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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kichen

Nr. 106

Sonntag den 7. Mai

1871

Gießen, den 30. April 1871.

Betreffend: Das Executionsverfahren.

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/(vx U ^bs Bundes-Gesetzblattes des Deutschen Bundes, ausgegeben ru Berlin am 29 Avril 1871 enthaft

GRr. 632.) Gesetz, betreffend die Einführung Norddeutscher Bundesgesetze in Bayern.' Vom 22. April 1871. ' f v

Götzen, den 5. Mar 1871. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths:

______________________________________Kekul 6, Kreisassessor.

«rrjchlint täglich, mit »ul nähme Montags.

Expedition: Canzletberx Ltt. B. Nr. 1.

Iruppen in den beiden letzten Kriegen verdankt, trotz Roßbach, Leuthen, Leipzig, Waterloo, Sadowa und Gravclotte ist der Weltfrieden noch nicht gesichert. Die Herstellung des deutschen Reiches ist zwar eine Hauptetappe auf dem Wege zum Weltfrieden, dieser selbst aber kann erst durch die Vollendung des deutschen Reiches erzielt werden.

Die durch die Resultate und Consequenzen der beiden letzten Kriege geschaf­fene europäische Situation drängen die deutsche Bundesregierung und die deutsche Ration, dieses Ziel, die Vollendung des deutschen Reiches, ebenso rasch als cnergisch anzustrcden; denn td kann und darf keine Täuschung darüber bestehen, daß, so unzweifelhaft friedlich auch die Absichten unserer Politik sind und so voll­kommen diese Absichten von den europäischen Cabineten gewürdigt werden, die großen europäischen Mächte doch die Consequenzen des letzten Krieges in ihrer nahezu unvermeidlichen Rückwirkung auf ihre bisherige Machtstellung fürchten und sich darauf vorbereiten, denselben zu begegnen und sie eventuell zu vereiteln.

Deutschland braucht sich deshalb nicht zu beunruhigen; cs besteht äugen- blicklich keine Gefahr, weder für die Sicherheit unserer neu gewonnenen Grenzen, noch für die kräftige und blühende Entwicklung des deutschen Reiches nach Innen und Außen. Nichtsdestoweniger ist cs geboten, die Absichten und Plane unserer Gegner ernstlich in's Auge zu fassen, um ihre Ausführung unmöglich zu machen.

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.ei« rtecteljihrtg 1 fL 12 fr. dt Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr

.Das deutsche Generalpvstamt macht bekannt, daß die Postanstalten ton jetzt ab wieder Packete mit und ohne Werthangabe nach den Stationen der französi-

t Sie europäische Situation und die Erfordernisse der deutschen Politik.

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Dl? beiden letzten Kriege, welche nicht blos die beiden ältesten und vornehm­sten Staaten des Abendlandes, Oesterreich und Frankreich, von ihrer Höhe yerab- gestürzt, sondern auch Rußland den Einstuß entzogen haben, den dieses bisher zum Nachtheile Deutschlands in den europäischen Angelegenheiten zu behaupten ver­mochte, haben zu dem Resultate geführt, daß die europäischen Continentalmächte in dem Kampfe, den diese seit Beginn des siebenjährigen Krieges, also seit nahezu vier Menschenaltern, gegen Preußen und Deutschland führten, unterlegen sind, das Programm der alten europäischen Politik, welches in dem Streben gipfelte, den Zusammenschluß der deutschen Wehrkraft mit der preußischen Armee zu verhindern, ist durch die gewaltigen Umwälzungen der letzten fünf Jahre zerrissen, und man wird die von Grund aus veränderte Situation dahin präcisiren können: das ver- einigte Europa kämpft nicht mehr gegen das zerklüftete Deutschland, sondern das geeinigte Deutschland steht dem getrennten und auseinander gehaltenen Europa gegenüber.

Denn der Kampf ist noch nicht beendigt, er wird vielmehr mit wesentlich verstärkten Kräften weiter geführt; die Arbeit, welche Preußen bisher fast allein gethan, ist nunmehr auf die Schultern des gejammten außerösterreichischen Deutsch- lont> gelegt. Trotz der ungeheuren Erfolge, welche Deutschland den fast üben menschlichen Anstrengungen der preußischen Heere in dem siebenjährigen Kriege und in den Befreiungskriegen, sowie der unvergleichlichen Tapferkeit der deutschen

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Gefundene Gegenstände:

Zwei Taschenmesser, eine grüne Knabenmütze und ein Regenschirm. >

später $B°*en bCi "ns 3U melden, widrigenfalls diese Gegenständ- auf Verlangen an die Finder znräekgegeben -der -

Zugelaufen: Ein Hund mit weißem Flecke auf der Stirne und braunen Pfoten (starker Hund.)

re en, en . ar Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Prooinzialhauptstadt Gießen.

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beobachtet, bk rfe werden unm den Keffectankni, syigeben, pünft; tiionSbercchnnng

Bestellungen auf den Gießener Anzeiger jf

Abonnenten, welche den Anzeiger bet der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben für die Monate Mai und Juni m 40 kr.

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an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Bezirks.

k 3" Serantaffung einer von dem Vorsteher Großherzoglichen Ortsgerichts Lollar verfolgten Beschwerde hat Großherzogliches Ministerium der entschieden, daß in den Fallen, in welchen der Schuldner Pfandgegenstände, für deren Siche heit der Porsteber d s OrtsaerW7 , m welch-in Folge davon im Besitze des Schuldners belasten worden sind, veräußert oter er XV fceTÄ u

alsbald zum Ersätze des Werthes der also verbrachten Pfänder angehalten werden kann, feafi bem ©TäuBiäet'Ä?br

ihm aus der Uebernahme der Bürgschaft erwachsenen Rechte auf dem Wege der Klage gegen den betreffende, Ortsaerickteno/steb i- ' ff"e,elre<1

Nach dieser Entscheidung wird ein Gläubiger, der auf dem Wege des Processes Bmitd feine 1

Bürgschaft von Seiten des Ortsgerichtsvorstehers möglicherweise zu einem weiteren Rechtsstreite genöthiqt. Ohne ^ustimmmia des betreffenden^ "" - - *15 »

zuge der Pfändung aus dem Besitze des Schuldners weggenommeuen und in das Pfandlocal verbracht werden " ® *

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überall pünktlich befolgt werden, und den betreffenden Gerichtsdiener wie Ortsgerichtsvorsteher in Strafe nehmen wenn ferner nnrfc nfcnp nnRbvHrrrÄ o stimmung des Gläubigers Pfandobjecte im Besitze der Schuldner belassen werden. Dabei macken wir (sL nnck nnck Satm ? \\\ w °$nC^StaucHt^e Zu-) behaupteten Mangel von Pfandlocalen als Entschuldigungsgrund nicht berücksichtigen werden; denn Sache der einzelnen Gemeinden'P e?'für" Befchaffm,a°^ers erforderlichen Pfandlocale Sorge zu tragen, nnd trifft also Sie allein ein Verschulden, wenn Sie die Beschaffung derselben bis sitzt unterLsen ^^ ° f

Bötticher. L1