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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Montags.
Expedition : Canz letberg Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Hießen.
Nr. 3.
Mittwoch den 4. Januar
1871.
Einladung jiim Abonnement “O
auf den
Gießener Anzeiger.
Derselbe 'erscheint täglich, mit Ausnahme Montags, und beträgt der Abonnementspreis in der Stadt Gießen vierteljährlich 1 fl. 12 fr. frei in s Hauö geliefert.
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im I. Quartal 1871 zusenden und jen Abonnementsbetrag wie früher durch Quittung erheben lassen.
Diejenigen, welche, del^Anzeiger Abends bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl. pro Quartal.
Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 27 fr. incl. Postaufschlags. Dieselben können mir bei der Post oder den Landpostboten abonniren. Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger noch abonniren wollen, dies sofort jetzt bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern.
Die Rcdaction.
3. Januar.
In dem am 31.Detember ausgegebenen 51. Stück des Buntes-Gesetzblattes des Norddeutschen Buntes ist die mit den Großherzogthümern Bad«n und Hessen vereinbarte Verfassung des Deutschen Bundes publicirt. Der Eingang derselben lautet:
Se. Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Se. König!. Hoheit der Großherzog von Baden und Se. König!. Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für d«e südlich vom Main belegcnen Theilr des Großherzogthums Hessen schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundes- I gedietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, so wie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich sichren und wird nachstehende Verfassung haben.
Die Verfassung selbst, so weit dieselbe von der Verfassung de- Norddeutschen Bundes abwcicht, haben wir bereits mitgetheilt, weßhalb wir hier nur den später abgeänderten Artikel 11 abdrucken. Derselbe lautet:
Art. 11. Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Vrrträge nut fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Krieges im Namen des Bundes ist die Zustimmung des BundeSrath'S erforderlich, es fei denn, daß ein Angriff auf das Bundesgebiet oder dessen Küsten erfolgt. In so weit die Verträge mit fremden Staaten sich auf solche Gegenstände beziehen, welche nach Art. 4 in den Bereich der Bundesgesetzgebung gehören, ist zu ihrem Abschluß die Zustimmung des Bundesrathes und zu ihrer Gültigkeit die Genehmigung des Reichstages erforderlich.
Das Generalpostamt macht bekannt, daß auch für die in Frankreich befindlichen deutschen Eivilbeamten Packereien mit Ausrüstung-- und Bekleidung-gegen ständen zur Beförderung mit der Post in der Zeit vom 14. Januar bis zum Abend des 21. Januar 1871 bei fämmtl'chcn Postanstalten angenommen werden. Die Annahme dieser Päckcreien erfolgt unter den in der Bekanntmachung vom 11. December angegebenen, für Sendungen mit AuSrüstungS- und Bekleidunge- gegenständen an die in Frankreich stehenden Offiziere und Militärbeamten vor^ geschriebenen Bedingungen (Gewicht bis zu 12 Pfd., Frankirungszwang, Adresse per aufgeklebte Eorrcspondenzkarte u. |. w.) Die Adresse muß außer Nr Bezeichnung des Adressaten noch die Angabe des Bestimmungsortes enthalten.
Bis zum 1. Januar sind, wie das Generalpostamt mittheilt, an unsere Truppen im Felde 1,390,770 Zeitungs-Exemplare befördert worden, und zwar 572,220 bei den Feldpostanstalten in Frankreich abonnirte und 818,550 direct per Post unter Eouvcrt oder Band zugesandtc. Bei dem preußischen Zeitungscomptoir ist ein besonderes Bureau für den Feldpost - Zcitungsbetrieb eingerichtet. Von den im Posttebitswege durch Vermittelung des Zeitungscomptoirs bezogenen Armeeverlust, listen sind 76,000 Exemplare versandt.
Ueber die Betreibung unterbliebener Bundeswechselstempelabgabc hat der preußische Finanzminister im Einverständniß mit dem Juftizmimstcr folgende Entscheidung getroffen: Wenn bei den Gerichten wechselstempelpflichtige Wechsel vorkommen, welche noch nicht versteuert sind, so ist in Betreff der Nachbringung der Steuer ebenso zu verfahren, wie wenn eine nach dem preußischen Stempelgesetz nstempelpflichtige Privaturkunde ohne den erforderlichen Stempel bei Gericht ein- taerfiA; ivir* d. h. es ist seitens des Gerichts die Nachbringung eines Stempels ■yfiatura zu v^langen und nöthigenfalls zu erzwingen, das nachgebrachte Stempel- Ancterial aber zu der Urkunde zu cassiren. Diese Verpflichtung der Gerichte ergiebt sich aus $ 20 v.s Bundesgesetzes vom 10. Juni 1869. Die Verpflichtung der Gerichte, die nachträgliche Versteuerung eines noch unversteuerten Wechsels zu fordern, ist nicht etwa ein Ausfluß der Befugniß zur Festsetzung der Stempelstrafe, iiber welche in den 18 und 21 jenes Bundesgesitzes disponirt ist, sondern >on letzterer durchaus unabhängig. Diese Verpflichtung ist vielmehr ein Ausfluß 'er ihnen übertragenen Thcilnahme an der allgemeinen Aussicht über die Beob
achtung der Stempelgesetze und der ihnen auferlegten besonderen Verpflichtung, auf die Befolgung der Stcmpelgtsctze zu halten.
