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+ Die Friedens- und Freiheitsliga, welche die Freiheit allein in der repu­blikanischen Staatsform gesichert hält und aus diesem Grunde auf den Umsturz aller politischen Institutionen der Gegenwart hinarbeitet, würde uns, hätten ihre Bestrebungen Erfolg, keine Vermehrung der Freiheit, sondern den schrecklichsten Despotismus, den Despotismus der auf die schlechtesten Leidenschaften der Menge spcculirenden Dolksdemagogen bringen, von welchem uns die Pariser Commune einen Vorgeschmack gegeben hat. In Deutschland die Republik Herstellen wollen, würde nicht blos den Umsturz unserer monarchischen Institutionen, sondern auch den Steg der Social-Democratie zur Voraussetzung haben muffen; bei der Allianz des politischen Radikalismus mit dem Socialismus würde aber nicht der erstere, sondern allein der letztere reüssiren, mithin die Tendenzen der Männer der Friedens- und Freiheits-Liga gar nicht einmal zur Geltung gelangen, diese Liga vielmehr von dem Strome der socialistischen Bewegung vollständig hinweggeschwemmt wer­den. Ganz abgesehen nun aber von diesen unvermeidlichen Folgen einer republi­kanischen Agitation brauchen wir nur einen Blick auf die bestehenden Republiken zu werfen, um zu erfahren, ob denn wirklich in diesen Republiken die freiheitliche Entwicklung prosperirt Was wir in dieser Beziehung in den Vereinigten Staaten von Nordamerika und in Frankreich gewahren, kann doch wahrlich keinen Reiz zur Nachahmung auf und ausüben. In Nordamerika ist die persönliche Freiheit und Sicherheit ungleich weniger garantirt als in Deutschland, während die freie Bewegung des Einzelnen auch hier ebenso wenig behindert wird, als dort; die Verwaltung der Justiz ist in den Vereinigten Staaten bekanntlich mit entsetzlichen Mißbräuchen behaftet, die Bestechlichkeit ist dort noch mehr als in Rußland an der Tagesordnung, die Korruption des BeamtenthumS überhaupt hat dort einen Grad erreicht, der uns für die Zukunft der Vereinigten Staaten die ernstlichsten Besorgnisse einfloßt. Was Frankreich anlangt, so erscheint eS nahezu überflüssig, auf die Zustände dieses unglücklichen Landes hinzuweisen; wir wollen nicht davon reden, daß in Frankreich nichts sicherer ist, als die Unsicherheit, daß dort der stetige ruhige Fortschritt fast ausgeschloffen erscheint, wir wollen nur constatiren, daß die ärmeren Gesellschaftsklassen unter der gegenwärtigen Republik ungleich harter besteuert und überhaupt weit mehr gedrückt werden als in Deutschland. Die Herrschaft des Schutzzollsystems und der unbeschränkten Kapitalsmacht in Frankreich sind wahrlich feine Verlockung für unsere Nation, die republikanische Staatöform auf das Deutsche Reich zu übertragen. Die Schweiz aber mit ihrem immer noch vorherrschendem Kantönligeist, mit ihrem Prügelsystem und ihren Urkantonen als Vorbild dem Deutschen Volke hinzustellen, das wäre doch in der That zu absurd. Die Propaganda der Friedens- und Freiheits-Liga für die Republik wird also angesichts deffen, was wir tagtäglich in den bestehenden Re­publiken sehen und im Hinblick auf das, was wir in jüngster Zeit erlebt haben, gewiß von keinem großen Erfolge begleitet fein.

f Ncht blos in der Provinz Hannover ist die Unzufriedenheit im Zunehmen begriffen, wie aus der Haltung der dort erscheinenden Journale heroorgeht, sondern auch in Hessen Nassau erhebt die particularistische Partei wieder kühner ihr Haupt. Dieselbe hat jüngst in derOberhessischen Zeitung" in Marburg, welche früher den preußischen Offiziösen zu Gebote stand, ein Organ gewonnen, das für die Herstellung des ehemaligen KurfürstenthumS agitirt.

