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4724) Dienstag den 19. December d. I., 9rachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathhause die dem Va- leniin Heerdt und Ehefrau gehörige Hof- raithe, als:

Flur Nr. oKlftr.

.osg 20 Hofraitbc auf dem Aster­

weg, flieht 13Vr kr. Reute, i/e60 27 Grabflarten daselbst,

i/gea 3 Hofraum mit Stall das.,

197O 3 Hofraum tMiststätte) das.,

meistbietend versteigert weroen.

Gießen, den 4. November 1871.

Großherzogliches Ortsflericht Gießen. S e m m l e r, OrtSgerichtsmann.

2

6) Ais Gewicht

eüchett.

Die neuen

1 (Sentigramm (C).

Milligramm (M).

1

10 Gramme

gefertigt.

4%

Dis conto

sind, wird der Inhalt

140 V,

1864r

2

5

5, 2, 5, 2, 5, 2,

Braunschweiger 191/g

Stadt Florenz 83*/g

verrinnt, Weißblech von L.terZ haben gleichfalls

Börsennachrichten.

4. November 1871.

Besondere Bekanntmachungen.

Oeffentliche Aufforderung.

1 L = 7/8 oder O,873 Quart preuß.

1 Quart !'/? 1J-

Actien.

Frankf. Bank 1353/4

Frankf. Vereins-Kasse 118

Darmst. Bankact. 437

Wien Bankactien 801

Galizien 2593/4

Oeet. Creditaet. 3033/4

oder 4 alten Scheffeln.

Das Holz wird 1, 2 unv 4 Q -Meter messen wird.

Der Tran'port Meter Inhalt, welcher

tete Ab'tretung seiner Erbanspruche und Die vorgelegte Urkunde vor dem unterzeichneten Gerichte vorzubringen, als sonsten drese Abtretung und die Aechtheit der vorgelegten Urkunde als von ihm anerkannt angenom­men, der ihm etwa zufallende Erbthell an die Erben des Friedrich Stumpf >U von Burkhardsfelden überwiesen und diese über­haupt bei Regulirung des Nachlasses der Ludwig Wehrum 1. Erben als seine Ber-

4518) Bei der Kasse der Großherzoglichen Landes-Universität werden bis Ende l. I. 103,000 fL zu Capitalanlagen disponibel. Diese Summe wird in Beträgen von jeder beliebigen Größe gegen gerichtliche Sicherheit ausgeliehen, und können hierauf Reflectirende sich zu jeder Zeit bei der unter­zeichneten Stelle anmelden.

Gießen, im October 1871.

Großherzogliches Universitäts - Rentamt. Schmidt.

Hektoliter Inhalt. «... e.

2 Hec'vliter sind um 6 Metzen oder 20 L kleiner als die preuß. Tonne von 71/gCubiksuß

nach Cubikmetern verkauft, und dienen zum Vermessen Meßrahmen von Fläche, während die dritte Dimension mit einem besonderen Stabe ge-

1 Klafter preuß. = 3V2 Eubik-Meter.

und Veikauf von Torf geschieht in Kummten von 2 , resp. 4 Kubik- durch Aufsatzbreiter auf 3, resp. 6 Kubik Meter gebracht werden kann.

4723) Dem Philipp Brück, außer­ehelichem Sohne der verlebten Ehnrau des Ludwig Wehrum I. von Burkhardsfel­den zur Zeit unbekannt wo < abwesend, wird auf diesem Wege eröffnet, daß sein seitheriger Bevollmächtigter r Le ° r 1 9} Stumpf HL von Burkhardsfe den mit Tod abgegangen sei, daß auch dessen Erben behaupten, daß er, Philipp Bruck, sammt- liche ihm an den Nachlaß der Ludwig Weh­rum 1. Eheleute zustehenden Erbanspruche an ihren Erblasser abgetreten und die er- halb von solchem Befriedigung erhalten, und diese ihre Behauptung durch et ne Ur-

lick Ihm ^unb f aU

tt^Brück ^dar?m^Lesord^E Ä ^'^^Laeschäfte^

binnen drei Monaten von heute an scme dast Rechtsgeschäfte mit Jacob Alba )

den können.

