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Gießener Anzeiger

Nr. 33

Mittwoch den 8. Februar

1871

Gießen, am 6. Februar 1871.

Betreffend: Reichstagswahlen.

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(Sieben, am 3. Februar 1871.

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Ueberhaupt werden Sie

Die Wahlvorsteher nach den vorstehenden Bestimmungen unter 7, 8 u. 9 bedeuten und denselben eine Wahlurne, sowie mindestens drei Tage vor­der Wahl ein Exemplar des Wahlgesetzes (Bundesgesetzblatt Nr. 17 v. 1869) und des Wahlreglemeuts (Bundesgesetzblatt Nr. 17 v. 1870) zum Gebrauch, bezw. zur Auslegung im Wahllocal zustellen

Unfehlbar am 25. l. M. haben Sie an uns ausführlich zu berichten,

a. ob Sie am 10. l. M. den Bestimmungen unter pos. 1 u. 2 nachgekommen sind;

b. ob Sie am 24 l. M. die unter pos. 3 ungeordneten Bekanntmachungen erlassen haben;

c. ob Sie am selben Tage nach pos. 4 verfahren haben und

d. ob die Wählerliste und das Protocollformular (in die Wahlvorsteher von Ihnen abgegeben und ob Letztere nach p<JS. 7, 8 it. 9 bedeutet worden

Betreffend: Die Aufstellung besonderer Verzeichnisse zu den Grundbüchern, insbesondere die Vollständigkeit der Grundbücher^

Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben für die Monate Februar und März 1871 zu 40 fr.

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v. Starck.

Erscheint taglteh, mit Aus­nahme Montags.

Expedition : Eanz leib erg Ltt. B. Nr. 1.

an die Grchherzogtichen Bürgermeistereien des Kreises.

Um eine größere Vollständigkeit der Kennziffer-Bezeichnung einzelner Parcellen zu erzielen, hat Großherzogliches Ministerium der Justiz äuge )ünet, daß von jetzt an bei allen neu zu errichtenden Grundbüchern in der Kolumne:Nr. alt" nicht blos die Kennziffern des uächstvorhergehenden Katasters, entern auch, und zwar unmittelbar darunter mit rother Tinte, die Parcellen, Kennziffern des alten Grundbuchs beziehungsweise Flurbuchs

an die Großherzoglichen Bürgermeillereikn des Kreises.

Nachdem bestimmt worden ist, daß die Wahlen zum Reichstage im ganzen Reiche am 3. März l. I. vorgenommen werden sollen, so eröffnen wir

1) Die beiden Exemplare der Wählerliste, welche gleichmäßig zu berichtigen sind, weutt erhobene Neclamationen für begründet erachtet wurden, sind

am !() Februar L I.

unter iftiterfdjrift der Großherzoglichen Bürgermeistereien abzuschließen.

2) Auf dem zweiten, für den Wahlvorsteber bestimmten Exemplare sind, wie am Schluß des Formulars zu der Wählerliste in der Anmerkung vorge­schrieben ist, hinter dem WorteAbgeschlossen" die Worte

mit der amtlichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem Hauptexcmplar der Wählerliste völlig übereinstimmt" hinzuzusetzen.

3) Am 2 4. l. M. haben Sie in Jbren Gemeinden ortsüblich bekannt zu machen, daß die Wahlen zum Reichstag im ganzeu Reiche am 3. März l. I. stattfinden werden, und daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags beginnen und um 6 Uhr Nachmittags geschlossen werde. Zugleich haben Sie unsere Anordnungen vom 9. v. M. (Nr. 10 des Anzeigeblaltes) hinsichtlich der Bildung der Wahlbezirke, der Personen der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter und der Wahllocale nochmals zu publiciren.

4) Am selben Tage (24. I. M.) ist von Ihnen weiter die am Schluß des Formulars zu den Wählerlisten abgedruckte Bescheinigung, nach vorherigem Zusatz der Worte

vom 19. Januar 1871 bis zum 26. Januar 1871"

und des Datums

24. Februar 1871",

zu unterzeichnen.

5) Nach Abschluß der Listen in vorbezeichneter Weise dürfen weder Streichungen, noch Nachfragungen von Wählern mehr stattfinden.

6) Das Hauptexemplar der Wählerliste mit den dazu gehörigen Belagsstücken hat der Großherzogliche Bürgermeister bei den Bürgermeistereiacten sorg­fältig aufzubewahren, das zweite Exemplar dagegen da, wo er selbst Wahlvorsteher ist, behufs Benutzung bei der Wahl an sich zu nehmen, andern­falls dem Wahlvorsteher zuzustellen.

7) Die Wahlvorsteher (Bürgermeister oder andere Personen) haben aus der Zahl der Wähler ihres Wahlbezirks einen Protocollführer und drei bis sechs Beisitzer, welche aber kein unmittelbares Staatsamt bekleiden dürfen, zu ernennen und dieselben spätestens am 28. Februar einzuladen, am Wahltage zur Bildung des Wahlvorstandes so zeitig im Wahllocale zu erscheinen, daß die Wahlhandlung um 10 Vormittags beginnen kann.

8) Bei der Wahlhandlung selbst ist nach den §§. 11 bis 21 des Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt von 1870 Seite 275) zu ver­fahren und über die Wahlhandlung ein Protocoll nach dem Ihnen bereits im Juli v. I. von uns mitgetheilten Formular, welches daher den Wahl­vorstehern zuzustellen ist, aufzunehmen.

9) Dieses Wahlprotocoll mit sämmtlichen zugehörigen Schriftstücken, nämlich der Gegenliste (§. 18 des Reglements), der Wählerliste, welche beide von den! gesammten Wahlvorstande zu unterschreiben sind, und denjenigen Stimmzetteln, in Betreff deren es einer Beschlußfassung des Wahlvorstandes bedurft hatte (§. 13 des Ges. v. 31. Mai 1869, Bundesgesetzblatt S. 145), hat der Wahlvorsteher ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig an den Wahlcommissär des Wahlkreises einzusenden, daß dasselbe spätestens am 6. März l. I. in dessen Hände gelangt.

Die Wahlvorsteher sind für die pünktliche Ausführung dieser Vorschrift verantwortlich und darauf ganz besonders aufmerksam zu machen.

Bekannt m a ch u n g.

Betreffend: R e i ch s t a g s w a K l e n.

Wir bringen unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 9. v. M. in Nr. 10 des Anzeigeblattes hierdurch zur öffentlichen Kenntnis;, daß an stelle des verstorbenen Bürgermeisters Groß zu Annerod der Großherzogliche Beigeordnete Engelhard zum Wahlvorsteher für den Wahlbezirk Annerod, -nb daß zum Stellvertreter des Wahlvorstehers das Gemeinderatbsniitglied Heinrich Hammel Ul. daselbst ernannt !vorden ist.

Gießen, den 6. Februar 1871. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Starck.

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--er. rtlllr werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzlelberg B. 1, als auch

. II Hilf v AbllJCIßll bei allen Post-Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.

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Ihnen unter Bezugnahme auf unsere Verf. v. 9. v. M. in Nr. 10 des Anzeigeblattes und indem wir voraussetzen, daß die dort vorgeschriebene Offenlegung Wählerlisten nach vorheriger Bekanutmachnng pünktlich stattgefnnden hat, hiermit Folgendes zur genauesten Nachachtung:

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