Die patriotische „Pfälzer Zeitung" sagt, das bekannte Wort von ThirrS copirend, „die patriotische Partei habe, nachdem auch nur ein namhafter Bruch- lheil derselben gegen Bayern- Eintritt in den deutschen VertheidigungSkrieg stimmte, n'cht mehr das Recht, auch nur einen einzigen Fehler zu begehen." Eine Zurückweisung der Bündnißverträge wäre ein Selbstmord.der patriotischen Partei. Ferner constatirt die „Pf. Z.", daß in der Pfalz, ganz abgeseh n von der absolut un- meclirpen Lage, in welche dieselbe durch Ablehnung der Verträge gebracht würde, über die Nothwendigkeit der Annahme auch unter den nicht zur Fortschrittspartei Neigenden, so gut wie Einstimmigkeit herrsche.
Aus Breslau meldet die Kreuzzeitung: „Nach sicherer Mittheilung hat der Curator der königlichen Universität dahier die katholisch-theologische Facultät zu einer Erklärung, bezw. Rechtfertigung aufgefordert, aus welchen Gründen die nach den FacultätS-Statuten unzulässige Jrnmediat-Correspondenz (directe Eorre- spondenz) der Facultät mit dem Fürstbischof eingetreten fei."
Don London aus verbreitet man die Nachricht, dem norddeutschen Botschafter sei die bestimmte Instruction zugegangen, in der PontuSsrage sich England anzuschließen und bei allen die Donaumündungen berührenden Punkten der Eonferenz die Interessen Oesterreichs nach Möglichkeit zu wahren. Es liegt auf der Hand, eaß diese Mittheilung aus Kreisen stammt, die bemüht sind, Pieußen von vornherein eine bestimmte Parteiftellung in der PontuSsrage anzudichten, ebe die DiS- cussion der Frage noch eröffnet wird, hauptsächlich um Preußen bei Rußland zu verdächtigen. Aber dieser Schachzug ist gar zu plump. Denn es ist doch mehr als naiv, vorauSzusetzcn, Preußen könne den Grafen Bernstorff angewiesen haben, sich dem Vorgehen Englands anzuschließen, während man ja noch gar nicht dieses Vorgehen kennt. Was die Donaumündungen betrifft, so ist in der Londoner Nachricht dabei von Wahrung des österreichischen Interesses die Rete, offenbar gleichfalls darauf berechnet, Rußlands Argwohn zu erwecken. Es ist selbstver- stündlich, daß Deutschland das österreichische Interesse an den Donaumündungen wahren wird, denn dieses ist ja zugleich das deutsche Interesse. Es wird aber da nicht viel zu wahren fein, denn weder auf Seiten ter Pforte, noch auf der Rußlands ist die Absicht vorhanden, das deutsche Interesse in der Donausrage zu beeinträchtigen.
Einem jeden ZeitungSleser werden noch die sehr heftigen Klagen im Ge- dächtniß sein, welche zur Zeit der Austreibung der Deutschen auS Frankreich und speciell aus Paris gegen den nordamerikanischen Gesandten, unter dessen Schutz sie bei der Abreise des norddeutschen Gesandten gestellt werden, laui geworden sind. Es liegt uns jetzt der Wortlaut der Botschaft des Präsidenten Grant an den Senat und das Repräsentantenhaus zu Washington vom 5. v. M. vor, und heißt iS in dem Passus, welcher den Krieg in Europa behandelt, wörtlich : „Bald nachdem der jetzt im Gange befindliche Krieg in Europa ausgebrochen war, ist darum gebeten worden, daß der Gesandte der Vereinigten Staaten in Paris die in Frankreich ansässigen Norddeutschen unter seinen Schutz icbme. Es wurden Instructionen an den Gesandten erlassen, worin ter ange- üchte Schutz gewährt wurde.....Die Aufgabe war eine schwierige, denn sie
erforderte sowohl eine beständige und harte Arbeit, als auch Geduld, Klugheit und richtiges Urtheil. Sie ist zur vollständigen Zufiiedenheit der Regierung und, wie mir osficiell mitgetheilt wird, zur nicht minderen Zufriedenheit der Re- gierung des Norddeutschen Bundes gelöst worden." Der Berliner Eorrefpondent der „Elberf. Ztg." bemerkt hierzu: Diese vsficielle Erklärung des Präsidenten Grant steht in direktem Widerspruch mit allem, was s. Z. über das Verhalten des Herrn Washburnc berichtet wurde, und da der Präsident auf eine osfitielle Mittheilung unserer Regierung Bezug nimmt, so erscheint es uns sehr wünschens- werih, daß eine, wenigstens officiöse Erklärung dieses W derspruches erfolgt. (Post.)
Die russischen Aerzte, welche sich im Auslände befinden, sind daselbst in olgcnder Weise vertheilt: In Toul befinden sich 4, in Epernay 7 (darunter 4, welche mit dem Grafen SabarSki aus Warschau gekoniinen sind), unter pcrsön-