Lich, den 19. September 1871.

Großherzogliches Landgericht Lich.

Dr. Koch.

Landger-Assessor.

treter zugelassen werden.

Gießen, den 1. November 1871. Großherzogliches Landgericht Gießen.

Bötticher._____

L O,59 Metze d. h. um 8/1Oo M größer als i/2 Metze.

L = 1,45 d. h. um s/ioo oder 1/20 M. kleiner als IV2 Metze.

Daher 50 L = 14'/2 Metze, d. b. um 5 L ober I1/2 Metze kleiner als der alte Scheffel.

Letzterer verhalt sich zum neuen Scheffel wie 55 L zu 50 L, ober wie 11 : 10.

5) Für den Verkauf von Kohlen und Eoaks dienen Maaße in Kasienform von Vz< 1 und

Geldaorten.

0. kr.

Pr. Friedrdor 9 5859 Pistolen . 9 4042

doppelte 9 4042

HoU. fl. 10 St. 9 5355 Ducaten . . 5 3436 20 Frankenst. 9 17/218</2 Engi. Sover. 11 4446 Russ. Imper. 9 4244 Dollar in Gold 2 24Vg25

und Gitter an die Gossen der Wilhelm- straße erforderliche no ,

Steinbauerarbeit, veranschl. zu 23 fl. 213/4 kr. Schlosserarbeit, v « $0 w versteigert werden.

Gießen, den 3. November 1871. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

Oeffentliche Bekanntmachung.

4515) Jacob Albach von Dorf-Gill

Preuss. 41/2% Oblig. 1003/g Frankf. 3^2 % Odl. 845/8 Naas. 4Vg % Obi. 987/8 Kurhess. 4% 913/< Gr. Hess, 5% Obi. 103t/4 n n 4% 97-/2 n 3V,O/o 91 */2

Bayer. 5% n 100*/4

41/2% 1jährige 997/8

40/0 1jährige 95 Würtemb. 4i/2% Obi. 995/e Baden 4V2% Obi. 0. E. L. 99 V2 Oesterr. Silberrente 58*/g

Papierrente 49 */4 Aanerik. Bonds 1881 r 99Vg

_ 1882r 96 Vg

n 1885r 971/8

1887r 97

Spanier, neuest. 3% 323/g

Berfteigerungen.

4691) Dienstag den 7. l. Mts., Vormittags 9 Uhr,

sollen die zur Anfertigung zweier Rahmen

1 Torfkiafier preuß.= 4-/4 Kubik-Meter.

___________ wird daS bisherige, als »Zollgewicht" seit dem Jahre 1858 als Lande--

gewicht eingeführte beibehalten. Nunmehr aber bildet das Kilogramm = 2 Pfund die GewichtS- Gewichte sind:

demselben gestempelt.

Einsatzgewichte sind zulässig in der Schwere von 1 K, i/2 K und 200 G.

Bon den älteren Gewichten stnb diejenigen zulässig, deren Schwere sich der obigen Reihe einfügt, d. h. die bisherigen Stücke von 1 Centner, */? Centner, 20, 10, 5, 2, 1 unv */r Pfund; ferner 3 Loth, 3 Quent, 3 Cmt, 3 Korn,

3 Loth ober 1/10 Pfund 50 G ober 5 NL.

Unzulässig werben: i/4 Centner, 3 Pfunb, </4 Pfunb unb bie sämmtlichen decimalen Be­zeichnungen ber früheren Lotheintheilung, also 10, 5, 2, 1 Loth, Quent, Cent, Korn.

Um bie bisherigen Waagen beibehalten zu können, ist e< nöthig, vor dem 1. Januar 18/2 sie umeichen und mit dem neuen Stempel beglaubigen zu lassen.

