pariser Regierung noch nicht den Muth gesunden hat, Gambetta einsach znr Ordnung ju
SBir halten uns nicht dabei auf, die liefe Demüthigung Frankreichs zu betonen, welche darin liegt, daß der Feind ihm zu Hilfe kommen muß, damit es zu , Km Recht freier Meinungsäußerung gelange, und daß Gambetta mit seiner ge- i wbhnlichen Rabulisterei die Berufung auf ein Vertragsrecht als Einmischung m die inneren Angelegenheiten Frankreichs verdächtigen will; die ganze Zukunft i Frankreichs aber liegt in der Frage: ob Favre oder Gambetta?
Rechtlich fcheint die Frage leicht zu entscheiden; denn Gambetta und die j Außen-Regicrung sind ja nur ein Ausfluß der Pariser RegicrungSgewalt; aber
Das Völkerrecht im jetzigen Kriege.
Zu dem sicheren eurcpalfchen griedin, welcher als der wahre Gewinn aus diesem^furchtbaren Kriege erwartet wird und mit dem heiligsten Rechte verlangt werden kann, gehört ganz wesentlich ein besseres Völkerrecht. Die Mängel deffel» den sind von Frankreich und auch den neutralen Staaten aus während dieses Krieges in erschreckender Weise zu Tage getreten. Wissenschaftlich ist dos Völkerrecht bereits ziemlich klar, in der Wirklichkeit aber um so dunkler und barbarischer. Oeffentl'che Meinung, StaatSlcnker und Volksvertreter wissen oft leider nicht einmal, paß Völkerrecht zugleich Völkerpflicht bedeute. Wäre dieses Bewußtsein ,m Juli zugleich auch in den Gewissen der Staatslenker Europa's wirksam gewesen, so wäre dieser Krieg mit der frivolsten aller Erklärungen nicht gewagt oder der