Die vom 15. October in'S Leben tretenden Postmandate, mittelst welcher das Inkasso von Geldsorderungen (Rechnungen, Wechsel, Coupons u. s. w. namentlich auf Nebenplätze in sehr bequemer Weise bewirk! werden kann, ist mittels Veroidnung des Reichskanzlers zugleich in Elsaß - Lothringen eingeführt. Dem­gemäß werden auch im Verkehr zwischen Norddeutschlanv und Elsaß - Lothringen vom 15. October ab die Postmandate zulässig sein. Wegen Ausdehnung der Einrichtung auf dem Verkehr mit Süddeutschland hat das Hauptpostamt sich be­reits mit den betreffenden Postanstalten in Verbindung gesetzt.

Die widersprechenden Nachrichten in Betreff der in Berlin Statt findenden Vorbereitung eines Gesetzes zur Einführung der Civilehe veranlassen die national- liberale B. A. C., sich für die obligatorische Civilehe auszusprechen, aber für Er- laß im Wege der Reichsgesetzgebung, nicht der preußischen Landesgesetzgebung. Wir machen uns über den Gang dieser Angelegenheit", schreibt sie,keine Illusion. Die Mehrheit des preußischen Abgeordnetenhauses neigt zweifellos zur obligatorischen Civilehe, und dies ist auch der einzige Weg, den ultramontanen und kirchlichen Anmaßungen entschieden entgegenzutreten. Im preußischen Herren- Hause hat aber Die obligatorische Civilehe keinerlei Aussicht auf Erfolg; selbst Die rein fakultative Civilehe würDe Dort einem erheblichen WiDerstanDe begegnen. Dennoch glauben wir, daß die preußische Negierung sich nicht wird erwehren können, das Gesetz im preußischen Landtage zu betreiben. Sollte sie Dort auf unüberwindlichen Widerstand) stoßen, so würde freilich nichts Anderes übrig bleiben, als abermals wie btt anderen Gelegenheiten Die Reichsgewalt zur Hülfe zu rufen unD Durch ein Reichsgesetz zu lösen, was bei Dem widerspruchsvollen Zustande Des preußischen Parlamentarismus nicht zu erreichen ist. Die ReichSgesetzgcbung wird um so mehr ongerufen werden müssen und auch angerusen werden können, als in Bayern die V rhältnisse wo möglich noch Dringender in Die gleiche Richtung weisen. In Bayern ist bei Dem hest gen Kampfe innerhalb Der katholischen Kirche Die Einführung der obligatorischen Civilehe unvermeidlich. Auf Der anderen Seite hat aber bei Der jetzigen Zusammensetzung Der bayerischen Zweiten Kammer ein Besitz über Die Ciotlehe eben so wenig Aussicht auf Erfolg wie im preußischen Herrenhause; ja, in Bayern ist zur Zeit Die Lage noch schlimmer als in Preußen, weil ro;t b.ide Kammern des Landtages in geschloffener Opposition gegen Die Regierung stehen. Demnach werden Die Interessen Der beiden meistbetheiligten Staaten ganz zusammenfallen; von Den übrigen MitglieDern des Reiches ist unter diesen Umständen keine Opposition gegen Die Uebertragung Dieser Aufgabe auf DaS Reich zu erwarten. Es bleibt dahingestellt, ob schon im nächsten Reichstage viel­leicht aus parlamentarischen Kreisen em Reichsgesetz über Die Civilehe angeregt werden wird. Gew ß aber scheint' diese Lösung unvermeidlich, sobald in Preußen und in Bayern Die LanDeSgesrtzgebung fruchtlos angerufen sein toirD." Es mag diese Lösung noch einige unD vielleicht geraume Zeit auf sich warten lassen; schließlich aber wird schwerlich etwas Anderes übrig bleiben als Die allgemeine Hinübernahme Der rheinischen Civilehe unD CivilstandS - Registerführung in Die Gesetzgebung des Deutschen Reiches.

Wie Der Echtes. Ztg. von Berlin geschrieben wird, soll begründete Aussicht vorhanden sein, Daß mit Der Rückkehr Des Kaisers nach Der Residenz und noch vor Eröffnung des Reichstages eine allgemeine Amnestie erlassen werde.