Zwar können Gewichte, die den Vorschriften nach Schwere und Bezeichnung genügen, auch nach dem 1. Januar 1872 m t ihrem bisherigen Stempel in dem Bezirke ihrer bisherigen Gültig­keit bis yi eher demnächsttgen Revision beibehallen werden. Es würden dann aber diejenigen Gewichte welche als ungenügend befunben werben, der ConfiScation anheimfallen.

7) Für die Waagen gilt die gleiche Bestimmung, daß ihr. bisheriger Stempel sie auch nach dem 1. Januar 1872 bis zur nöthig werdenden Revision zulässig erscheinen läßt. Um sie daher auch künftighin weiter führen zu können, ist hier gleichfalls die Umeichung unter gleichzeitiger Anbringung der Tragfähigkeitsmarke geboten.

Die zulässig erkälten Waagen sind auch die bisher gebräuchlichen; nur rst Dorgefdmeben, daß auf jeder Waage die Gränze ihrer größten Tragfähigkeit vermerkt ist. Eine neue Art Waagen, für den Marktveikehr allein zulässig, bilden die sogenannten Hökerwagen, deren Tragfähigkeit sich auf 2 K beschränkt und welche durch oufgelöthete Blechstreifen mit der Bezeichnung HM kenntlich gemacht sind.

n!n( rvinrnpiihiinnen aeaen die behaup-^nun an nur mit Einwilligung des bestellten etw°-n Einwendungen gegen me rechlsoerbindlich abgeschlossen wer-

0,5 K = 1 Pfund 500 Gframm).

1/2 Pfund, 200, 100, 50, 20, 10, 5. 2, 1 G.

1 Decigramm (D).

1, 2, 5, 10, 20 K, 50 Pfund, 50 L ----- 1 Centr.

fortlaufender Nummer bezeichnet sind; diese erscheint unterhalb deS Bande«. Neber die sämmtlichen gnsvectionsbezirke und Eichämter wird ein Verze>ch'i>ß geführt.

Die Anzahl ber zur Z4t bestehenben und zum Th U noch tn der C.nrichtung begriffenen Eichungsämter beläuft sich auf 878. M.t Hülfe d.eser Zahlen unb bes genannten Verzeuhn.sseS »irb es ermöglicht, bei vorkommenden Revisionen^ auf den UrsprungSort der geschehenen Eichung zurückzugehen. So würde z. B. das ZeichenHbedeuten: die EichungSinspection 2 - Provinz Brandenburg - 1 - Berlin, Stelle A. Ans Negenstände. wMi ibrem «ebrauche

jn,r desaaderen Genauigkeit bedürfen, sag. Präcisian-gegenftande, wnd N'ben dem Gnbungestemvel in sechastcabiiqer Stern ali PräcisianS,eichen aufgeschtagen; derarteg« Gegenstände sind z. B. de, Mrdicinal- und die Münzgewickte und die hieher geböriaen Wagen; als solche werben ferner be­handelt die Thermometer, Alkoholometer und die Gasmesser.

Non jedem Eichamte werden nur solche Gegenstände geeicht, für deren Eichung ihm die Befugniß erthe lt worden. Der Umfang der Eichungsgeschäfte ist danach em relativer b ^. « richtet sich nach bet AuSbehnung ber von den jetveiligen Behocben beschafften Ausrüstung deS A. A. in Eichungsnormalen und sonstigen Apparaten.

Die b-stehende Organisation der E'-chungSbehürden ist nun so getroffen, daß daS ElchungS- amt am Sitze der Jnsvection StaalS-EichungSamt ist und seine Befugn-sse unbeschrankte sind; da­gegen sinbbh! Provinzial - Eichämter Communalanstalten , und bezieht sich ihr Betrieb nur aus &a"b'W^'nau'fn®nb der neuen Maaß- und G-wi«t«-rdnung «lassen-, von der Nurm°,.Si»unq«e Eemmisston des Deutschen Reiches aurgearbeitet, E>cherenunq «ua> 1b. Jul, 1^b9 und d,e Nach ttaae , derselben , so wie auefüh'iech, Jnstruetwnen ;ut Sich-ednung enthalten di- Vorschrift n üd« da- Material, di- Form und d,e Stempelung der der Gechuug unl-rworf-nen G-aeustaud-.

Als etwa- N-ue- und wohl da- Wütigste dieser Sichuug-«orsbn,len Mir die «.nfuhrung t« F-hl-rarLn.-n b-I-ichn-t w-rd-n, d. l>. die F-stfehuuq «on Abmachungen innerhalb d«,n d.e k-na- der Inhal, oder di, Schwere de- geeichten G-a,nst-ndeS «16, de« Mehr oder W-nig-r °,°-n das Normal sich b wegen darf, um als -ichf-hir und ,m Verkehre julanlg ,u erfchemen. Man beieichnet daher auch den SichungSfebler mit .pilaillg« Abweichung od« Tol-ran, . Hiee,u » dann noch di. b-fond-r- Bestimmung durch das Reich-kan,l-r.Amt erlassen, daß ar Maaß, und Gewichte, welche im Verkehre gewesen sind und jur R-vision gelangen, die doppelte Abweichung gegen dsssa, s ri^ nun einmal nach den technischen Mitteln , di« -n,

^.nsiände mit den Normalen ;u »eralelchen, andererseits nach der p<actischen Verwen­dung d« Gemäß, od-r nach «em Material, welches mil denselben «ermessen od-r -erwogen wer- iz" Grundlage des neuen Maaß, und G-wichtSsystem- bild-t das Meter, dessen Länge in <in,m Vratlnstab- als Urmaaß in den Archioen des Conservaloire des arls et meliers ,u Pari« -i.d-raelegt isi und von welchem die preußische Regierung -ine genaue iäopt- b-Nbl. Aus dem Meter^leiten sich di- anderen iZinheit'N. dar Liter (LI und das Kilogramm (K) ab. "N Würfel X ©eit. gleich dem Zehntel des Meters, d-m D.cim.t.r ist, giebt den Raum -m-s Liters, delk.n Füllung mit Wasser bei V Celsius 1 Kilogramm wiegt.

dessen Ml g Zusammenhang deS S,siemS wird -rhöbt durch die Gleichmäßigkeit da ,-d- d« q-nann'ten Sinheit.n .n 1001) T(Ue g-.h-il. wird. Danach bat 1 L - 1000 Kubikr-ntim-r, 1 K 1000 Gramm (G), so baß 1 Äubifcentimeter Waifr 1 G wiegt.

Die Durchführung ber becimalen E>ntheilung innerbüb beS neuen Syst mS gestattet nur «e Maaße unb Gewichte im Verkehr, deren Länae; Inhalt ober Schwere sich m Faetoren von 10 ober deren burch zehn theilbare Vielfache ausbrücken läßt. Die emzige Abweichung hiervon ist mit Rücksicht auf bas praklische Bedürsniß in ben fortgesetzten ^albirungen ber Heilung

M Liters, in ber Halbirnng beS Scheffels unb beS Pfundes gemarfit.jrben; beShalb barf auch daS Vs-Pfunb nur diese Bezelchnung, nicht seine Gewichtsangabe in 25 J G tragen.

Die neuen eichungSfäh.gen Maaße unb Gewichte |tnb hiernach folgende:

1) Längenmaaße: 1, 2, 5, 10, 20 Meter.

0,5, 0,2, Ofl Meter.

Die hölzernen Werkmaaßstäbe unb diejenigen für Langwaaren muffen an ihren Enden mi Metallbeschlag versehen sein, eS wird bas Maaß an beiden Gaben unb unterbeut auf der Kappe gestempelt Die Bezeichnung Meter ist mit bem vollen Namen auszubrucken.

91 P 1 Meter = 3 2>/4" ober is/5' preuß. = 3,1&62'

1 = I1/2 Ellen preuß.

2) FlüsfigkeitSmaaße: 1, 2, 5, 10, 20 L(iter) } | V2, V«. Vs. Vie, Vn L-

I 0,5, 0,2- o,t, 0,05. 0,02, L.