Der TempS bringt eine Analyse des Rundschreibens, das Graf Beust über die Zusammenkunft in Gestein und Salzburg hat ergeben lassen. Es wird Darin bestätigt, daß ein Vertrag oDer auch eine Convention nicht unterzeichnet worden,

und dann hinzugefügt, die Erfahrung Der letzten Jahre beweise, wie ohnmächtig Diese papiernen Bollwerke seien, Den FrieDen unD Die Sicherheit Des Staates zu vertheiDigen. Es wirD Dann weiter erklärt, die Conferenz Der beiDen Reichskanzler habe Die aufrichtige Annäherung zwischen Berlin unD Wien besiegelt. Der Kaiser von Oesterreich habe Die Ueberzeugung mitgebrscht, Daß Preußen nicht minder als Oesterreich Das Bedürfniß Des allgemeinen FrieDenS empfinDe. In Folge dessen sei Der Beschluß gefaßt worDen, von jetzt an und vor Allem ein EmverstänDniß zwischen Deutschland und Oesterreich über alle Fragen, Die entstehen könnten, her­zustellen. Beust erklärt, Daß er ein aufrichtiger Freund Frankreichs sei, und beruft sich auf Diese Gesinnung, um Die Hoffnung auSzudrücken, daß Die verständigen französischen Patrioten Dem Gedanken an eine Rache, die keine Hoffnung für sich habe, entsagen werden. Die Depesche läßt endlich Durchblicken, daß auch einige Maßregeln gegen anarchische Umtriebe verabredet worDen sind. Der TempS sagt bezüglich Der Stelle DeS Rundschreibens, welche Frankreich betrifft, Daß ein Der­artiger Rathschlag von Bismarck geschrieben zu sein scheine, Da von Wien nie­mals Derartige Worte an Frankreich hätten gerichtet werden Dürfen. Frankreich b.Dürfe Der Rathschläge keines Menschen, unD am wenigsten Der Rathschläge DeS Herrn v. Beust, um Die Mittel zu kennen, Durch welche es wieDer zu Kräften kommen könne, unD wer könne wissen, ob noch ein Oesterreich an Dem Tage existiren werde, wo Frankreich wieder aufrecht stehen wird!

Darmstadt, 30. September. Nach DerMain-Zeitung" wird eine Reform DeS Offizierö-Wiltwen- und Waisen-JnstitutS beabsichtigt. Eine solche Reform würde nach Den Bestimmungen Der nunmehr ratificirten Militärconvention unmög­lich unD unausführbar fein. Es beruht sonach jene unwahre Nachricht auf einer gänzlichen Verkennung Der Verhältnisse. (D. Z.)

Offenbach, 26. September. Morgen kehren Die seither hier strikenden Porte- euillearbetter in ihre Fabriken zurück. Die Vereinbarung wurDe in folgenDer Weise abgeschlossen: Es wurde ein Schiedsgericht erwählt, Dessen Entscheidung sich Die streitenden Parteien unterwarfen. Dasselbe bestand aus Fabrikanten, Arbeitern und unparteiischen hiesigen Bürgern und bestimmten: 1) Die strikenden Arbeiter beginnen sofort wieder zu arbeiten, 2) die Stückarbeiter erhalten 25 pCt. Lohn­erhöhung, 3) die Wochenarbeiter haben eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden und muß Der Fabrikant Sorge tragen, daß ein fleißiger Arbeiter, der etwas leisten kann, wöchentlich 12 Gulden, ein besonders geschickter Arbeiter mehr bei ihm verdient.