Die Miuße sind aus Weißblech, verzinntem Kupfer- ober Messingblech ober au« 3mn ge- 'in^i Stempeln nm oberen Rande, b-i g--

,r-b.t,n^Maaäen ilsi der «öden mit 2 Stempeln jede Wthnaht mrt -,n.m Stempel J« »«Men. D0 »!-- N-ln-r-n decimalen Maaße der Unterabtheilunzen de« L0--S werden in kan,scher Form

bilben 1 Dekagramm ober 1 Neuloth (NL). Die Gewichte können bestehen au« Gußeisen, Messing, Argentan, Platin. Die gußeisernen Gewichte bis zum 1/2 Pfunb hinab besten eine inn-re Höhlung zur Justirnng mit Schrotfüllung; sie tragen ben Stempel auf bem Juftirpfrops. Die Gewichte von 200 G abwärts bis zu 1 G sind Scheibengewichte, welche, wen» sie ans Messing bestehen, mit Knopf versehen sinb; sie werben, wie bie größeren Gewichte, au« Messing. auf bet Kop'stäche unb bem ©oben gestempelt. Die gußeisernen Scheibengewichte von 2<>0 100 unb 50 G sinb ohne Justirhöhlung unb werben nur durch ben Eichpfrof justirt unb auf

Actien.

5% östr. F. St. E. B. 3941/4 Lombard. Bahn 1983/4 Ludwigsh.-Bexbaoh 196 Maxbahn 1431/»

Bayer. Ostbahn 145 Rhein-Nahebahn-Aot. Hess. Ludwigsb.-Act. 178 Oberhessen n 79>/z

Prioritäten.

3°/0 öster. Stsb.-Prior. 585/s

3°/0 öst. s. Lombard 793/4 3% Livorneser 36 V2 50/g Toscaner 56/4

5% Elisabeth.-Prior. 8P/2

do. II. Emiss. 79>/4_________

Anlehensloose.

Kurh. 40 Thlr. Loose 693/4 Nassau 25 fl. 42

40/o bayr. Präm.-Anl. 1121/« Ansbacher 7 fl. 12

40/0 badische Loose 111 Badische fl. 35 Loose 693/4 30/0 Oldenburg, ä 40Thlr. 363/4 Oestr. fl. 250 v. 1854 78 1858r Prioritätsloose 188 1860r Loose 875/8

daher Vs Quart V7 , . ,, 3) An Fässern, welche nur für den Weinverkauf eichpflichtig nach Litern mit Angab. der Zehntel eine. L-l---b-st,mmt.

4) Trockene Hohlmaaße: 1, 2, 5, 10, 20, 25, jo, iuu u.

J | V2, Vt, Vs. Vi6

10,5, 0,2, 0.,. O.os L.

Die Maaße können verfertigt sein auS Schwarzblech, lack rt ober aenüqenber Slärke, Kupferblech unb Holz. Die decimalen Theile des koniiche^orm und dürfen nur^auSl.Meta^/abricirt fern. b,r Flmsigkei.Smmr^ W

Hohlmasse wlrden auf Jem oberen Rande dr.imal, auf.ber Verbindung zwischen der äußeren Wand m dem Boden dreimal unb auf der inneren Bodenflache einmal gestempelt.

100 L sind 1 Hectoliter ober 1 Faß.

50 L _ i/2 ober 1 Scheffel.

1 L = 0,29 Metze preuß. ober nahe V3 Metze.

Weetieei.

Amsterdam

k.

8. 985/g

Augsburg

k.

8.

993/4

Berlin

k.

8.

105

Bremen

k.

8.

96Vs

Brüssel

k.

8.

923/4

Hamburg

L

8.

87i/4

Leipzig

k.

8.

105

London

k.

8.

1175/fl

Lyon

k.

8.

9O3/8

Paris

k.

8.

903/fi

Wien

k.

8.

991/8

ditto

m.

8.

ditto

1. 8.