t Berlin, 29. September. Aus Dem Gerichtssaal. Die Nummern 23 bis 26 des hier erscheinenden und redigirtenVolkssreund" brachten unter Der Ueber- schrist:DeS Herrn ReferendariuS Heinrich von Mühler Gedichte, oder ein preu­ßischer Kultusminister, Der seinen Beruf verfehlt hat", eine Reihenfolge von Artikeln, welche Die schon fast in Vergessenheit gerathenen Liebes-unD Trinklieder DeS CultuS- ministerS v. Mühler wieDer auffrischen unD Dieselben mit sarkastischem Humor kri- tisiren. Namentlich wirD Herr v. Mühler aufgeforDert, Den beschwerlichen undank­baren Ministerposten niederzulegen unD sich ganz Den Musen zu widmen. In Nr. 26 DeS VolksfreunD heißt es u. A.:UnD wenn AdelheiD unD ihr Töchterlein mit Der schmalen Ministerpension nicht glauben, stanDeSgemäß auskommon zu können, wir wissen sicher, daß ihm, wenn er freiwillig sein Amt aufgiebt, Das Abge- orDnetenhauS gern eine größere Dotation giebt, als fein College, Hr. v. Roon, erhalten hat, vorausgesetzt, Daß er für einen ganz unD gar freisinnigen, aber ebenso dauerhaften Nachfolger sorgt." Am Schlüsse Der Artikel, die Demnächst auch im BuchhanDel als Broschüre erschienen, wird Der Minister nochmals gebeten, zu Dem Wein und zu Den Musen zurückzukehren unD ihm Der Rath gegeben, falls Adelheid gegen Den Besuch Der Weinhäuser protefliren sollte, es so zu machen, wie andere Berliner Bürger, Die ihre AdelheiD mit in'S WeinhauS nehmen. Der Cultus- minister v. Mühler hat sich Durch Diese Artikel, namentlich Durch Die in Nr. 23 bis 26 DesVolksfreund" enthaltenen, beleidigt gefühlt und deshalb die Bestrafung des Herausgebers beantragt. Gestern wurde die Anklage vor Der siebenten De­putation Des CriminalgerichtS verhandelt. Nach Der Beweisaufnahme durch Ver­lesung Der Artikel beantragte Der Staatsanwalt Das SchulDig Der BeleiDigung gegen Den Angeklagten. inDem er ausführte, Daß schon Die UeberschriftEin Cultus- Minister, Der seinen Beruf verfehlt hat" offenbar einen Hohn enthalte, noch mehr aber Der oben mitgetheilte, auf Die Dotation bezügliche PaffuS, Denn Dotationen würden nur für hohe Staatsverdienste verliehen, Der Rücktritt Des Hrn. v. Mühler werde demnach hier als eine verdienstvolle That hingestellt rc. Der Angeklagte, ParrisiuS, beantragte seinerseits das Nichtschuldig. Daß man von Jemand be­hauptet, er habe seinen Beruf verfehlt, könne nicht so ohne Weiteres als Beleidi­gung aufgefaßt werden, denn als Fürst Bismarck dereinst im Reichstage fämmtliche Zeitungsschreiber als Leute bezeichnete,die ihren Beruf verfehlt haben", Da habe ihm wohl Niemand eine beleidigende Absicht untergelegt, und faktisch habe sich auch nicht Ein Zeitungsschreiber dadurch beleidigt gefühlt. Außerdem sei er aber trotz des scherzhaften Tones der infriminirten Artikel wiiklich überzeugt, daß Hr. v. Mühler mit Der Uebernahme DeS Ministerpostens wirklich feinen Beruf verfehlte, Denn Den JugenDgeDichten Desselben fei ein bemerkenswerthes Talent nicht abzu- fprechen, und Daß ein Dichter unter gewissen Umständen ein weit angesehenerer Mann werden könne wie ein Minister, das sähe man ja an unfern Dichterheroen, an Schiller, Göthe rc., die ihren Dichterruhm bei Lebzeiten gewiß nicht mit Der Stelle eines preußischen Cultusministers vertauscht hätten. Darin könne also eine BeleiDigung nicht erblickt werben, ebenso wenig aber auch in Der Hinweisung auf die zu erwartende Dotation, Denn Die Unzulänglichkeit Der StaatSdiener-Pensionen sei ja beinahe sprüchwörtlich geworden. Er glaube annehmen zu Dürfen, Hr. v. Mühler fühle sich nicht befeiDigt, sondern sei nur ärgerlich, Daß seine schon ver­gessen geglaubten Gedichte wieder an'S Tageslicht kommen; wäre Hr. v. Mühler nicht gerade geistlicher Minister, so hälte er vielleicht auch jetzt noch seine Freude an Den lustigen Trink- und Liebesliedern, aber in seiner jetzigen Stellung paffe ihm Das nicht; außerdem könne auch Der Strafantrag des angeblich Beleidigten von dem Gerichtshof nicht als genügend anerkannt werden, Denn derselbe enthalte ge­wissermaßen nur eine Vollmacht für Die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung Der geDachten Artikel, ohne Die beleiDigenden Stellen anzugeben, was nach Dem Wort­laut DeS Strafgesetzbuchs unbeDingt nothwendig sei. Rach kurzer Berathung trat Der Gerichtshof Den Ausführungen Der Staatsanwaltschaft in allen Stücken bei, erachtete Den Angeklagten schulDig Der BeleiDigung Des Cultusministers v. Mühler unD verurteilte ihn zu fünfzig Thaler Geldbuße, sprach auch Dem Be- leiDigten Die Berechtigung zur Veröffentlichung Des Urteistenors zu.

t Berlin, 29. September. Der vor Kurzem mit einer ziemlich beDeutendkN

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